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IGNORED

Melden macht frei: Magazinanmeldungen und Formulare dazu


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Geschrieben

Die Behörde wird eh mitteilen "Bitte verwenden Sie unseren Vordruck". Wer sich unbedingt Arbeit machen möchte entwickelt was eigenes und schreibt es zweimal. Warum auch nicht.

Geschrieben

Hallo Raiden,

 

Ja, aber im Text steht:

 

die folgenden Daten des Magazins, das Gegenstand der Anzeige ist:

a)
Kapazität des Magazins,
b)
kleinste verwendbare Munition und
c)
dauerhafte Beschriftung des Magazins, sofern vorhanden;
 
Gruß
Detlef
Geschrieben

Ich bin ja nicht der reinste Optimist, aber deine Waffenbehörde wird dir deine Meldung bestätigen und das war es. Es wird zu keiner Klage kommen, da die Behörde verlieren wird. Sie hat nach Eingang deines Schreibens drei Monate Zeit. In diesen drei Monaten muss sie deinem Ansinnen entsprechen oder es ablehnen oder mitteilen warum es länger dauert. Du musst die Magazine nicht nur melden, sondern such eine Meldebestätigung verlangen. Sonst kann die Behörde immer sagen, dass du das nicht beantragt hast.

 

Wenn da nichts kommt halte ich eine Feststellungsklage für ungeeignet. Welches Recht, willst du denn feststellen lassen? Eine Untätigkeitsklage (Sonderform der Verpflichtungsklage) wäre dann der Weg. Ich habe meine Waffenbehörde auch schon wegen Untätigkeit verklagt. Das verhalten der Behörden ist dann immer gleich. Husch, husch wird die Sache bearbeitet und deine Klage wird gegenstandlos. Verlieren will eine Behörde nicht.

 

Das Verwaltungsgerichtsverfahren hat eine Besonderheit. Der Prozess geht auch los, wenn du die Gerichtsgebühren nicht bezahlt hast. Ich würde beim Verwaltungsgerichtsverfahren die Gerichtskostenrechnung nicht bezahlen. Wenn du gewinnst, läufst du ewig deinem Geld hinterher.

 

Bei einer Klage den Streitwert klein halten. Streitwert: Alte Magazine 100 Euro. Es ist völlig egal, was du an Streitwert angibst. Das Verwaltungsverfahren ist das selbe. Wenn du aber verlierst, wird es um so teurer, je höher der Streitwert ist. Gibst du nichts an, ist der Streitwert unbestimmt und wird mit 5000 Euro festgelegt.

Geschrieben (bearbeitet)

Da er mit einer Klage beim BVG droht dürften Gerichtskosten für ihn nebensächlich sein. Aber schön das es jemand durchzieht, wenn auch nur theoretisch. Warum eigentlich nicht direkt beim europäischen Gerichtshof?

 

Es waren ja noch einige mehr auf WO die Klagen wollten, vielleicht solltet ihr euch zusammentun?

Bearbeitet von chapmen
Geschrieben
vor 36 Minuten schrieb Fyodor:

Die Poly-Magazine haben mit großer Wahrscheinlichkeit eine Gießuhr.

nicht zwingend. da gibt es sicher welche, die nur Sichtlöcher oder Wasserablauflöcher haben. Eventuell noch den Produzenten oder  Angaben wie 5-10-15-20 neben dem Sichtfenster.... da kann man aber viel aufschreiben....

 

Geschrieben

Hallo CZM52,

Meine 30M1 Magazine haben teilweise Zwei Buchstaben, aber nicht alle.
Die AR15 Stahlmagazine haben keinerlei Markierungen und sind noch in Wachspapier eingewickelt.

Hallo JägermitHut,

Ja, da hast du recht.

Wenn die Behörde den beantragten Verwaltungsakt, nicht innerhalb von drei Monaten, bescheidet, würde ich eine Untätigkeitsverpflichtungsklage einreichen.
Die Feststellungsklage soll nur Klären, ob zum Beispiel, die Behörde den Nachweis des Erwerbes eines Magazins verlangen darf, bzw. eben nicht.

Im Bezug eines Antrages auf Erwebserlaubnis für eine Waffe, habe ich als Beistand und Bevollmächtigter, nach §14 Verwaltungsverfahrensgesetz, für ein Mitglied im Verein, ein Verfahren bis zum Verwaltungsgericht, zum Erfolg gebracht.
Hat auch nur 4 Jahre gedauert.

Es war unglaublich, wie die Behörde geblockt hatte und unsere Argumentation ignoriert hatte.
Erst mit den Gerichtsverfahren mit mündlicher Verhandlung im Einzelrichterverfahren (§ 6 VwGO), drangen wir durch.
Das war schön zu lesen: Die Behörde hat den Antragsteller rechtswidrig in seinen Rechten verletzt. Den Antrag auf Erteilung der Erwebserlaubnis ist statt zu geben.

Gruß
Detlef

Geschrieben

Meine AR15-Magazine haben auf dem Magazinkörpern keinerlei Beschriftung.

