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IGNORED

Bedürfnisüberprüfung nach §14 (4) WaffG


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Geschrieben (bearbeitet)
vor 5 Minuten schrieb drummer:

 

Also hier im Thread haben sich ein paar mehr als deutlich geoutet!

Die haben dann aber quasi " den Schuss nicht gehört "........................................Das man sich drüber aufregt das einer jetzt wieder ein entsprechendes Urteil gefangen hat ist imho was anderes. Wobei für MICH dieses Urteil mit dem Gesetz nichts mehr zu tun hat, siehe Repetierlangwaffen und WS/WL als Grundkontingentwaffen zu betrachten..........................war aber mit der 2 Schussbegrenzung bzw ob Jäger überhaupt ein Bedürfnis für HA LW haben das gleiche .Diese Urteile sind imho nicht durch Gesetze gedeckt.

Bearbeitet von PetMan
Geschrieben
vor 7 Minuten schrieb PetMan:

... Wobei für MICH dieses Urteil mit dem Gesetz nichts mehr zu tun hat, ...

 

Für mich auch nicht. Wer aber verzweifelt versucht diese Vorgänge als korrekt darzustellen und dazu irgend einen im Gesetz gar nicht niedergeschriebenen Willen des Gesetzgebers an den Haaren herbeizieht, der arbeitet aktiv gegen die Sportschützen.

 

Ich hatte ja schon geschrieben - wer solche "Freunde" hat, der braucht keine Feinde mehr!

 

Geschrieben

Ich kann mich nicht erinnern das hier einer Schreib das Repetier LW, Einzellader LW , Vorderladerpistolen , WS/WL  als Grundkontingentwaffen einstuft. Das mit dem "Erwerb UND Besitz " sehe ich ähnlich. Die Wettkämpfe mit den Überkontingentwaffen werden usn wohl erhalten bleiben. Nach 10 Jahren + wenigstens keine vorgeschriebene Anzahl an Schiessterminen. So ist jedenfalls meine Lesart........

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb PetMan:

Die Wettkämpfe mit den Überkontingentwaffen werden usn wohl erhalten bleiben. Nach 10 Jahren + wenigstens keine vorgeschriebene Anzahl an Schiessterminen. So ist jedenfalls meine Lesart........

 

Das schaffen unsere Feine von innen und aussen auch noch. Mit genügend Kreativität kann man alles argumentieren. Und frei nach dem "Fluch der Karibik" sind unsere Gesetze (zumindest für Gerichte und Behörden) ja nur so eine Art unverbindlicher Leitfaden. Villeicht sollten sie für uns auch endlich den Stellenwert einnehmen, denn sie für solche Leute haben!

Geschrieben
vor 8 Minuten schrieb drummer:

Villeicht sollten sie für uns auch endlich den Stellenwert einnehmen, denn sie für solche Leute haben!

Du kannst davon ausgehen das man bei UNS die Messlatte sehr hoch ansetzt was das Waffengesetz angeht. Wären wir so kreativ wie mancher Richter hätte keiner von uns noch Waffen.......................

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb Parallax:

(es geht hier nur um relevante Waffen, also mehrsch. KW f. Patronenmun und HA-LW, der Rest

unterliegt ja nicht der Kontingentdefinition)

Sorry,

dass dem nicht so ist habe ich leider feststellen müssen.

Mir wurden die Waffenbesitzkarten widerrufen auf welchen Repetiergewehre, Einzelladergewehre, Perkussionrevolver und sogar ein  einläufiges Vorderladergewehr eingetragen war.

Auch wurde mir als Kontingentswaffe ein Repetiergewehr als 3. Halbautomat "verkauft".

Sorry, da passt  aber einiges nicht mehr.

Gruß Colt S.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Stunden schrieb drummer:

Hatten sich die Sportschützen nicht "gefreut" (nachdem 4/6 für viele schon eine Verschlechterung war) nun endlich eine klare Regelung (Thema "das beste für unsere Mitglieder erreicht") zum forlaufen Bedürfnis (nämlich 4/6). Tja und für jedes Stücken Verständnis und jedes Zugeständnis dass ihr macht wird - wie wir gerade Live und in Farbe erleben - eure Salami wieder ein Stückchen kleiner und kleiner und kleiner.

