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IGNORED

Verwaltungsgerichte und ihre politische Abhängigkeit


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Geschrieben (bearbeitet)

Hallo Freunde und Mitstreiter,

 

die Corona Krise hat im letzten Jahr viele Bürger dazu veranlasst, gegen Einschränkungen von Grundrechten zu klagen. Zu Recht: denn viele Einschränkungen und Corona-Verordnungen haben sich als rein politisch motiviert herausgestellt (wie z.b. das bundesweite Verkaufsverbot für Böller zu Silvester). Während einige Gerichte der Politik klar ihre Grenzen aufgezeigt hatten (siehe Entscheidung des OVG Lüneburg zum Böllerverbot in Niedersachsen), hatte die überwiegene Mehrheit der Gerichte jedoch nur wenig Verständnis für den Bürger, der sich in seinen Grundrechten unverhältnismässig eingeschränkt sah. Einige Gerichte gingen sogar so weit und bestätigten die Zweckentfremdung des Infektionschutzgesetzes als "legitimes Ziel" und die Politik als einzig "vernünftigen Entscheider" in dieser Frage.

 

Für die Waffenlobby und uns als Betroffene von politischer Willkür, wie wir sie im  Waffenrecht seit Jahrzehnten erleben, stellt sich daher die Frage: Wie können wir uns überhaupt noch gerichtlich wehren, wenn Verwaltungsgerichte offensichtlich politisch gelenkte Entscheidungen treffen?

 

Meine Schlussfolgerung:

Wir sollten uns die Entscheidungen der Gerichte in der Corona Zeit genau anschauen. Wir erhalten hier quasi ein Live Bild der tatsächlichen Lage und den unterschiedlichen Entscheidungen von Gerichten in diesem Land. Wir müssen uns daher die folgenden Fragen stellen:

 

1. Ob es sich überhaupt noch lohnt, vor gewissen Gerichten zu klagen, die sich ohnehin gegen uns wenden werden?

2. Welche Gerichte in welchen Bundesländern kommen überhaupt noch als "Austragungsort" von Klagen unserer Verbände in Frage?

3. Falls wir noch Gerichte auf unserer Seite haben, lohnt sich eventuell ein Umzug von klagewilligen Verbänden oder auch Einzelpersonen in solche Bundesländer, in denen noch positive Urteile von Gerichten zu erwarten sind?

 

 

Die Corona Entscheidungen der Gerichte haben auf jeden Fall ein regelrechtes "hochauflösendes Röntgenbild" der tatsächlichen Rechtslage in diesem Land geschaffen! Lasst uns daraus die richtigen Konsequenzen ziehen.

 

JD

 

Nachtrag: Die US Waffenlobby NRA hat ihre Konsequenzen aus dieser politischen Misere gezogen und ihren Sitz von New York in den Bundesstaat Texas verlegt!

Bearbeitet von JDHarris
Geschrieben

Naja, die VG´s haben Ihre Entscheidungen zu den Corona-Maßnahmen schon ganz gut begründet. Bei den Verordnungen, die zum Teil aufgehoben wurden, fehlte es teilweise am einfachen Ermächtigungen in den entsprechenden Gesetzen.

Geschrieben
vor 37 Minuten schrieb JDHarris:

[...] Einschränkungen und Corona-Verordnungen haben sich als rein politisch motiviert herausgestellt (wie z.b. das bundesweite Böllerverbot zu Silvester). [...]

Inwiefern?

 

Nur, weil ein Gericht eine dir nicht passende Entscheidung getroffen hat, muss es doch nicht gleich "politisch gelenkt" sein. Insgesamt erscheint mir deine ganze Sichtweise etwas - ich entschuldige mich im Vorfeld dafür - naiv. Hast du eine Vorstellung, wieviele Richter an einem Verwaltungsgericht arbeiten? Es gibt in Deutschland über 50 (!) Verwaltungsgerichte und über 2.000 Verwaltungsrichter (also durchschnittlich mehr als 40 Richter pro Verwaltungsgericht).

Geschrieben

Es liegt in der Natur von Verwaltungsgerichten, für ihre Entscheidungen den "mutmasslichen Willen" des Gesetzgebers schon während der Entstehung und Verabschiedung von Gesetzen heranzuziehen. So gesehen ist die "politische Lenkung" dieser Gerichte quasi schon aus Zwang zu dieser Vorgehensweise vorhanden.

