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Schwarzpulver Lagerung


Ich

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Hallo,

 

ich hätt da gern mal n Problem. Also:

Ich lagere max 1kg Schwarzpulver in besagten unbewohnten Raum in meiner Wohnung.

Wenn ich jetzt 500g in Sharps-Hülsen laden würde (45/70 od.ä.) dann verringert sich die Lagermenge, weil das dann ja Munition wird. Soweit so gut.

Jetzt das Problem wo ich mir nicht mehr so sicher bin.

Wenn ich theoretisch 500g in Laderöhrchen fülle zur Vorbereitung zum Vorderlader schießen, verringert sich dann auch die Lagermenge? Oder bleibt es bei dem 1kg.

Und wo kann ich im Gesetz unter welchem § das nach lesen?

Ich habe meinen Lehrgangsordner mal durchgeblättert aber wahrscheinlich den Part übersehen.

 

Gruß

Wolfgang

 

 

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Safetubes sind eine spezielle Verpackung, so dass Schwarzpulver die selbe Lagerklasse hat wie NC. Dadurch hat man die vollen 3 kg Lagermenge, auch wenn man SP und NC besitzt. Die Vorschriften trennen nämlich nicht nach Sorte, sondern Lagerklasse.

 

Man kann die Safetubes nicht leer kaufen, sie sind ein Originalgebinde.

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In der Tat.

 

Im § 27-Kurs damals (NC + SP) hat der Kursleiter einen brennenden Kienspahn in ein Häufchen SP gehalten.

Jeder Kursteilnehmer hatte erwartet, dass es sorfort "zischt" und schlagartig abbrennt. Mitnichten. Das hat doch eine ganze Weile gedauert, bis es passierte.

 

Von daher verwundert die schnelle Zündung in der Waffe über Perkussion/Steinschloss... aber es ist so.

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ehem ... Schwarzpulver schwerer zu zünden halte ich für eine Legende. Es gibt sogar Tests, vo (größere) Mengen SP in Fässern sich beim Transport auf schlechten Wegen selbst zündete. Zündtemperatur von SP llegt 170 Grad Celsius, NC- Pulver leicht darüber. und ein glimmender Papierrest im Lauf reicht definitiv, um frisch eingeschüttetes Pulver zur Erheiterung der Standnachbarn zu zünden ;) 

Für die Zündfreudigkeit ist allerdings auch die Körnung von Bedeutung, ein N1 zündet schneller als ein Nummer 5 ...

Bearbeitet von Ulli S
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vor 51 Minuten schrieb Sal-Peter:

Zumindest bei NC ist das bekannt:

Das ist zwar interessant,  die chemische Zersetzung von NC hat aber nichts mit dem Transport in Fässern auf holprigen Wegen zu tun.

 

Ein Effekt,  der übrigens bei SP völlig ausgeschlossen ist, da dieses nur eine Mischung ist.

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Weiss nicht mehr, wo ich das gesehen habe, könnte Mythbusters gewesen sein. Die Theorie war, das sich das Pulver in ausreichend großen Behältern durch Erschütterungen verdichtet und dann durch innere Reibung zündet. Die hatten da irgendeinen Kleinwagen mit einem Fass Pulver beladen, und mehrere Male (unbemannt) einen holprigen Hang runterrollen lassen. Die ersten Male passierte nichts, und als sie gesagt hatten, na gut, einmal noch, dann hören wir auf, gab es eine Explosion.

Der Test oben ist übrigens interessant, funktioniert aber nur (nicht), wei die heutigen Pulver graphitiert sind (mit Graphit poliert), und Graphit leitet - dadurch sitzt das Pulverkorn in einem faradayschen Käfig. Das macht man, um zu verhindern, das sich Pulver beim Rieseln auflädt und zündet. Würden die Pulverkörner zerbrechen, oder man hat ein nicht graphitiertes Pulver, zündet es.

Bearbeitet von Ulli S
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vor 5 Stunden schrieb Fyodor:

Safetubes sind eine spezielle Verpackung, so dass Schwarzpulver die selbe Lagerklasse hat wie NC. Dadurch hat man die vollen 3 kg Lagermenge, auch wenn man SP und NC besitzt. Die Vorschriften trennen nämlich nicht nach Sorte, sondern Lagerklasse.

 

Man kann die Safetubes nicht leer kaufen, sie sind ein Originalgebinde.

Ich hab schon erlebt, wie es einen Unfall mit  SP gab, mit NC wäre das nicht passiert.

 

Ich bin zu alt für diesen Kram.

 

Übrigens darf man keineswegs gekörntes Schwarzpulver mit eigentlichem "Mehlpulver" (also nur durchmischte Komponenten) verwechseln.

 

Darf man die Safety Tubes eigentlich wiederbefüllen?

 

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Mit dem ursprünglich enthaltenen Pulver, ja. Die Freigabe des Gebindes ist ja Produktspezifisch für Pow-Ex erfolgt, wenn die für Schweizer Pulver genutzt wird, ist das formal nicht gültig. Ob allerdings bei einer Kontrolle soviel Sachverstand vor Ort ist, festzustellen das der Inhalt nicht mehr Pow-Ex ist ..