 

 

Vllt hast du es noch nicht bemerkt: Es ist keine Legislative Salamitaktik sonder in diesem Fall ging das Unheil von der unteren Exekutivebene aus, indem ein paar Behörden mit 12/18 für jede Waffe begonnen hat. Da es vorher keine Klagen in die Richtung gegeben hatte (warum auch?) mussten sich dann die Gerichte Anfang und Mitte der 2010er Jahre erstmals damit befassen. Und dabei kam eben heraus,  weil die Gerichte die Normen eben exakt gelesen haben, das die  dort gewählten Fromulierungen nichts anderes zulassen als eben 12/18 mit jeder.

Damit war das unausgesprochenen Gentleman-Agreement, 12/18 mit einer Waffe oder wie auch immer, das zuvor praktiziert wurde Geschichte. Denn jetzt haben eben andere Behörden diese Urteile gelesen und sich eben daran gehalten, was dann wieder zu Klagen geführt hat etc etc.

 

Nach dem ersten Urteil war der Damm gebrochen und der GG hat spätestens nach höchstrichterlichen Urteilen gemerkt, das die Formulierung, die es zuvor 10 Jahre getan hatte plötzlich in einem autokatalytischen Prozess in sich zusammengefallen ist und nicht mehr funktioniert hat.

 

Also ist der GG den Schützen in der Tat zur Hilfe gekommen, und zwar genau genommen bevor 12/18 mit jeder Waffe zum Flächenbrand wurde, auch wenn es manche nicht einsehen wollen.  

 

Es wurde ein neuer Deal ausgehandelt: Konkretisierung der Regeln für den Besitz. Und da ist ein durchaus brauchbarer Kompromiss herausgekommen: Die Schützen haben mit der 10 Jahresregel etwas zurückerhalten, was sie vor 2002 einmal hatten. Eigentlich noch mehr, denn vor 2002 musste ja auch prinzipiell Teilnahme am Training bescheinigt werden. Jetzt reicht ausdrücklich pure Mitgliedschaft. 

 

Als Preis dafür wurde eine längere "Probezeit" von 10 Jahren statt bisher 3 Jahren verlangt, aber hier sehr gemäßigt, denn 4/6 und dass auch nur in den Kategorien KW/LW, die man beide an einem Tag abfrühstücken kann, also nur 4/6 Termine im Jahr benötigt, da gehen manche öfter zum Arzt... Man sollte dabei bedenken, das die vormalige  3 Jahre keineswegs das Ende der Bedürfnisprüfung bedeutet hat, die Behörden konnten anlassbezogen Prüfen und manche waren sehr kreativ darin, Anlässe zu finden (mehrere Jahre nichts auf gelb gekauft? -> Annahme das der garnicht mehr Trainiert... "zuviel" auf gelb gekauft -> Prüfung des Bedürfnisses.) Wenn es da einen von den alten Semestern erwischt hat, war die Panik groß und die vielgescholtenen Verbände haben häufig dann im Hintergrund Deals mit den Behörden ausgehandelt, um den Waffenbesitz zu retten. 

 

Jetzt ist nach 10 Jahren innerhalb des Grundkontingents Schluss damit. Nicht im 100% technischen Sinne, Mitgliedschaft wird ja immer noch geprüft, aber jo mei....

 

 

Natürlich nützt es nichts, Regelungen zum Bedürfnis zu vereinbaren und die dann wieder nicht zu überprüfen: Also alle 5 Jahre Bedürfnisprüfung, was nach 10 Jahre bedeutet, das mal einer nachschaut, ob man noch Mitglied ist, was ab 2026 dann über die Verbände  und hoffentlich, nachdem man den einen oder anderen besorgten Datenschutzbeauftragten in den Aufzugschacht geschubst hat, vollautomatisch und digital erfolgt.

 

Mit der jetzigen Regelung wurden die Schützen vor Willkürzugriffen mancher Behörden geschützt. Die Regeln sind jetzt klar für beide Seiten.

 

Und die Kontingentsregeln wurden gar nicht angefasst. Sie werden jetzt nur regelmäßig geprüft. Und das ist es was manchen hier nicht passt, das es gar nicht §14 Abs 5 sondern §4 Abs 4 ist der jetzt die eigene Komfortzone bedroht.

 

Dabei wäre es viel sinnvoller, jetzt gerade mit Fleiß viele Wettkämpfe zu schiessen und damit statistisch belastbare eine Grundlage zu schaffen, auf der grundsätzliche Fragen zum Koningent gestellt werden können: Beispiel:  Warum nicht auch 3 KW im Grundkontingent, wenn nachweislich viele Schützen 3 KW besitze und aktiv nutzen.

