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IGNORED

Darf eine Person mit der Jagdwaffe eines Freundes schießen üben?


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Geschrieben

Rechtliche Frage.

Darf jemand, der keine waffenrechtlichen Erlaubnisse hat, mit einer Jagdwaffe auf dem Schießstand üben? 

Der Jäger ist zwar als Aufsicht dabei aber der Knackpunkt ist die Jagdwaffe ist ausdrücklich vom sportlichen schießen ausgeschlossen. 

Geschrieben (bearbeitet)

Jedermann darf nur mit Waffen schießen, die nicht vom sportlichen Schießen ausgeschlossen sind.

 

Möglich wäre es, wenn das Schießen Teil der Sachkunde- oder Jägerausbildung ist. 

Bearbeitet von Raiden
Geschrieben

Waffe hat einen gültigen Beschuss. Waffe erfüllt die Vorschriften zum Erwerb von Jägern oder Sportschützen . Kaliber oder Waffe ist durch die Standgenehmigung nicht zur Benutzung hier verboten  ..... viel Spass beim schiessen . Der Besitzer ist dabei . Besitzt doch einen gültigen Jagdschein.  

Da macht er selbst aus dem sportlichen Übungsscheissen ein jagdliche Übungsschiessen . Darf übrigens jeder daran teilnehmen. Ob Jäger, Sportschütze, Soldat , Polizist ...... Zivilist . 

Geschrieben (bearbeitet)

Dann viel Spaß beim Selbstdeklarieren und Erwischtwerden. Jedermann kann nicht am jagdlichen Übungsschießen teilnehmen, jedenfalls nicht mit sportlich ausgeschlossenen Waffen.

 

Begründung zur AWaffV:

"Hier werden die Fälle behandelt, in denen auf kommerziell betriebenen Schießstätten außerhalb der in Nummern 1 und 2 genannten Sachverhalte das Schießen zulässig ist. Zu denken ist hier etwa an Personen, die (noch) keine eigene Schusswaffe besitzen (können), oder aber an Personen, die zur Belustigung auf ortsfesten oder ortsveränderlichen
Schießanlagen schießen möchten. Zur Verhinderung einer Aushöhlung der Bestimmungen der Verordnung über das sportliche Schießen muss die Regelung zunächst auf die dort zulässigen Schusswaffen begrenzt sein."

 

Bearbeitet von Raiden
Geschrieben (bearbeitet)

Bin mit Raiden zu 100% d'accord.

 

Aber kurze Zusatzfrage. Wie ist das mit einer PVBin darf ich der etwas Nachhilfe geben mit der mp5.

Ich meine natürlich nur auf dem Stand und ich frage nur für einen Freund ohne Internet!

Bearbeitet von kulli
Geschrieben
vor 20 Minuten schrieb Raiden:

Dann viel Spaß beim Selbstdeklarieren und Erwischtwerden. Jedermann kann nicht am jagdlichen Übungsschießen teilnehmen, jedenfalls nicht mit sportlich ausgeschlossenen Waffen.

 

Begründung zur AWaffV:

"Hier werden die Fälle behandelt, in denen auf kommerziell betriebenen Schießstätten außerhalb der in Nummern 1 und 2 genannten Sachverhalte das Schießen zulässig ist. Zu denken ist hier etwa an Personen, die (noch) keine eigene Schusswaffe besitzen (können), oder aber an Personen, die zur Belustigung auf ortsfesten oder ortsveränderlichen
Schießanlagen schießen möchten. Zur Verhinderung einer Aushöhlung der Bestimmungen der Verordnung über das sportliche Schießen muss die Regelung zunächst auf die dort zulässigen Schusswaffen begrenzt sein."

 

Musst du mir bitte näher erklären wie du das verstehst 

Geschrieben (bearbeitet)

Es steht doch ganz klar in der VErordnung und der Text oben spricht von einer vom sportlichen Schießen ausgeschlossenen Waffe

vor 5 Stunden schrieb Bender:

aber der Knackpunkt ist die Jagdwaffe ist ausdrücklich vom sportlichen schießen ausgeschlossen. 

Entweder es werden die in der AWaffV genannten Bedingungen in 9(1)2 erfüllt oder die Waffe darf nicht vom sportlichen Schießen ausgeschlossen sein 9(1)3.

 

Es soll also weder nach einer erlaubten Grundlage, dafür aber mit einer dafür nicht zulässigen Waffe geschossen werden.

Also klares Nein.

 

P.S.: Gilt natürlich nur auf einer Schießstätte.

Obs aber eine Schießerlaubnis für den Fall gäbe..... ;)

Bearbeitet von Gast
Geschrieben (bearbeitet)

Vielen Dank für eure Antworten.

Zusammengefasst sehe ich hier nur eine saubere Lösung. Es wird eine rein jagdliche Übung geschossen, so wie es raze4711 oben schrieb. 

z.B. der Schuss auf den laufenden Keiler. Jagdlicher geht ja bald nicht mehr. Das sollte dann rechtlich sauber sein. Oder?

 

sry raze4711 das hat sich jetzt gerade überschnitten.

 

Bearbeitet von Bender
Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb Bender:

Rechtliche Frage.

.....

Der Jäger ist zwar als Aufsicht dabei aber der Knackpunkt ist die Jagdwaffe ist ausdrücklich vom sportlichen schießen ausgeschlossen. 

Servus
Sagst mal etwas zu der Waffe, oder traust Du Dich nicht?

(die Frage brennt ja doch noch ;)  )

Geschrieben
vor 14 Minuten schrieb Bender:

Vielen Dank für eure Antworten.

Zusammengefasst sehe ich hier nur eine saubere Lösung. Es wird eine rein jagdliche Übung geschossen, so wie es raze4711 oben schrieb. 

z.B. der Schuss auf den laufenden Keiler. Jagdlicher geht ja bald nicht mehr. Das sollte dann rechtlich sauber sein. Oder?

 

sry raze4711 das hat sich jetzt gerade überschnitten.

 

Muss kein laufender Keiler sein. Darf auch eine Ringscheibe sein . 

Geschrieben

MKE 94 darf ich auf Jagdschein kaufen . Darf ich  zum jagdlichen Übungsschiessen und Jagdausübung verwenden  . Darf also mein Gast ( wenn er nicht im Besitz eines gültigen Jagdscheines ist )auch damit schiessen . 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 32 Minuten schrieb chapmen:

Laufend?

Ja, der Keiler kommt aus der Deckung und flitzt in 50 m Entfernung auf einer Breite von etwa 30m von rechts nach links.

Bearbeitet von Bender
Geschrieben (bearbeitet)

Da wird aber wieder einiges durcheinandergewirbelt.

Der Gast darf nicht schießen, solange er nicht in der jagdlichen Ausbildung ist.

Zitat

in der jagdlichen Ausbildung, oder

 
Zitat

3. es sich nicht um Schusswaffen und Munition nach § 6 Abs. 1 handelt.

Wenn du mit ihm auf einer Schiesstätte schießen willst, dann mit einer zulässigen Waffe oder unter den bereits genannten Vorbedingungen

Auch wenn es wahrscheinlich niemand bemerken wird.

Aber du hast gefragt, ob er darf ;)

Bearbeitet von Gast

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