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Laserpointer


JägermitHut

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Ist nun kein Geheimnis, dass ein Laserpointer auf einer Schusswaffe in Deutschland verboten ist und Laserpointer für Waffen in Österreich frei verkauft werden.

 

Nach einem prägendem Aufenthalt auf einem österreichischen Schießstand (auf 10 Meter schoß ich aus der Hüfte mit Laser so gut, wie mit Kimme und Korn), entstand bei mir die Frage, warum nicht?

 

Hat jemand schon eine Ausnahmegenehmigung vom BKA dafür bekommen? Warum auch immer, Sammelthema, Onkel aus Wien hat ihn das Ding vererbt, körperliches Gebrechen.....

 

Würde mich interessieren.😊

Bearbeitet von JägermitHut
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Ist nun kein Geheimnis, dass ein Laserpointer auf einer Schusswaffe in Deutschland verboten ist und Laserpointer für Waffen in Österreich frei verkauft werden.

 

Nach einem prägendem Aufenthalt auf einem österreichischen Schießstand (auf 10 Meter schoß ich aus der Hüfte mit Laser so gut, wie mit Kimme und Korn), entstand bei mir die Frage, warum nicht?

 

Hat jemand schon eine Ausnahmegenehmigung vom BKA dafür bekommen? Warum auch immer, Sammelthema, Onkel aus Wien hat ihn das Ding vererbt, körperliches Gebrechen.....

 

Würde mich interessieren.😊

Bearbeitet von Michael Grote
Doppelpost: ich habe beide zusammengeführt
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Da gibts einige, ob man in einem öffentlichen und "anonymen" Forum damit hausieren muss wenn man es darf ist die andere Frage......

Bearbeitet von chapmen
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Das bayrischen StaMI meint in den Vollzugshinweise das Bayern zumindest an Langwaffen Laser verwenden (was  Besitz vorraussetzt) dürfen. Passen wird sie nach den genannten Ausnahmen dann auch an die Kurzwaffen-darf aber nicht.

Zitat

Erst Recht dürfen Jäger Vorrichtungen i.S.v. Nr. 1.2 ohne Restlichtverstärker einsetzen (z.B. Taschenlampen mit Verbindung zur Jagdlangwaffe). Die Verwendung von Vorrichtungen, die das Ziel beleuchten, in Verbindung mit Kurzwaffen bleibt verboten.Insofern wird darauf hingewiesen, dass das Merkblatt zur Nachtsichtvor-und Nachtsichtaufsätzen des BKA für die bayerische Vollzugslage nicht maßgeblich ist.

Zitat

1.2 Künstliche Lichtquellen, die mit der Jagdlangwaffe verbunden sind, stellen Vorrichtungen dar, die das Ziel beleuchten, wie zum Beispiel Taschenlampen („sichtbares Licht“) oder IR-Strahler („unsichtbares Licht“) mit Halogen-, Xenon, Laser-oder LED-Technologie

Zitat

Die waffenrechtliche Bereichsausnahme vom Umgangsverbot besteht somit unabhängig davon,

welche Art des Bildwandlers oder der elektronischen Verstärkung eingesetzt wird (Wärmebildtechnik, Restlichtverstärker),

welche Art von Licht ausgestrahlt wird (für das menschliche Auge sichtbar oder unsichtbar),

welche Montageart an der Jagdlangwaffe Anwendung findet (z.B. spezielle Montageschiene oder Klemmadapter an der Jagdwaffe oder am Zielfernrohr) und

ob die künstliche Lichtquelle eine separate Vorrichtung darstellt (z.B. eine Taschenlampe oder ein IR-Strahler mittels Klemmadapter mon-tiert am Jagdwaffe/ Zielfernrohr/ Nachtsichtaufsatz/ Nachtsichtvor-satz) oder in einen Nachtsichtaufsatz und -vorsatz integriert ist (z.B. integrierter IR-Strahler).

Was den Beamten da durch den Kopf geschossen sein mag?

BKA nicht maßgeblich?

Waffenrecht Verbot besteht, aber im Vollzug interessiert uns die Einhaltung der Verbote nicht?

