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IGNORED

Bedürfnisüberprüfung nach §14 (4) WaffG


Stefan Klein

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vor 2 Stunden schrieb Colt S.:

Hallo, 

anscheinend stoßen sich hier verschiedene Teilnehmer in diesem Thread an den 57 Waffen.

Kann es sein das hier auch der Faktor Neid ein mitspielt?

Ich denke dieses Verständnis ist zu einfach und auch nicht immer ganz korrekt. Klar gibt es auch solche Leute, gibt auch genug Leute die einen nicht mal eine 9mm gönnen weil "richtige Schützen" KK als Sportgerät kaufen, die dürften aber in der Minderheit sein.

Die meisten können sich einfach nicht vorstellen 57 Waffen zu "brauchen" und haben vermutlich auch nicht genug Phantasie sich vorzustellen wie dies möglich ist ohne "Überschneidungen" bei den Disziplinen und den dazugehörigen Waffen und dann dies auch noch zeitlich neben dem Beruf zu bewerkstelligen. 

Auch ist die Rechtsprechung und das Verständnis hinter dem Gesetz so ausgelegt das möglichst wenige Waffen in privater Hand sein sollen. Das heiße ich nicht gut (auch wenn mir das in der Vergangenheit immer wieder unterstellt wurde wenn ich darauf hingewiesen habe), das macht auch keinen Sinn, aber das ist leider aktueller Stand. Insofern kann man eine hohe Anzahl auch als problematisch ansehen und wie man an Deinem Fall sieht machen dies auch einzelne Behörden. Wenn nun irgendwelche Medien auf den Zug aufspringen, in einer großen Zeitung Riesen Artikel veröffentlichen und dabei möglichst häufig die Begriffe "Hanau", "Reichsbürger", "Nazi", "rechtsextrem" und ein paar andere verwendet dann ist das medial auch ganz schlecht für uns LWB. Auch hier kann man (zumindest ich) durchaus verstehen (verstehen, nicht unterstützen oder gut finden) warum einige an den 57 Waffen zweifeln! Am ende steht in den Medien nicht "ein LWB hatte außergewöhnlich viele Waffen" sondern es steht "LWBs horten Waffen in so großer Menge das sie einen Bürgerkrieg damit anfangen könnten oder bei einem Amoklauf eine kleine Stadt auslöschen könnten". Ist natürlich absoluter Blödsinn, das weiss ich, das weisst Du aber nicht die Ökotanten da draußen die schon angst davor haben wenn Kinder an Fasching als Cowboy eine Spielzeugwaffe tragen (abgesehen davon das dies ja sowieso rassistisch, Nazi und toxische Männlichkeit ist).

 

Ich gönne Dir Deine 57 Waffen, diese vor dem deutschen Gesetzt zu begründen ist aber leider sehr schwer und Dir aufgrund diverser "Schwierigkeiten" letzten Endes auch nicht gelungen (dies bedeutet nicht das es nicht möglich ist oder das diese Entscheidung korrekt ist). Das nur Dich das betroffen hat kann man übrigens auch mindestens indirekt aus den Scans rauslesen. Als aufgezählt wurde welche Prozentsätze wieviele Waffen haben wurde auch darauf hingewiesen das die meisten vielen Waffen rote WBKs haben, du warst da einfach die Speerspitze als Sportschütze der eigentlich viel weniger Waffen als ein Sammler haben müsste aber mehr hatte als die allermeisten.

 

Ich find es scheisse das Dir das passiert ist (auch weil ich davon ausgehe das mit der richtigen Unterstützung das, mindestens in dem Umfang vielleicht aber sogar ganz, zu vermeiden gewesen wäre. Es wundert mich aber nicht da dies unsere Gesetze und die gesellschaftliche Einstellung zu Waffen widerspiegelt. Hier aber dem SB oder der Behörde versuchen eins reinzuwürgen mag vielleicht innerlich eine Befriedigung bringen aber, abgesehen davon das es fraglich ist ob Dir das gelingen wird, es wird den falschen Treffen, es wird nix ändern und wird vielleicht sogar dazu führen das Dir in Zukunft noch weitere Dinge unterstellt werden und die noch verbleibenden Waffen weiter eingeschränkt werden. 