 

Verwaltungsgerichte stellen somit eigentlich nur klar, was Wille des Gesetzgebers war... (...und dieser Wille ist zur Zeit ja eindeutig)

Geschrieben

Es lohnt sich vielmehr mit der ganzen Geschichte zu beschäftigen. Dort ist alles sehr eingefahren und politisch geprägt.

Ich fragte neulich hier nach der juristischen Legaldefinition des Waffengesetzes hinsichtlich des Geltungsbereichs.

 

Da fängt es nämlich schon an.

Schon mal irgendjemand den Besitz und das Eigentum an einer in Deutschland bedürfnispflichtigen Waffe bei der örtlichen  Waffenbehörde zu melden bzw. registrieren zu lassen?

Da gibt es auf einmal Probleme mit "so wenig Waffen wie möglich im Volk" , was macht man eigentlich wenn der Bürger sich im EU Ausland einfach so legal Waffen kaufen kann und es keine Grenzkontrollen gibt.

vor 3 Minuten schrieb Sgt.Tackleberry:

Es gibt in Deutschland über 50 (!) Verwaltungsgerichte und über 2.000 Verwaltungsrichter (also durchschnittlich mehr als 40 Richter pro Verwaltungsgericht).

Vor dem EuGH ist aber auch ein Verfahren eines deutschen Verwaltungsrichters anhängig der dort ausführt das die Verwaltungsgerichtsbarkeit eben nicht unabhängig ist

Selbstverständlich ist die Justiz in Deutschland politisch gelenkt, die meisten sind da ja noch stolz drauf.

Im Strafrecht? Einfach mal mit dem Thema "Ausstellen eines europäischen Haftbefehls" beschäftigen.

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Geschrieben
vor 1 Minute schrieb JDHarris:

Es liegt in der Natur von Verwaltungsgerichten, für ihre Entscheidungen den "mutmasslichen Willen" des Gesetzgebers schon während der Entstehung und Verabschiedung von Gesetzen heranzuziehen. So gesehen ist die "politische Lenkung" dieser Gerichte quasi schon aus Zwang zu dieser Vorgehensweise vorhanden.

 

Verwaltungsgerichte stellen somit eigentlich nur klar, was Wille des Gesetzgebers war... (...und dieser Wille ist zur Zeit ja eindeutig)

siehe Feuerwerksklagen.................., Merkel oder halt Länder besetzen Posten von abweichendenden Richtern sofort mit Linientreuen Genossen, die wolln auch ihren Job behalten

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb micky123:

Es lohnt sich vielmehr mit der ganzen Geschichte zu beschäftigen. Dort ist alles sehr eingefahren und politisch geprägt.

Ich fragte neulich hier nach der juristischen Legaldefinition des Waffengesetzes hinsichtlich des Geltungsbereichs.

 

Da fängt es nämlich schon an.

Schon mal irgendjemand den Besitz und das Eigentum an einer in Deutschland bedürfnispflichtigen Waffe bei der örtlichen  Waffenbehörde zu melden bzw. registrieren zu lassen?

Da gibt es auf einmal Probleme mit "so wenig Waffen wie möglich im Volk" , was macht man eigentlich wenn der Bürger sich im EU Ausland einfach so legal Waffen kaufen kann und es keine Grenzkontrollen gibt.

Vor dem EuGH ist aber auch ein Verfahren eines deutschen Verwaltungsrichters anhängig der dort ausführt das die Verwaltungsgerichtsbarkeit eben nicht unabhängig ist

Selbstverständlich ist die Justiz in Deutschland politisch gelenkt, die meisten sind da ja noch stolz drauf.

Im Strafrecht? Einfach mal mit dem Thema "Ausstellen eines europäischen Haftbefehls" beschäftigen.

Mittlerweile ist es auch nicht mehr so einfach möglich im EU-Ausland eine scharfe funktionierende Feuerwaffen zu kaufen. Bei ungeprüften SRS ist die Lage anders, aber das ist ein anderes Thema.

Es dürfen nach Art. 22 SGK (Schengener Grenzkodex) keine systematischen Grenzkontrollen durchgeführt werden. Dies bedeutet aber nicht, dass der Zoll und BPol überhaupt keine Kontrollen durchführen. Die Kontrollen finden statt.

Geschrieben

Wenn du Corona brauchst um festzustellen wie VGs in Bezug zum Waffenrecht urteilen hast du einige Jahrzehnte gepennt.

