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IGNORED

Wer kann helfen?


Malaika1988

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Hallo zusammen, 

 

ich habe mich hier angemeldet, weil ich nicht weiß, wie ich evtl. mit Waffensammlern in Kontakt treten kann. Es geht darum, dass Waffen aus dem Erbe meines Vaters einen neuen Besitzer suchen müssen. Kann mir vllt. jemand helfen? Gibt es so etwas wie einen Kleinanzeigenmarkt für Schusswaffen? Der Verkauf ist auf allen gängigen Plattformen ja verboten. 

 

Vielen Dank. 

Malaika 

 

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vor 3 Minuten schrieb Malaika1988:

Hallo zusammen, 

 

.... Gibt es so etwas wie einen Kleinanzeigenmarkt für Schusswaffen? ....

 

Vielen Dank. 

Malaika 

 

Das Bekannteste Portal daür ist

 

www.egun.de

Da musst Du Dich anmelden und kannst dann die Erwaffen dort anbieten.
Viel Erfolg !

 

Edit, ich gehe davon aus, dass Du aus Deutschland schreibst....
Für Österreich wäre z.B. waffengebraucht.at ein brauchbares Portal.

Bearbeitet von gipflzipfla
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Hallo, es gibt die Plattform "Egun". Verkauf ist erlaubt, bitte vorher bei der Waffenbehörde erkundigen, welche Berechtigungen für den Käufer nötig sind. In der Regel eine Waffenbesitzkarte mit Voreintrag, bei Jägern reicht für Langwaffen auch der gültige Jagdschein. Scan mailen lassen, bei den jeweiligen Behörden anrufen und bestätigen lassen. Versand nur mit Waffenkurier, z. B. Overnite. Kosten pro Waffe ca. 35€.

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vor 10 Stunden schrieb Hunter375:

Hallo,

 

dafür gibt es egun

<Link entfernt, da er eine Session ID enthält>

 

aber informiere dich erst über die Waffen damit dich keiner über den Tisch zieht.

Wo kann ich denn am besten in Erfahrung bringen, was solche Waffen wert sind. 😅 Tut mir leid, aber ich habe wirklich überhaupt keine Ahnung. 

Bearbeitet von knight
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War er Waffensammler oder hat er nur einige Waffen? Ich würde im Fall a Kontakt mit dem VDW also Verband der Waffensammler aufnehmen um zu sondieren was er da hatte, im Fall b mit einem Waffenhändler der Dir ggf. ein faires Angebot en bloc machen kann. So kannst Du sicher weniger „verdienen“ aber viel Stress sparen.

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Besser nicht bei so einem "Waffenverwerter" abgeben, nur wenn die Behörde Druck macht, sonst bleibt nicht viel vom Wert, aber ich denke es ist bei Waffen wie mit allem, mit Motorrädern, mit Antiquitäten  wer keine Fachkenntnisse hat der wird oft ausgeschmiert.

Bearbeitet von Marder
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vor 1 Minute schrieb grizzly45:

War er Waffensammler oder hat er nur einige Waffen? Ich würde im Fall a Kontakt mit dem VDW also Verband der Waffensammler aufnehmen um zu sondieren was er da hatte, im Fall b mit einem Waffenhändler der Dir ggf. ein faires Angebot en bloc machen kann. So kannst Du sicher weniger „verdienen“ aber viel Stress sparen.

Naja, das kann ich auch nicht genau eingrenzen. Er hatte, sag ich mal, eine ganz kleine Sammlung, war allerdings in keinem Verein oder so. Es handelt sich bei den Waffen, die im Erbe sind auch um ältere Modelle. Es geht tatsächlich um zwei Revolver, die "Probleme" machen, weil sie nicht von uns behalten werden dürfen. 

Um großen Verdienst geht es uns tatsächlich auch nicht, sondern eher darum, dass jmd. die Waffen bekommt, der sie vllt noch "lieb hat". Da sie meinem Vater wichtig waren, kann wäre eine Vernichtung tatsächlich die schlimmste Option für uns. 

