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IGNORED

Vereinsbescheinigung ??


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Geschrieben

Heute hat ein Vereinskollege dieses Anschreiben der Polizeibehörde bekommen.

Wir haben dafür auch einen Vordruck den ich dann immer ausfülle und an die Behörden schicke.

Allerdings bestätigen wir als Verein ja nur, dass er Mitglied ist und regelmäßig trainiert.

Sehe ich das richtig, dass die Behörde hier plötzlich, wie ja so viele, über das Ziel hinaus schießt ?

Ich würde erstmal den normalen Standardvordruck  hin senden und schauen, ob da ne Beschwerde kommt. Ganz ohne Kommentar , oder irgendwas..

 

roderanschreiben01_2257k21.jpg

Geschrieben

Hätte gesagt das passt grundsätzlich:
vgl Waffg Paragraph 14 Abs 4.

Zusätzlich gilt aber auch:

(21) Bis zum Ablauf des 31. Dezember 2025 kann das Bedürfnis nach § 14 Absatz 4 Satz 1 auch durch eine Bescheinigung des dem Schießsportverband angehörenden Vereins glaubhaft gemacht werden
Abschnitt 6, Satz 21.

Geschrieben
Gerade eben schrieb icegregor:

Hätte gesagt das passt grundsätzlich:
vgl Waffg Paragraph 14 Abs 4.

Zusätzlich gilt aber auch:

(21) Bis zum Ablauf des 31. Dezember 2025 kann das Bedürfnis nach § 14 Absatz 4 Satz 1 auch durch eine Bescheinigung des dem Schießsportverband angehörenden Vereins glaubhaft gemacht werden
Abschnitt 6, Satz 21.

 

Ja, wir als Verein  "bekunden" das ja auch  bisher für unsere Mitglieder.

Allerding haben wir keine Übersicht wer wann und was schießt. Für die Schießbücher ist jeder selbst verantwortlich.

Hat aber im Prinzip die Behörde nichts an zu gehen..... so zumindest mein Kenntnisstand. 

Geschrieben
vor 8 Minuten schrieb Cannon Balls:

Kann nicht sein, die Führung der Schießkladde ist Aufgabe des Vereins. 

 

Zeig mir mal die Bestimmung ????

Und wie könnte ein Verein feststellen, wenn das Mitglied  auf einem anderen Stand (zusätzlich) trainiert ??

Dafür hat doch jeder sein Schießbuch und läßt es von der Aufsicht, oder dem Standbetreiber abstempeln.........

Geschrieben (bearbeitet)
vor 15 Minuten schrieb Michael_He:

 

 

Hat aber im Prinzip die Behörde nichts an zu gehen..... so zumindest mein Kenntnisstand. 

Der ist halt nicht aktuell.   Lass dir vom Mitglied BELEGE liefern, sonst gibts halt kein Zettel vom Verein.  Wenn er Über 10 Jahre  mit eigener Waffe dabei ist, muss er eh nur noch Mitglied sein

 

Bearbeitet von CZM52
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Geschrieben

Ich bezog mich auch die Äußerung von Cannon Balls das der Verein für die Führung der Schießkladde zuständig sei.

Der Verein (Vorsitzende) kann sicher nur die Termine bestätigen bei denen er auch selbst anwesend war, wir wissen

ja das die Mitarbeiter einer Behörde die Schützen für so glaubwürdig einschätzen wie sie selber sind.

Geschrieben

Dann brauchst halt Nachweise von mehreren Vereinen.  Ich lasse mir seit der Neuregelung das Schiessbuch des Schützen zeigen, ob er die gesetzlichen Vorraussetzungen erfüllt. 

Ich werd sicher nicht 24 Monate Schiesskladde durchforsten....

Wenn ich mich davon überzeugt habe, kann ich auch einen Nachweis erstellen.

 

Wenn nicht, muss er das eben mit der Behörde klären.

Geschrieben
vor 10 Minuten schrieb Michael_He:

Zeig mir mal die Bestimmung ????

https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__15.html

 

Zitat

Waffengesetz (WaffG)
§ 15 Schießsportverbände, schießsportliche Vereine

(1) Als Schießsportverband im Sinne dieses Gesetzes wird ein überörtlicher Zusammenschluss schießsportlicher Vereine anerkannt, der
...
7. im Rahmen eines festgelegten Verfahrens die ihm angehörenden schießsportlichen Vereine verpflichtet und regelmäßig darauf überprüft, dass diese

a) die ihnen nach diesem Gesetz oder auf Grund dieses Gesetzes obliegenden Pflichten erfüllen,

b) einen Nachweis über die Häufigkeit der schießsportlichen Aktivitäten jedes ihrer Mitglieder während der letzten 24 Monate vor Prüfung des Bedürfnisses nach § 4 Absatz 4 führen, sofern nicht ein Fall des § 14 Absatz 4 Satz 3 vorliegt, und

c) über eigene Schießstätten für die nach der Schießsportordnung betriebenen Disziplinen verfügen oder geregelte Nutzungsmöglichkeiten für derartige Schießstätten nachweisen.