Geschrieben

@SEler

Du möchtest es nicht verstehen oder? 

Erstes Argument der Verwaltungsrichter im WaffG ist das sie die Verfügbarkeit von Schusswaffen im Volke gering halten wollen.

Gegenargument, einfach einen Bausatz für eine Slam auf den Tisch legen mit dem Hinweiß das selbst das BKA einräumt das dieser so legal ist.

 

Zweites Argument der Verwaltungsrichter im WaffG ist das sie die Verfügbarkeit von Schusswaffen im Volke gering halten wollen

Gegenargument: Wie funktioniert das wenn jeder Bürger einfach ins EU Ausland fahren kann und sich dort eine WBK pflichtige Schusswaffe kaufen kann 

                         und es keinerlei Grenzkontrollen gibt.

                         So wie es aussieht ist das Waffengesetz kein Instrument mehr um die Verfügbarkeit von Schusswaffen im Volke zu regulieren, sondern dient wohl nur noch 

                         dazu den Sportschützen,Jäger oder Sammler zu drangsalieren.

 

Wäre es also nicht sinnvoller alle Waffen zu registrieren und den Besitz in DE zu legalisieren?

Wie sieht das eigentlich europarechtlich aus, wieso gibt es bestimmte Produkte die zwar in einem Land legal verkauft werden dürfen aber nicht mit ins andere Land genommen werden dürfen.Das ist doch hier die EU oder nicht ?

Der Staat der diese Gegenstände für so gefährlich hält nicht einmal Grenzkontrollen durchführt um zu verhindern das diese angeblich so gefährlichen Gegenstände ins Land gelangen.

Einfach mal den Besitz eines LG von über 7,5 Joule bei der heimischen Waffenbehörde angeben. 😉

 

 

Schon lange keine Grenze mehr überquert ? oder?  Es gibt die Macht des faktischen.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb JDHarris:

Wie können wir uns überhaupt noch gerichtlich wehren, wenn Verwaltungsgerichte offensichtlich politisch gelenkte Entscheidungen treffen?

Verfassungsbeschwerde vor dem BVerfG.

 

Und die Richter dort begründen ihre Entscheidungen üblicherweise ausführlich und fundiert.

Geschrieben

Das mit dem Kauf von Feuerwaffen im EU-Ausland funktioniert eben nicht so einfach. Auf dem legalen Wege sowieso nicht und auf dem illegalem Wege ist es auch nicht so einfach, weil die Verkäufer vor allem Bereiche der organisierten Kirminalität sind und diese Gruppierungen verkaufen eben nicht jedem Typen eine Waffe. Alleine schon, weil die Angst haben könnten, dass es eine Aktion der Strafverfolgungsbehörden ist und die Strafen sind in Osteuropa schon ein bisschen anders im Vergleich zu Deutschland.

 

Das Argument mit den so wenig wie möglich Waffen im Volke ist ja überhaupt nicht verkehrt. Die Anforderungen an den Besitz/Erwerb von Schusswaffen sind ja eindeutig geregelt. Der Selbstschutz mit Schusswaffen ist für den Otto-Normal-Bürger sowieso rein rechtlich und auch technsich nicht möglich.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 33 Minuten schrieb micky123:

Es gibt die Macht des faktischen.

Und genau hier liegst du falsch.

 

Faktisch gab es in 2020 eine Untersterblichkeit, keine Überlastung des Gesundheitssystems, und keine einzige durch einen PCR-Test nachgewiesene Infektion. Die Realität setzt sich gegen die pausenlose Propaganda und die ununterbrochenen Lügen der Medien nicht mehr durch. Wir sind in einer postfaktischen Welt gefangen, in der Medien und Techkonzerne entscheiden wer sich überhaupt noch zu einem Thema äußern darf. Youtube hat Reden des österreichischen Oppositionsführers Herbert Klickl gelöscht und den Kanal seiner Partei blockiert, weil er Fakten nennt, welcher der Propaganda zuwider laufen. Hier in Deutschland existiert die AfD, die größte Oppositionspartei im Bundestag, medial überhaupt nicht.

 

Richter sind in dieser postfaktischen Welt genau so befangen, faktische Realität hat für diese Menschen keine Bedeutung, dementsprechend hat das Faktische keine Macht mehr.

vor 11 Minuten schrieb Ch. aus S.:

Und die Richter dort begründen ihre Entscheidungen üblicherweise ausführlich und fundiert.