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vor 6 Minuten schrieb Malaika1988:

Es handelt sich bei den Waffen, die im Erbe sind auch um ältere Modelle. Es geht tatsächlich um zwei Revolver, die "Probleme" machen, weil sie nicht von uns behalten werden dürfen. 

 

Fotos wären wirklich gut. Revolver aus Europa oder den USA? Schau einmal, allenfalls steht eine Modellbezeichnung bzw. Namenszug auf dem Revolver drauf bsp. Enfield, Smith & Wesson etc.

Bearbeitet von mühli
Wörter geändert
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Alle anderen Waffen machen laut Behörden keine "Probleme" bzw sind quasi frei. 

Laut Behörde gibt es aber selbst im Falle dessen, dass einer von uns eine Erbenwaffenbesitzkarte hätte wieder ein neues Problem mit dem Waffenschrank. Alles, was uns bislang als möglich mitgeteilt wurde, würde sehr teuer sein und wäre leider dadurch keine Option. 

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vor 1 Minute schrieb Malaika1988:

Alle anderen Waffen machen laut Behörden keine "Probleme" bzw sind quasi frei. 

Laut Behörde gibt es aber selbst im Falle dessen, dass einer von uns eine Erbenwaffenbesitzkarte hätte wieder ein neues Problem mit dem Waffenschrank. Alles, was uns bislang als möglich mitgeteilt wurde, würde sehr teuer sein und wäre leider dadurch keine Option. 

Dann hat die Behörde euch nicht die Wahrheit gesagt, Waffenschränke nach der alten Norm A/B dürfen von erben weiter genutzt werden.

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vor 1 Minute schrieb David K:

Hatte er die auf einer WBK? Waren ja früher ohne zu haben. (klingt für mich, als hätte er früher freie Waffen gesammelt)

Die sind auf der WBK eingetragen. Und tatsächlich wissen wir auch überhaupt nicht, wann und woher er die bekommen hat. Es kann tatsächlich sein, dass er ehemals freie Waffen gesammelt hat. Leider kann ich dazu wirklich nichts sagen. 

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vor 7 Minuten schrieb Marder:

Waffenschränke nach der alten Norm A/B

Das glaube ich nicht.

 

 

Zwar hat der Gesetzgeber in § 36 WaffG einen Bestandsschutz eingerichtet, der jedoch nur für die berechtigten Besitzer der Waffen gilt, nicht für deren Erben. § 36 Abs. 4 Satz 2 WaffG bestimmt, daß die alten Waffenschränke nur vom bisherigen Besitzer weiter genutzt werden dürfen.

Bearbeitet von grizzly45
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vor 5 Minuten schrieb Marder:

Dann hat die Behörde euch nicht die Wahrheit gesagt, Waffenschränke nach der alten Norm A/B dürfen von erben weiter genutzt werden.

Ja die Information haben wir auch von einem ehemaligen Kollegen meines Vaters bekommen (er war Polizist). Aber die Behörde sagt, das würde so nicht mehr stimmen. Und jetzt wissen wir wirklich gar nicht mehr, was wir glauben und tun sollen. 

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vor 12 Minuten schrieb grizzly45:

Das glaube ich nicht.

 

 

Zwar hat der Gesetzgeber in § 36 WaffG einen Bestandsschutz eingerichtet, der jedoch nur für die berechtigten Besitzer der Waffen gilt, nicht für deren Erben. § 36 Abs. 4 Satz 2 WaffG bestimmt, daß die alten Waffenschränke nur vom bisherigen Besitzer weiter genutzt werden dürfen.

Wurde damals von der Politik anders behauptet, scheinbar hat man den Bestandsschutz für Erben durch die Hintertür wieder entfernt.

 

https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Buerger/Ausweis-Dokumente-Recht/Waffenrecht/Einzelerlaubnisse/merkblatt_waffenaufbewahrung.pdf?__blob=publicationFile&v=4

 

 

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