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IGNORED

Eimerweise Messinghülsen gesammelt, wohin damit (gewinnbringend)?


Sebastians

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vor 37 Minuten schrieb Sebastians:

Muss man das nachträglich versteuern?

Als was?

Veräußerungsgeschäft

  • wenn Hülsen vom Standbetreiber geschenkt bekommen => privates Veräußerungsgeschäft, ggf. Schenkungsteuer (OK, soviel wird es wohl kaum einmal sein)
  • wenn Standbetreiber => am Besten Klärung mit FA und steuerberatenden berufebetreibenden Personen, da verschiedene steuerliche Konstellationen möglich
  • wenn eigene Hülsen => privates Veräußerungsgeschäft ( § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 EStG möglich, aber unwahrscheinlich, dass Dir das FA dabei einfach so folgte, wenn Du einen Gewinn machtest. Bei einem Verlust, wird es darauf bestehen wollen :teu38:).

Dein

Mausebaer

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vor 3 Minuten schrieb IMI:

Mit sowas beschäftigst Du Dich?

Nein,

damals bei der KPMG hatte ich von Beginn an zu viele und auch zu schlimme Fehler gefunden, als dass man mich den WP oder auch nur St.B. noch hätte machen lassen. :closedeyes:

 

Aber das FA beschäftigt sich mit so etwas und falls Du zufällig den Vorgesetzten deines SB beim FA für 1k€ Hülsen verkauft haben solltest ... :rolleyes: Der Teufel ist ein Eichhörnchen. Daher vertrete ich die Ansicht, dass falls man Steuern verkürzt, dieses so machen sollte, dass es sich für einem dann auch so richtig lohnt. Ansonsten bestehe ich auch gegenüber dem FA auf einen auch materiell richtigen Bescheid. Damit haben die schon so richtig mächtige Probleme. :teu38:

 

Dein

Mausebaer

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vor 18 Minuten schrieb Chiron:

Ich sehe schon... der Durchschnittsdeutsche ist ohne Amt und Hilfe nicht mal mehr in der Lage Schrott zu verkaufen. 

Verkaufen kann er schon. Aber auch mit den möglichen Folgen leben, muss er auch. Wer nicht zu verlieren hat, hat es da leichter.

 

Im Privaten Bereich gilt bei Veräußerungsgeschäften für Steuerzahler in G'stan halt:

  1. Besonderer Gegenstand (Wertpapiere, Immobilien, ... ) veräußert ==> siehe dort
  2. sonstigen Gegenstand veräußert ==> prüfe ob Ausnahme nach § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 S. 2 EStG (Gegenstände des täglichen Gebrauchs)
  3. wenn "nein" ==> prüfe ob Summe aller dieser Veräußerungsgeschäfte (also inkl. Ebay, eGun, per Handschlag, etc.) Gewinn < 600€
  4. wenn "nein" ==> in Anlage SO erklären

 

 

vor 18 Minuten schrieb Chiron:

Wer will, kann mir ja seine Hülsen schenken. Dem schreibe ich dann gegen 13,69 zzgl. MwSt einen Entsorgungsnachweis. 

 

Angebot der Beihilfe zur Steuerhinterziehung gegen Entgelt? :huh:

 

 

Dein

Mausebaer

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Bevor ich das wiederladen angefangen habe kaufte ich Magtech .45er SWC Schachtelpreis 16€ und habe die Hülsen nach dem Training wieder in die Pappschachtel gesteckt. Diese verkaufte ich dann für 5,50€/Schachtel Festpreis im Karton ingses. 1000 Hülsen bei eGun.

So kam ich mit der 45er fast auf den gleichen Preis wie 9mm schießen ohne Hülsen sammeln.

Da die Magtech 230grs SWC FMJ tatsächlich sehr gut flogen, ist das Wiederladen nur der Luxus eine etwas schwächere Ladung bauen zu können.

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vor 24 Minuten schrieb Druss:

Dann würde ich aber den Verlust auch von der Steuer absetzen. Kosten für Munition abzüglich Gewinn aus Hülsen = Verlust. ...

Jetzt rate doch einmal, warum der § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 S. 2 EStG kreiert wurde! (aber "Gegenstände des täglichen Gebrauchs" nicht definiert wurden. Es gibt nur Beispiele) :spiteful: Niemand würde noch etwas wegschmeißen, das auch nur ein paar Euro gekostet hatte, sondern es billigst verkaufen und Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften kreieren. Die Verluste dürfen zwar nicht mit anderen Einkünften verrechnet werden, aber ein Jahr zurück und beliebig lange vorgetragen werden, falls man in der Zukunft einmal Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften haben sollte. :closedeyes:

 

Aber so kann das FA fast beliebig behaupten, dass etwas "Gegenstände des täglichen Gebrauchs" seien oder eben nicht - gerade so, wie es mehr Steuern birgt. :teu38:

 

Dein

Mausebaer :hi:

Bearbeitet von Mausebaer
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vor 6 Stunden schrieb Sebastians:

Muss man das nachträglich versteuern?