Die Richter dort sind alle durch ihr Parteibuch in die Position gekommen, haben uns den ÖRR aufgezwungen, wozu sie weder befugt noch berechtigt waren, haben Deutschland als einzigem Land der Erde(!) ein drittes Geschlecht herbeifantasiert und haben die Aufgabe deutscher Souveränität an Brüssel überhaupt erst ermöglicht.

 

Das sind nur einige der Tausenden Fehlentscheidungen die dieses Gericht, mit massiven Konsequenzen für das deutsche Volk, getroffen hat.

 

vor 14 Minuten schrieb SEler:

diese Gruppierungen verkaufen eben nicht jedem Typen eine Waffe. Alleine schon, weil die Angst haben könnten, dass es eine Aktion der Strafverfolgungsbehörden ist und die Strafen sind in Osteuropa schon ein bisschen anders im Vergleich zu Deutschland.

Das ist völliger Quatsch. Genau so wenig wie dir der Clanchef persönlich Drogen verkauft, verkauft er dir eine Waffe. Das machen irgendwelche gerade hier Angekommenen, die man in Dutzenden ins Gefängnis stecken kann, ohne dass sich überhaupt eine Verbindung zum Clan nachweisen lässt. Geh mal zu irgendeinem Drogendealer und frag den nach Waffen. Die Antwort könnte Teile der Bevölkerung verunsichern.

 

vor 14 Minuten schrieb SEler:

Das Argument mit den so wenig wie möglich Waffen im Volke ist ja überhaupt nicht verkehrt.

Natürlich ist das verkehrt. Sieht man ja. Der Staat sollte derartige Maßnahmen überhaupt nicht umsetzen oder derartigen Quatsch als Ziel ausgeben dürfen. Das führt auf den selben Weg wie "so wenig Dieselfahrzeuge wie möglich im Volk", geht zu "So wenig Fleischkonsumenten wie möglich" und endet mit "so wenig Personen mit kritischer Einstellung wie möglich." 

 

vor 19 Minuten schrieb SEler:

Der Selbstschutz mit Schusswaffen ist für den Otto-Normal-Bürger sowieso rein rechtlich und auch technsich nicht möglich.

Rechtlich ist dieser genau so wie technisch möglich. Du bist leider dem Gebrabbel von Gewaltmonopol des Staates aufgesessen, welches zu den dümmsten Argumenten gehört, die als Allgemeinplatz regelmäßig fallen gelassen werden. Der Bürger darf sich auch mit Waffengewalt seiner Rechtsgüter erwehren, das sieht das Notwehrrecht - ein Jedermannsrecht - explizit vor. Da steht nichts von wegen Gewaltmonopol des Staates.

Technisch gilt das selbe, siehe die Fälle erfolgreicher Verteidigung von Leib und Leben durch bewaffnete Bürger.

Bearbeitet von Gast
Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb SEler:

Das mit dem Kauf von Feuerwaffen im EU-Ausland funktioniert eben nicht so einfach. Auf dem legalen Wege sowieso nicht und auf dem illegalem Wege ist es auch nicht so einfach, weil die Verkäufer vor allem Bereiche der organisierten Kirminalität sind und diese Gruppierungen verkaufen eben nicht jedem Typen eine Waffe. Alleine schon, weil die Angst haben könnten, dass es eine Aktion der Strafverfolgungsbehörden ist und die Strafen sind in Osteuropa schon ein bisschen anders im Vergleich zu Deutschland.

 

Das Argument mit den so wenig wie möglich Waffen im Volke ist ja überhaupt nicht verkehrt. Die Anforderungen an den Besitz/Erwerb von Schusswaffen sind ja eindeutig geregelt. Der Selbstschutz mit Schusswaffen ist für den Otto-Normal-Bürger sowieso rein rechtlich und auch technsich nicht möglich.

Was redes du da eigentlich? 

Hier gehst du in den Laden und kaufst dir z.b. einen VL Revolver im Cal.44 und nimmst noch 1 kg Pulver mit. Niemanden interessiert wer du bist und wie du heißt. Hauptsache du bist über 18.

Luftdruckwaffen bis 10 Joule, neben an in Norwegen bis ? 35 Joule ? Eine SigPi ? Klar bekommst du da auch so.

 

Aber am geilsten ist doch folgendes:

"Der Selbstschutz mit Schusswaffen ist für den Otto-Normal-Bürger sowieso rein rechtlich und auch technsich nicht möglich."