 

Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb Michael_He:

Zeig mir mal die Bestimmung ????

WaffG lesen. §15 Abs. 1 Nr. 7 Buchstabe b.

Der Verein ist verpflichtet die Schießtermine seiner Mitglieder zu dokumentieren.

 

Wenn ihr das bisher nicht getan habt, dann habt ihr spätestens jetzt ein Problem mit eurem Verband. Der ist nämlich wiederum verpflichtet zu überprüfen, dass ihr euren Dokumentationspflichten auch nachkommt. Tut er das nicht, dann kann er laut der Bestimmung des §15 kein anerkannter Schießsportverband sein - mit allen entsprechenden Folgen, wenn so ein Fall vor Gericht gehen sollte. Und da der Verband sich da natürlich aus Selbstschutz entsprechend absichert, seid ihr als lokaler Verein erstmal dran.

 

Wenn es nicht genug Termine für die Bescheinigung beim Verein selber gibt, dann kann man eine Kopie des Schießbuchs beim Verband einreichen und den das bestätigen lassen.

Geschrieben
vor 7 Minuten schrieb pulvernase:

WaffG lesen. §15 Abs. 1 Nr. 7 Buchstabe b.

Der Verein ist verpflichtet die Schießtermine seiner Mitglieder zu dokumentieren.

 

Wenn ihr das bisher nicht getan habt, dann habt ihr spätestens jetzt ein Problem mit eurem Verband. Der ist nämlich wiederum verpflichtet zu überprüfen, dass ihr euren Dokumentationspflichten auch nachkommt. Tut er das nicht, dann kann er laut der Bestimmung des §15 kein anerkannter Schießsportverband sein - mit allen entsprechenden Folgen, wenn so ein Fall vor Gericht gehen sollte. Und da der Verband sich da natürlich aus Selbstschutz entsprechend absichert, seid ihr als lokaler Verein erstmal dran.

 

Wenn es nicht genug Termine für die Bescheinigung beim Verein selber gibt, dann kann man eine Kopie des Schießbuchs beim Verband einreichen und den das bestätigen lassen.

 

Das wird ab dem Stichtag der Verband ja machen. Indem er sich eben das Schießbuch des jeweiligen Mitgliedes zeigen läßt, bei Beantragung eines Bedürfnisnachweises.

Ich glaube kaum, dass eine lückenlose Kontrolle eines jeden Mitgliedes über jeden Termin damit gemeint ist. Noch das sowas möglich wäre.

Ich lese  da nicht raus, dass ich zu jeder Zeit, als Verein, einen Nachweis  über jedes Mitglied führen muß.

Auch ohne Anlass, wie die Regelüberprüfung.

 

 

Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb Michael_He:

Ich lese  da nicht raus [...]

Ich schon. Oder wie interpretierst du diesen Satz?

 

"Als Schießsportverband im Sinne dieses Gesetzes wird ein überörtlicher Zusammenschluss schießsportlicher Vereine anerkannt, der [...] im Rahmen eines festgelegten Verfahrens die ihm angehörenden schießsportlichen Vereine verpflichtet und regelmäßig darauf überprüft, dass diese [...] einen Nachweis über die Häufigkeit der schießsportlichen Aktivitäten jedes ihrer Mitglieder während der letzten 24 Monate vor Prüfung des Bedürfnisses nach § 4 Absatz 4 führen [...]"

Geschrieben
vor 30 Minuten schrieb CZM52:

...  Wenn er Über 10 Jahre  mit eigener Waffe dabei ist, muss er eh nur noch Mitglied sein

 

 

Das ist wohl etwas unglücklich formuliert. Nach mindestens 10 Jahren Legalwaffenbesitz reicht die Mitgliedschaft im Schützenverein. So wie Du es schreibst, werden es manche so verstehen, daß sie mindestens 10 Jahre im bestätigenden Verein sein müssen.

 

mfg

Harry

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Cannon Balls:

Kann nicht sein, die Führung der Schießkladde ist Aufgabe des Vereins. 

Doch. Schau mal in die Schießsportordnung deines Verbandes. Ich bin sicher, dass steht da klipp und klar drin. 

Geschrieben
vor 37 Minuten schrieb Cannon Balls:

So isset. Wobei ich mich in meinem Verein noch darüber streite, was eine Schießkladde ist. Bestimmt nicht ein loser Blatt Ordner. 

