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Tippmann M4-22 Anschein


LXS

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Hallo zusammen, 

auch wenn ich mich jetzt wiedermal vielleicht lächerlich mache,  hätte ich folgende Frage:

Die (oder der?) Tippmann M4-22 hat ja einen BKA Bescheid (wegen Anschein und so..) 

Darf man dann trotzdem ein Zweibein und Optik anbringen? (als Sportschütze)

Ein MFD oder Bremse ist ja für Sportschützen hundepfui... (an der Tippmann) 

VG Alex

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vor 31 Minuten schrieb LXS:

Hallo zusammen, 

auch wenn ich mich jetzt wiedermal vielleicht lächerlich mache,  hätte ich folgende Frage:

Die (oder der?) Tippmann M4-22 hat ja einen BKA Bescheid (wegen Anschein und so..) 

Darf man dann trotzdem ein Zweibein und Optik anbringen? (als Sportschütze)

Ein MFD oder Bremse ist ja für Sportschützen hundepfui... (an der Tippmann) 

VG Alex

Der BKA Bescheid gilt genau für die Konfiguration, wie er beschieden wurde. Wenn Du irgendwas anscheinsrelevante Teile dranbaust gilt der Bescheid nicht mehr. Optik ist nicht anscheinsrelevant. Das heisst nicht zwangsläufig, dass die Waffe dann automatisch eine Anscheinswaffe wird, jedoch sollte man in dem Fall lieber einen eigenen Bescheid beantragen oder die Finger von der Modifikation lassen.

 

Das BKA wird in den letzten Jahren allerdings immer großzügiger, was die Anwendung des §6 AWaffV anbelangt. Meine OA 9mm hat einen Feststellungsbescheid für einen Schubschaft, kurzen Lauf, Kompensator und Zweibein.

 

Grüße

switty

Bearbeitet von switty
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https://openjur.de/u/436979.html

 

Anscheinsrelevante Merkmale sind grundsätzlich:

"Zu diesen eine Kriegsschusswaffe kennzeichnenden Merkmalen zählen auch heute noch ein herausstehendes langes Magazin / Trommelmagazin,ferner Mündungsfeuerdämpfer (bzw. Mündungsbremse / Stabilisator),Kühlrippen oder andere sichtbare, der Kühlung dienende Vorrichtungen am Handlauf, ein pistolenartiger, mit dem Abzug bzw.mit dem Vorderschaft kombinierter Griff, eine Aufstützvorrichtung sowie eine (Teleskop-) Schulterstütze, die teilweise kipp- oder schiebbar ist."

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3 Anmerkungen noch:

  1. Eine Optik kann durchaus die Gesamterscheinung beeinflussen und damit problematisch sein - siehe AUG mit orig. Optik. Und im oben zitierten Urteil legen die Richter gleich ein weiteres Anscheinsmerkmal für AR15-Derivate wie den Tippman fest: eine Tragegriffvisierung wäre hier ein Anscheinsmerkmal und würde ich nicht einfach so am Tippman anbringen.
  2. Das Zweibein ist ein weiteres Anscheinsmerkmal. Hier kann man ggf. aber ein besonders sportliches, filigranes Zweibein aussuchen, das die Gesamterscheinung nicht in Richtung KWKG-Optik verschiebt. Habe ich so gemacht bei der HERA 9er und dann einen BKA-Bescheid bekommen. Inzwischen scheint man das aber generell sportschützenfreundlicher zu sehen. 
  3. Evtl. kannst Du ein bisheriges Anscheinsmerkmal entfernen, um ein weiteres hinzufügen zu dürfen (z.B. den Schubschaft durch einen Festschaft ersetzen und dafür ein Zweibein montieren). In jedem Fall wird aber dann ein kl. BKA-Bescheid fällig.
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Jetzt hätte ich doch noch eine Frage 😉

Wie könnte ich beim BKA einen eigenen Bescheid beantragen? Habe auf der Seite keinen Link/Antragsformular o.ä. gefunden.

Benötigt das BKA die Waffe oder reicht ein Foto mit den "bösen" Anbauten? Und wie teuer wäre das ganze?

 

Merci,

Alex

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