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IGNORED

Bedürfnisüberprüfung nach §14 (4) WaffG


Stefan Klein

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vor 2 Stunden schrieb Colt S.:

Hallo,

momentmal was versuchst du zu konstruieren?

Ich habe nicht geschrieben das ich bei der Aufbewahrungskontrolle Bild- und Tonaufzeichnungen gemacht habe!

Meine Kontrolle fand vor Jahren statt, hier hatte ich meine Mutter und meinen Vater als Zeugen zugegen.

Nach dem ich nun meinen Waffenraum mit einer Alarmanlage und einer Videoüberwachung versehen habe und an der Eingangstüre eindeutig auf die Videoüberwachung hingewiesen habe ist es zweitrangig ob die Herrschaften etwas gegen diese Überwachungsmittel haben oder nicht, es handelt sich nicht um einen öffentlichen Raum sondern um privaten Raum, hier habe ich aufgrund des Hausrechts das Sagen.

Wer das nicht will kann drausen bleiben.

Nimm doch mal das Beispiel, im Einzelhandel gibt e auch die Videoüberwachung und auch auf einem Werksgelände gibt es Videoüberwachung ist alles zulässig, es ist nur zu beachten das kein öffentlicher Raum überwacht werden darf und das auf diese Videoüberwachung hingewiesen werden muss, Wer nicht in dieser Form überwacht werden will braucht es auch nicht.

Und wenn du gelesen hättest wieso der Rauswurf entstanden ist wäre es nicht zu deinem Konstrukt bezüglich des Rauswurfs gekommen!

Gruß Colt S.

 

Sorry , dann habe ich das falsch verstanden .

 

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vor 1 Stunde schrieb Colt S.:

Sorry,

was soll der Quatsch, wer sagt dir das ich mich um ein laufendes Verfahren 5 Jahre lang nicht gekümmert habe?

Ich habe meinem ehem. Anwalt laufend Kopien und anderes Material zu kommen lassen und wenn mir dieser Schreiben  zu kommen lässt die zur Beruhigung dienen und vor Gericht nichts macht?

Du machst dir es mit deinen Mutmaßungen sehr einfach.

Gruß Colt S.

 

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vor 1 Stunde schrieb Colt S.:

Sorry,

was soll der Quatsch, wer sagt dir das ich mich um ein laufendes Verfahren 5 Jahre lang nicht gekümmert habe?

Ich habe meinem ehem. Anwalt laufend Kopien und anderes Material zu kommen lassen und wenn mir dieser Schreiben  zu kommen lässt die zur Beruhigung dienen und vor Gericht nichts macht?

Du machst dir es mit deinen Mutmaßungen sehr einfach.

Gruß Colt S.

 

Hast du einmal deinen Anwalt gefragt was der Stand der Dinge ist ? 

Schriftsätze von ihm gefordert ? 

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vor 1 Stunde schrieb drummer:

 

Mach Dir nichts draus!

 

Wie ich schon geschrieben habe: Wer solche Freunde hat, der braucht keine Feinde mehr!

 

Keine Ahnung ob das beauftragte Agent Provocateurs der Behörden sind oder warum die sowas hier abziehen. Natürlich hast Du jedes Recht in Deiner Wohnung Video- und Tonaufnahmen zu machen. Wem das nicht passt der muss Deine Wohnung ja nicht betreten.

 

 

Herzlichen  Glückwunsch zum Namenstag . 

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vor 36 Minuten schrieb drummer:

§36 zieht halt nicht, wenn die Behörde selbst etwas beauftragt hat. Deshalb sollte eine Behörde erst gar nicht einen Unberechtigten bei einer Waffenkontrolle beauftragen. Macht sie es entgegen aller Vernunft trotzdem, dann kann sie nicht danach den Berechtigten dafür ihr eigenes Behördenversagen verantwortlich machen.

 

Woher weißt  du das die Behörde den Sohn beauftragt hat ?

Warst du dabei ?

War irgendwer von hier dabei ? 

Kennt irgendwer den genauen Wortlaut ? 

 

Du redest dir das so wie es dir passt . Mehr nicht.  

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Gerade eben schrieb raze4711:

 

Hast du einmal deinen Anwalt gefragt was der Stand der Dinge ist ? 

Schriftsätze von ihm gefordert ? 

Hallo,

aber sicherlich, ich habe ihn auch mehrfach aufgefordert dem Gericht Informationen über das Fehlverhalten der Behörde vorzulegen.

