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IGNORED

Dirty Harry kehrt zurück - Deutsche Polizei mit Revolvern!


LordKitchener

Empfohlene Beiträge

vor 5 Stunden schrieb TriPlex:

Hä?

Sch... BwAbküFi!

 

Falsche Bundesbehörde. ;)

BBk = Deutsche Bundesbank

OR = Oberrat (Besoldungsgruppe A14, 2. Stufe des Höheren Dienstes, mit Uni-Diplom bzw. Master-Abschluss)

A11 = mittlere Besoldungsgruppe des Gehobenen Dienstes (A9 bis A13g); z.B XYZ-Amtmann, Hauptmann, Hauptkommissar, ... ; Mit FH-Diplom bzw. Bachelor-Abschluss

 

Dein

Mausebaer

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vor 10 Stunden schrieb bumm:

Es war eine Übung im gehen, der Hauptmann ging neben mir und als ich anhielt um zu schießen hat der Hauptmann noch zwei Schritte gemacht.

Solche Übungen werden normalerweise erst geschossen, nachdem "einfachere" Übungen ERFOLGREICH geschossen wurden.

Das mag bei nSAK anders aussehen, aber auch da wird der Schwierigkeitsgrad von "einfach" nach "schwierig" gesteigert.

 

vor 10 Stunden schrieb bumm:

Wenn Du es Dir garnicht verkneifen kannst darfst Du mich Nasenbär nennen, aber Sportschütze war und bin ich nicht.

Dann warst Du also kein "Nasenbär".

Wenn Du mal einem DSB-Schützen zugeschaust , der schon etwas älter ist und bei seiner Zwei-Stärken-Brille durch den Lesebereich auf die Visierung schaut (deswegen Kopf in den Nacken gelegt und "hohe" Nase"), dann merkst Du, warum die "Nasenbären" genannt werden - zumindest von den "anderen" Schützen.

Das sind typischerweise auch die, denen das Abzugsgewicht gar nicht niedrig genug sein kann und die deswegen mit Spannabzug extreme Schwierigkeiten haben.

 

vor 10 Stunden schrieb bumm:

Meine ersten Erfahrungen mit Schußwaffen habe ich als Wehrpflichtiger gesammelt, ...

Wann warst Du denn beim "Trachtenverein"?

 

vor 10 Stunden schrieb bumm:

Wir hatten die Pistole auf dem Schießstand bis dahin richtung Ziel gehalten, fertig geladen und abgedrückt. Ich denke unsere Ufze fanden es einfach besser wenn Wehrpflichtige nicht allzuviel mit der geladenen Pistole rumspielen.

In der ZDv 3/12 "Schießen mit Handwaffen" stehen die zu schießenden Übungen, die aufeinander aufbauen. Spätestens die dritte Übung forderte den ersten Schuss mit Spannabzug:

P/S 3: 5 Schuss, drei Scheiben "stürmender Schütze" (IIRC), erster Schuss mit Spannabzug, jede Scheibe mindestens 1x getroffen, um die Übung zu erfüllen.

(Ich hab' dann gerne mal eine Scheibe nicht beschossen. Wenn ich gleich erfüllt hätte, hätte ich ja nur 1x schießen dürfen. 😉)

 

vor 10 Stunden schrieb bumm:

Das zwei Schritte hinter dem bewaffneten Wehrpflichtigen für einen Hauptmann sicherer sind als zwei Schritte vor dem bewaffneten Wehrpflichtigen. Für alle Nichthauptmänner leute vermutlich auch.

Da kann ich Dir jetzt schlecht widersprechen.

Ich habe meinen Ausbildern immer gesagt "Rand an den 'Feind'!" - gerade bei der Pistole muss man so nah am Schützen sein, dass man ihm notfalls in den Arm fallen kann.

 

Bearbeitet von TriPlex
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vor 10 Stunden schrieb Proud NRA Member:

Es kann, mit der Sicherheitssache verbunden, auch Tradition sein usw.

"Tradition" und Revolver in Deutschland (oder meintest Du speziell im Sicherheitsgewerbe)?