Was bist du, völlig planlos oder ein Agent Provokateur ?

Erklär doch mal warum das technisch nicht möglich ist ? Erkläre mal bitte wer das denn sonst macht.

 

Also wenn ich etwas haben möchte, dann gehe ich einfach in ein Geschäft und kaufe es dort und nicht bei irgendwelchen Gruppen der OK.

Und die OK Gruppierungen verkaufen dir alles, Frauen, Kinder, Waffen,Drogen, Daten , Milch und Gemüse , hauptsache Barzahlung. 

 

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb SEler:

Der Selbstschutz mit Schusswaffen ist für den Otto-Normal-Bürger sowieso rein rechtlich und auch technsich nicht möglich.

 

Was für ein epochaler, allerdings Allwissenheit voraussetzender Satz...

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb SEler:

 Der Selbstschutz mit Schusswaffen ist für den Otto-Normal-Bürger sowieso rein rechtlich und auch technsich nicht möglich.

Darf man erfragen, wen es denn neben dem Otto-Normalbürger in einem freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat noch gibt?

Soweit ich mitbekommen habe gibt es unterschiedliche Arten Menschen nur bei den Faschisten, Kommunistern oder von-gottes-Gnaden-Feudalen, was aber irgendwie eh das gleiche ist.

Geschrieben (bearbeitet)

  

vor 3 Stunden schrieb Ch. aus S.:

Verfassungsbeschwerde vor dem BVerfG.

 

Und die Richter dort begründen ihre Entscheidungen üblicherweise ausführlich und fundiert.

Sofern sie sich einer Sache überhaupt annehmen und das ist sehr selten.

Klar ist das meiste auch Müll was dort hingetragen wird, aber das ist keine Revisionsinstanz und man kann nicht darauf verweisen, etwas dort klären zu lassen.

Das macht das BVerfG in der Regel nicht.

Vieles ist aber ohnehin eher Sache des BGH oder des BVerwG.

 

P.S.: Ich wüsste jetzt nicht, was an einem Kauf in der EU schwierig sein soll.

ICh verstehe auch nicht, wo die faktische Unmöglichkeit liegen soll, sich mit einer Schusswaffe zu notwehren.

 

 

Das ist wohl einer der zusätzlich angemeldeten Frustabbauaccounts.

Bearbeitet von Gast
Geschrieben (bearbeitet)
vor einer Stunde schrieb ASE:

Darf man erfragen, wen es denn neben dem Otto-Normalbürger in einem freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat noch gibt?

Soweit ich mitbekommen habe gibt es unterschiedliche Arten Menschen nur bei den Faschisten, Kommunistern oder von-gottes-Gnaden-Feudalen, was aber irgendwie eh das gleiche ist.

Mein Einwand bezug sich auf den reinen Selbstschutz und nicht auf die Notwehrsituationen. Also der Mensch, der eine Schusswaffe führt, weil er sich damit pauschal sicherer fühlt.

 

Es kann dem normalen Bürger deswegen nicht zugemutet werden, weil er sich stets nur auf seine Jedermannsrechte berufen kann. Die Sicherheitsbehörden haben extra Befugnisnormen (z.B. im Bundesbereich das UzWG), die den Schusswaffengebrauch explizit regelen. Das hat vor allem auch zivilrechtliche Konsequenzen.

 

Zumal müsste man, wenn ein Führen von Schusswaffen erleichtert werden soll oder vielleicht sogar ganz erlaubnisfrei sein soll, die Ausbildung der Waffenbesitzer extrem erweitern. Da sind die ca. 16 Stunden Sachkundekurs halt viel zu wenig (im Bereich der Sportschützen)

Bearbeitet von SEler
Geschrieben (bearbeitet)
vor 13 Minuten schrieb SEler:

Mein Einwand bezug sich auf den reinen Selbstschutz und nicht auf die Notwehrsituationen. Also der Mensch, der eine Schusswaffe führt, weil er sich damit pauschal sicherer fühlt.

Ja und? Es gibt übrigens genug Statistiken, speziell bezogen auf das verdeckte Führen, die einen erheblichen generalpräventiven Effekt bestätigen, während die schlimmsten Gewaltverbrechensraten in den USA dort erzielt werden wo das Waffenrecht besonders strikt ist.

