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IGNORED

Tippmann M4-22 Anschein


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo zusammen, 

auch wenn ich mich jetzt wiedermal vielleicht lächerlich mache,  hätte ich folgende Frage:

Die (oder der?) Tippmann M4-22 hat ja einen BKA Bescheid (wegen Anschein und so..) 

Darf man dann trotzdem ein Zweibein und Optik anbringen? (als Sportschütze)

Ein MFD oder Bremse ist ja für Sportschützen hundepfui... (an der Tippmann) 

VG Alex

Geschrieben

Eine optische Zieleinrichtung ist kein Anscheinsmerkmal.

Zum Zweibein: Gibt es überhaupt eine Halterung dafür an der Waffe? Was steht im BKA-Bescheid?

Mündungsfeuerdämpfer oder Mündungsbremse scheint mir bei .22lfB arg albern, aber wenn es der BKA-Bescheid hergäbe ...

Geschrieben (bearbeitet)
vor 31 Minuten schrieb LXS:

Hallo zusammen, 

auch wenn ich mich jetzt wiedermal vielleicht lächerlich mache,  hätte ich folgende Frage:

Die (oder der?) Tippmann M4-22 hat ja einen BKA Bescheid (wegen Anschein und so..) 

Darf man dann trotzdem ein Zweibein und Optik anbringen? (als Sportschütze)

Ein MFD oder Bremse ist ja für Sportschützen hundepfui... (an der Tippmann) 

VG Alex

Der BKA Bescheid gilt genau für die Konfiguration, wie er beschieden wurde. Wenn Du irgendwas anscheinsrelevante Teile dranbaust gilt der Bescheid nicht mehr. Optik ist nicht anscheinsrelevant. Das heisst nicht zwangsläufig, dass die Waffe dann automatisch eine Anscheinswaffe wird, jedoch sollte man in dem Fall lieber einen eigenen Bescheid beantragen oder die Finger von der Modifikation lassen.

 

Das BKA wird in den letzten Jahren allerdings immer großzügiger, was die Anwendung des §6 AWaffV anbelangt. Meine OA 9mm hat einen Feststellungsbescheid für einen Schubschaft, kurzen Lauf, Kompensator und Zweibein.

 

Grüße

switty

Bearbeitet von switty
Geschrieben

https://openjur.de/u/436979.html

 

Anscheinsrelevante Merkmale sind grundsätzlich:

"Zu diesen eine Kriegsschusswaffe kennzeichnenden Merkmalen zählen auch heute noch ein herausstehendes langes Magazin / Trommelmagazin,ferner Mündungsfeuerdämpfer (bzw. Mündungsbremse / Stabilisator),Kühlrippen oder andere sichtbare, der Kühlung dienende Vorrichtungen am Handlauf, ein pistolenartiger, mit dem Abzug bzw.mit dem Vorderschaft kombinierter Griff, eine Aufstützvorrichtung sowie eine (Teleskop-) Schulterstütze, die teilweise kipp- oder schiebbar ist."

Geschrieben

3 Anmerkungen noch:

  1. Eine Optik kann durchaus die Gesamterscheinung beeinflussen und damit problematisch sein - siehe AUG mit orig. Optik. Und im oben zitierten Urteil legen die Richter gleich ein weiteres Anscheinsmerkmal für AR15-Derivate wie den Tippman fest: eine Tragegriffvisierung wäre hier ein Anscheinsmerkmal und würde ich nicht einfach so am Tippman anbringen.
  2. Das Zweibein ist ein weiteres Anscheinsmerkmal. Hier kann man ggf. aber ein besonders sportliches, filigranes Zweibein aussuchen, das die Gesamterscheinung nicht in Richtung KWKG-Optik verschiebt. Habe ich so gemacht bei der HERA 9er und dann einen BKA-Bescheid bekommen. Inzwischen scheint man das aber generell sportschützenfreundlicher zu sehen. 
  3. Evtl. kannst Du ein bisheriges Anscheinsmerkmal entfernen, um ein weiteres hinzufügen zu dürfen (z.B. den Schubschaft durch einen Festschaft ersetzen und dafür ein Zweibein montieren). In jedem Fall wird aber dann ein kl. BKA-Bescheid fällig.
Geschrieben

Jetzt hätte ich doch noch eine Frage 😉

Wie könnte ich beim BKA einen eigenen Bescheid beantragen? Habe auf der Seite keinen Link/Antragsformular o.ä. gefunden.

Benötigt das BKA die Waffe oder reicht ein Foto mit den "bösen" Anbauten? Und wie teuer wäre das ganze?

 

Merci,

Alex

  • 3 Jahre später...
Geschrieben

In der aktuel geltenden Fassung 

§ 6 AWaffV n.F. (neue Fassung) in der am 19.09.2020 geltenden

Fassung

 

halbautomatische Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach den Anschein einer vollautomatischen Kriegswaffe hervorrufen, die Kriegswaffe im Sinne des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen ist, wenn

a)
die Lauflänge weniger als 40 Zentimeter beträgt,
 
 
somit fällt die „grosse“ raus. Weil diese eine Lauflänge von 40,6cm hat. 
Geschrieben
vor 14 Stunden schrieb Paga0815:
somit fällt die „grosse“ raus. Weil diese eine Lauflänge von 40,6cm hat. 

 

Herzlichen Glückwunsch: Erster Beitrag und direkt voll in die Hose gegangen :headbang:

 

Es empfielt sich, Paragraphen auch mal komplett zu lesen und vielleicht auch mal ältere Beiträge zu diesem Thema zu konsultieren...

Geschrieben
vor 22 Stunden schrieb Paga0815:

In der aktuel geltenden Fassung 

§ 6 AWaffV n.F. (neue Fassung) in der am 19.09.2020 geltenden

Fassung

 

halbautomatische Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach den Anschein einer vollautomatischen Kriegswaffe hervorrufen, die Kriegswaffe im Sinne des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen ist, wenn

a)
die Lauflänge weniger als 40 Zentimeter beträgt,
 
 
somit fällt die „grosse“ raus. Weil diese eine Lauflänge von 40,6cm hat. 

😂😂😂😂😂😂

Geschrieben (bearbeitet)

 

vor 23 Stunden schrieb Paga0815:

In der aktuel geltenden Fassung 

§ 6 AWaffV n.F. (neue Fassung) in der am 19.09.2020 geltenden

Fassung

 

halbautomatische Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach den Anschein einer vollautomatischen Kriegswaffe hervorrufen, die Kriegswaffe im Sinne des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen ist, wenn

a)
die Lauflänge weniger als 40 Zentimeter beträgt,
 
 
somit fällt die „grosse“ raus. Weil diese eine Lauflänge von 40,6cm hat. 

Tipp: Hülsenlänge .22lr und Absatz c)

Bearbeitet von Wollmops

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