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IGNORED

Kurzwaffe zur Langwaffe machen


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Geschrieben

Hallo,

 

Langwaffen sind Waffen, deren Lauflänge + Verschluss in geschlossenem Zustand mindestens 30cm lang sind und deren Gesamtlänge mindestens 60cm sind.

Kurzwaffen sind somit Waffen, bei denen eines der Merkmale unterschritten wird.

 

 

Aller Bedürfnisquatsch mal außen vor...

 

Angenommen ich kaufe mir eine Kurzwaffe, bei der Lauf + Verschluss 30cm lang sind, deren Gesamtlänge aber kürzer als 60cm ist. Ich bekomme die Waffe auf grüne WBK eingetragen und darf diese mit 20er Magazinen betreiben.

 

Darf ich an diese Waffe einen Klappschaft bauen? Klappschaft eingeklappt Waffe unter 60cm, Klappschaft ausgeklappt Waffe über 60cm.

Darf ich dann immer noch 20er Magazine verwenden?

Geschrieben
vor 15 Minuten schrieb Commerzgandalf:

Langwaffen sind Waffen, deren Lauflänge + Verschluss in geschlossenem Zustand mindestens 30cm lang sind und deren Gesamtlänge mindestens 60cm sind.

Stimmt so nicht ganz, richtig ist "... deren kürzeste bestimmungsgemäß verwendbare Gesamtlänge 60 cm überschreitet;" und damit müsste der von Dir angebaute Klappschaft das Schießen mit eingeklapptem Schaft verhindern damit, zumindest theoretisch, eine Langwaffe entsteht. Bei einem Festschaft ist Deine Frage allerdings interessant. Es gibt ja, neben dem Thema Magazinkapazität, noch z.B. Schießstände auf denen nur mit Kurzwaffen geschossen werden darf (Aufgrund Zulassung) und auch da wäre es interessant ob man eine Kurzwaffe durch einen "Festanbau" eines Schaftes zumindest so lange der Schaft angebaut bleibt zu einer Langwaffe macht. Ich tendiere zu "nein, geht nicht", zumindest nicht ohne Waffenherstellungserlaubnis.

Geschrieben

Zur Langwaffe würde sie auch nur, wenn der Schaft fest angebaut, und sie ohne diesen nicht mehr funktionsfähig wäre.

 

Solch eine Änderung müsste aber wohl ein Büchsenmacher durchführen. Genauso wie das erstmalige einstecken der Pins bei einem aus getrennten Upper und Lower zusammengesetzten AR-Gewehr.

 

Temporär angebaute Schäfte oder Schaftsysteme machen eine Kurzwaffe nicht zur Langwaffe.

Geschrieben

Nehmen wir doch einfach mal die SP5K. Die Funktioniert ja auch ohne Hinterschaft. Wenn ich dort jetzt einen Festschaft anbaue, was hätte das für Konsequenzen? Wie ist "temporär angebaute Schäfte und Schaftsysteme" definiert? Mit 2 Schrauben zu lösen?

 

 

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb Commerzgandalf:

 

 

Darf ich an diese Waffe einen Klappschaft bauen? Klappschaft eingeklappt Waffe unter 60cm, Klappschaft ausgeklappt Waffe über 60cm.

Darf ich dann immer noch 20er Magazine verwenden?

ja, es ist und bleibt eine Kurzwaffe, solange die Waffe mit eingeklappten Klappschaft geschossen werden kann.

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Sebastians:

Reicht sogar eine Schraube.

mp5-klone:

federbolzen...

 

noch mal zur ausgangsfrage:

 

"waffe soll kw sein, aber trotzdem lauf + verschluss(/-träger) über 30cm und mit "festschaft" über 60cm gesamtlänge!"

 

ja, gibt es, trifft auf die besagten mp5-klone zu. wird in dieser konfig jedoch zumeist als lw von z.b. jägern erworben.

es ist aber auch möglich, diese version (z.b. mit einem klapp-/einschubschaft) als kw zu erwerben.

mit ausgefahrenem/ausgeklappten schaft über 60cm, trotzdem bleibt es kw, da "verkürzt" auch schussfähig!

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