 

 

 

Bearbeitet von ASE
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Geschrieben (bearbeitet)
vor 18 Minuten schrieb ASE:

Also ist der GG den Schützen in der Tat zur Hilfe gekommen, auch wenn es manche nicht einsehen wollen.

 

Na dann bin ich ja froh, dass Du als höchster Diener des allmächtigen göttlichen Gesetzgebers und seiner rechten Hand der Exekutive aus Parteisoldaten das helle Licht siehst, das den niederen Untermenschen verborgen bleibt, und die göttlichen Wohltaten, die uns mit der Umsetzung der EU Feuerrwaffenrichtlinie zuteil wurden, als einziger Preisen und Loben kannst. Schön das jetzt alles so toll läuft und alles absolut klar ist!

 

Na @Colt S. - willst Du nicht auch einsehen wie toll Dir der Gesetzgeber zu Hilfe gekommen ist?! 🤣

Bearbeitet von drummer
Geschrieben (bearbeitet)

Ja ist er. Lies halt mal das Urteil anstatt hier dämlich  herumzutrompeten. Colt S. Hätte außsschließlich Wettkampfnachweise für sein Überkontingent gebraucht und wäre auch nur die Losgeworden, mit denen er keine Wettkämpfe geschossen hat. Aber nach deiner tollen alten Regelung die dann von der unteren Exekutivebene via Gerichtsurteile verschärft wurde  brauchte er eben auch 12/18 mit jeder seiner fucking 81 Waffen, einschließlich seiner Wechselsysteme...

 

Mit der neuen Regelung hätte bei ihm ein reiner Mitgliedsnachweis, genügt, WS eingeschlossen,  für alles ausser Überkontingent.

 

Und dann hätte man sich vor Gericht um das Wesen des §14 Abs 5 zanken können. 

 

aber so....

 

 

 

Manche begreifen es halt nicht in ihrer blinden Wut wenn ihnen von unerwarteter Seite Hilfe zukommt. Der GG hätte auch lachen können un sagen Ja! Recht so! 12/18 mit jeder Waffe haben die Behörde genau richtig erkannt. Er hätte genau das in  §14 Abs 4 reinschreiben können. Hat er das? Hättest du lieber österreichische Verhältnisse? Kannst ja mal nachfrage, wie das da so läuft mit dem Kontingent.....

 

Überhaupt die Mär von der Verschärfung des Waffenrechts für Sportschützen wie sie @drummer hier verbreitet hat Bildzeitungs/Spiegel-Niveau: Oh nein, seit 2002 darf ich einen haufen auf gelb Kaufen ohne Voreintrag, mein Verein braucht keine Schießbahn mehr für die gekauften Waffen, Böller bedarf keiner Erlaubnis mehr und Selbstlader müssen auch nicht mehr aussehen wie ein Arbeitsunfall in der Tupperwarenfabrik. 

 

 

Bearbeitet von ASE
Geschrieben (bearbeitet)
vor 18 Minuten schrieb ASE:

Hättest du lieber österreichische Verhältnisse? Kannst ja mal nachfrage, wie das da so läuft mit dem Kontingent....

 

Ich habe (auch) österreichische Verhältnisse. 😀

 

VRF und zu Beginn 2 Kat B ist sicher verbesserungsfähig. Dafür Kat C frei ab 18, keine Rennerei zu den Behörden durch Einträge / Voreinträge / Erlaubnisse / ..., WBK ist Munitionserwerbschein für Munition aller Art, WBK ist Pulverschein für Treibladungspulver, Aufbewahrung von Waffen / Munition / Pulver sehr viel einfacher, keine dummen Fallstricke wie ein sinnloses Schloss beim Transport, keine blödsinnigen und sauteuren Schiesstandrichtlinien und vor allem: Echter Zusammenhalt der Waffenbesitzer und weniger Feinde in den eigenen Reihen (was folgerichtig zu einem echten Interessensverband, nämlich der IWÖ, führt)!!!