 

vor 10 Stunden schrieb Proud NRA Member:

Kosten der Waffe scheinen mir jedenfalls auszuscheiden. Einmal angenommen, man will ein amerikanisches Markenprodukt haben, sagen wir S&W: Die Preisempfehlung für eine 9mm M&P ist $629, für einen 686 dagegen $893.

In dem Gewerbe wurde (zumindest früher) mehr Wert auf "billig", als auf "amerikanisches Markenprodukt" gelegt - es sei denn, es wurde auch extrem günstig angeboten.

Was kosteten denn die ausrangierten Revolver, als die Polizeibehörden in USA auf Glock (oder andere Pistolenmodelle) umstellten?

 

Mein erster Revolver war ein S&W M10 Military & Police, der kostete 1981 399,- DM - der war aber neu brüniert und hatte einen neuen Lauf (Bullbarrel) bekommen.

In "Stückzahlen" und "as is" war der mit Sicherheit deutlich billiger.

 

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vor 10 Stunden schrieb Proud NRA Member:

Kosten der Waffe scheinen mir jedenfalls auszuscheiden.

Da irrst Du.

 

Und nein, da wollte damals keiner ein "amerikanisches Markenprodukt", sondern man hat Arminius-Weihrauch Revolver gekauft, weil die - je nach Modell - teilweise für 150 Mark oder weniger (und bei entsprechender Abnahmemenge angeblich auch für zweistellige Preise) zu bekommen waren. Selbst heute kosten die Dinger Liste nur knapp 300 Euro.

 

Die Qualität war entsprechend, aber die Dinger waren auch nicht zum Schießen da, sondern als Grundlage für eine tiefgehende behördliche Überprüfung des "bewaffnet" eingesetzten Mitarbeiters, die sonst mit der damaligen Formulierung der Gewerbeordnung nicht anders möglich gewesen wäre.

 

Heute sind Revolver im Sicherheitsgewerbe entweder Altlasten, die verantwortlichen Entscheider sind Altlasten oder sie sind nicht mehr im Gebrauch.

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.... und in etwa so interessant wie alle anderen OT Threads die dieser spezielle Forennutzer immer wieder in "Waffen Allgemein" eröffnet.

 

Leider gibt es die Forensoftware nicht her von einem ignorieren Mitglied erstellten Thread inklusive aller Folgeantworten auszublenden.

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vor einer Stunde schrieb TriPlex:

Wann warst Du denn beim "Trachtenverein"?

Vor guten 30 Jahren, keine Angst, wir durften grade soeben die Waffe schon mit zwei Händen fassen.

vor einer Stunde schrieb TriPlex:

In der ZDv 3/12 "Schießen mit Handwaffen" stehen die zu schießenden Übungen, die aufeinander aufbauen. Spätestens die dritte Übung forderte den ersten Schuss mit Spannabzug

Das kommt ja dann genau hin.

1. Übung, Waffe zerlegen, putzen.

2. Übung, auf die Mannscheibe mit der Orange mitten drin schießen. (wer Glück hat auch treffen)

3. Übung, die bewußte Übung mit dem heldenhaften Hauptmann.

Besagte dritte Übung haben wir genau 1x geschossen, nicht nur ich, alle anderen auch.

vor einer Stunde schrieb TriPlex:

Nichthauptmänner leute

Hauptmann zu gendern mag ja im Stil der Zeit sein, bei uns gab es so etwas nicht. Nichthauptmänner zu gendern finde ich hingegen schon arg seltsam. Die zwei Sätze als ganzes (Das zwei Schritte hinter dem bewaffneten Wehrpflichtigen für einen Hauptmann sicherer sind als zwei Schritte vor dem bewaffneten Wehrpflichtigen. Für alle Nichthauptmänner leute vermutlich auch.) würde ja dann bedeuten das es für Hauptfrauen vor der Waffe sicherer ist

Bearbeitet von bumm
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vor einer Stunde schrieb bumm:

Hauptmann zu gendern mag ja im Stil der Zeit sein, ...

Das hat nichts mit gendern zu tun!