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vor 3 Stunden schrieb Colt S.:

Hallo, 

anscheinend stoßen sich hier verschiedene Teilnehmer in diesem Thread an den 57 Waffen.

Kann es sein das hier auch der Faktor Neid ein mitspielt?

 

Neid, Dummheit - egal. Solche Menschen machen sich zum Sprachrohr für diejenigen die uns Schikanieren, machen gerne die Opfer zum Täter, hecheln gerne einer Obrigkeit hinterher und sind letztendlich Schuld an der (Fehl)Entwicklung der letzten 50 Jahre!

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vor 31 Minuten schrieb BlackFly:

Ich gönne Dir Deine 57 Waffen, diese vor dem deutschen Gesetzt zu begründen ist aber leider sehr schwer ...

 

Eigentlich nicht. Wenn man viele Jahre in vielen Disziplinen herumkommt, dann kann sich so einiges ansammeln. Und tatsächlich gibt der Text des WaffG eine Enteignung von im Augenblick nicht mehr benötigten Waffen auch gar nicht her. Es gibt klare Regeln für den Ewerb (Sportschützen 12/18 für Kat B 2 Kurz / 3 Lang plus 10 Kat C - mehr durch Wettkampfteilnahme) und klare Regeln den Besitz (Sportschützen nach 5/10 Jahren 4/6 mit jeweils einer Kurz-/Langwaffe danach Vereinsmitgliedschaft).

 

Alles was darüber hinausgeht ist reine Schikane von Idioten die in ihrem Job/Leben offensichtlich zu wenig zu tun haben, die mit ihrem armseligen Leben selbst nicht klarkommen und die deshalb meinen, ihren Mitmenschen ans Bein pinkeln zu müssen.

Bearbeitet von drummer
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vor 9 Minuten schrieb drummer:

Alles was darüber hinausgeht ist reine Schikane von Idioten die in ihrem Job/Leben offensichtlich zu wenig zu tun haben,

Grade das mit dem "Besitz " ist bei Waffen über Grundkontingent z.Z. ja noch "Grauzone " . Es heißt ja im Gesetz " für den Erwerb UND Besitz" . Aber auch das wurde ja in dem Fall fälschlich Benutzt, weil Colt ja auch Waffen entzogen wurden die gar nicht unter die Kontingentsregel falen. Sogar bedürfnisfreie WS und WL. UND ein Gericht hat das bestätigt!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Wenn solche Urteile Aussenwirkung entfalten sind wir vor gar nichts mher sicher was unseren Waffenbesitz angeht. Jedenfalls wenn man " einige " Waffen ( noch ) sein eigen nennt............................ich hab jetzt " nur " 14 Waffen, aber zb meine letzte KW, eine Maurhin PP auf bedürfnis Dienstpistole BDS konnte ich seit 2020 nicht im Wetkampf einsetzen, weil es schlicht keine gab in meinem LV. Corona sei dank. Aber interessiert das im Fall der Fälle?

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vor 1 Minute schrieb PetMan:

Grade das mit dem "Besitz " ist bei Waffen über Grundkontingent z.Z. ja noch "Grauzone " . Es heißt ja im Gesetz " für den Erwerb UND Besitz".

 

Für den Erwerb reicht trotzdem eine Wettkampfteilnahme und 12/18. Ich muss nicht mit der zu erwerbenden Waffe am Wettkampf teilgenommen haben - geht ja logisch schon gar nicht! Daneben gibt es eine klare Regel für den Besitz, die auch nicht auf ein Grundkontingent eingeschränkt ist.

 

vor 4 Minuten schrieb PetMan:

Wenn solche Urteile Aussenwirkung entfalten sind wir vor gar nichts mher sicher was unseren Waffenbesitz angeht.

 

Schreib doch einfach wie es ist: Dann gelten keine Gesetze mehr / wir befinden uns dann nachweislich nicht mehr in einem Rechtstaat - was formal gesehen jedem das grundsätzliche moralische Recht verleiht diese Gesetze zu ignorieren (und natürlich wie in einer Diktatur sich nicht erwischen zu lassen, denn das Recht des Stärkeren gilt universell).

