Zum Inhalt springen
IGNORED

Sachbearbeiter Bedürfnissprüfung, Schikane?


Empfohlene Beiträge

Geschrieben
  Am 2.8.2020 um 11:25 schrieb Waffen Tony:

 

Der BDS in Berlin kennt die Problematik und bittet sich an diesen zu wenden. Aussage F.G.

Aufklappen  

Werde ich gleich morgen machen. Denke da wird was brauchbares rauskommen, sodass es sich erledigt oder im Zweifelsfall über den 01.09 komme.

 

Danke für eure Tipps und Meinungen!!

Ich werde den Thread dann mal updaten wie sich die Sache entwickelt. Vielleicht interessiert es ja den ein oder anderen, auch späteren Leser.

 

  • Gefällt mir 3
  • Wichtig 1
Geschrieben
  Am 2.8.2020 um 10:17 schrieb Penecho:

Darf ich fragen was da das Problem werden könnte?

Aufklappen  

Du fällst unseren = Deinen Verbandsfunktionären in den Rücken wenn Du mehr ablieferst als gesetzlich geregelt.

  Am 2.8.2020 um 12:11 schrieb CiscoDisco:

... Waffenschrank ... Fotos von Plakette, Schloss, Wandung und Schließmechanismus und Foto vom genauen Aufstellort im Raum anzufertigen.

Aufklappen  

Also ich finde das praktisch! Vielleicht verlegt man mal seine Schlüssel und dann ist man froh, wenn jemand die Daten hat um beim Hersteller mit allen Nummern nachordern zu können. 

Wollte man von mir auch mal so ähnlich. Als ich ablehnte und auf einen Vorfall just dort in den 50iger Jahren verwies hat der SB natürlich böse geschaut. Damals hat der Stadtkämmerer das Rathaus angezündet (erfolgreich) um den gepflegten Griff in die Kasse zu vertuschen (weniger erfolgreich sondern Griff ins Klo) Das "Foto light" war dann aber doch genügend:gutidee: Ein paar Wochen später haben schlimme Jungs eben dort das Dienstsiegel sich des Nächtens mal ausgeliehen (afaik dauerhaft). Aus dem selben Raum in dem auch alle Papierakten der LWB standen.

 

  Am 2.8.2020 um 12:11 schrieb CiscoDisco:

... Auflistung aller Waffen in seinem Besitz mit Angabe der WBK Nummern.

Aufklappen  

Steht in allen mir bekannten Antragsformularen auch und seit Jahrzehnten genügt die Antwort "wie der Behörde bekannt"

Geschrieben

Eine Auflistung der vorhandenen Waffen mit WBK-Nummer und sogar Zeilennummer auf der WBK und zusätzlich eine Kopie der WBKs verlangt auch der GSVBW bei einem Antrag auf Bedürfnisbescheinigung. Finde ich zwar arg aufwändig, da ich da einfach nur abschreibe was sie sowieso in Kopie bekommen, aber OK.

 

Aber warum sollte die Behörde, welche die WBKs ausstellt, eine Kopie eben jener verlangen? Das ist ja als wollte das Finanzamt eine Kopie des Steuerbescheides um zu weisen was sie mir schulden.

Geschrieben (bearbeitet)

Da wird von 5, nicht 10 Jahren gesprochen.

 

Bearbeitet von chapmen
Geschrieben

Ich habe ebenfalls am Samstag dieses Schreiben im Briefkasten gehabt. Bei mir handelt es tatsächlich um die vorgesehene Überprüfung des Bedürfnisses nach drei Jahren nach Ausstellungen der ersten WBK. Ich war und bin immer noch schockiert vom Tenor dieses Schreibens. Mail an den BDS LV1 ist schon raus. Mal schauen. Trainingstermine habe ich genug, aber eine Aufstellung pro Waffe inklusive der Disziplin anzufordern könnte man schon dreist finden, zumal ich die gesetzliche Grundlage hierfür in den angegebenen § nicht erblicken kann. Die Frist von 14 Tagen ebenfalls eine Zumutung insbesondere wenn man bedenkt, dass ich bei denen für einen Eintrag mal locker sechs Wochen warte.

Geschrieben
  Am 2.8.2020 um 08:32 schrieb karlyman:

Ab 01.09.2020, also in weniger als einem Monat, gilt die 10-Jahres-Regelung... dann wärst du, wie oben schon von anderen geschrieben, ohnehin aus dieser Prüfung "raus".

Aufklappen  

Die Frage wird sein, ob eine Prüfung, die nach altem Recht begonnen wurde, nach neuem Recht fortgesetzt wird. Das müssen die Verwaltungsrechtler beantworten.

 

  Am 2.8.2020 um 11:02 schrieb karlyman:

""Sagen" oder "meinen" können die natürlich vieles....

Es gibt aber keine Rechtsgrundlage für solche Einzelnachweise pro Waffe, insofern kann es einem auch nicht nachteilig ausgelegt werden.

Aufklappen  

Es gibt Behörden, die interessiert das schlichtweg nicht. Die klagen dann und kriegen am Ende auch noch Recht, wie wir es schon erleben mussten. Gerade die Behörde, die dafür berühmt ist, die ist auch berühmt dafür Schießbücher anzufordern und sie dann sogar nicht anzuerkennen, wenn der Inhalt nicht passt.

Geschrieben (bearbeitet)
  Am 2.8.2020 um 15:07 schrieb ThoWo:

Für weitere Tipps & Anregungen bin ich offen.