Ich habe auch Schriftsätze von ihm bekommen allerdings wie es sich später herausstellte waren dieses meistens "Luftnummern" zur Beruhigung des Mandanten damit dieser weiterhin das Verfahren in die Länge ziehen könnte um von der Rechtsschutzversicherung abzocken konnte. Der hat also größtenteils für die finanzielle Leistungen von der Rechtsschutzversicherung nichts gemacht als die Hand aufzuhalten.

Eine wirkliche Kontrolle was bei Gericht und der Behörde lief hatte ich nicht da der Schriftverkehr über den Anwalt lief.

Gruß Colt S.

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vor 1 Stunde schrieb Colt S.:

Hallo,

hier spielen sicherlich solche Faktoren wie Neid, Obrigkeitshörigkeit, das nachplappern um "mit den Wolfen zu heulen", mangelndes Verständnis um was es überhaupt geht und vieles mehr eine gewisse Rolle, dass es auch um sie als zukünftige Betroffene drehen kann können diese nicht im Ansatz wahrnehmen, dazu müssten sie ihr "Oberstübchen" erstmal in Schwung bringen.

Es ist nur traurig wie die Legalwaffenbesitzer miteinander umgehen, die haben es immer noch nicht geschnallt nur Einigkeit macht stark.

Gruß Colt S.

 

 

Ich bin weder Neidisch , noch Obrigkeitshörig . 

Ich besitze auch nur 24 EWB Waffen.

 

 

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vor 3 Minuten schrieb Colt S.:

Hallo,

aber sicherlich, ich habe ihn auch mehrfach aufgefordert dem Gericht Informationen über das Fehlverhalten der Behörde vorzulegen.

Ich habe auch Schriftsätze von ihm bekommen allerdings wie es sich später herausstellte waren dieses meistens "Luftnummern" zur Beruhigung des Mandanten damit dieser weiterhin das Verfahren in die Länge ziehen könnte um von der Rechtsschutzversicherung abzocken konnte. Der hat also größtenteils für die finanzielle Leistungen von der Rechtsschutzversicherung nichts gemacht als die Hand aufzuhalten.

Eine wirkliche Kontrolle was bei Gericht und der Behörde lief hatte ich nicht da der Schriftverkehr über den Anwalt lief.

Gruß Colt S.

 

Dann stell doch mal die Schriftsätze hier ein. 

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Hallo,

hört auf euch gegenseitig anzugehen, es ist egal ob jemand dabei war oder nicht.

Ich habe den Vorgang geschildert so wie man mir diesen glaubwürdig vorgetragen hat, nicht mehr und nicht weniger.

Lasst es Gut sein, ich hoffe das der Eine oder Andere Waffenbesitzer hellhörig wurde was einem so geschehen kann im Falle einer Kontrolle und was man für Möglichkeiten hat um hier erfolgreich gegensteuern zu können.

Gruß Colt S.

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vor 3 Minuten schrieb raze4711:

Dann stell doch mal die Schriftsätze hier ein. 

Hallo,

das werde ich schon noch machen.

Ich muss allerdings erst mal den Krempel sichten und die Namen daraus entfernen, dieses kostet Zeit und ich muss noch verschiedenes anderes erledigen.

Also bitte etwas Geduld, wenn ich dieses nicht machen wollte hätte ich kaum den Widerruf vom 04.01.2011 vollständig eingestellt. 

Gruß Colt S.

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vor 8 Minuten schrieb raze4711:

ch bin weder Neidisch , noch Obrigkeitshörig . 

Ich besitze auch nur 24 EWB Waffen.

Sorry,

zieh dir den Schuh nicht an wenn er nicht passt, er war auf ganz andere in diesem Forum gemünzt.

Du solltest aufgrund der Tatsache das du 24 Waffen in deinem Besitz hast bedenken das, wenn du Pech hast auch mit der Behörde Probleme bekommen könntest, was ich für keinen Waffenbesitzer hoffe.

Dieses sollten auch die Waffenbesitzer welche einige Besitzer von Waffen bedenken, die Anzahl ist egal wenn dir die Behörde Schwierigkeiten machen will.

Gruß Colt S.

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vor 3 Minuten schrieb Colt S.:

Sorry,

zieh dir den Schuh nicht an wenn er nicht passt, er war auf ganz andere in diesem Forum gemünzt.