Als was?

Bei den Schrottis wird Name und Kfz Kennzeichen bei Anlieferung mit aufgenommen.

Blöd, wenn das Finanzamt genau DICH dann fragt, ob der Messingschrott bei deiner Steuererklärung mit angegeben wurde.

 

P.S. Ich  zieh mir das nicht aus den Fingern. Schrottis sind gut überwacht, wg. Geldwäsche.....

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vor 1 Minute schrieb Valdez:

Bei den Schrottis wird Name und Kfz Kennzeichen bei Anlieferung mit aufgenommen.

Echt?

Hätte ich nicht gedacht.

Geben die Händler diese Daten ans Finanzamt weiter?

Ist das legal?

 

vor 1 Minute schrieb Valdez:

Schrottis sind gut überwacht, wg. Geldwäsche.....

So im Sinne von:

Mit Schwarzgeld Schrott aufkaufen und den beim Schrotthändler wieder verkaufen?

Lohnt sich das denn?

Was ist aus Waschsalons, Casinos usw. geworden?

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vor 14 Minuten schrieb Sebastians:

Echt?

[...]

Ist das legal?

Eigentlich geht das gegen Hehlerei und Geldwäsche. Die Rechnung ist natürlich eine Rechnung und bei 'ner Betriebsprüfung oder auch nur Stichprobe können die Prüfer des FA entsprechend Einsicht nehmen und auch Kontrollmitteilungen erstellen. Formell geht es dabei um die Prüfung des Altmetallhändlers. Aber wenn sich dabei weitere Erkenntnisse ergeben ... :AZZANGEL:

 

Ähnlich ist der Schaupenstein als "Anti-Korruptionsstaatsanwalt" vorgegangen. Einfach eine Betriebsprüfung oder bei Verdacht auch mal ohne und dann mit dem Knüppel "Steuerhinterziehung" auf den Busch geklopft, bis die ersten aus Furcht heraus gesprungen sind ... :closedeyes: 

vor 14 Minuten schrieb Sebastians:

So im Sinne von:

Mit Schwarzgeld Schrott aufkaufen und den beim Schrotthändler wieder verkaufen?

Lohnt sich das denn?

Die Masse macht's.

Nach den Fluten hast Du doch sehen kommen, wie da Metall-"Sammler" wie die Fliegen aufgetaucht sind und alles mitgenommen haben, was nicht bis zu den Zähnen verteidigt worden war. Viele haben natürlich auch keinen Gewerbeschein und Steuern zahlen die erst recht nicht und sowieso nicht in Deutschland.

vor 14 Minuten schrieb Sebastians:

Was ist aus Waschsalons, Casinos usw. geworden?

Auch, ist aber lästiger bei der Ermittlung. Die großen Profis schaffen eh mit Hotelimmobilien in geschlossenen Immobilienfonds (an denen dann auch die Mutter des Innenministers oder die Tochter des Oberstaatsanwalt beteiligt ist) oder mit stillen Beteiligungen und hebeln das ganze noch ordentlich mit völlig legalen Krediten. Bei so manchen Gewinnspielen mit Übernachtungspreisen kann ich mich nicht so gänzlich des Verdacht erwehren, dass da mehr gewaschen wird, als die Gäste im Spa-Bereich. :teu38:

 

Dein

Mausebaer

 

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vor 5 Minuten schrieb Raiden:

Für 600€ Messingschrott muss Schütze Schlumpf aber ganz schön viel in einem Jahr schießen.

Kumulierte Gewinne.

  • ein paar kg Hülsen hier,
  • ein paar Gewehre auf eGun und
  • der alte Jagdwagen hatte als Youngtimer auch noch etwas dazu gebracht und gilt plötzlich nicht mehr als einfacher Gebrauchtwagen,
  • ...

Es kann sich leppern und vielleicht wird ja auch nur ein Anfangsverdacht gebraucht und es geht eigentlich gar nicht um Deine Steuern. Nicht nur so linear denken!!! Lärm machen und Panik verbreiten ist eine klassische Jagdmethode.

 

Dein

Mausebaer

 

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vor 16 Minuten schrieb Sebastians:

Kann man Hülsen eigentlich auch an Händler abgeben die gewerblich wiederladen?

Ist euch da was bekannt?

Geht, aber

  • wer macht das noch und
  • unsortiert (nach Patrone und Hersteller) gibt es da sicherlich auch deutlich weniger (verkaufe doch mal 9mm Luger mit einem bunten Bodenstempelmix! Spaßmun. bringt auch nur Spaßmun.-Preise)
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