Zum Inhalt springen
IGNORED

Büchsenkauf


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Moin,

 

ich habe mal eine ganz blöde Frage.

Seit ein paar Jahren habe ich keine neuen Waffen mehr gekauft. Nun habe ich mich entschieden, dass doch mal wieder etwas Neues gebraucht wird und eine Bestellung platziert.

Die Dinge haben sich ja etwas geändert, jetzt braucht man auch die NWR ID, soweit auch alles gut. Diese habe ich dem Händler zusammen mit den ganzen anderen Dokumenten übermittelt und warte seit fast 2 Wochen auf den Versand.

Heute rufe ich an, um mich zu erkundigen und der Händler erklärt mir, dass sie den Auftrag zu meiner Waffenbehörde geschickt hätten und diese den vorab genehmigen müssten, was seit 1,5 Wochen ausbliebe.

 

Habe ich irgendetwas komplett verpasst und müssen Waffenbehörden den Verkauf von Repetierbüchsen auf Jagdschein nun dem Händler vorab schriftlich genehmigen, oder ist das nur eine billige Ausrede?

 

MfG

Cuga

Geschrieben (bearbeitet)
vor 34 Minuten schrieb Wuni:

Innerhalb von Minuten kommt die Antwort ist berechtigt oder nicht berechtigt.

Wie das?

Bearbeitet von chapmen
Geschrieben (bearbeitet)

Das heisst im NWR werden zeitgleich Gültigkeiten von Jagdscheinen abgefragt?

Zumindest in NRW müsste dann die UJB direkt Zugang zum NWR haben- und berechtigt sein entspr. Eintragungen im NWR vorzunehmen.

Hätte nicht gedacht das wir schon so weit sind.

Meine Behörde bittet immer noch bei JS Verlängerung um eine Kopie. Dürfte ja nun hinfällig sein, Blick ins NWR reicht.

Bearbeitet von chapmen
Geschrieben
vor 42 Minuten schrieb Wuni:

Innerhalb von Minuten kommt die Antwort ist berechtigt oder nicht berechtigt.

?

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Cuga:

dass sie den Auftrag zu meiner Waffenbehörde geschickt hätten und diese den vorab genehmigen müssten, was seit 1,5 Wochen ausbliebe.

Kann es sein das die nur Deine Behörde angefragt haben über die Gültigkeit/Echtheit Deines Jagdscheins?

Geschrieben
vor 17 Minuten schrieb Wuni:

Sag mal chapmen, weißt du das wirklich nicht? Was glaubst du, wozu wir die P-Nummer haben?

Die "P Nummer" ist nicht an einen erteilten und gelösten JS gebunden- oder?

 

Geschrieben

Jagdschein ist NIX abfragbar.

Händler kann im NWR mit E-ID und P-ID prüfen ob die gültig sind oder nicht.

Nicht mehr, nicht weniger.

 

 

Trotzdem muss da die  Behörde  nix "vorab genehmigen"

 

 

Geschrieben
vor 46 Minuten schrieb chapmen:

Die "P Nummer" ist nicht an einen erteilten und gelösten JS gebunden ...

Korrekt, das Jagdschein-Dokument hat auch keine eigene NWR-ID.

Das NWR-Stammdatenblatt weist bei den erfassten Waffen lediglich die jeweilige Erwerbsgrundlage Jäger/Sportschütze/Sammler/SV aus.

 

Geschrieben (bearbeitet)

Eben, so auch mein Wissensstand.

Eine Abfrage "Berechtigt / nicht berechtigt" ist somit in realtime und rechtlicher Hinsicht für den gewerblichen Verkäufer nicht möglich.

 

Geht aber ot, ich vermute wunni schmeisst da Begrifflichkeiten durcheinander.

Bearbeitet von chapmen
Geschrieben

Wenn der Käufer bei seinem Händler eine Waffe ausgesucht hat und kaufen will, dann schreibt der Händler die Daten in die Spalte "Überlassungsabsicht prüfen". Kurz darauf antwortet das NWR. Hat der Käufer seine Jagdschein erst neu, also keine WBK, dann kommt das NWR ins rotieren. Der Kunde kann zwar auf Jagdschein seine Langwaffe kaufen, aber eine Meldung über das NWR wird von diesem nicht an die zuständige Waffenbehörde weitergeleitet. Er hat jetzt eine Langwaffe berechtigt gekauft, kriegt aber keine WBK, weil das Amt von nichts weiß. In diesem Fall sollte der Händler und der Käufer ein gutes Verhältnis zu seiner Waffenbehörde haben, oder die Waffenbehörde ist Gleich Jagdbehörde.

Soviel zumThema. Falls Begrifflichkeiten zweideutig erschienen, ist erstmal einfach, laienhaft geantwortet worden. Rabulistik hilft vielleicht nicht weiter, aber man kann so versuchen, jemanden in die Enge zu treiben. Klappt nur nicht immer.