Es handelt sich teils um verbotene Gegenstände. Wirklich Umgangsverbot ohne Vollzug?

Was nach Aufhebung der Vollzugshinweise?

 

Handel darf in Bayern mit diesen Vorrichtungen handeln und nichtbayrische nicht?

Zitat

3.2

Nach §40 Abs. 3Satz 6 WaffG werden auch Inhaber einer Waffenherstellungs-oder Waffenhandelserlaubnisnach §21 Abs. 1 und 2 WaffG entsprechend den Jägern vom waffenrechtlichen Umgangsverbot ausgenommen. Damit wird dem Waffenhandel die Erlaubnis beispielsweise zum Vorführen,

Montieren oder Einschießen der oben unter Nr. 3.1genanntenTechnik eingeräumt, ohne dass hierzu ein Jagdschein vorhanden sein müsste.

Wo kauft der Handel das aber?

Begründet dies eine Ausnahmegenehmigung des BKA?

Bearbeitet von Gast
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Die entsprechenden BKA Ausnahmen werden recht restriktiv gehandhabt. Meistens gehen diese an Firmen, die für Behörden mit diesen verbotenen Gegenständen handeln, oder diese herstellen.

Wenn, dann werden diese zeitlich befristet, Du musst alle 6 Monate eine Aufstellung machen und senden, es darf nur "nicht-öffentlich" damit hantiert werden, usw.

Ferner werden diese meist direkt auf die beantragte Menge und spezifische Geräte eingeschränkt. Bei mir wurde zB für eine VarioRay LP (LowProfile) eine Änderung notwendig, obwohl auf meiner Liste das normale VarioRay drauf stand.

Das Ganze kostet ca 200EUR und rund 3-4 Monate intensiven Austausch.

Aktuell könnte es noch wesentlich länger dauern, da das BKA bekanntlich ja auch mit anderen Gegenständen mehr beschäftigt ist (Magazine).

 

VG

 

Micha

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Hier geht es nicht darum, wer irgendwo, was ausprobiert hat und ob es gut ist, sondern um das rein juristische.

 

@ Waffen-Tony, hast du mal den originalen Link dazu? Vielleicht kocht da wieder jedes Bundesland ein eigenes Süppchen.

 

Es ging mir primär darum, ob jemand eine Ausnahmegenehmigung erhalten hat oder es zumindest versuchte. 

 

Für die Aluhut-Fraktion: Wer eine legale Genehmigung hat (wie auch immer), kann das auch unter das Volk bringen. Den Aluhut darf man trotzdem weiterhin tragen, versprochen.

 

 

Bearbeitet von JägermitHut
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vor einer Stunde schrieb Waffen Tony:

Was den Beamten da durch den Kopf geschossen sein mag?

Bayern war bei den Schalldämpfern am wenigsten Jäger - unfreundlich und am schnellsten, bei den freundlichen Hausbesuchen auch nicht die ersten die mit den Besuchen vorpreschen mußten, mit den Gebühren dafür eh, die 3. KW zur Fallenjagd wird abgenickt und bei den Langwaffen zu Zeiten des alten 37 war Bayern auch ganz vorne dabei (SIG-Kempf, diverse AR, Oberland - AUG usw. 1972 - 75 (?) war Bayern auch bei den KW auf JS noch als letzte Bastion gut drauf. Also bis jetzt hat dieses mir san mir allen (!) eher genutzt als geschadet und eine Neiddiskussion bringt garantiert nichts. Ich lehne mich dann mal bei einem bayerischen Weißbier zurück und hoffe daß sich die bajuwarische Verwaltung da durchsetzt.

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Brandenburg war viel schneller undproaktiver bei den SD ;)

Das spielt aber keine Rolle.

Man kann den Vollzug im Rahmen der bestehenden Gesetze umsetzen (z.B kein unangemeldeten Aufbewahrungskontrollen) aber man darf im Vollzug bestehende Verbote nicht einfach unbeachtet lassen.

 

Als NAchschmunzeler:

Bayern führt Berliner Verhältnisse ein.