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vor 5 Stunden schrieb Colt S.:

Hallo, 

anscheinend stoßen sich hier verschiedene Teilnehmer in diesem Thread an den 57 Waffen.

Kann es sein das hier auch der Faktor Neid ein mitspielt?

Um mal zu kontern, ich habe für "Sportschützen" welche sich 1 oder 2 Waffen anschaffen und diese dann ein oder zweimal auf den Schießstand bewegen für nicht mal eine Schachtel Munition bewegen kein Verständnis.

 

Du willst also Verständnis für deine überdurchschnittliche Anzahl an Sportwaffen fordern und hegst gleichzeitig Unverständnis für Kollegen, denen 1-2 Waffen und hobbymäßiges Schießen zur Entspannung reicht?

 

Sorry, dann bist Du nicht wirklich besser!

Dann darfst Du dich nicht wundern, wenn dir nicht jeder Sportschütze beisteht, wenn er das Echo erfährt.

 

Ich gönne jedem, auch dir, deine Waffen aber man muss auch realistisch bleiben: das Behörden bei der Anzahl hellhörig werden, ist nicht neu. Das gab's schon bei dem Kollegen mit dem 142. K98 auf gelb und aktuell bei den Jägern und die neue Beschränkung auf 10 gelbe kam auch nicht als Erinnerung, das mancher zu wenig gekauft hat. 

Dazu bleibt noch die Diskussion, ob bei Überkontingent-Waffen das 12/18x trainieren angezogen wird oder nicht.

 

Dass das alles Scheiße ist, ist klar. 

Wer ernsthaft sammeln will, sollte aber dann auch den Weg über die rote gehen.

 

Was für mich in deinem Fall bis jetzt völlig daneben ist, ist die Begründung über Amokläufe in deinem Widerruf! 

 

Allerdings ist doch nach letzter WaffG-Reform für den Besitz, zumindest Altbesitz auf gelb und Kontingentwaffen, nur noch die Mitgliedschaft im Verein nach 10 Jahren nötig.

Damit ist doch zumindest nachträglich die Rechtslage für den Widerruf eines Teils deiner Waffen hinfällig?

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vor einer Stunde schrieb Qnkel:

Wer ernsthaft sammeln will, sollte aber dann auch den Weg über die rote gehen.

 

Eigentlich ist das alles (gelbe, grüne, rote WBK) quatsch. Entweder ist jemand zuverlässig, dann sollte er kaufen können was und wieviel er will, oder er ist es nicht. Alles andere sind Kindergartenspiele für zurückgebliebene.

 

Bleiben wir bei der aktuellen Lage: Kannst Du garantieren, dass jeder Zuverlässige der "ernsthaft sammeln will" (= Bedürfnis), eine rote WBK für sein gewünschtes Sammelgebiet bekommt?! Mein Endruck ist eher, die rote WBK wird immer mehr eingeschränkt. Ich kenne Fälle da wurde dem Sammler "geraten" erst mal mit einem anderen Sammelgebiet anzufangen (an welchem er gar keine Interesse hatte). Wenn ich Waffen die nach 1950 entwickelt wurden sammeln will, dann möchte ich eben nicht erst mal 98er sammeln.

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vor 5 Stunden schrieb raze4711:

Dazu noch ein Bedürfnis vom Verband. 

Das "Bedürfnis" für 6 Waffen für eine Disziplin wie du schon bezweifelt hast ergibt sich aus der Sportordnung des DSB. Es ist allerdings nicht für jede Disziplin anwendbar.

Dem Schützen wird beim Wettkampf pro Anschlagsart eine eigene Waffe zugestanden sowie eine "Ersatzwaffe im Falle einer Störung", dieses ist wohl den Spitzenschützen

oberhalb der Deutschen Meister zugestanden aber diese Einschränkung steht nicht in der Sportordnung. Damit komme ich auf eine von der Sportordnung abgesegneten

Waffenzahl von 6 möglichen Waffen für den Wettbewerb 3-Stellungskampf.