Du solltest aufgrund der Tatsache das du 24 Waffen in deinem Besitz hast bedenken das, wenn du Pech hast auch mit der Behörde Probleme bekommen könntest, was ich für keinen Waffenbesitzer hoffe.

Dieses sollten auch die Waffenbesitzer welche einige Besitzer von Waffen bedenken, die Anzahl ist egal wenn dir die Behörde Schwierigkeiten machen will.

Gruß Colt S.

 

Eher keine Probleme .

Sind nur 9 Stück sportlich , aber 15 über Jagdschein .

Aber mehr kommt nicht mehr . 

Ich werde eher abrüsten. 

Was sich nicht als optimal für die Jagd rausgestellt hat , wird verkauft. 

 

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vor 1 Minute schrieb raze4711:

 

Eher keine Probleme .

Sind nur 9 Stück sportlich , aber 15 über Jagdschein .

Aber mehr kommt nicht mehr . 

Ich werde eher abrüsten. 

Was sich nicht als optimal für die Jagd rausgestellt hat , wird verkauft. 

 

Hallo,

ich hoffe das für dich das du nie jemals Probleme bekommen kannst, aber sicher kannst du in den heutigen Zeiten nie sein.

Gruß Colt S.

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vor 1 Minute schrieb ForecaztDead:

Und ich bin mir ziemlich sicher, solang ich mich nicht dumm anstelle und meinem Sachbearbeiter ans Bein pisse, wird mir auch nichts passieren. Hab auch schon Mal ne Anmeldung um ein paar Tage verpennt. Wurde nach meiner Erklärung und Entschuldigung Kommentarlos abgehandelt.

Hallo,

du kannst dir so sicher sein wie du es willst, wenn dein Gegenüber, also dein zuständiger Sachbearbeiter der Waffenrechtsbehörde durch einen "Waffenhasser" ersetzt wird der nichts Besseres zu tun hat dem zu folgen "so wenig Waffen unters Volk" dann beginnen die Schwierigkeiten.

Was man nie hoffen will, ich persönlich freue mich für jeden der zu seiner Behörde ein gutes Verhältnis hat.

Ich persönlich hätte ich mich auch gefreut wenn es bei mir so gewesen wäre, ich hatte von Anfang an (1988) Schwierigkeiten mit dem gleichen Sachbearbeiter nun habe ich diese mit dem Bereichsleiter, der Sachbearbeiter welche die ganze Sch....e angezettelt hat ist nun in Ruhestand.

Gruß Colt S.

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Bei uns in der Gegend ist der Kontakt zu Waffen- ,Jagdbehörde und Polizei sehr gut . 

 

Kleine Geschichte dazu .

Mein Vater hatte,  als er noch lebte , eine  schweren Schlaganfall . 

Meine Mutter kümmerte sich um ihn.

Das Mittagessen kam vom mobilen Mittagstisch des DRK .

 

Jetzt stand der DRK Mitarbeiter vor der Tür und niemand öffnete . 

Er macht sich also Sorgen,  und ruft die Polizei .

 

Die bekommen von der Nachbarschaft meine Handynummer  , und rufen mich an .

Ich war in Stuttgart. 

 

Jetzt gab es ein Zahlenschloss am elektrischen Garagentor .

Da ich nicht jedem am Telefon die Nummer gebe,  habe ich gesagt ich rufe zurück .

Also Polizeidienststelle angerufen , den Fall geschildert . 

Diese bejahen die Geschichte . 

Also wieder mit dem Polizisten vor der Garage telefoniert und ihm den Zahlencode , inklusiv Anleitung gegeben . 

Der öffnet und bleibt am Telefon .

Jetzt stand in der Garage der Tumbler und ein Eimer mit 308Win.  Hülsen .

 

"Ooh, sind hier Waffen im Haus ? "

"Ja , ich bin Jäger und Sportschütze . Keine Sorge , außer mir kommt niemand an die Waffen ,und es schießt auch niemand wenn wer jemanden im Haus vermutet " 

 

"Okay , dann ist ja alles klar" 

 

Die Polizei hat dann im Gauß nach den beiden gesucht .

Die waren bei Bekannten , hatten aber vergessen das Mittagessen abzumelden . 

Die Polizisten haben dann noch einmal angerufen , mir alles erzählt , sich für die Mithilfe bedankt , und haben die Garage wieder geschlossen .

 

Also alles ohne Probleme . 