Die Mehrzahl von Hauptmann war schon immer Hauptleute - jedenfalls beim Barras.

 

Bei welcher Einheit o. Truppengattung warst Du denn?

 

Ich war bei der Kampftruppe und wir standen "unmittelbar am Zaun" - und das im "tiefsten" Kalten Krieg.

Da wurde viel Wert auf das Schießen (auch mit den Handwaffen) gelegt und für die Goldene Schützenschnur gab's keinen Sonderurlaub, sondern Anschisse, wenn man sie als "Dienstgrad" nicht hatte.

P1 auf 50 m war normal - auch unter ABC-Schutz.

 

vor einer Stunde schrieb bumm:

... würde ja dann bedeuten das es für Hauptfrauen vor der Waffe sicherer ist

Na, Du wüsstest doch bestimmt auch besseres mit der "Hauptfrau" anzustellen, als auf sie zu schießen - jedenfalls mit der Schusswaffe ...

Also, JA! für Frauen ist es sicherer - jedenfalls vor DER Waffe.

OK! 5 € in die Chauvi-Kasse.

 

Noch heißt es Frau Hauptmann - noch ...

 

Ein Freund pflegte die Offizier-Anwärterinnen seiner Einheit mit "Frau Fahnenjungfer" anzusprechen; hat denen nicht gefallen, aber damals™ hat man (besser: Frau) sich nicht darüber beschwert, sondern es "getragen, wie ein Mann".

 

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vor 7 Stunden schrieb TriPlex:

Ein Freund pflegte die Offizier-Anwärterinnen seiner Einheit mit "Frau Fahnenjungfer" anzusprechen; hat denen nicht gefallen, aber damals™ hat man (besser: Frau) sich nicht darüber beschwert, sondern es "getragen, wie ein Mann".

Wobei der "Junker" ausgeschrieben als "Herr Fahnenjungkerl" wohl ähnliche Konnotation hätte, ohne dass jemand meckert... Als "Herr Oberst" kann man halt nicht einsteigen.

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vor 2 Stunden schrieb karlyman:

 

Man hatte früher als solcher Beschäftigter bei der Bundesbank standardmäßig Waffenausstattung...?

Früher? :ridiculous:

Es ist kein Zufall, dass die Deutsche Bundesbank in § 55 Abs. 1 Nr. 1 WaffG noch vor den Streitkräften (Nr. 2), den Polizeien (Nr. 3) und der Zollverwaltung (Nr. 4) aufgelistet ist. OK, seit einigen Jahren werden leere Transporter der Bundesbank auch ohne Begleitfahrzeuge bewegt. DAS gab es früher nicht. Da hatte alles noch gleich auszusehen, egal ob leer, Münzen oder Scheine. Ob Barsendung oder Leerfahrt - das war echte Geheimniskrämerei. Dass im Bunker in Cochen eine Komplettausstattung einer Ersatz-Banknotenserie lagerte, war hingegen bekannt. Die war sowieso sinnlos. Wenn der Warschauer Packt so viele perfekt gefälschte DM-Noten in Umlauf gebracht hätte, dass die nicht durch das Kreditgeschäft der Bundesbank hätten mehr kompensiert werden können, wäre ein Einmarsch unmöglich geworden - aus Platzmangel. :teu38: Auch wenn das Bargeld auch bei der Bundesbank an Bedeutung verloren hat und qualifizierte Bewerber knapper werden - ohne Einverständnis zur Dienstwaffe gibt es keine Einstellung.  :closedeyes:

 

Dein

Mausebaer

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vor 13 Stunden schrieb TriPlex:

Ich war bei der Kampftruppe und wir standen "unmittelbar am Zaun" - und das im "tiefsten" Kalten Krieg.

Da wurde viel Wert auf das Schießen (auch mit den Handwaffen) gelegt und für die Goldene Schützenschnur gab's keinen Sonderurlaub, sondern Anschisse, wenn man sie als "Dienstgrad" nicht hatte.

P1 auf 50 m war normal - auch unter ABC-Schutz.

 

Hört sich für mich aber arg nach Veteranenstammtisch an.