Aufklappen  

Steht ja schon alles hier drin. Das Formular vom LV4 https://www.bdslv4.de/waffenrecht/antraege_fortbestand_beduerfnis/Vorlage Bestaetigung4 Abs4 Satz 3.pdf reicht völlig!

Ein Schießbuch hast du einfach nicht! Das ganze zum 14.08. abschicken und dann entspannt auf September warten. 

Bearbeitet von callahan44er
Geschrieben
  Am 2.8.2020 um 15:05 schrieb knight:

Es gibt Behörden, die interessiert das schlichtweg nicht.... Gerade die Behörde, die dafür berühmt ist, die ist auch berühmt dafür Schießbücher anzufordern und sie dann sogar nicht anzuerkennen, wenn der Inhalt nicht passt.

Aufklappen  

 

"Recht al Gusto", selbstgestrickt.

Klar, den Ärger hat zunächst mal der LWB, der im Bezirk einer solchen Behörde wohnt und drangsaliert wird. 

Geschrieben (bearbeitet)
  Am 2.8.2020 um 15:05 schrieb ThoWo:

Ich habe ebenfalls am Samstag dieses Schreiben im Briefkasten gehabt. Bei mir handelt es tatsächlich um die vorgesehene Überprüfung des Bedürfnisses nach drei Jahren nach Ausstellungen der ersten WBK. Ich war und bin immer noch schockiert vom Tenor dieses Schreibens. Mail an den BDS LV1 ist schon raus. Mal schauen. Trainingstermine habe ich genug, aber eine Aufstellung pro Waffe inklusive der Disziplin anzufordern könnte man schon dreist finden, zumal ich die gesetzliche Grundlage hierfür in den angegebenen § nicht erblicken kann. Die Frist von 14 Tagen ebenfalls eine Zumutung insbesondere wenn man bedenkt, dass ich bei denen für einen Eintrag mal locker sechs Wochen warte.

Aufklappen  

Richtig gehandelt!

Die Behörde in Berlin ist nebenbei nicht doof. Die kennen sich da schon sehr detailliert aus. Sie sind aber auch in einer sehr strengen Auslegung und dennoch kann man dort im gegenseitigen Austausch zu Ergebnissen gelangen.

Wer weiss, wer die schreiben rausgeschickt hat (Unterstützungspersonal?).

Auch wenn davon immer noch eine Person dabei ist. Die Birne des Monats würde da nicht mehr verliehen. Da wurde über jahre ordentlich dazugelernt.

Bearbeitet von Gast
Geschrieben (bearbeitet)

Ach das hab ich ganz vergessen, bei uns enden viele (nicht alle) Schreiben der Waffenbehörde jetzt mit dieser Formulierung.

"Des Weiteren mache ich Sie darauf aufmerksam, dass Sie Ihre Waffe(n) während der u.g. Öffnungszeiten hier zur Vernichtung abgeben können."

 

Ebenfalls wünschte die Behörde neben den Fotos des Waffenschranks, auch ein Foto auf dem alle Waffen in diesem Schrank zu sehen sind.  Ich ärgere mich sehr über diesen Stimmungsumschwung denn ich habe selbst das bisher unkomplizierte, schnelle und tatsächlich bürgernahe Handeln dieser Behörde gelobt. Was ist bei denen nur schief gelaufen? Seit Anfang diesen Jahres ist der Ton ganz anders und ich wohne weder in Wuppertal noch in Köln...

Bearbeitet von CiscoDisco
Geschrieben

Bin LV1-Einzelmitglied und meistens in Spandau anzutreffen. Das Schreiben kam (in meinem Fall) von einer Behörde im Umland, da mein Hauptwohnsitz im Brandenburgischen liegt.

Geschrieben (bearbeitet)
  Am 2.8.2020 um 16:04 schrieb CiscoDisco:

Des Weiteren mache ich Sie darauf aufmerksam, dass Sie Ihre Waffe(n) während der u.g. Öffnungszeiten hier zur Vernichtung abgeben können."

Aufklappen  

Ja ne is kla.....und wenn dann gibt man z.b. bei einer Waffe in schlechten Zustand nur das zur Vernichtung ab, was wesentliche Teile sind. Den Rest verkauft man als Ersatzteilkonvolut. Das ist manchmal wirtschaftlicher.

 

36123678kf.png

  Am 2.8.2020 um 16:04 schrieb CiscoDisco:

auch ein Foto auf dem alle Waffen in diesem Schrank fotografiert zu sehen sind

Aufklappen  

Gibts nicht! Rechtliche Grundlage dazu? Wobei man da abwägen muss. Macht man das nicht, kommen sie zur Kontrolle und du musst zahlen. Aber Fotos würden die dann da auch nicht machen. 

 

 
Bearbeitet von callahan44er
Geschrieben
  Am 2.8.2020 um 16:04 schrieb CiscoDisco:

Ach das hab ich ganz vergessen, bei uns enden viele (nicht alle) Schreiben der Waffenbehörde jetzt mit dieser Formulierung.

"Des Weiteren mache ich Sie darauf aufmerksam, dass Sie Ihre Waffe(n) während der u.g. Öffnungszeiten hier zur Vernichtung abgeben können."

Aufklappen  

 

Sage also niemand, dass sie mit ihren (letztlichen) Absichten hinterm Berg halten würden. 

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.