Zitat

 

Es kann dem normalen Bürger deswegen nicht zugemutet werden, weil er sich stets nur auf seine Jedermannsrechte berufen kann. Die Sicherheitsbehörden haben extra Befugnisnormen (z.B. im Bundesbereich das UzWG), die den Schusswaffengebrauch explizit regelen. Das hat vor allem auch zivilrechtliche Konsequenzen.

Und die Rechte sind also vom Himmel gefallen? Dann ändert man eben die Rechtslage. Fangen wir gleich mit dem "Felony Murder" an. Wer eine Notwehrsituation provoziert, haftet für alle daraus folgenden Konsequenzen, ansteller der deppischen Reglung wie sie in Deutschland mal wieder zu Gunsten von Schwerverbrechern existiert.

Zitat

 

Zumal müsste man, wenn ein Führen von Schusswaffen erleichtert werden soll oder vielleicht sogar ganz erlaubnisfrei sein soll, die Ausbildung der Waffenbesitzer extrem erweitern. Da sind die ca. 16 Stunden Sachkundekurs halt viel zu wenig.

es sind 22....

Und ein Strohmannargument ohnedies: Niemand hier sagt, daß man ohne Kurs im Verteidigungsschiessen eine Waffe führen sollte.

Wie ist es denn in der Jägerprüfung? Die wird ja auch das sichere Handling im Jagdbetrieb geprüft, weil dass bei der Jagd eben vorkommt.

Bearbeitet von ASE
Geschrieben
vor 15 Minuten schrieb Muck:

Dann mach doch so viele Stunden wie der Bewacher, dort reicht es ja auch.

Die Bewacher sind eine Geschichte fürs sich. Aber es müssten min. 50 bis 60 Stunden reiner Unterricht mit praktischen Übungen und Klausuren sein.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 6 Minuten schrieb SEler:

 Aber es müssten min. 50 bis 60 Stunden reiner Unterricht mit praktischen Übungen und Klausuren sein.

Und?
Wie kommst du auf 50-60 Stunden reiner unterricht?

Wären Übungen im Schießkino nicht wichtiger? Soooo komplex ist die Notwehrlage in deutschland nun auch nicht.

Bearbeitet von ASE
Geschrieben (bearbeitet)
vor 8 Minuten schrieb ASE:

Und?
Wie kommst du auf 50-60 Stunden reiner unterricht?

Wären Übungen im Schießkino nicht wichtiger? Soooo komplex ist die Notwehrlage in deutschland nun auch nicht.

Notwehr an sich reicht nicht. Da muss man die Straftaten, die überhaupt in Betracht kämen, um einen Schusswaffeneinsatz zu rechtfertigen durchgehen. Zudem ist dann im ersten Schritt auch als Einstieg das materielle Strafrecht als solches zu behandeln und das dauert (z.B. Begriffe wie Verbots-/Tatbestandsirrtum, Vorsatz, Fahrlässigkeit, Schuldausschließungsgründe etc.). Das ist notwendig, damit der Private sein Handeln mit der Schusswaffe rechtlich sauber abdecken kann. 

Außerdem wären dann Situationstrainings zu üben.

z.B. wie weit muss ich stehen, um die Waffe überhaupt effektiv einsetzen zu können. Wie verhalte ich mich in unübersichtlichen Lagen etc.

Selbst die 60 Stunden sind dort auch sportlich.

Bearbeitet von SEler
Geschrieben

Millionen von uns haben gedient und sind bestens vertraut mit dem Umgang und der Wirkung von Handfeuerwaffen. Einige sollen sogar Dienstgrade sein und der Staat geht sogar davon aus das wir noch massivsten Widerstand leisten würden wenn er und seine Kumpels schon überrollt wären. 

 

Und es kommen nur Geschichten wie Notwehr,Norhilfe usw. in Frage, der Rest ist für einen Otto Normalbürger uninteressant wenn er eine Waffe besitzt oder führt zur Verteidigung.

Er ist eben kein Polizist der einen Auftrag hat, sondern jemand der sich schlicht verteidigen möchte.

 

Und dann zum Thema Schusswaffeneinsatz.

Es gibt im Notwehrbereich wenn es um Leib und Leben geht eigentlich nichts was einen Schusswaffeneinsatz ausschließt. Selbst wenn der Angreifer Schuldunfähig wäre.

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Geschrieben
vor 15 Minuten schrieb Hunter375:

Die Sache hat nur einen Hacken, das Geschreibsel interessiert den Gesetzgeber nicht.

Eigenständiges Handeln bekommt er allerdings auch nicht mit.

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