 

Ein Schießen in der Bewegung, im Gehen, gab es für die P1 bzw. gem. ZDv 3/12 nicht. Die Verwendung der Pistole beim "Gefechtsschießen" war gem. ZDv 44/10 verboten. 

Ich habe jetzt gerade die alte ZDv 3/120 nicht zur Hand, ob es da eine Übung "Schießen in der Bewegung" gab, vermute aber stark, daß Du, auf Grund falscher Truppengattung und Verwendung überhaupt nicht in der erlauchten Gruppe warst, die nach dieser Vorschrift schießen durfte.

 

Sprich Deine Übung mit deinem Hauptmann da, war entweder ein klarer Verstoß gegen Vorschriften und die Schießsicherheit oder lief etwas anders ab, als Du sie in Erinnerung hast.

 

Den ganzen "coolen Scheiß", Schießen in der Bewegung, Waffenwechsel etc. gibt es für die "normale" (Kampf)truppe (einschl. Fallschirmjäger) für die Pistole erst seit Einführung nSAK 2010.

Bearbeitet von Bounty
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vor 4 Minuten schrieb Bounty:

Den ganzen "coolen Scheiß", Schießen in der Bewegung, Waffenwechsel etc. gibt es für die "normale" (Kampf)truppe (einschl. Fallschirmjäger) erst seit Einführung nSAK 2010

Stimmt, ich bekam vom InstOffzMun aus Kunduz ziemlichen Ärger, weil ich in Feyzabad die Schießübungen eher kreativ und lageangepaßt gestaltet hatte. Einen Monat später tauchte ein Oberst aus Hammelburg der Gruppe ATV (Ausbildung, Truppenversuch, Planung) auf und kündigte eine neue Vorschrift nSAK an, die er gerade bearbeitet.

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vor 51 Minuten schrieb karlyman:

:rolleyes:    Keine falsche Bescheidenheit...

Ich habe die Ausbildungsbeamten und Vorgesetzten während meines Vorbereitungsdientes nur immer wieder erschreckt und in Verwirrung gestürzt, wenn sie plötzlich bemerkten das ich kein BBkIAnw sondern ein RIAnw war. Einmal durfte ich deswegen nicht mit zu Schießen, obwohl ich schon in den Fahrgemeinschaften zum Schießstand eingeplant war. :s84: OK, hätte schlimmer sein können. Es war nur mit 'ner PP in 7,65. Mit der unkastrierten MP5 wäre damals viel schlimmer für mich gewesen. :closedeyes:

 

Warum meine Ex immer die Kasse wollte, ist mir ein Rätsel geblieben. OK, dort hast Du keine Waffe (könntest aber jeden Räuber mit Geld erschlagen) und musst trotzdem mit zum Schießen (könntest ja mal vertreten oder gar der Chef bei ner Barendung sein), darüber hinaus hast Du Differenzen selbst zu tragen und in einem einzelnen Paket sind halt 10 Päckchen mit jeweils 100 Noten. Wenn Du Dich vertust, kann das mal eben Dein Häuschen sein. Aber später rein oder mal früher weg geht auch nicht - Du hast einen der Tresorschlüssel und ich durfte mehrfach vor meiner Arbeit bei der KPMG erst noch in der Niederlassung vorbei und ihren Chef mit 'nem Übergabeprotokoll für den Schlüssel nerven (ohne Protokoll gab's von mir auch den Schlüssel nicht), weil sie krank geworden war. :sad: ... und ohne Schlüssel gibt's kein Geld für die Banken und Supermärkte. :diablo:

 

Dein

Mausebaer

Bearbeitet von Mausebaer
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vor 23 Stunden schrieb TriPlex:

Ich war bei der Kampftruppe und wir standen "unmittelbar am Zaun" - und das im "tiefsten" Kalten Krieg.

Gekämpft haben wir auch, gegen Langeweile und nervige Unteroffiziere. Den Zaun hatten wir nur um die Kaserne, die war allerdings so klein daß man auch häufiger mal dran stand.

Fernmelder, Richtfunk...