Ich begründe mein Bedürfnis mit der Sportordnung und der Verband soll nur meine Auslegung bestätigen oder stichhaltig Begründen warum das Regelwerk nicht für mich zählt.

Regeln und Gesetze sind für jeden da und sie können auch mal gegen die "Hüter der Ordnung" angewandt werden.

Noch ist alles erlaubt was nicht ausdrücklich verboten ist und nicht wie auch hier viele meinen das alles was nicht ausdrücklich erlaubt ist gehört verboten.

Wir leben noch in einer Demokratie wenn auch sich eine ganze menge "Halbgötter" wie Diktatoren aufspielen.

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vor 3 Minuten schrieb JPLafitte:

Damit komme ich auf eine von der Sportordnung abgesegneten Waffenzahl von 6 möglichen Waffen für den Wettbewerb 3-Stellungskampf.

 

Und selbst dabei schränkt die Sportordnung das Gesetz noch weiter ein, denn dort ist diese Begrenzung nicht gefordert. Wer also sein Bedürfnis für mehr Waffen gut Begründen kann sollte auch mehr bekommen.

 

Gibt es eigentlich neben den Schiessportverbänden einen einzigen anderen Interessenverband in DE, der gegen die Interessen seiner Mitglieder arbeitet und die Gesetze für die eigenen zahlenden Mitglieder ohne Not weiter einschränkt?!

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vor 12 Minuten schrieb JPLafitte:

Das "Bedürfnis" für 6 Waffen für eine Disziplin wie du schon bezweifelt hast ergibt sich aus der Sportordnung des DSB. Es ist allerdings nicht für jede Disziplin anwendbar.

Dem Schützen wird beim Wettkampf pro Anschlagsart eine eigene Waffe zugestanden sowie eine "Ersatzwaffe im Falle einer Störung", dieses ist wohl den Spitzenschützen

oberhalb der Deutschen Meister zugestanden aber diese Einschränkung steht nicht in der Sportordnung. Damit komme ich auf eine von der Sportordnung abgesegneten

Waffenzahl von 6 möglichen Waffen für den Wettbewerb 3-Stellungskampf.

Ich begründe mein Bedürfnis mit der Sportordnung und der Verband soll nur meine Auslegung bestätigen oder stichhaltig Begründen warum das Regelwerk nicht für mich zählt.

Regeln und Gesetze sind für jeden da und sie können auch mal gegen die "Hüter der Ordnung" angewandt werden.

Noch ist alles erlaubt was nicht ausdrücklich verboten ist und nicht wie auch hier viele meinen das alles was nicht ausdrücklich erlaubt ist gehört verboten.

Wir leben noch in einer Demokratie wenn auch sich eine ganze menge "Halbgötter" wie Diktatoren aufspielen.

 

 

Es ging um die gelbe WBK . Dort kannst du ohne Bedürfnis vom Verband die Waffe kaufen. 

Für die Grüne brauchst du einen Voreintrag. Darum ging es , nicht wie viele Waffen für welche Disziplin gebraucht werden . 

Und wo habe ich bezweifelt das jemand diese 6 Waffen braucht ? Wann und wo war das ? 

Bearbeitet von raze4711
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vor 6 Minuten schrieb drummer:

 

Und selbst dabei schränkt die Sportordnung das Gesetz noch weiter ein, denn dort ist diese Begrenzung nicht gefordert. Wer also sein Bedürfnis für mehr Waffen gut Begründen kann sollte auch mehr bekommen.

 

Gibt es eigentlich neben den Schiessportverbänden einen einzigen anderen Interessenverband in DE, der gegen die Interessen seiner Mitglieder arbeitet und die Gesetze für die eigenen zahlenden Mitglieder ohne Not weiter einschränkt?!

 

Motorsportvernde . Da werden wie im Gesetz Lärmemissione  , Schadstoffwerte .... gefordert. 

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Daher auch wiederholt mein Tip: Ausweichmöglichkeiten evaluieren und Vermeidungsstrategien planen!

 

Wie sich in diesen Threads ja immer wieder zeigt, sind Rechtsmittel in einem Failed-State mit totalitären Bestrebungen der Führung vergebene Mühe, kosten nur Geld und Nerven und enden mit hoher Wahrscheinlichkeit auch noch mit einer totalen Niederlage.