Und was auf den Bodenplatten steht, ist nicht relevant, da die ja keine wesentlichen Magazinteile sind und jederzeit ausgetauscht oder ersetzt werden könnten.

Geschrieben

4 Jahre ist schon sehr lange. Mein Tipp. Nicht ewig mit der Behörde korrespondieren. Nach drei Monaten Klage einreichen. Wenn man sich einigt, kann man die Klage immer noch zurück ziehen. 

Das ist in ein paar Monaten erledigt. (Erste Instanz). Zumal dieses ewige hin und her zwischen den Anwälten entfällt. Die Behörde schreibt in der Regel ihre Stellungnahme und gut ist es.

 

 

Geschrieben (bearbeitet)

Na ja, erst das hin und her Geschreibe mit der Behörde.
Weiter geht es mit dem,

  • ·         beginn, mit der Ablehnung.
  • ·         Widerspruch einlegen
  • ·         warten.
  • ·         Widerspruch wird nach dem Anbieten einer Untätigkeitsklage natürlich abgelehnt.
  • ·         Klageeinreichng.
  • ·         Warten
  • ·         Annahme der Klage vom Gericht.
  • ·         Warten.
  • ·         Anfrage vom Gericht, ob es eine mündliche Verhandlung geben, oder ohne mündliche Verhandlung durch Gerichtsbescheid, entscheiden soll.
  • ·         Wir wählten die mündliche Verhandlung.
  • ·         Warten.
  • ·         Anfrage vom Gericht, ob Verhandlung mit ehrenamtlichen Richtern oder mit Einzelrichter geführt werden soll.
  • ·         Natürlich ohne „Laienrichter“.
  • ·         Warten
  •       Dann Verhandlungstermin.
  • ·         Warten
  • ·         Nach Verhandlung, warten auf die Entscheidung.

 

Da kommen schnell 4 Jahre zusammen.
Aber, was solls, wir haben gewonnen und ich bekam eine Pekingente.

Gruß
Detlef

Bearbeitet von Oldmiller
Geschrieben

Ich sehe darin keinen Sinn. Magazine haben keine Seriennummer. Wenn du drei Magazine, Glock 20 Schuss, anmeldest, aber zwölf besitzt, handelst du dir nur Ärger ein, wenn du mit allen 12 unterwegs bist. Sonst eher nicht.

 

Und du wirst ja nicht mit mehr als drei Magazinen auf den Stand, zum Büchsenmacher gehen?

Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb CZM52:

Und keines deiner Magazine hat ne Markierung?  Wers glaubt........

 

Das halte ich jetzt nicht mal für so abwegig.

 

Wenn man jetzt mal von HK Magazinen absieht, wo relativ viele Angaben draufstehen.

 

Im AK Bereich ist das sehr oft so, dass da wirklich gar nix draufsteht oder eingestempelt ist.

 

vor 3 Stunden schrieb Oldmiller:

Meine 30M1 Magazine haben teilweise Zwei Buchstaben, aber nicht alle.

 

Wahrscheinlich "IU" oder "UN" nicht wahr ?

 

Das ist lediglich eine Codierung für den damaligen Hersteller, stellt aber doch trotzdem eine dauerhafte Beschriftung dar. Also würde ich diese Beschriftung einfach ins Anmeldeformular eintragen...

Dass sie wenig bis gar nichts zur eindeutigen Identifizierung beiträgt, ist nicht mein Problem... 

Geschrieben

Die Kodierung kann man ja mit angeben.
Ist ja kein Problem, wird nur halt nicht besonders Hilfreich sein, soll mir jedoch egal sein.
Es ist gut, wenn jeder seine Meinung dazu gibt.

dewegen habe ich mein Senf ja auch eingebracht.

Möchte gerne die Blickwinkel anderer erfragen, man ist ja mancheimal etwas Einäugig.
Ich habe schon Vorschläge bekommen, die ich mit einbringen werde.
Dafür schon einmal danke, Ladys 😊

Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb CZM52:

Da er aber klar geschrieben hat was für Magazine

 

ist die Aussage keines hat Markierungen, einfach falsch 

Sorry, hast Recht... 😉

 

Die von ihm angeführten Magazine werden (fast) alle irgendwelche Stempel/Beschriftungen haben, aber eben hauptsächlich solche, die keinen wirklichen Nährwert haben (Hersteller/ evtl. Produktionsjahr, usw.)

Geschrieben
vor 30 Minuten schrieb JägermitHut:

Ich sehe darin keinen Sinn. Magazine haben keine Seriennummer. Wenn du drei Magazine, Glock 20 Schuss, anmeldest, aber zwölf besitzt, handelst du dir nur Ärger ein, wenn du mit allen 12 unterwegs bist. Sonst eher nicht.

 

Und du wirst ja nicht mit mehr als drei Magazinen auf den Stand, zum Büchsenmacher gehen?

Falls man sich mal eine Langwaffe mit Glockmagazinaufnahme kauft, wäre es sehr klug gewesen, alle Glockmagazine angemeldet zu haben.

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