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Eine kleine Ergänzung zu dem Thema. Ein S&W M19 Revolver aus der Erstausstattung des Hamburger MEK's ab April 1974.

Er trägt den Eigentumsstempel der Hamburger Polizei, das stylisierte Landeswappen Hamburgs. Für mich immer noch einer der schönsten Revolver.

 

 

SW 19-3 MEK Hamburg 1973 (1).JPG

SW 19-3 MEK Hamburg 1973 (2).JPG

Bearbeitet von Kollani
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vor 10 Stunden schrieb Bounty:

Hört sich für mich aber arg nach Veteranenstammtisch an.

1.) Du verwechselst mich gerade mit @bumm.

 

2.) Keine Ahnung, ob, wann und wo Du gedient hast - oder eben auch nicht.

In der 80ern war noch einiges anders, als später, als man "die Friedensdividende einfuhr" ...

Pistole auf 50 m war eine normale (wenn auch "fortgeschrittene") Schießübung, "kann auch unter erschwerten Bedingungen, wie z.B. unter ABC-Schutz geschossen werden" stand auch bei mehreren Schulschießübungen, IIRC.

 

vor 11 Stunden schrieb Bounty:

Ein Schießen in der Bewegung, im Gehen, gab es für die P1 bzw. gem. ZDv 3/12 nicht. Die Verwendung der Pistole beim "Gefechtsschießen" war gem. ZDv 44/10 verboten.

Beides richtig, nur ...

1.) WO habe ich von "Schießen in der Bewegung, im Gehen, ..." geschrieben?

 

2.) Bloß, weil etwas nicht in der Vorschrift stand oder sogar verboten war heißt noch lange nicht, dass es nicht trotzdem gemacht wurde.

Ich habe "Anno Studium" mal als Vorbereitung auf den "Schießlehrer für Handwaffen und PzAbwHw" (WÜ) mit einer Luftwaffen-Einheit geschossen.

Das Wachschießen hat dermaßen gegen alle möglichen Vorschriften verstoßen ...:

Soldat (Wehrpflichtige Mannschaften) geht Streife mit P1 im Holster, geladen mit Manöver-Patronen (deutlicher Sicherheitsverstoß auf der StOSchAnl), kommt dabei "zufällig" am D-Stand (25 m für Pistole und MG - für die Ungedienten hier) vorbei und sieht eine verdächtige Person (Polizeischeibe "fliehender Straftäter"), "Halt stehenbleiben!", Pistole ziehen, fertigladen, entsichern, Warnschuss.

Vorlaufen zur Aufsicht beim Schützen, diese übernimmt P1 mit Manövermunition und überreicht (mit Gefechtsmunition!) fertiggeladene, entsicherte und gespannte P1 (der "Lage" entsprechend - man hatte ja schon geschossen).

Schießen auf Arme und Beine des Flüchtenden, je 2x rechts/links an der Barrikade vorbei, 2x kniend, 2x liegend, Rolle seitwärts, Magazinwechsel, 2x liegend, vorrennen auf 5-7 m, "Restmun" auf die Polizeischeibe "Straftäter mit Schusswaffe" in den "Kill-Bereich" (so der HFw WÖRTLICH).

 

Gegen wie viele Dienstvorschriften und wie viele Einzelbestimmungen daraus wurde hierbei verstoßen?

Und trotzdem hat das so stattgefunden.

 

In der Schießkladde wurde bei so etwas "Schießen P1 - Sonderübung" eingetragen.

Wenn die Schießkladde ordentlich geführt wurde und die Munition korrekt abgerechnet war, dann hat das keinen interessiert - zumindest damals.

 

Der HFw berichtete auch, dass das SEK "öfter mal" auf der StOSchAnl üben würde.

Bei manchen Übungen hätten sie ein speziell präpariertes Auto dabei - und einen Autoglaser:

Die hätten eine Art "Schnellverschluss" für die Windschutzscheiben, die ja nach jeder dieser "speziellen Übungen" ausgetauscht werden müssten ...