 

Daher nochmal: Geld entziehen, Geld entziehen und nochmals Geld entziehen. Ich habe auf diese Weise meine Niederlage bezüglich des gesetzlichen Zahlungsmittels vielfach refinanziert.

Bearbeitet von drummer
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vor 22 Minuten schrieb drummer:

Daher auch wiederholt mein Tip: Ausweichmöglichkeiten evaluieren und Vermeidungsstrategien planen!

 

Wie sich in diesen Threads ja immer wieder zeigt, sind Rechtsmittel in einem Failed-State mit totalitären Bestrebungen der Führung vergebene Mühe, kosten nur Geld und Nerven und enden mit hoher Wahrscheinlichkeit auch noch mit einer totalen Niederlage.

 

Daher nochmal: Geld entziehen, Geld entziehen und nochmals Geld entziehen. Ich habe auf diese Weise meine Niederlage bezüglich des gesetzlichen Zahlungsmittels vielfach refinanziert.

 

Das musst du mal näher erklären wie das geht. 

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vor 6 Stunden schrieb PetMan:

Grade das mit dem "Besitz " ist bei Waffen über Grundkontingent z.Z. ja noch "Grauzone " . Es heißt ja im Gesetz " für den Erwerb UND Besitz" . Aber auch das wurde ja in dem Fall fälschlich Benutzt, weil Colt ja auch Waffen entzogen wurden die gar nicht unter die Kontingentsregel falen.

Vllt mal das Urteil genau lesen. Es wurde ausdrücklich nach altem Recht prä 2020 geurteilt, lediglich die Kontinuität des §14/3 a.F. in den §14/5 n.F. herausgestellt, d.h. das es noch nie so war und auch künftig nicht zu erkennen sei, das Überkontigent von der andauernden Wettkampfpflicht für den weiteren Besitz freigestellt sei.

Und da hatte sich nun mal in den Jahren unmittelbar vor 2020 die  Rechtsauffassung durchgesetzt, das es zwischen Erwerb und Besitz keinen Unterschied gibt hinsichtlich der Anforderungen: Da der alte §14/3 auf den alten §14/2 verwies waren nicht nur Wettkämpfe, sondern auch noch 12/18 für jede Waffe nachzuweisen, was ColtS. ausweislich des Urteils nicht gelang.

 

 

 

vor 6 Stunden schrieb PetMan:

 

 

Sogar bedürfnisfreie WS und WL. UND ein Gericht hat das bestätigt!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

 

Bei Wechselläufen gehe ich teilweise mit, bei Wechselsystemen nicht, die sind nach Anlage 2 Abschnitt 2 Nr 2.1 nur Erlaubnisfrei zu erwerben. (nicht zu besitzen)

Für den Besitz kann prinzipiell eine Bedürfnisprüfung angewendet werden, aber bevor du dich aufregst, erst nächsten Absatz lesen

 

 

vor 6 Stunden schrieb PetMan:

Wenn solche Urteile Aussenwirkung entfalten sind wir vor gar nichts mher sicher was unseren Waffenbesitz angeht.

 

Die haben sie doch: Das WaffG wurde geändert und zwar in unserem Sinne, auch wenn das manche hier nicht begreifen wollen. Colt hat es insofern begriffen, als das er Versucht hat auf die Anwendung des geänderten Rechts (§14 Abs 4 n.F. , 10-Jahresregel) auf die 10 Jahre alte Verwaltungssache und auf das Überkontingent zu verlangen, was ihm aber beides vom VGH zurecht abschlägig beschieden wurde. Ersteres weil nun mal immer nach Rechtslage zum Zeitpunkt des Verwaltungsaktes entschieden wird (anders als in Bananenrepubliken, die Spitze musste sein), letzteres weil Überkontingent noch nie von der Pflicht zur Wettkampfausübung auch für den weiteren Besitz freigestellt war. Es wurde nur in der Praxis nie geprüft wodurch manche den Irrglauben entwickelt haben, sich hier Gewohnheitsrecht auf mehrere Dutzend Kontingentswaffen ersessen zu haben. Bequemlichkeit der Behörden bei der (nicht/nicht richtig durchgeführten) Bedürfnisprüfung konstituieren aber nun mal kein geltendes Recht.   Das ist nun definitiv vorbei, aber bevor man Colt bezichtigt den Sportschützen einen Bärendienst erwiesen zu haben: Besser man akzeptiert die tatsächliche Rechtslage und schiesst eben (Herrgottnochmal..) Wettkämpfe und hat dann alle 5 Jahre ausreichend Termine.