Bearbeitet von drummer
Geschrieben
vor 23 Stunden schrieb ASE:

5) Ein Bedürfnis von Sportschützen nach Absatz 2 für den Erwerb und Besitz von mehr als drei halbautomatischen Langwaffen und mehr als zwei mehrschüssigen Kurzwaffen für Patronenmunition sowie der hierfür erforderlichen Munition wird unter Beachtung des Absatzes 2 durch Vorlage einer Bescheinigung des Schießsportverbandes des Antragstellers glaubhaft gemacht, wonach die weitere Waffe
1. von ihm zur Ausübung weiterer Sportdisziplinen benötigt wird oder
2. zur Ausübung des Wettkampfsports erforderlich ist
und der Antragsteller regelmäßig an Schießsportwettkämpfen teilgenommen hat.

Ich habe mir mal erlaubt den von ASE so gerne Zitierten Absatz 5 zu zitieren:

 

Der Gesetzgeber hat davon geschrieben das der Antragsteller regelmäßig an Schießsportwettkämpfen teilgenommen hat.

- das Wort "hat" bedeutet in der Vergangenheit bis zum Zeitpunkt der Antragstellung und nicht über diesen Zeitpunkt hinaus.

- hätte der GG geschrieben: "teilgenommen hat und weiterhin wird" ist eine weitere verpflichtende Teilnahme an Wettkämpfen vorgeschrieben.

 

Gesetzestexte sind nicht nur juristisch sondern auch mal sprachlich zu sehen.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 9 Minuten schrieb JPLafitte:

- das Wort "hat" bedeutet in der Vergangenheit bis zum Zeitpunkt der Antragstellung und nicht über diesen Zeitpunkt hinaus.

Wie wäre denn eine Glaubhaftmachung (um die geht es da ja, nicht um das Bedürfnis an sich und seinen Fortbestand) mit Ereignissen in der Zukunft zu bewerkstelligen? Gut, Anmeldungen wären theoretisch eine Möglichkeit. 

 

 

Man wird aber der Logik wegen an die Glaubhaftmachung des Fortbestands des Bedürfnisses kaum strengere Maßstäbe anlegen können als an die Glaubhaftmachung des Bedürfnisses zum Erwerb. Sonst käme man ja in die absurde Situation, dass jemand, der in der Erwerbsstreckung gerade Platz hat, eine Überkontingentswaffe zwar nicht einfach behalten dürfte, sie wohl aber einen Tag lang beim Büxer auslagern und dann wieder erwerben dürfte, was wohl kaum im Sinne des Erfinders gewesen sein kann.

 

Bearbeitet von Proud NRA Member
Geschrieben (bearbeitet)
vor 37 Minuten schrieb JPLafitte:

Ich habe mir mal erlaubt den von ASE so gerne Zitierten Absatz 5 zu zitieren:

 

Der Gesetzgeber hat davon geschrieben das der Antragsteller regelmäßig an Schießsportwettkämpfen teilgenommen hat.

- das Wort "hat" bedeutet in der Vergangenheit bis zum Zeitpunkt der Antragstellung und nicht über diesen Zeitpunkt hinaus.

- hätte der GG geschrieben: "teilgenommen hat und weiterhin wird" ist eine weitere verpflichtende Teilnahme an Wettkämpfen vorgeschrieben.

 

@ASE ist aber das Sprachrohr unserer grünen Nullen. Da gilt nur, was die wollen (die nennen das dann den "Willen des Gesetzgebers" und natürlich haben grüne Nullen einen allmächtigen Alleinanspruch auf den "Wiilen des Gesetzgebers"). Der Gesetzestext interessiert von den grünen Nullen eigentlich niemanden - ausser wenn Sie Dir damit eins reinwürgen können. Dann gilt auf einmal ganz genau das Gesetz und leider sieht das dann auch keine Ausnahme oder Verhältnismässigkeit vor, denn das Gesetz ist natürlich immer wortgetreu zu beachten (ausser es widerspricht dem Interesse einer grünen führenden Null - dann gilt natürlich ausschliesslich deren(!) "Wille des Gesetzgeber").

Bearbeitet von drummer
Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb ASE:

Hättest du lieber österreichische Verhältnisse?

 

Ach ja und noch ein Nachtrag, den ich fast vergessen hätte: Selbstverteidigung ist dort ein aktzeptiertes Bedürfnis für Kat B und damit die WBK. Also kein Nährboden für Verbände, die gegen die Interessen ihrer Mitglieder arbeiten!

 

Die Gerichte halten sich dort übrigens auch noch exakt an Wortlaut der Gesetze. So hat besispielsweise früher auch mal die GIS (analog zur GEZ in der Bananenrepublik) dort versucht Computer als "neuartige Rundfunkempfänger" durchzusetzen und sich vom Gericht (zurecht) eine blutige Nase geholt. In der Bananenrepublik wissen wir ja alle wie es damals gelaufen ist.

