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IGNORED

Raubüberfall auf Jäger: Gewehr weg!


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Geschrieben
vor 14 Stunden schrieb kulli:

... 1.1.1973. Davor komnten KW ohne Begrenzung gekauft werden. Wie kommst Du auf 1976? 

In Bayern und ich meine noch einem Bundesland konnte man auf JS bis 76 KW kaufen. Auch die Preußen mit nicht - bayerischem JS und nicht im Paradies wohnhaft. Wenn sie in Bayern in den Laden gingen. 

Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb karlyman:

Ich bleibe bei meiner Formulierung "kann in D passieren, passiert aber ziemlich selten". 

Vielleicht wenn man abends um 18 Uhr daheim am Fernseher ist. Ich kannte auch mal so einen "Hier passiert doch nix" Lurch. Als ich ihm dann vorgeschlagen habe, abends durch diverse Großstadtviertel zu laufen in denen laut seiner Rede ja nichts passiert, lehnte er natürlich sofort entsetzt ab!

Geschrieben (bearbeitet)
vor 20 Minuten schrieb karlyman:

Ich bin abends öfter mal "draußen",

Und ich kann dir sagen, dass man fast in jeder Stadt abends mehrfach in gefährliche Situationen kommen wird wenn man Kriminellen oder potentiell gefährlichen Personen nicht ausweicht. Mache von dem Rechtsstaatprinzip gebrauch, abends ganz legal dahin zulaufen wohin du gerne möchtest und du wirst sehen. Aber das gehört eher in den Waffenscheinthread - wir sind ja hier im Jagdthread. Aber eingeschränkt gilt das auch hier. Überall parken und dann mit den Waffen ins Revier funktioniert auch nicht wenn gefährliche Personengruppen in der Nähe sind.

Bearbeitet von LordKitchener
Geschrieben (bearbeitet)
vor 1 Stunde schrieb stefan17:

Ist überhaupt kein Weg. Für einen WS ist der nicht notwendig.

Einfach mal nachlesen wozu man die Sachkunde nach 34a GewO benötigt.

 

Du kannst kein eigenes Sicherheitsgewerbe anmelden ohne den 34a. Ohne eigenes Sicherheitsgewerbe keinen Waffenschein. Für diesen Weg ist das schon notwendig.

 

Du kannst natürlich einen WS beantragen, weil du ständig Diamanten transportierst. Den könntest du theoretisch auch ohne Sicherheitsgewerbe bekommen. Halte ich für schwierig.

Bearbeitet von JägermitHut
Geschrieben
vor 23 Minuten schrieb JägermitHut:

Den könntest du theoretisch auch ohne Sicherheitsgewerbe bekommen.

Ich habe einen WS (aber keinen Sachkundenachweis nach 34a.).

vor 24 Minuten schrieb JägermitHut:

Ohne eigenes Sicherheitsgewerbe keinen Waffenschein.

Man muss kein eigenenes Sicherheitsunternehmen haben, um einen WS zu bekommen.

Man muss erst seit Dez. 2016  einen Sachkundenachweis haben, um ein Sicherheitsunternehmen zu gründen, wobei es Befreiungen von der Sachkundepflicht gibt.

https://www.gesetze-im-internet.de/bewachv_2019/__8.html

 

Auch wenn man dann ein eigenes Sicherheitsunternehmen hat, bekommt man nicht automatisch einen WS, neben der entsprechenden Waffensachkunde (für Berufswaffenträger) benötigt man immer noch das Bedürfnis (Aufträge eben). Und wenn man die und weitere Auflagen erfüllt hat, steht doch in dem blauen Schein noch ein paar Einschränkungen drinnen, die man gar nicht haben möchte.

 

Geschrieben

Das frage ich mich auch.

Die Art der Muniionsaufbewahrung innerhalb des dafür zugelassenen Behältnisses ist nicht vorgeschrieben (Schachtel, Plastiktüte, Blechbox, im Magazin, lose...). 

 

P.S.:

Waffen werden geladen. Magazine hingegen werden nicht geladen, sondern befüllt oder bestückt.

Sprache bzw. Begrifflichkeiten sind nicht Nebensache, sondern haben auch ihre Wirkung...

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Geschrieben
vor einer Stunde schrieb karlyman:

Das frage ich mich auch.

Die Art der Muniionsaufbewahrung innerhalb des dafür zugelassenen Behältnisses ist nicht vorgeschrieben (Schachtel, Plastiktüte, Blechbox, im Magazin, lose...). 

Ich kann diese Naivität nicht mehr lesen! Wo steht, dass man nicht eine geladene KW im Tresor haben darf? Es steht nirgends - führt aber trotzdem zur Verlust der Zuverlässigkeit! Willkommen im "Rechtsstaat". 

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb LordKitchener:

Da haben sie die Verordnung wohl angepasst. Wäre interessant zu wissen seit wann das darin steht.

 

Da waren die vielen Vorlesungen für Waffenrecht wohl für die Katz 😂

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Geschrieben
vor 14 Stunden schrieb stefan17:

Bin echt gespannt, ob wir irgendwann auf WO ein Thema finden, bei dem....

 

Vor allem, und jetzt komme ich allmählich echt auf @Asgards Anmerkung zurück, driftet's wirklich völlig weg vom Thema.

Es ging um einen Raubüberfall auf einen Jäger.

Wie wer was zuhause aufbewahrt, ist einfach ein völlig anderes Thema.

Geschrieben
Am 30.5.2021 um 14:00 schrieb erstezw:

Äh - nein. 

 

Bis 1972 war Jagschein = Waffenschein und bis 1976 konnte man damit unlimitiert Kurzwaffen erwerben. 

 

Kein Klugscheißen. Ich habe mal interessiert das Waffg 1972( ab 1.1.73) gelesen. Demnach waren da nur noch 2 Kurzwaffen ohne Bedürfnis wenn man noch keine Kurzwaffen hatte.

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