Ich hatte die Frage auch mal an mein Amt für Arbeitsschutz etc. gestellt, und die sagen auch, Abfüllen in die zum Verschießen verwendeten Pulverröhrchen verändert nicht die Aufbewahrungsmenge. Allerding kann ich natürlich, wenn ich morgen Schießen gehen will, heute Abend die Landungen dafür fertig machen und im Schrank lagern - in zum Verschießen üblichen vorbereiteten Mengen - das würden sie noch nicht als Aufbewahren interpretieren. Solange da nicht eine volle Kilodose Pulver und noch ein Mal ein Kilo in Röhrchen da steht, alles paletti.

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vor 12 Minuten schrieb EkelAlfred:

Ich hab schon erlebt, wie es einen Unfall mit  SP gab, mit NC wäre das nicht passiert.

Ach, Ich hab auch schon Sachen mit NC-Pulver gesehen ..... Die Risiken sind anders, Aber die Möglichkeit, sich Hände und das Gesicht zu entfernen - oder Schlimmer - hat man mit Beiden. Deswegen muss man ja auch sachkundig sein ...

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Die Argumentation der Lagermengen stellt auch weniger auf die Zündfähigkeit ab, sondern auf das was passiert, falls es zur Zündung kommt.

Gab mal ein sehr schönes Video der BAM dazu, wenn ich mich recht entsinne 5kg Schwarzpulver und 5kg Nitropulver. Das Nitro brennt gemütlich mit schöner Stichflamme ab, während es beim SP bereits durch Selbstverdämmung zu einer Explosion mit Schockwelle kommt.

 

Deswegen ist loses SP eben 1.1, d.h. Massenexplosionsfähig. Durch das Abfüllen in die Tubes wird eine Kompartimentierung vorgenommen. Im Ernstfall geht man hier basierend auf Zulassungstest davon aus, das erstmal nur ein Tube durchzündet, im Verlauf eines Brandes die Explosionswirkung eben auf kleine Massen und zeitlich verteilt wird. Deswegen ist die Herunterstufung auf 1.3 bzw eigentlich sogar auf 1.4 möglich. Auf der gleichen Basis ist auch Munition als 1.4 eingestuft, falls eine Patrone explodiert, bleibt sie entweder die einzige oder die Explosion bleibt auf die Verpackungeinheit beschränkt. Viele Feuerwerksartikel fallen genau in diese Kategorien, z.b. sind Kugel und Zylinderbomben häufig in 1.3 wiederzufinden.

 

In D fehlt noch die rechtliche Grundlage (2. SprengV) dafür, das die Tubes dann in Zukunft sogar nur 1.4 werden(Pulver Müller ist da aktiv), wie man auf manchem Karton der Safety Tubes bereits sehen kann, es fehlt nur die entpsrechende Zeile in der Tabelle nach SprengV. Da ist dann das NC-Pulver der limitierende Faktor bei der Zusammenlagerung(10kg....) :)

Ergibt sich dabei dann auch die Möglichkeit: Safety-Minitubes einzuführen, d.h. das die Laderörchen dann als 1.4 gelten und wie Munitions gelagert werden können. Müssen dafür halt getestet werden, sonst gibts keine Einstufung. Strenggenommen 1.4 auch nur in unbewohnten Nebenräumen, deswegen sollte sollte man die Gleichstellung mit Munition erreichen, d.h. Aufnahme in  § 1b Abs 3 Nr 1 SprengG.

 

 

 

Persönlich lagere ich mein SP in Schrotpatronen, erst in gewöhnlichen, jetzt in den Messinghülsen mit. 10g pro Hülse, verdämt mit Korken und in die Schchtel verpackt. Für Kurzwaffe völlig ok, bei Dienstgewehr nervts bestimmt. Wichtig ist: Mit scharfen Zünder, sonst ist es ja keine Patrone.......🙄

 

Für den Fragesteller also: 

in Patronenmunition: keine Anrechnung

in Laderöhrchen Anrechnung auf Gesamtmenge. 

 

 

Andererseits gehen ja 1SP+3Kg NC in einem Raum, wenn in einzelnen Behältnissen(-> keine Zusammenlagerung nach SprengLR 410) verschlossen

 

Bearbeitet von ASE
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Andererseits gehen ja 1SP+3Kg NC in einem Raum, wenn in einzelnen Behältnissen(-> keine Zusammenlagerung nach SprengLR 410) verschlossen

 

Ganz sicher bin ich mir da ehrlichgesagt nicht, nicht so klar was die LR410 da tatsächlich meint, evtl Zusammenlagerung  nur nur aus Sicht der Verträglichkeitsgruppe?

 

Würde mich hier über Meinungen freuen, hat ja auch ein wenig mit der Frage des Themenerstellers zu tun.

Bearbeitet von ASE
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