Geschrieben
vor 29 Minuten schrieb drummer:

 

@ASE ist aber das Sprachrohr unserer grünen Nullen.

Jetzt mach aber mal halblang! Vielleicht kannst du das in deiner „Ausreise-Blase“ nicht (mehr) nachvollziehen, aber was @ASE hier mit einer Engelsgeduld mehrfach nachvollziehbar dargestellt hat, verdient fachlichen Respekt - auch wenn man vielleicht inhaltlich den ein oder anderen Punkt anders sehen möchte. Dafür ein dickes Danke an @ASE!

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Geschrieben

Ne, kann ich nicht nachhvollziehen, wie hier versucht alles bis hin zum Widerruf von Kat C auf der gelben WBK zu rechtfertigen. Normale Menschen schaffen das nicht.

 

Zum Thema Engelsgeduld: Das hatten die Inquisitoren der heiligen Inquisition damals und die heutigen islamischen Fanatiker / grünen Nullen auch, wenn es darum ging/geht ihre Ideologie durchzusetzen. Alles letztendlich der gleiche Sauhaufen!

Geschrieben
vor 15 Minuten schrieb P22:

Jetzt mach aber mal halblang! Vielleicht kannst du das in deiner „Ausreise-Blase“ nicht (mehr) nachvollziehen, aber was @ASE hier mit einer Engelsgeduld mehrfach nachvollziehbar dargestellt hat, verdient fachlichen Respekt - auch wenn man vielleicht inhaltlich den ein oder anderen Punkt anders sehen möchte. Dafür ein dickes Danke an @ASE!

 

Ich frag mich eher, warum sich das @ASE noch antut. Taubenschach kann man nicht gewinnen.

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Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb ASE:

Es wurde ein neuer Deal ausgehandelt: Konkretisierung der Regeln für den Besitz. Und da ist ein durchaus brauchbarer Kompromiss herausgekommen: Die Schützen haben mit der 10 Jahresregel etwas zurückerhalten, was sie vor 2002 einmal hatten. Eigentlich noch mehr, denn vor 2002 musste ja auch prinzipiell Teilnahme am Training bescheinigt werden. Jetzt reicht ausdrücklich pure Mitgliedschaft. 

 

Ob das die nächste Mine ist, die irgendwann hochgehen wird? Die Sache mit der nahezu Zwangsmitgliedschaft in Vereinen in den etablierten Verbänden stößt sich ja eh schon augenscheinlich etwas mit der Koalitionsfreiheit. Bei Bedürfnisfeststellungen durch die Verbände mit Bezug auf tatsächliche sportliche Tätigkeit kann man immerhin noch als Rechtfertigung nennen, dass das für alle eine Vereinfachung bedeutet im Vergleich zu immer unterschiedlichen Anträgen freier Schützen und deren Prüfung. Aber mit welcher Rechtfertigung soll denn die reine Zahlung von Mitgliedsbeiträgen, die nicht unbedingt mit einer irgendwie gearteten sportlichen Tätigkeit zusammenhängt, ein Privileg gegenüber jemandem rechtfertigen, der genauso wenig übt, aber keine Lust hat, an die GEZ des Schießsports zu überweisen? Wenn Koalitionsfreiheit irgendetwas bedeutet, dann doch wohl, dass man nicht Kohle an einen Verein schicken muss, in dem man nicht Mitglied sein will weil man sich von ihm nicht repräsentiert fühlt, wenn man sonst mit dem Verein gar nichts mehr zu tun hat.

Geschrieben
vor 13 Minuten schrieb Proud NRA Member:

 Die Sache mit der nahezu Zwangsmitgliedschaft in Vereinen in den etablierten Verbänden stößt sich ja eh schon augenscheinlich etwas mit der Koalitionsfreiheit. 

 

Jein, die Zwangsmitgliedschaft bezieht sich, zumindest beim BDS, auf den Verband, nicht die Vereinen. Einzelmitglieder, also Mitglieder, die keinem Verein angehören sondern "nur" dem Verband sind bei uns normal. Mit der Koalitionsfreiheit würde sich die Geschichte nicht stoßen, da sich diese nur auf auf Arbeits-/Wirtschaftvereinigungen bezieht. Du meinst sicher die Vereinigungsfreiheit, bzw. die negative Vereinigungsfreiheit. Was durchaus ein Punkt ist...