 

Hätten Sie mich nicht erreicht , hätten sie  über Schlüsseldienst oder Feuerwehr die Haustür öffnen lassen , und das mit Recht. 

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vor 11 Minuten schrieb Colt S.:

Hallo,

ich hoffe das für dich das du nie jemals Probleme bekommen kannst, aber sicher kannst du in den heutigen Zeiten nie sein.

Gruß Colt S.

 

Der letzte Erwerb von Sportwaffen war vor 2010 .

Zudem schiesse ich noch mit ihnen .

Nachweis für 9 Waffen ist kein Problem.

Für die Jagd reicht der gelöste Jagdschein als Nachweis . 

Aber auch dort nutze ich es nicht aus Waffen darüber zu sammeln . 

Das geht als Jäger auch nicht hinten los. 

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vor 14 Minuten schrieb Colt S.:

Hallo,

du kannst dir so sicher sein wie du es willst, wenn dein Gegenüber, also dein zuständiger Sachbearbeiter der Waffenrechtsbehörde durch einen "Waffenhasser" ersetzt wird der nichts Besseres zu tun hat dem zu folgen "so wenig Waffen unters Volk" dann beginnen die Schwierigkeiten.

Was man nie hoffen will, ich persönlich freue mich für jeden der zu seiner Behörde ein gutes Verhältnis hat.

Ich persönlich hätte ich mich auch gefreut wenn es bei mir so gewesen wäre, ich hatte von Anfang an (1988) Schwierigkeiten mit dem gleichen Sachbearbeiter nun habe ich diese mit dem Bereichsleiter, der Sachbearbeiter welche die ganze Sch....e angezettelt hat ist nun in Ruhestand.

Gruß Colt S.

Also du hattest von Beginn an Probleme mit deinem Sachbearbeiter? Schon Mal überlegt, dass dein Umgang mit Menschen vielleicht ein bisschen kompliziert ist? Vor allem wenn man betrachtet, dass es in deinem Kreis keine anderen wirklichen Probleme gab.

EditZusatzfrage: Du hast es ja auch jahrelang geschafft eine doch größere Menge Waffen zu bekommen, klingt jetzt nicht nach Waffenhasser, wenn derjenige erst nach 80+ Teilen Mal nachfragt.

Bearbeitet von ForecaztDead
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vor 50 Minuten schrieb raze4711:

Woher weißt  du das die Behörde den Sohn beauftragt hat?

 

Weil das für die Bewertung die (fiktive) Annahme war. Daher der Konjunktiv. Deshalb müssen wir auch nicht dabeigewesen sein. So wie wir bei den meisten Sachen, die wir hier diskutieren, nicht dabeigewesen sind.

 

Und diese Annahme trifft man, weil man den umgekehrten Fall nicht diskutieren muss da er waffenrechtlich sowieso klar ist: Wird einem Unberechtigte dauerhaft Zugriff auf den Schlüssel (und damit auf die Waffen) durch einen Berechtigten eingeräumt, dann ist der Berechtigte sowieso unzuverlässig.

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vor einer Stunde schrieb Colt S.:

aber sicherlich, ich habe ihn auch mehrfach aufgefordert dem Gericht Informationen über das Fehlverhalten der Behörde vorzulegen.

Ich habe auch Schriftsätze von ihm bekommen allerdings wie es sich später herausstellte waren dieses meistens "Luftnummern" zur Beruhigung des Mandanten damit dieser weiterhin das Verfahren in die Länge ziehen könnte um von der Rechtsschutzversicherung abzocken konnte.

Einen anderen Anwalt zu beauftragen wäre eine Idee gewesen. Offensichtlich warst du ja bereits zu einem frühen Zeitpunkt mit deinem nicht mehr zufrieden.

 

Wenn deine Vorwürfe gegenüber dem Anwalt berechtigt sind wende dich an die Anwaltskammer.

Der weitere Nebenkriegsschauplatz macht bei deinem Rundumschlag auch nichts mehr......

Bearbeitet von chapmen
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vor 1 Stunde schrieb ForecaztDead:

Hab auch schon Mal ne Anmeldung um ein paar Tage verpennt. Wurde nach meiner Erklärung und Entschuldigung Kommentarlos abgehandelt.

Nach der Meinung einiger hier hättest du so wie Colt sofort deine Zuverlässigkeit verlieren und alle Waffen abgeben müssen.

