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nochmal WBK gelb ab September 2020


Zotti
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Hallo,

habe nochmal eine Frage: darf ich jetzt noch eine Langwaffe auf gelb kaufen (habe mehr als 10) oder gilt schon ab 20.2. 2020 die Beschränkung auf gelb, man hier also nur Stichtag 20.2.2020 Altbestansschutz auf die bis dahin erworbenen Waffen hat und folglich jetzt keine mehr auf gelb erwerben darf.

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Hier der Text dazu: Punkt 4

 

 

Am 20.02.2020 ist die Dritte Waffengesetzänderung in Kraft getreten. Vier Änderungen werden sofort gültig, der Rest tritt erst am 1. September 2020 in Kraft.

  1. Ab sofort dürfen Jäger bei Vorlage eines gültigen Jagdscheins Schalldämpfer für Langwaffen mit Zentralfeuermunition kaufen – es ist kein Voreintrag mehr notwendig
  2. Ab sofort dürfen Jäger bei Vorlage eines gültigen Jagdscheins Nachsichtvorsatz- und -aufsatzgeräte kaufen (bitte die weiter bestehenden Verbote berücksichtigen in Bezug auf IR-Aufheller) und das Gewerbe diese auch montieren und einschießen.
  3. Ab sofort werden Verfassungsschutzämter bei den Überprüfungen von Zuverlässigkeit einbezogen.
  4. Ab sofort gilt die Mengenbegrenzung der Gelben WBK auf 10 Waffen.
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Dann ist es falsch. 
hier Paragraph 58 (22), der am 01.09.2020 in Kraft tritt:

Besitzt jemand am 1. September 2020 aufgrund einer Erlaubnis nach § 14 Absatz 6 mehr als zehn Waffen, gilt die Erlaubnis abweichend von § 14 Absatz 6 Satz 1 für die eingetragene Anzahl, solange der Besitz besteht.
 

Gruß

 

Stefan

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Jein.

 

Im Gesetz wie ursprünglich verabschiedet war es tatsächlich so: gültig ab September, Bestandsschutz aber nur bis Februar.

 

Das wurde aber über eine Änderung des Luftfahrtsicherheitsgesetzes korrigiert. Jetzt gilt: tritt September in Kraft, und Bestandsschutz auch bis September.

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Wenn ich jetzt 15 Waffen auf Gelb habe, davon z.B. 7 auf der alten Gelben nur für Einzellader, und 8 auf der neuen Gelben die auch Mehrlader erlaubt, dann muss ich zuerst 6 Waffen verkaufen,

vor ich mir auf die neue Gelbe wieder einen Mehrlader eintragen lassen kann? Ist das so richtig?

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Am 10.8.2020 um 08:53 schrieb CZM52:

Wie so viele „Info“ von dem Haufen.

 

aber Hauptsache die Spenden laufen...

Blödsinn, zu dem Zeitpunkt der Erstellung des Textes war die Aussage 100%ig korrekt.

 

Was tust du um es besser zu machen als die GRA? wie ist der Name deiner Waffenvereinigung, dann spende ich der was.. 

 

 

 

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Am 9.8.2020 um 23:17 schrieb Stefan Klein:

hier Paragraph 58 (22), der am 01.09.2020 in Kraft tritt:

Besitzt jemand am 1. September 2020 aufgrund einer Erlaubnis nach § 14 Absatz 6 mehr als zehn Waffen, gilt die Erlaubnis abweichend von § 14 Absatz 6 Satz 1 für die eingetragene Anzahl, solange der Besitz besteht.

 

 

Ja.

Sieht z.B. auch "meine" Waffenbehörde so. Und hat diesen Sommer noch eine Büchse auf "Gelb" (bereits gut "über 10") eingetragen.

Die o.g. Formulierung bzw. die Wirksamkeitsfestsetzung (Datum) ist doch klar - ich möchte die Behörde, die das so sah - und im Sommer 2020 eintrug - mal sehen, wie sie dann im Herbst/Winter 2020 just einen Widerruf dieser Eintragung begründen will.

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vor 48 Minuten schrieb Steinpilz:

Mit der Änderung des Waffengesetzes, nehme ich an.

 

 

Mit der nächsten Änderung?

Dann ist eine waffenrechtliche Erlaubnis/Eintragung, die die Behörde vor  dieser nächsten Änderung (also auf Grundlage des zu dem Zeitpunkt geltenden WaffG) vorgenommen hat, dennoch rechtmäßig. 

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vor 18 Minuten schrieb Zotti:

Also, ich hab jetzt nochmls eine Büchse gekauft, wollte alles wie immer persönlich abgeben-aber Behörde für Publikumsverkehr komplett geschlossen wegen Corona.

 

Was, immer noch? Mit welchem Corona-"Hot Spot" bei euch wird denn das begründet?

(Oder machen sich da die Verwaltungen einfach einen "schlanken Fuß"?)

 

Bei uns im Südwesten (durchaus auch ein Covid19-relevantes Gebiet) kann man zu den Waffenbehörden bei Städten und Landratsämtern schon seit Wochen wieder rein...

Ggf. eben nach telefonischer Voranmeldung, mit Tragen von MNS, vor dem Zugang stehen evtl.  ein freundlicher Security-Mensch und eine Desinfektionsflasche, aber man kommmt rein zu seinem Sb.

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Klar. Alles ist solange rechtmäßig, bis etwas geändert wird.

 

Es wurden auch mal rechtmäßig bestimmte Waffen erworben, die dann nachträglich verboten oder strenger reguliert wurden. Aktuell sogar frei erwerbbare Waffen.

 

In der Hinsicht hat unseren Gesetzgeber sein Geschwätz von Gestern noch nie groß interessiert.

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