Im VdRBw ist das auch nur ein loses Blatt pro Schießen. Wir führen keine Kladde, sondern nur eine Teilnehmerliste. Auszug aus der Schießsportordnung

107. Zum Nachweis der schießsportlichen Aktivitäten nach § 15 Abs. 1 Nr. 7 b. WaffG ist bei jeder Schießsportveranstaltung a) eine Anwesenheitsliste entsprechend der Vorgaben des Verbandes zu führen, die unverzüglich nach der Veranstaltung der zuständigen Stelle des Verbandes (Org-Leiter) zu übersenden und dort 5 Jahre digital oder in Papierform aufzubewahren ist. Weiterhin wird dringend empfohlen eine Schießkladde (siehe Muster) zu führen, aus der hervorgeht: - Ort und Datum sowie Anfang und Ende des Schießens. - Art des Schießens (Kurzwaffe / Langwaffe). - Verantwortliche Aufsichtsperson (Schießleiter). - Schießende Personen mit Namen, Disziplin, Schusszahl. Diese Liste ist vom RAG-Vorsitzenden mindestens 3 Jahre nach dem letzten Eintrag aufzubewahren. b) Jeder Schütze führt ein Schießbuch, in das Datum und Art des Schießens sowie Disziplin und Schusszahl einzutragen sind. Jeder Eintrag im Schießbuch ist von der für das Schießen verantwortlichen Aufsichtsperson abzuzeichnen.

Geschrieben
vor 53 Minuten schrieb pulvernase:

Ich schon. Oder wie interpretierst du diesen Satz?

 

"Als Schießsportverband im Sinne dieses Gesetzes wird ein überörtlicher Zusammenschluss schießsportlicher Vereine anerkannt, der [...] im Rahmen eines festgelegten Verfahrens die ihm angehörenden schießsportlichen Vereine verpflichtet und regelmäßig darauf überprüft, dass diese [...] einen Nachweis über die Häufigkeit der schießsportlichen Aktivitäten jedes ihrer Mitglieder während der letzten 24 Monate vor Prüfung des Bedürfnisses nach § 4 Absatz 4 führen [...]"

 

Ich verstehe darunter , dass ich mich an das festgelegte Verfahren  halte. 

Wo finde ich dazu Infos ? 

Was ist das festgelegte Verfahren ?

Sicher nicht, dass der Verein Papierlisten aller Mitglieder und ALLER Termine, auch außerhalb pflegt und diese 10 Jahre aufbewahrt.......

 

 

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Michael_He:

 

Ich verstehe darunter , dass ich mich an das festgelegte Verfahren  halte. 

Wo finde ich dazu Infos ? 

Was ist das festgelegte Verfahren ?

Sicher nicht, dass der Verein Papierlisten aller Mitglieder und ALLER Termine, auch außerhalb pflegt und diese 10 Jahre aufbewahrt.......

 

 

Ich bin immer wieder erstaunt, wie Schießsporttreibene Ihren Sport ausüben 😉 Jeder Sportverband hat eine Schießsportordnung und da steht alles ganz genau drin. Das ist die Bibel und nach der muss man verfahren. Viele Vorstände haben ihre Schießsportordnung gar nicht gelesen und sind dann immer ganz überrascht, wenn sie vom Verband eine auf die Mütze bekommen. Ein Amt zu bekleiden ist nicht das gleiche wie es ausfüllen.

 

Geschrieben

Entsprechende Nachweise neuer Art haben wir für unsere Mitglieder bereits problemlos erstellt, die erforderlichen Voraussetzungen wurden ja bereits mehrmals genannt.

 

Wo ich einen dicken Hals bei den jeweiligen Anwesenheitsdokumentationen bekommen würde, wäre, die Schussanzahl festzuhalten. Alle Achtung, da muß man ja ganz schön leidensfähig sein, in so einem Verband (RAG?) seinen Sport zu betreiben. Dass bei dienstlichen Veranstaltungen so verfahren wird, kann ich nachvollziehen, schließlich stellt der Steuerzahler die Munition und möchte nicht, daß die Schützen sich die Taschen damit vollstopfen. Aber beim Übungsschießen mit eigener Munition?

Geschrieben (bearbeitet)
vor 15 Minuten schrieb Feldschuetz:

Alle Achtung, da muß man ja ganz schön leidensfähig sein, in so einem Verband (RAG?) seinen Sport zu betreiben

Das will auch nicht der Verband wissen sondern der Standbetreiber, das BwDLZ. Der will selbstverständlich die Schußbelastung der Kugelfänge nachvollziehen. Er muß ja das Zeugs auch wieder los werden. Nur mal so als Anhalt, der Verband, bei dem ich zuletzt beordert war, hat auf der örtlichen StOSchAnl 150k Schuß verballert. PRO MONAT. Also im Schnitt ca 9 Tonnen Geschosse pro Jahr. 

