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Behördenwaffenträger sind zuverlässiger - Stimmt doch, oder?


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Geschrieben

Eines der Hauptargumente der "Antis" ist doch, dass staatliche Waffenträger nahezu unfehlbar sind und der Privatmann der Redneck, der auf alles ballert was sich bewegt. Deswegen ist dieser Fall bedeutsam um mit Antis diskutieren zu können. Es gibt bei allem ein gewisses Restrisiko welches man in Kauf nehmen muss - im Straßenverkehr wird sogar ein extrem hohes Risiko achselzuckend zur Kenntnis genommen.

 

https://www.foxnews.com/us/austin-shooting-leaves-3-dead-texas

 

Zitat

Austin police said that the three lifeless bodies were all adults, including two Hispanic females, and one Black male. They said they believe the suspect is Stephen Nicholas Broderick, who is a former Travis County Sheriff's Office detective that was charged with raping a 16-year-old girl last summer. 

 

Geschrieben

Wir haben im Verein viele Soldaten und Polizisten. Den Polizisten wurde die Sachkunde erlassen, die bekamen Ersatzbescheinigungen. Das eine Jahr und die 12/18 mussten die aber auch alle absitzen, selbst ein Schiesstrainer der BP.  Kenne auch einen Soldaten der schon in Auslandseinsätzen in Gefechten war. 24 Jahre, der musste/sollte eine MPU bringen weil unter 25. Er wartete lieber noch seinen 25 Geburtstag ab. 

Im Dienst sind die anscheinend andere Menschen als Privat. Im Dienst dürfen sie Waffen führen, außer Dienst nicht mal im Tresor liegen haben . Deutschland halt.................

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Geschrieben (bearbeitet)

Es ist eben ein Unterschied, ob man allein entscheidend oder im Rahmen dienstlicher Vorgaben, Reglungen und Überwachungen/Weisungen tätig ist.

Das versteht man eigentlich sofort.

Daneben gitb immer die Abwägung der Notwendigkeiten in dem einen oder anderen Bereich, die ebenfalls unterschiedloich diskutiert werden.

Bearbeitet von Gast
Geschrieben
vor 14 Minuten schrieb Waffen Tony:

Es ist eben ein Unterschied, ob man allein entscheidend oder im Rahmen dienstlicher Vorgaben, Reglungen und Überwachungen/Weisungen tätig ist.

Das versteht man eigentlich sofort.

Wenn das eigene Leben oder das eines anderen bedroht ist entscheidet immer der Waffenträger selber was er tut . Das sollte man eigentlich auch sofort verstehen..................

Geschrieben
vor 53 Minuten schrieb LordKitchener:

Eines der Hauptargumente der "Antis" ist doch, dass staatliche Waffenträger nahezu unfehlbar sind und der Privatmann der Redneck, der auf alles ballert was sich bewegt.

Die Antis überzeugt man so nicht. Die folgern daraus nur, dass auch Berufswaffenträgern die Waffen genommen werden. Wie in Berlin, wo die Polizisten ihre Waffe nicht in der Freizeit tragen dürfen, weil die Regierung ihnen misstraut.

Geschrieben
Gerade eben schrieb uwewittenburg:

Das stimmt so nicht, auch zu Hause ist die Waffe wegzuschließen,

Ich meinte schon eine eigene Waffe, nicht die Dienstwaffe. Die trägt bei uns übrigens gelegentlich der eine oder andere Polizist ,wenn er auf den Stand kommt seine 12/18 abreissen..................

Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb Fridolin Freudenfett:

Die folgern daraus nur, dass auch Berufswaffenträgern die Waffen genommen werden. Wie in Berlin, wo die Polizisten ihre Waffe nicht in der Freizeit tragen dürfen, weil die Regierung ihnen misstraut.

Gut so! Dann haben wir schon viele Behördenwaffenträger auf unserer Seite. Schusswaffen für Behörden weitgehend verbieten - so wie in England! Warum muss man andere erst unterstützen wenn man selbst betroffen ist?

Geschrieben
vor 7 Minuten schrieb PetMan:

Die trägt bei uns übrigens gelegentlich der eine oder andere Polizist ,wenn er auf den Stand kommt seine 12/18 abreissen..................