 

Für Colt wäre der Vorgang wäre insofern weniger unangenehm gewesen wenn neues Recht zur Anwendung gekommen wäre, da seit 2020

 

a) keine Schießtermine für den Besitz von Überkontingent mehr nötig sind, sondern nur noch Wettkämpfe. Das ist die Folge davon, das der Verweis auf Absatz 2 unverändert geblieben ist, aber Absatz 2 nur noch die Festlegung enthält, das bei §15-Sportschützen ein Bedürfnis anerkannt wird,
    was bezüglich der Fragestellung ohnehin selbstredend ist... (Verbandsbescheinigung) 

b) nunmehr auch bei der,  wie ich oben dargelegt habe, möglichen Besitzbedürfnisprüfung von Wechselsystemen entsprechend §14 Abs 4 angewendet wird, womit der Drops gelutscht ist.

c) Alle Waffen die nicht unter §14/5 fallen von der §14/4 Pauschalregelung geschützt worden wären, auch bei >10 auf Gelb.

 

 

 

 

 

Bearbeitet von ASE
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Habe gerade den Artikel im DWJ gelesen, wo steht, dass der VGH durchaus auf die neue 10-Jahres-Regelung eingegangen ist, diese aber wegen der schieren Anzahl an Waffen nicht als anwendbar hält, da die WaffVwV zu diesem Punkt sagt "in der Regel" und damit offen lässt, das Behörden (und Gerichte) von dieser Regel abweichen dürfen, was hier gegeben sei...

Bearbeitet von Qnkel
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vor 49 Minuten schrieb ASE:

Und da hatte sich nun mal in den Jahren unmittelbar vor 2020 die  Rechtsauffassung durchgesetzt, das es zwischen Erwerb und Besitz keinen Unterschied gibt hinsichtlich der Anforderungen: Da der alte §14/3 auf den alten §14/2 verwies waren nicht nur Wettkämpfe, sondern auch noch 12/18 für jede Waffe nachzuweisen, was ColtS. ausweislich des Urteils nicht gelang.

 

Das alleine ist ein mehr als DEUTLICHER Unterschied zwischen Erwerb und Besitz: Ich kann mit EINER EINZELNEN Waffe (die nicht für die gewünschte Disziplin geeignet sein muss) die Wettkampfteilnahme für den Erwerb (über Grundkontingent) nachweisen, soll aber mit JEDER GENAU DEFINIERTEN Waffe (für jede einzelne Disziplin) das Bedürfnis nachweisen.

 

D.h. die wollen den Besitz deutlich schwerer machen als den Erwerb, was darauf hinausläuft, dass es einfacher wäre die Waffe immer wieder per Erwerbsbedürfnis im Kreis zu erwerben. DAS IST GEISTESKRANK!!!

Bearbeitet von drummer
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vor 43 Minuten schrieb Qnkel:

... da die WaffVwV zu diesem Punkt sagt ...

 

Wie oft denn noch: Die WaffVwV bindet die Verwaltung, für alle anderen gilt das WaffG und die AWaffV! Und: Ein Richter muss soviel Verstand haben, dass er das kapiert hat selbst wenn er sonst im Studium alles verpennt hat. Ansonsten gehört ihm die die juristische Zulassung direkt entzogen!!!

Bearbeitet von drummer
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Und was willst Du jetzt tun? Dolle mit dem Fuß aufstampfen?

Wenn das VGH der Verwaltung Recht gibt, weil die Verwaltung die WaffVwV anwendet, dann kannst schlucken und fertig.