Geschrieben (bearbeitet)

Mit der Vereinsfreiheit kommt ihr etwa 20 Jahres zu spät, wenngleich es nach §8 nach wie vor möglich ist Sportschütze zu sein, nur gibt es eben die Goodies des §14 nicht, was heute bedeutet: alle 5 Jahre bis zum Ableben Schießnachweise vorlegen(nix mit 10 Jahresregel) und zwar mutmaßlich 12/18, keine Gelbe, und detailliert nachweise warum man diese oder jene Waffe braucht. 2/6 gibt es aber dafür obenauf, da die freien Sportschützen nicht besser gestellt werden sollen....

 

Aber das ist in D noch anderenorts so: Ärzte, Apotheker, Anwälte, Architekten..etc: ohne Kammermitgliedschaft und natürlich saftigen Beitrag keine Arbeitserlaubnis.... das Gildedenken lebt.

Bearbeitet von ASE
Geschrieben (bearbeitet)
vor 1 Stunde schrieb drummer:

Ne, kann ich nicht nachhvollziehen, wie hier versucht alles bis hin zum Widerruf von Kat C auf der gelben WBK zu rechtfertigen. Normale Menschen schaffen das nicht.

 

 

Also nochmal Taubenschach:

 

- ColtS ist nachaltem Recht behandelt worden. 

 

- in den 2010ern wurden die Gerichte mit ähnlichen Klagen bezüglich Bedürfnisprüfung konfrontiert. Die Richter beginnen mit der Lektüre des WaffG und in den alten §14/2 und §14/3 stand nun mal Erwerb und Besitz. Und in §14/3 ein Verweis auf §14/2  Also in beiden Fällen: Für den Erwerb war 12/18 nachzuweisen. Da keine anderslautenden Bestimmungen für den Besitz durch den GG getroffen wurden, wurde 12/18 auch für die Prüfung des Besitzebedürfnisses angewendet. Das gibt es bundesrichterlich Bescheinigt und ist damit fix. Vormalige Behördepraxis war danach unbeachtlich als Argument.

 

- Bei der Besitzprüfung nach prä-2020 WaffG gab es keine Unterscheidung, aufgrund welchen Erlaubnistatbestandes die Waffen erworben wurden und die gibt es auch heute bei der generellen Prüfung nach §14 /4 n.F nicht. Der damalige §14 Abs 4 gelbe WBK (Wie heute §14/6) behandelt ausdrücklich nur den Erwerb der Waffen. Daran ändert auch die stehende Rechtssprechung nichts, das unmittelbar nach dem Erwerb ohne explizite Bedürfnisprüfung per Verbandsbescheingigung die Besitzerlaubnis erteilt wird. Bei einer Prüfung hinsichtlich des Fortbestehens des Bedürfnisses spielt und spielte das keine Rolle.  Deine Einwendung läuft also völlig ins Leere, anders als du glaubst sind Waffen die auf gelb erworben wurden immer noch dem allgemeinen Bedürfnisprinzip unterworfen und das war übrigens schon seit 1976 Wille des GG, hat er in di Gesetzesentwürfe explizit so reingeschrieben, für leute wie dich: Die gelbe WBK ist nicht unbegrenzt, sie stellt eine Erwerbserleichterung dar, deren Nutzung sich am allg. Bedürfnisprinzip messen muss und sie ist kein Freifahrtschein fürs Waffensammeln. Wer lesen kann ist klar im Vorteil: unbefristet ungleich unbegrenzt.

 

- Da im Falle von ColtS. ein Waffenhorten unter dem Deckmantel des Sportschützentums vermutet wurde(Auslöser war eine begehrte Eintragung auf Gelb, wurde gem. der §14/2 und §14/3 geprüft und somit für jede Waffe 12/18 verlangt im Einklang mit der damals höchstrichterlichen Rehtsprechung

 

- Der BDMP war unfähig eine entsprechend nachvollziehbare Bescheinigung beizubringen, bei 81 x 12/18 = mindestens 972 Schießtermine  pro Jahr auch ein Ding der Unmöglichkeit. Die Logische Konsequenz ist der Widerruf der Besitzerlaubnisse für welche das nicht erbracht werden konnte.