Die Nutzung dienstlicher Waffen auf anderen Ständen ist nicht zulässig! Allein schon wegen dem Verschleiß.

Geschrieben
vor 9 Minuten schrieb LordKitchener:

Schusswaffen für Behörden weitgehend verbieten - so wie in England!

 

Na ja... Das ist in GB (in der nach-9-11-Ära und mit gestiegener Gewaltkriminalität) auch nicht mehr so aktuell.

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb uwewittenburg:

Die Nutzung dienstlicher Waffen auf anderen Ständen ist nicht zulässig!

Davon hab ich auch nix geschrieben. In der Regel ist das auch so. Ich habe aber auch schon ein Schreiben aus dem IM gesehen, in dem das zusätzliche Trainieren mit der Dienstwaffe erlaubt wurde. Dienstwaffe war eine Glock, war also kein Streifenpolizist.....

Geschrieben
vor 12 Minuten schrieb uwewittenburg:

Die Nutzung dienstlicher Waffen auf anderen Ständen ist nicht zulässig! Allein schon wegen dem Verschleiß.

Bei uns bisweilen erlaubt und erwünscht. Insofern die Polizeien zum größten Teil kommunal organisiert sind, geht das über nett fragen, und ein nicht vollkommen merkbefreiter Chef ist ganz froh, wenn wenigstens ein paar Leute auf eigene Kosten üben, mit ihrem Kram umzugehen. Macht trotzdem ein vernachlässigbar geringer Teil der Leute, und natürlich genau diejenigen, die es am wenigsten brauchen.

 

Besonders übel ist es, wenn Frauen versuchen, die Fertigkeiten mit Feuerwaffen in ihrer Behörde zu verbessern. Männer stehen so gar nicht darauf, dass eine Frau sie alle locker ausschießt, und sie reagieren darauf in der Regel nicht mit Üben sondern mit Verweigerung.

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Geschrieben
Zitat
Die in der Prüfung nach § 7 Abs. 1 des Waffengesetzes nachzuweisende Sachkunde umfasst ausreichende Kenntnisse
1.
über die beim Umgang mit Waffen und Munition zu beachtenden Rechtsvorschriften des Waffenrechts, des Beschussrechts sowie der Notwehr und des Notstands,
2.
auf waffentechnischem Gebiet über Schusswaffen (Langwaffen, Kurzwaffen und Munition) hinsichtlich Funktionsweise, sowie Innen- und Außenballistik, Reichweite und Wirkungsweise des Geschosses, bei verbotenen Gegenständen, die keine Schusswaffen sind, über die Funktions- und Wirkungsweise sowie die Reichweite,
3.
über die sichere Handhabung von Waffen oder Munition einschließlich ausreichender Fertigkeiten im Schießen mit Schusswaffen.

 

Deswegen macht es keinen Sinn Behördenangehörigen von vorhandener Sachkunde auszugehen.

 

 

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb uwewittenburg:

Die Nutzung dienstlicher Waffen auf anderen Ständen ist nicht zulässig! Allein schon wegen dem Verschleiß.

Doch. Nur die Munition muss entsprechend auf dem Stand erworben werden.

 

vor einer Stunde schrieb uwewittenburg:

Das stimmt so nicht, auch zu Hause ist die Waffe wegzuschließen

Korrekt. Meine Bekannten mussten alle Tresore nachweisen und werden auch ab und an kontrolliert.

Geschrieben (bearbeitet)

Dienstwaffen dürfen i.d.R. nur mit Dienstmunition betrieben werden.

Damit hat man das wirksam ausgegrenzt. Es gibt nur noch wenige Ausnahmen.

Bearbeitet von Gast
Geschrieben
vor 13 Minuten schrieb ASE:

 

Deswegen macht es keinen Sinn Behördenangehörigen von vorhandener Sachkunde auszugehen.

 

 

Neid muss man sich verdienen!

 

Zumindest in Bayern ist der Inhalt der Sachkundeprüfung Bestandteil der Ausbildung.

Allerdings bestehen erhebliche Defizite im wichtigsten Thema, dem taktischen Waffenerwerb.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 8 Minuten schrieb Joseg:

Neid muss man sich verdienen!

 

Zumindest in Bayern ist der Inhalt der Sachkundeprüfung Bestandteil der Ausbildung.