 

Nächster Schritt ist dann BVerwG, wenn man die Kohle hat... wie viele Waffen-Verwaltungsurteile wurden schon vom Bundesgericht gekippt? Ich kenne keins...

 

 

 

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vor 2 Stunden schrieb drummer:

 

Das alleine ist ein mehr als DEUTLICHER Unterschied zwischen Erwerb und Besitz: Ich kann mit EINER EINZELNEN Waffe (die nicht für die gewünschte Disziplin geeignet sein muss) die Wettkampfteilnahme für den Erwerb (über Grundkontingent) nachweisen, soll aber mit JEDER GENAU DEFINIERTEN Waffe (für jede einzelne Disziplin) das Bedürfnis nachweisen.

 

Ich finde das ehrlich gesagt ein wenig amüsant. Aus der Erleichterung, das man nicht genau mit der Waffe Wettkämpfe geschossen haben muss, die man über dem Kontingent zu erwerben möchte, was dann nur umständlich über Waffenleihe möglich wäre und häufig in Ermangelung eines Verleihers mit entsprechender Waffe dann zu Gänze unmöglich wäre, leitest du nun den Anspruch ab, mit den eigens für Wettkämpfe angeschafften Waffen gerade keine Wettkämpfe schiessen zu müssen, weil irgendwie  und überhautpt...

 

Und was hier völlig unter den Tisch gekehrt wird: Was wird denn erwartet wenn man dann die 4..5 etc Kurzwaffe erwerben möchte und eine Bedürfnisbescheinigung beantragt? Ja? Genau! das mit den vorhandenen Waffen Wettkämpfe geschossen wurde.  Und jetzt plötzlich soll das dann beim Besitz irgendwie anders sein.... der Bequemlichkeit wegen und so. 

 

 

 

Verstehe ich dich da richtig: Du möchtest also mit der GSP und der 9mm im Grundkontingent mal ein paar Wettkämpfe schießen, dir nebenher eine veritable Sammlung weiterer Kurzwaffen anlegen. Alle 5 Jahre soll der Verband sich dann zum Affen machen und dann  bescheinigen,  dass deine in Folie eingeschweißte originalverpackte Sammlung im Tresor zur Ausübung des Wettkampfsportes und zur Ausübung weiterer Wettkampfdisziplinen erforderlich ist.  Ich hab hier gerade einen Jäger mit 2 KW und Ablehnungsbescheid für eine 3.  am Telefon, er sagt du sollest leise heulen...

 

 

 

 

vor 2 Stunden schrieb drummer:

 

D.h. die wollen den Besitz deutlich schwerer machen als den Erwerb,

 

 

Das Konzept des Vorschussvertrauens ist dir bekannt? Bitte, mit Vollgas voraus, dekliniere den Verantwortlichen ihren Denkfehler aus, vllt schaffst du es tatsächlich, das wir dann nur noch mit Leihwaffe ein Bedürfnis für Überkontingent erarbeiten können....

 

Das ist doch Absurd, für den Erwerb einer Waffe benötigst du 12/18 + Wettkampfnachweise, für das blosse Behalten im günstigsten Fall eine Verbandsbescheinigung die Mitgliedschaft und Wettkampfaktivität mit der Waffe bescheinigt. Wo genau ist das jetzt "schwerer"?!? Das man einmal im Jahr zur KM(DSB) oder BM(BDS) muss? Am Ende gar noch Präzi(20 Schuss) und Kombi(20 Schuss) abgeben für 2 Wettkampfnachweise innerhalb von 30 Minuten.

Eine Unverschämtheit ist das, also wirklich! 

 

 

vor 2 Stunden schrieb drummer:

was darauf hinausläuft, dass es einfacher wäre die Waffe immer wieder per Erwerbsbedürfnis im Kreis zu erwerben. DAS IST GEISTESKRANK!!!

 

 Und wie genau soll das dann funktionieren? Der Verband konnte dir just gerade keine Bedürfnisbescheinigung nach §14 Abs 5 für den weiteren Besitz einer Waffe ausstellen, da zu wenig Wettkämpfe. Aber er soll dann noch im gleichen Augenblick eine inhaltlich richtige Bescheinigung ausstellen, die das Bedürfnis zum Erwerb bescheinigt und die Behörde soll das dann kommentarlos fressen. Man muss kein Hellseher sein, wie sich das einpendeln wird: Du bekommst erstmal keine Bescheinigung. 