 

 

----------------------

 

In dem von dir so geschmähten WaffG 2020 wäre das alles glimpflich verlaufen:

 

- Waffen auf Gelb (bis zu 10 oder nach §58/22 alle die zum Stichtag im Bestand waren) sowie Waffen die nach Erschöpfung der Gelben über §14/3 erworben wurden sind durch den bösen neuen §14/4 Geschützt,  da wesentlich mildere Regeln, namentlich nicht 12/18 für jede Waffe, festgelegt wurden. ColtS hätte eine einfache Mitgliedbescheinigung genügt. Der GG hat die höchstrichterliche Rechtssprechung dadurch annuliert, das er die Gelbe gedeckelt hat und für jede weitere Waffe eine explizite Bedürfnisbescheinigung/Erlaubniserteilung vorgesehen hat. Dadurch ist das Waffenhorten per definition nicht mehr möglich, denn jenseites des zugestandenen 10er Bestandes auf gelb liegt für jede Waffe ja schon eine Glaubhaftmachung des Erwerbsbedürfnisses vor. Sicherlich, mit 81 Plempen wird es vermutlich schwierig werden, da sich kein Verband zum Affen machen wird mit der Bescheinigung irgendwelcher Phantasieerforderlichkeiten, aber das, was nachvollziehbar Bescheinigt werden kann, ist in Stein gemeisselt.
Das Besitzbedürfnis gibt es nunmehr unabhängig von der konkreten Nutzung dieser Waffen obenauf geschenkt, nix mehr 12/18 mit jeder. Wo das jetzt eine Verschärfung11!! Entrechtung11!Elf Enteignung11!!  ist, kann dir jemand erklären der das gleiche Kraut wie du raucht....

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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vor 5 Stunden schrieb drummer:

Na @Colt S. - willst Du nicht auch einsehen wie toll Dir der Gesetzgeber zu Hilfe gekommen ist?! 🤣

Hallo,

ob der Gesetzgeber mir zu Hilfe gekommen ist oder nicht ist für mich nicht so von .....

Vielmehr will ich dass solche Verbr.....er aus den Ämtern zu verschwinden haben.

Das ich mich hier mit meinem Vorhaben schwer tue weis ich genau, es gibt ja das Sprichwort "Die eine Krähe hackt der Anderen kein Auge aus", aber wenn man dem "Filz" immer wieder den "Spiegel vorhält" wird es mehr als nervig.

Außerdem geht nicht immer nur von mir aus, ihr seid auf früher oder später selbst betroffen.

Gruß Colt S.

 

Bearbeitet von Colt S.
Geschrieben (bearbeitet)
vor 4 Stunden schrieb ASE:

Ja ist er. Lies halt mal das Urteil anstatt hier dämlich  herumzutrompeten. Colt S. Hätte außsschließlich Wettkampfnachweise für sein Überkontingent gebraucht und wäre auch nur die Losgeworden, mit denen er keine Wettkämpfe geschossen hat. Aber nach deiner tollen alten Regelung die dann von der unteren Exekutivebene via Gerichtsurteile verschärft wurde  brauchte er eben auch 12/18 mit jeder seiner fucking 81 Waffen, einschließlich seiner Wechselsysteme...

Hallo,

die Wettkampfnachweise (Kopien von Urkunden) hätten unter Umständen ausgereicht, mein ehem. Anwalt hatte diese von mir erhalten, ich habe diesen bezüglich Nachweise immer auf dem Laufenden gehalten.

Wenn dieser hier dem Gericht nichts vorgelegt hat, aus welchen Gründen auch immer, konnte ich praktisch nichts beweisen.

Dem war nur eines wichtig, die Sache in die Länge ziehen um sein Honorar zu sicher.

Der hätte normalerweise nach dem er nachweislich per Postzustellurkunde vom Landratsamt Heidenheim den Widerrufsbescheid vom 04.01.2011 bekommen hatte, mir eine Ausfertigung zu senden müssen und vor allem hätte er gegen den unter Begründung ins Spiel gebrachte Vorwurf des Amoklaufs entsprechend etwas unternehmen müssen, passiert ist nichts von seiner Seite aus.

Der Vorwurf des Amoklaufes von Lörrach wurde nicht umsonst von der Behörde genau nach dem dickgeschriebenen Wort Begründung platziert.

Dieses war schlicht und einfach das Zünglein an der Waage, mit dem Vorwurf des "Waffenhortens" alleine wäre das Unterfangen der Behörde um einiges schwieriger gewesen.

Gruß Colt S.

Bearbeitet von Colt S.

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