Allerdings bestehen erhebliche Defizite im wichtigsten Thema, dem taktischen Waffenerwerb.

Die gesetzlichen Regeln sind nunmal klar

Zitat

(1) Die Sachkunde gilt insbesondere als nachgewiesen, wenn der Antragsteller

1.
...........
2.
.................................
c)
die nach § 7 des Waffengesetzes nachzuweisenden Kenntnisse auf Grund einer anderweitigen, insbesondere behördlichen oder staatlich anerkannten Ausbildung oder als Sportschütze eines anerkannten Schießsportverbandes erworben und durch eine Bescheinigung der Behörde, des Ausbildungsträgers oder Schießsportverbandes nachgewiesen hat,

 

Falls die Ausbildung das hergibt, kann man Bescheinigen, aber eben nur falls.

 

Und da gibt es bei Waffen- und Beschussrecht eben erhebliche Defizite was die Regularien bei den meisten Dienstwaffenträgern betreffen..

Die Sachkundelage hat sich in dern vergangenen Jahren verschärft, eben weil bei manchem Kurs nicht die Richtlinien eingehalten wurden.

 

An "taktischem Waffenerwerb", was ist jetzt da schon wieder schlimm? Ach so ja, die eigenen Rechte kennen und maximal nutzen ist ja pfui, wir sind ja in Deutschland. Wenn es da heisst man darf 2+3+10 Waffen erwerben, dann kauft man höchstens ein KK-Büchslein und verwahrt Gewehr und verschluss in zwei verschiedenen Tresoren. Alles andere wäre ja unverantwortlich.

Bearbeitet von ASE
Geschrieben
vor 1 Minute schrieb ASE:

Die gesetzlichen Regeln sind nunmal klar

 

Falls die Ausbildung das hergibt, kann man Bescheinigen, aber eben nur falls.

 

Und da gibt es bei Waffen- und Beschussrecht eben erhebliche Defizite was die Regularien bei den meisten Dienstwaffenträgern betreffen..

Und dieses Wissen kann man nur als WO geprüfter Anwärter erlernen?

Geschrieben (bearbeitet)
vor 3 Minuten schrieb Joseg:

Und dieses Wissen kann man nur als WO geprüfter Anwärter erlernen?

Dir scheint nicht klar zu sein, das es hier nicht darum geht, wo du es gelernt hast, sondern vor welcher Stelle du die Prüfung abgelegt hast.

Ist vermutlich bei dir noch nicht angekommen, aber ja, man muss heutzutage eine Prüfung bestehen....

 

Und wenn die Behörde welche eine Bescheinigung ausstellt nachweisen kann, das die geforderten Lehrinhalte abgedeckt wurden, dann geht es ja.

 

Die Lehrinhalte findest du auch in der AWaffV.... 

Bearbeitet von ASE
Geschrieben
vor 12 Minuten schrieb ASE:

Dir scheint nicht klar zu sein, das es hier nicht darum geht, wo du es gelernt hast, sondern vor welcher Stelle du die Prüfung abgelegt hast.

Ist vermutlich bei dir noch nicht angekommen, aber ja, man muss heutzutage eine Prüfung bestehen....

 

Und wenn die Behörde welche eine Bescheinigung ausstellt nachweisen kann, das die geforderten Lehrinhalte abgedeckt wurden, dann geht es ja.

 

Die Lehrinhalte findest du auch in der AWaffV.... 

Nur weil Du es nicht verstehst kann das natürlich nicht sein.

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb uwewittenburg:

Das stimmt so nicht, auch zu Hause ist die Waffe wegzuschließen, 

 

vor 3 Stunden schrieb Fussel_Dussel:

Meine Bekannten mussten alle Tresore nachweisen und werden auch ab und an kontrolliert.

In meinem Bekanntenkreis: Einer = 1 hatte (r.i.p.) einen Tresor, für das Sparschweinchen. Wurde aber auch nie kontrolliert.

Der Rest und zwar in mehreren Bundesländern: nix, nada, niente. 

 

Und meine 2 Cent zur Sachkunde: Trennen in Ausbildung und Prüfung. Jeder lernt auf seine Art und Weise und Prüfung ist Pflicht ohne Extrawürste. Wo ist das Problem?

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