Gruß, Wuni

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb Cuga:

Habe ich irgendetwas komplett verpasst und müssen Waffenbehörden den Verkauf von Repetierbüchsen auf Jagdschein nun dem Händler vorab schriftlich genehmigen, oder ist das nur eine billige Ausrede?

Nicht das ich wüsste ! Bei mir gehe ich hin zeige meinen Jagdschein und bekomme die Büchse sofort mit sowie auch die Muni.

Dann sendet der Verkäufer es der Behörde per mail mit und ich habe 2 Wochen Zeit die Büchse in meiner WBK bei der Waffenbehörde

einzutragen, sollte normaler weise überall gleich sein ! ?

Geschrieben

Eines finde ich wirklich grad seltsam..
Ein Bekannter, Jäger mit X Jahresjagdscheinen, hat sich heute! eine LW gekauft, ist damit aus dem Laden maschiert und schickt mir grad Einschießschussbilder davon.
Bundesland Bayern

Ich habe eigentlich damit gerechnet, dass er genau solche Probleme bekommen wird wie jetzt in zwei Threads geschildert...

Kanns am Bundesland liegen, dass gewisse Händler etwas cleverer handeln ?

Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Stunden schrieb Wuni:

Wenn der Käufer bei seinem Händler eine Waffe ausgesucht hat und kaufen will, dann schreibt der Händler die Daten in die Spalte "Überlassungsabsicht prüfen".

Ich bleib dabei- das NWR, bzw. die Kopfstelle ist nicht in der Lage eine Abfrage "Berechtigt / Nicht berechtigt" zeitgleich und aktuell richtig zu beantworten. Dies wird vielleicht vorgegaukelt, dem ist aber nicht so, da keine direkte digitale Vernetzung vorhanden ist. Wäre dies so könnte man sich die Vorlage der WBK (abgesehen vom Erwerb auf JS) sparen- die Erwerbsberechtigung gibt ja nach deiner Version das NWR her, eintragen darf der Händler eh nicht.

Andere Konstellation: ich verlänger meinen JS nicht, bis das beim PP ankommt sind Monate verstrichen.

UJB und PP sind bei uns räumlich getrennt.

Soviel zum Thema.

Bearbeitet von chapmen
Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb gipflzipfla:

Eines finde ich wirklich grad seltsam..
Ein Bekannter, Jäger mit X Jahresjagdscheinen, hat sich heute! eine LW gekauft, ist damit aus dem Laden maschiert und schickt mir grad Einschießschussbilder davon.
Bundesland Bayern

Ich habe eigentlich damit gerechnet, dass er genau solche Probleme bekommen wird wie jetzt in zwei Threads geschildert...

Kanns am Bundesland liegen, dass gewisse Händler etwas cleverer handeln ?

Nein was Du beschreibst ist der Normalfall. 

  • Gefällt mir 1
  • Wichtig 1
Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb chapmen:

...

Wäre dies so könnte man sich die Vorlage der WBK (abgesehen vom Erwerb auf JS) sparen- die Erwerbsberechtigung gibt ja nach deiner Version das NWR her, eintragen darf der Händler eh nicht.

...

Genau so würde ich diesen Fall auch interpretieren, mit der  Mitteilung der NWR-ID an den Händler bekommt dieser die Informationen über die Berechtigungen des potentiellen Käufers und noch ein paar Infos obendrauf.

 

mfg

Harry

Geschrieben
vor 12 Stunden schrieb daimler01:

Nicht das ich wüsste ! Bei mir gehe ich hin zeige meinen Jagdschein und bekomme die Büchse sofort mit sowie auch die Muni.

Dann sendet der Verkäufer es der Behörde per mail mit und ich habe 2 Wochen Zeit die Büchse in meiner WBK bei der Waffenbehörde

einzutragen, sollte normaler weise überall gleich sein ! ?

Genau so kenne ich das bisher auch. 

Es ist auch nicht das erste Mal, dass ich bei diesem Händler kaufe, nur das erste Mal, dass ich online bestelle. Alle anderen Waffen wurden bisher vor Ort erworben und gleich mitgenommen. 

Nun, jetzt muss ich wohl etwas länger warten. 

 

@Bulldog: Natürlich könnte es sein, dass der Händler einfach nur versucht meine Behörde zu kontaktieren. So wurde es mir aber vom Mitarbeiter den ich am Telefon hatte nicht erklärt. Außerdem wüsste ich nicht wozu. Vor Ort habe ich schon 5 mal meinen JJ beim Kauf von anderen Waffen vorgezeigt, Scans von JJ, WBK sowie die IDs hat er auch prompt erhalten. Gezahlt wurde sofort per Kreditkarte.

 

Naja, mal schauen was aus meiner neuesten Büchse wird. Mit etwas Pech muss ich mich wohl anderweitig umsehen. Schade ist nur, dass ich bereits Zubehör geordert hatte. 

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.