Edit: OK, war ja auch ein FschJgRgt plus 2 BrigadeKps, also im Schnitt ca 75 Schuß pro Mann und Monat. 

Bearbeitet von Cannon Balls
Geschrieben (bearbeitet)

Jetzt benötige ich mal Hilfe. Das meine ich wirklich so und bitte um Input.

Zitat: ".....einen Nachweis über die Häufigkeit der schießsportlichen Aktivitäten jedes ihrer Mitglieder während der letzten 24 Monate vor Prüfung des Bedürfnisses nach § 4 Absatz 4 führen"

 

Mir ist keine verbindliche Vorlage bekannt, wie so ein Nachweis aussehen muss. Ich nehme an, Ort, Datum, Bestätigung Standbetreiber oder Aufsicht, Waffenart ( Lang- oder Kurzwaffe).

Also das, was in der Regel in einem Schießbuch eingetragen wird.

 

Ich finde keine Vorschrift, die verlangt, derartige Nachweise gesammelt bei den Vereinen vorzuhalten. Vielleicht weiß da jemand mehr oder besser bescheid.

Ich gehe davon aus, dass derjenige welcher trainiert oder an einem Wettkampf teilgenommen hat, diesen Nachweis, über sein Schießen, auch mitnehmen kann. Also ein Schießbuch.

Mit der Bestätigung der Aufsicht, führt der Verein den Nachweis. 

 

Daher sehe ich den Nachweis, in Form eines individuellen Schießbuchs, als dem Gesetz genüge getan an.

 

Sofern erforderlich wird dieses vom Verein geprüft und eine entsprechende Bescheinigung für die Behörde ausgestellt. Wird und wurde hier so praktiziert und hat bisher zu keinen Problemen geführt.

 

Der Verein ( Vorstand ) haftet für die Bescheinigung, daher wird tatsächlich geprüft, nur bescheinigt was nachweisbar ist und ggf. der Nachweis in Kopie aufbewahrt, um bei Unklarheiten den Beweis der Richtigkeit anzutreten und den Ersteller der Bescheinigung zu entlasten. 

 

Bitte korrigiert mich wenn ich das falsch sehe.

 

Inst200

 

 

 

 

 

Bearbeitet von inst200
Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb Michael_He:

Wo finde ich dazu Infos ? 

Was ist das festgelegte Verfahren ?

Das fragst du am Besten deinen Verband. Solange der keine anderweitige Festlegung getroffen hat, hat der Verein die Nachweise zu führen. Das Gesetz ist eindeutig.

Und wenn du das nicht glauben willst, dann denk es mal vom Ende her:

Der Verband muss bescheinigen, dass das Mitglied regelmäßig mit eigenen Waffen trainiert hat, damit es die Waffen behalten darf. Wie soll der Verband das rechtssicher tun, wenn der lokale Verein keine Nachweise führt? Den Angaben in einem privaten Schießbuch kann man hier aus offensichtlichen Gründen nicht uneingeschränkt glauben, sonst könnte man sich die Bescheinigung durch den Verband als Kontrollinstanz komplett sparen.

 

Der BDMP löst das z.B. so, dass alle Schützen direkt Mitglied im BDMP sind und die Sportordnung vorschreibt, dass das offizielle BDMP-Schießbuch zum Nachweis geführt werden muss. Außerdem wird festgelegt, dass nur vom BDMP ausgebildete und berufene Schießleiter Einträge in diesem Schießbuch abzeichnen dürfen. Damit ist die Dokumentation sichergestellt und die Kontrolle über den Verband durch die Schießleiter geregelt. Denn jeder Schießleiter ist über die Nummer seines Stempels identifizierbar (im Gegensatz zu irgendwelchen Unterschriften von zufällig anwesenden Aufsichten).

 

Also nochmal: Wenn du als Vorstand das in der Vergangenheit nicht getan hast, dann hast du deinen Schützen und dir selbst damit ein Ei gelegt. Spätestens seit 09/2020 hättest du die Schießtermine dokumentieren müssen. Und nicht nur die Termine, sondern auch die verwendete Waffenart und ob es sich um eigene Waffen handelt oder nicht. Denn das ist beides Bestandteil der Bedürfnisprüfung und muss vom Verband bescheinigt werden. Und wo soll der Verband die Infos hernehmen, wenn nicht von dir? Natürlich kannst du jetzt auch einfach dem Schießbuch deiner Mitglieder glauben, aber wenn sich das später als falsch herausstellt und das im schlimmsten Fall vor Gericht landet, bist du damit halt deine Waffen los.

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