 

Bearbeitet von ASE
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vor 13 Stunden schrieb drummer:

 

Wie oft denn noch: Die WaffVwV bindet die Verwaltung, für alle anderen gilt das WaffG und die AWaffV! Und: Ein Richter muss soviel Verstand haben, dass er das kapiert hat selbst wenn er sonst im Studium alles verpennt hat. Ansonsten gehört ihm die die juristische Zulassung direkt entzogen!!!

Hallo,

dieses ist leider nicht immer der Fall.

Wenn die Behörde gegenüber dem Gericht Unwahrheiten verbreitet und der "Rechtsbeistand", obwohl in Kenntnis davon ist, dem Mandanten keine Informationen hierüber gibt, ist hier ein Fehlurteil durchaus möglich.

Außerdem wenn man meinen Fall betrachtet, man hat von mir nachweislich verlangt das ich nachweisen soll das ich mit all meinen Waffen und Wechselkomponenten die letzten drei Jahre bei Kreis-, Bezirks- und Landesmeisterschaften geschossen habe. Hier zu die wohl berechtigte Frage in welchem Waffengesetz bzw. Verwaltungsvorschrift steht der Nachweis des Bedürfnis für eine Wechselkomponente.

Sicherlich nirgends, man benötigt weder zum Erwerb bezüglich zum Besitz ein Bedürfnis, dieses geht aus dem Besitz der in der WBK eingetragenen Grundwaffe hervor. Auch bei Waffen welche in der Sportschützen-WBK eingetragen sind gibt es laut Waffengesetz bzw. Verwaltungsvorschrift keine Bedürfnisprüfung von Einzelwaffen welche auf dieser WBK eingetragen sind.

Diese Forderung hätte niemals in dieser Form so erfolgen dürfen wenn sich die Behörde an ihre Vorgaben welche sie durch das Waffengesetz bzw. Verwaltungsvorschriften erhalten hat gehalten hätte.

Auch wäre dieses nicht machbar dass ein Repetiergewehr als Grundkontingentswaffe eingestuft wird und somit der rechtlich zustehende dritte Halbautomat verwehrt wird.

Dieses nur mal zum Verhalten von Behörden bezüglich Vorgaben durch das Waffengesetz und der Verwaltungsvorschrift.

Gruß Colt S.

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vor 12 Stunden schrieb Qnkel:

Und was willst Du jetzt tun? Dolle mit dem Fuß aufstampfen?

Wenn das VGH der Verwaltung Recht gibt, weil die Verwaltung die WaffVwV anwendet, dann kannst schlucken und fertig.

 

Nächster Schritt ist dann BVerwG, wenn man die Kohle hat... wie viele Waffen-Verwaltungsurteile wurden schon vom Bundesgericht gekippt? Ich kenne keins...

 

 

 

Hallo,

was wenn man einem diesen Rechtszug verweigert?

Beschwerde einlegen?

Hier stellt sich doch die Frage wieso wurde vom Gericht dieser Rechtszug verweigert?

Was hat man denn eigentlich zu Verschweigen und was soll hier eigentlich überhaupt nicht publik werden?

Gruß Colt S.

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vor 22 Stunden schrieb drummer:

 

Neid, Dummheit - egal. Solche Menschen machen sich zum Sprachrohr für diejenigen die uns Schikanieren, machen gerne die Opfer zum Täter, hecheln gerne einer Obrigkeit hinterher und sind letztendlich Schuld an der (Fehl)Entwicklung der letzten 50 Jahre!

Hallo,

genau das ist ein entscheidender Punkt der die "Front" der Legalwaffenbesitzer sehr schwächt, so lange diese Uneinigkeit besteht wird mit diesen so verfahren werden.

Wenn so mancher meint dass dieses wie in meinem Fall bestehendes Recht gebeugt wurde ihn nicht betreffen wird bzw. betrifft wird er früher oder später eines "Besseren" belehrt werden.

Gruß Colt S.

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