Zum Inhalt springen
IGNORED

Schießen mit Altbesitz Magazinen noch erlaubt?


Empfohlene Beiträge

Geschrieben
33 minutes ago, frosch said:

Einem Jäger, der einen Gastschützen mit seiner für Sportschützen nicht zulässigen Waffe hat schießen lassen, wollten sie an die Zuverlässigkeit.

 

Weißt du zufällig, wie die zuständige Behörde davon Kenntnis erlangt hat?

Geschrieben
Am 4.3.2026 um 13:11 schrieb IMI:

Beides als Jäger und selbstverständlich bei der Behörde angemeldeten Magazinen.

 

Handhabe es ebenfalls so wie du.

 

Wie Frosch erwähnt hat, achte ich darauf, dass niemand anderes mit den großen Magazinen schießt

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb Giraffe:

Weißt du zufällig, wie die zuständige Behörde davon Kenntnis erlangt hat?

 

Eine sehr interessante Frage...die Antwort könnte ich mir bei dem ein oder anderen Schützenkameraden den ich kennenlernen "durfte" (leider) vorstellen.

Geschrieben

Nach den von mir recherchierten veröffentlichten Meinungen darf man als Jäger auf der Jagd die Magazin nutzen, aber nur drei Patronen laden.
Als Jäger auf dem Schießstand darf man die vollstopfen.
Als Sportschütze dürfte man die im Training auch verwenden, die Sportordnungen in D verbieten aber i.A. Magazine >10. Ob es hier Ausnahmen gibt, entzieht sich meiner Kenntnis. Im Wettkampf in D sind die also out. 
Die jeweiligen Schießstandordnungen sind zu beachten.
Grundsätzlich verboten ist die Nutzung nicht.
Verleihen an "Unberechtigte" (die sind ja nahezu alle) ist verboten.    

Geschrieben
vor 21 Minuten schrieb TGB11:

Als Sportschütze dürfte man die im Training auch verwenden,

 

Eher Annahme als gesicherte Rechtsprechung?! Oder Stammtischtheorie? 

Warum soll man im Trainig (auch das ist Sport) etwas nutzen dürfen, dass grundsätzlich sportlich ausgeschlossen ist. Die sportliche Nutzung auf Wettkämpfe zu reduzieren würde bedeuten, dass das Training ausserhalb des vom Bedürfnis umfassten Zwecks stattfindet.

Der prä-2017 Nutzer hat imho erstmal pauschal kein klares Bedürfnis zur Nutzung, denn die Notwendigkeit so trainieren zu müssen ist nur bei Teilnahme an Auslandswettkämpfen erkennbar. Das mag ein IPSC-Schütze mit prä-2017 Beständen an Magazinen begründen können, der DSB-Landesliste B Schütze eher weniger, wenn es keinen bedeutenden internationalen Wettkämpfe in der Disziplin gibt...

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb TGB11:

Als Sportschütze dürfte man die im Training auch verwenden, die Sportordnungen in D verbieten aber i.A. Magazine >10. Ob es hier Ausnahmen gibt, entzieht sich meiner Kenntnis. Im Wettkampf in D sind die also out. 

 

Zweierlei Hemmnis beim Sportschiessen:

 

1.) Das Magazin muss auf 10 Schuss blockiert sein

2.) Ein über den Griff hinausstehendes Magazin ist ein ausdrückliches Anscheinsmerkmal. Ohne BKA-Bescheid, der die Waffe mit langem Magazin als nicht vom Verbot zur sportlichen Nutzung erfasst feststellt , darf dann nicht sportlich geschossen werden

 

 

Geschrieben
vor 25 Minuten schrieb ASE:

 

Zweierlei Hemmnis beim Sportschiessen:

 

 

2.) Ein über den Griff hinausstehendes Magazin ist ein ausdrückliches Anscheinsmerkmal. Ohne BKA-Bescheid, der die Waffe mit langem Magazin als nicht vom Verbot zur sportlichen Nutzung erfasst feststellt , darf dann nicht sportlich geschossen werden

 

 

Was ja aber nur bis dahin Anscheinsfreien Waffen greift, Beispiel MR223 Sport mit 13" Lauf...eher nicht mit langem Magazin, MR223 mit 16,5" Lauf problemlos mit langem Magazin

Geschrieben

Magazine >10 bei LW sind verbotene Gegenstände.

Bei angemeldetem Altbesitz sind sie für den Anmelder selbst aber nicht verboten.

Im WaffG steht nichts zur Verwendung, ergo verbietet das WaffG nichts. 

Das Verbot würde also aus mittelbar mitgeltenden Rechtsnormen ("Schießen nach Sportordnung") gefolgert. Das kann man so sehen oder auch nicht.

Sportschützen halten des öfteren mal Schießen nicht streng nach Sportordnung ab (diverse Fun-Veranstaltungen vom Glücksschiessen bis zum Ostereier-Schießen) ohne das gleich allen die Zuverlässigkeit entzogen würde.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb TGB11:

Das kann man so sehen oder auch nicht.

Sportschützen halten des öfteren mal Schießen nicht streng nach Sportordnung ab (diverse Fun-Veranstaltungen vom Glücksschiessen bis zum Ostereier-Schießen) ohne das gleich allen die Zuverlässigkeit entzogen würde.

 

Kann man naiv so sehen, dein Ostereierschiessen ist aber ein völlig anderer Schnack als Schiessen mit "vom Bedürfnis ausgeschlossenen" Waffen oder Magazinen (AWaffV 6) oder am besten verbotenen Waffen als Traditions- oder Fun-Veranstaltung zu deklarieren. 

Aber der Krug geht halt zum Brunnen...

Geschrieben

Du kannst also glasklar herleiten, dass Sportschützen ihre angemeldeten Altmagazine niemals nicht im Geltungsbereich des GG nutzen dürfen?

Ok, dann eben Jagdschein machen und das Problem ist gelöst. Das Bundesjagdgesetz kennt keine verbotenen Magazine.

Geschrieben
vor 59 Minuten schrieb TGB11:

Du kannst also glasklar herleiten, dass Sportschützen ihre angemeldeten Altmagazine niemals nicht im Geltungsbereich des GG nutzen dürfen?

 

Warum soll ich hier irgendwas herleiten, den ich garnicht widersprechen habe.

 

Ich hab im wesentlichen auf Deine skurrile Sichtweise zu "Training als Sportschütze ist kein vom Bedürfnis eines Sportschützen umfasster Zweck" hingewiesen und dann auf Dein nachgeschobenes "weil man im Training von (einer Disziplinbeschreibung) der Sportordnung auch abweichen darf, darf man als Sportschütze mit einem vom sportlichen Schiessen ausgeschlossenen Magazin im Rahmen des vom Bedürfnis umfasste Zweckes schiessen (trainieren)".

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.