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IGNORED

Bundesanzeiger Verlag - Rechnung


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo

 

heute habe ich für meinen Verein eine Rechnung vom Bundesanzeiger Verlag bekommen. Damit ich keine Terroristen unterstütze und auch kein Geld waschen kann, passen die auf mich auf. Dies lassen die mit anfänglich 2,50 Euro, jetzt 4,80 Euro honorieren. Danke EU, dass ihr so auf mich aufpasst.

Davon kann man sich befreien lassen. 

www.transparenzregister.de

Registrieren

den Linke anklicken 

 

danach geht es irgendwie weiter. 

Ich sage mal: die sind bekloppt!

Evtl. wollten Söhnchen oder Töchterchen von Entscheidungsträgern auch einen guten Posten in der Führung eines Gelddruckvereins.

 

Ich werde versuchen mich befreien zu lassen.

Wer macht mit?

 

Steven

Geschrieben

Ja... das Thema habe ich bei den Feuerwehrvereinen auch schon mitbekommen....

 

Schön in Deutschland.....Wir registrieren uns noch kaputt.... 

Für die Photovoltaikanlagen hat man auch erst ein, dann zwei Register mit Zwangseintragung eingeführt...

Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb steven:

Dies lassen die mit anfänglich 2,50 Euro, jetzt 4,80 Euro honorieren. Danke EU, dass ihr so auf mich aufpasst.

Davon kann man sich befreien lassen. 

www.transparenzregister.de

Registrieren

 

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb scotty600:

die Frist zur Freistellung bis 31.12.2020 war.

Hallo scotty600

 

da hat man mir beim Bundesanzeiger andere Angeben gemacht.

Es gibt doch auch Vereine, die nach dem 31.12.2020 gegründet wurden.

 

Steven

Geschrieben

Die Gebührenbefreiung ist an die Gemeinnützigkeitsbescheinigung gebunden. Ich zweifle sehr stark das ein Verein, der nach 31.12.2020 gegründet wurde schon eine Steuererklärung abgegeben hat. Lese doch mal das von mir verlinkt Dokument durch.

Falls Du andere Infos hast, bitte teilen.

Geschrieben

https://www.dsb.de/aktuelles/artikel/news/transparenzregister-dsb-intervention-fuer-vereine-erfolgreich

 

https://www.dsb.de/aktuelles/artikel/news/befreiungsantrag-fuer-das-jahr-2020-noch-bis-zum-31-dezember-2020-moeglich

 

Ich habe die Befreiung beantragt wie im 2ten Link beschrieben(17.2.21) und auch eine Antwort bekommen(20.2.21) - Dann den Freistellungsbescheid, Ausweiskopie und Auszug aus dem Vereinsregister hingeschickt...mal abwarten was da zurück kommt 😉

 

Die große Frage ist da für mich - Muss ich dieses Spiel jedes Jahr machen oder gilt die Befreiung auch pauschal für die Zukunft und gilt die Befreiung für alleJahre in der Rechnung ,da diese ja immer für 3 Jahre Rückwirkend geschickt wird?

 

LG.

Geschrieben
vor 25 Minuten schrieb Steam:

Muss ich dieses Spiel jedes Jahr machen

MEIN kalkulatorischer Stundenlohn ist sicher deutlich niedriger als der des Sachbearbeiter*_-Innen dort. Ändert nichts an meiner Bewertung als :gaga:+🤮

Ich habe für meinen Verein bisher noch nichts bekommen; vielleicht ist die neue Bundesregierung mit den nächsten Waffenrechtsevaluierungen ja schneller, wer weiß.

Geschrieben
vor 48 Minuten schrieb Steam:

https://www.dsb.de/aktuelles/artikel/news/transparenzregister-dsb-intervention-fuer-vereine-erfolgreich

 

https://www.dsb.de/aktuelles/artikel/news/befreiungsantrag-fuer-das-jahr-2020-noch-bis-zum-31-dezember-2020-moeglich

 

Ich habe die Befreiung beantragt wie im 2ten Link beschrieben(17.2.21) und auch eine Antwort bekommen(20.2.21) - Dann den Freistellungsbescheid, Ausweiskopie und Auszug aus dem Vereinsregister hingeschickt...mal abwarten was da zurück kommt 😉

 

Die große Frage ist da für mich - Muss ich dieses Spiel jedes Jahr machen oder gilt die Befreiung auch pauschal für die Zukunft und gilt die Befreiung für alleJahre in der Rechnung ,da diese ja immer für 3 Jahre Rückwirkend geschickt wird?

 

LG.

soweit ich das mitbekommen habe, alle drei Jahre, entsprechend dem Freistellungsbescheid vom Finanzamt e.V.

Geschrieben

Bundesanzeiger Warnung vor Falschrechnungen usw

https://www.bundesanzeiger.de/pub/de/howto-data-statistics?2

Zitat

Vorsicht vor unlauteren Anbietern

Der Bundesanzeiger Verlag warnt vor Angeboten und Bescheiden über Registereintragungen für Unternehmen im Unternehmensregister sowie im Zusammenhang mit Veröffentlichungen im Bundesanzeiger.

Immer wieder erhalten Unternehmen und Institutionen „Angebote“ oder „Bescheide“ auf Grundlage von zuvor im Bundesanzeiger veröffentlichten Bekanntmachungen über ihr Unternehmen bzw. ihre Institution. Angeboten werden unter anderem die „Eintragung“ der Daten in ein Register und der „Abruf“ von „eingetragenen“ Daten. Für die Aufnahme in ein solches Register und für das Recht zum Abruf der Daten wird die Zahlung eines Betrages bzw. eine „Eintragungsgebühr“ gefordert.

 

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