Drogenhandel grundsätzlich verboten, aber man verfolgt es halt nicht. ;)

 

 

Es war nebenbei das bayrisch geführte Innenministerium, was uns entgegen aller Versprechen einer maßlos überzogenen Gesetzesverschärfung unterzog.

Bearbeitet von Gast
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vor 12 Minuten schrieb Josef Maier:

Die Gerüchteküche sagt, daß als Ergänzung zu §55 für Polizisten so was möglich sei, ist aber nur ein Gerücht aus einer Quelle die ihre eigenen Vorschriften eher vom Hörensagen kennt.

Ein Forist hat so was aber auch schon gepostet, vielleicht antwortet er Dir ja. Ich habe jedenfalls keinen Grund an seinem Posting zu zweifeln.

Wenn wir aus Polizisten die Polizei als Organisation machen dann passt das.

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Bevor die verboten wurden, hatte ein Bekannter von mir und ich selbst so etwas beim Henke bestellt.

 

Meine Bestellung war ein paar Tage später; Henke hatte nicht mehr geliefert. Der Kollege bekam seines und erhielt eine Ausnahmegenehmigung, mit der er das Teil behalten, aber nicht mehr auf eine Waffe montieren durfte.

 

Das dürfte etwa 1994 gewesen sein. Er hat sich das Dings dann in eine Star Trek Laserpistole eingebaut. Warum auch immer .....

 

Als Privater eine Ausnahmegenehmigung zu bekommen, dürfte nahezu ausgeschlossen sein.

 

Ich würde da auch keinen Chaiss machen, da verstehen sie keinen Spass und schicken auch gerne mal das SEK vorbei.

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vor 24 Minuten schrieb steven:

 

 

letztes Jahr in Kassel Herbstmesse war ein ganzer Stand, der die Dinger an jeden verkauft hat. Laser mit Montage. Oder Laser mit Taschenlampe mit Montage als Doppel.

 

 

Und? Was spricht dagegen?

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vor 8 Stunden schrieb JägermitHut:

entstand bei mir die Frage, warum nicht?

Gegenfrage: Warum?

 

Ich habe einen auf meiner Tragewaffe, und bei Nacht, innen, allgemein schwachem Licht funktioniert der gut. Sportlich ist das Problem, dass auch die China-Dinger, welche sich nicht unbedingt an die bei uns für den Import erlaubten 5 mW halten, bei Sonnenschein und auf Matchentfernungen, wo sie nützlich wären (z.B. für hartes Lehnen zur schwachen Seite bei PCC) einfach nicht die nötige Lichtstärke haben. Könnte man natürlich selber bauen, aber das Problem ist, dass man sich leicht errechnen kann (z.B. anhand der Belichtungsdaten von Photos), dass für eine Sichtbarkeit wie mit 5 mW bei starker Bewölkung oder innen dazu bei Sonne eine Leistung erforderlich wäre, die dann doch in den eher ärgerlichen Bereich geht. Es gibt einige wenige Fälle, wo es funktioniert, aber es hat auch einen Grund, dass viele der besten Sportler in Disziplinen, wo sie erlaubt sind, sich die Mühe nicht machen.

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Warum? Die Frage stellt sich natürlich auch bei Leuchtpunktvisier und Zielfernrohr. Kimme und Kirn geht schließlich auch. Die Zielerfassung ist schneller und einfacher. Wenn es nichts bringen würde, wären sie auch nicht verboten. 😅Den China-Schrott kannst du vergessen. Die von den Waffenherstellern verkaufte sind eine ganz andere Qualität . Da wage ich zu vermuten: Von Sig Sauer wirst in Kassel nichts angeboten bekommen. 

 

Die Laser aus China kannst du dir auch bei Ebay bestellen. Laser oder Lampe, Laser mit Lampe, rot oder grün..

Bearbeitet von JägermitHut
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vor 9 Minuten schrieb JägermitHut:

Den China-Schrott kannst du vergessen. Die von den Waffenherstellern verkaufte sind eine ganz andere Qualität.

Weißt Du das aus Erfahrung? Jedenfalls sportlich verwenden viele gerade den China-Schrott, weil der heller leuchtet. Auf die Zuverlässigkeit für ernste Anwendungen würde ich dabei natürlich nicht wetten.

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