 

vor 11 Stunden schrieb Bounty:

Ich habe jetzt gerade die alte ZDv 3/120 nicht zur Hand, ob es da eine Übung "Schießen in der Bewegung" gab, vermute aber stark, daß Du, auf Grund falscher Truppengattung und Verwendung überhaupt nicht in der erlauchten Gruppe warst, die nach dieser Vorschrift schießen durfte.

Stimmt! Bei dieser Truppengattung war ich nicht und es hat einiges an Zeit und Aufwand gekostet, bis ich die mal in die Finger bekam.

Wobei ich die ganze Geheimniskrämerei darum nicht verstehe:

Da sind die "Pistole P7" und die "Maschinenpistole MP5 u. MP5k" aufgeführt, ansonsten gab es da nichts, was man nicht bei Hübner, "Boger", ... auch lesen konnte.

Ja! Darin gab es Übungen "in der Bewegung".

Ein früheres Mitglied dieser "Elite-Truppe" erzählte mir bei einer WÜ, dass sie auch schießen aus fahrenden Autos geübt hätten.

 

Die meisten beim Bund haben die Feldjäger doch nur als "bewaffnete Schülerlotsen" verspottet - passend zu ihrem Verhalten bei der Begleitung von Kolonnen.

Unser KpChef hat immer dankend auf die verzichtet, wenn wir mit Marschkredit die paar Km von der Kaserne zum Bahnhof fuhren.

 

 

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vor 17 Stunden schrieb Proud NRA Member:

Wobei der "Junker" ausgeschrieben als "Herr Fahnenjungkerl" wohl ähnliche Konnotation hätte, ohne dass jemand meckert... Als "Herr Oberst" kann man halt nicht einsteigen.

Wenn Du wüsstest ...

Bei einer WÜ in Hammelburg lernte ich so einen Lehrgang kennen ...

Der KpChef-Lehrgang war eher "Taktische Weiterbildung für Offiziere, unterteilt in 'großer, vaterländischer Krieg' und 'Neues Heer für neue Aufgaben'" und zeitgleich lief so ein Lehrgang für "Zivilisten im Auslandseinsatz", die kriegten einen Crashkurs, durften ein bisschen "rumknallen", bekamen vorgeführt, wie sich Granaten "im Anflug" anhören und dass man da besser "den Kopf einzieht" usw.

Anschließend gingen der Baurat und die Regierungsoberrätin als Major und OTL in den Einsatz, weil sie das angeblich (zumindest damals) nur als Soldaten konnten.

Was bekommen dann wohl die Besoldungsgruppen A15 u. A16 auf die Schulter gesteckt?

 

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vor 23 Minuten schrieb TriPlex:

Wenn Du wüsstest ...

Das "man kann nicht als Herr Oberst einsteigen" war nicht ganz wörtlich gemeint. Bei den Amis jedenfalls ist die direkte Einstellung bis hin zum Oberst inzwischen möglich (und es gibt einen Eintrag für Oberst mit 0-2 Dienstjahren in der Soldtabelle). Hauptsächlich wird das für Medizin und Jura genutzt, in geringerem Maß auch für technische Fähigkeiten, insbesondere alles mit Mathe und Computer und so. Aber wer als Fahenjungkerl anfängt wird kaum die Alternative haben, im gleichen Jahrzehnt als Oberst anzufangen...

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Kommt vielleicht darauf an, wie schnell man den in der Verwaltung auf A15 "hochschießt".

 

15 Monate nach Eintritt in die Truppe Fhj, SaZ2, 4 Jahre Studium, ggf. 2 Jahre Referendariat und dann alle zwei Jahre eine Besoldungsgruppe höher.

Schafft nicht jeder, aber ich hatte mal eine Chefin, die wollte man so schnell von der Rätin zur Direktorin machen, dass man sie darauf hinweisen musste, dass es im Beamtenrecht gewisse Mindestabstände zwischen Beförderungen gibt.

 

Wird aber trotzdem die absolute Ausnahme bleiben im selben Jahrzehnt (besser: innert 10 Jahren) vom Fahenjunker bis zum Oberst aufzusteigen.

 

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