Und nicht nur Colt stolpert über "übellaunige" Behördenmitarbeiter, bei mir waren es FA, ALFF und sogar ein SB der Waffenbehörde obwohl der nur Unterlagen "verlegt" hat und an Göttlichkeit litt.

 

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vor 15 Minuten schrieb JPLafitte:

Nach der Meinung einiger hier hättest du so wie Colt sofort deine Zuverlässigkeit verlieren und alle Waffen abgeben müssen.

Und nicht nur Colt stolpert über "übellaunige" Behördenmitarbeiter, bei mir waren es FA, ALFF und sogar ein SB der Waffenbehörde obwohl der nur Unterlagen "verlegt" hat und an Göttlichkeit litt.

 

Die Meinung hab ich hier in dem Thread noch nicht gesehen. Soweit ich verstanden hab hat Colt nicht seine Zuverlässigkeit sondern einfach seine Bedürfnisse verloren oder täusche ich mich?  Sicher wird es hier und da Sachbearbeiter geben die Mal einen schlechten Tag haben, aber eine Göttlichkeit hab ich selber noch nicht getroffen, war immer zufrieden, egal ob alt oder jung.

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Nein, @Colt S. sollte bisher nur einen Teil seiner Waffen abgeben und nicht seine komplette Zuverlässigkeit. Allerdings war das von Dir zugegebene "Vergehen" ein echter Verstoss gegen das Waffengesetz, was nach der Meinung einiger fanatischer Behörden-Jünger hier im Forum mindestens mit dem sofortigen Verlust Deiner Zuverlässigkeit und der Abgabe aller Waffen hätte geahndet werden sollen. Und rechtlich gesehen liegen sie sogar richtig damit.

 

Um es gleich mal klarzustellen: Das entspricht nicht meiner Meinung. Ich bin für Leben und Leben lassen und halte die Reaktion Deiner Behörde in diesem Fall für vernünftig. Leider ist inzwischen ein Teil des "Personals" der BRD inzwischen so degeneriert, dass es nicht nur keine Vernunft mehr walten lässt sondern die Grenze zur Kriminalität bereits überschritten hat. Was ich nicht verstehe ist, wie man das dann (auch noch aus dem Kreis der potentiellen Opfer) bejubeln und relativieren kann - aber gut, die Mafia hat ja auch ihre Anhänger.

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Gerade eben schrieb ForecaztDead:

Die Meinung hab ich hier in dem Thread noch nicht gesehen. Soweit ich verstanden hab hat Colt nicht seine Zuverlässigkeit sondern einfach seine Bedürfnisse verloren oder täusche ich mich?  Sicher wird es hier und da Sachbearbeiter geben die Mal einen schlechten Tag haben, aber eine Göttlichkeit hab ich selber noch nicht getroffen, war immer zufrieden, egal ob alt oder jung.

Hallo,

es ist richtig das ich "mein Bedürfnis verloren habe", allerdings hat man mir probiert zweimal eine Unzuverlässigkeit nachzuweisen.

Das 1. mal bezüglich des verspäteten Anmeldens, was vor Gericht nicht als Unzuverlässigkeit wirklich gewertet wurde und der Bußgeldbescheid de Landratsamts kassiert wurde und lediglich ein Verwarngeld in Höhe von 10--€ festgesetzt wurde, das 2. mal in der Form das die Behörde eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Ellwangen gemacht hat, ich würde meine Waffen missbräuchlich für Sachkundelehrgänge verwenden, diese seien vom Bedürfniszweck her nur reine Sportwaffen.

So wollte man mich komplett platt machen, war aber nichts da ich diese Lehrgänge ehrenamtlich durchgeführt habe.

Die Staatsanwaltschaft hat die Sache wie eine "heiße Kartoffel fallen lassen" nachdem sie die Akte des Landratsamt Heidenheim erhalten hatten.

Auf Seite 8 wurde doch schon hingewiesen wo "Reise eigentlich hingehen sollte" die Zuverlässigkeit.

Wenn einer der Leser seine Zweifel mit der Anzeige bei der Staatsanwatschaft Ellwangen haben sollte, kann er sich mal auf Seite 10 die letzten beiden Absätze vor der Begründung zur Gemühte führen, hier geht eindeutig hervor das die Staatsanwaltschaft Ellwangen die Akte hatte aufgrund der durch die Behörde gemachten Anzeige.

Gruß Colt S.

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