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IGNORED

Darf eine Person mit der Jagdwaffe eines Freundes schießen üben?


Bender

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vor 55 Minuten schrieb raze4711:

 

Bitte nicht falsch zitieren ;)

 

Jagdliches Übungsschießen ist streng genommen nicht für jedermann möglich.

Vergleiche dazu Paragraph 9 AWaffV.

Entweder schießt man seinem Bedürfnis entsprechend oder nach einer genehmigte Sportordnung oder für das Verteidigungsschießen (sofern genehmigt) oder in der jagdlichen Ausbildung oder zur Erlangung der Sachkunde. Oder zum Vergnügen, dann aber nur mit vom Schießsport nicht ausgeschlossenen Waffen.

Ist doch dort alles sauber aufgeführt.

 

Da der Kumpel weder das Bedürfnis Jagd oder Verteidigung nachweisen kann und er keine jagdliche oder Sachkunde-Ausbildung absolviert, bleiben nur noch Schießsport und Spaßschießen übrig. Bei beiden ist eine T94 nicht erlaubt.

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vor 48 Minuten schrieb raze4711:

MKE 94 darf ich auf Jagdschein kaufen . Darf ich  zum jagdlichen Übungsschiessen und Jagdausübung verwenden  . Darf also mein Gast ( wenn er nicht im Besitz eines gültigen Jagdscheines ist )auch damit schiessen . 

Phantasievolle Herleitung.

Leider benennt die AWaffV hier ein eindeutiges Verbot.

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vor 14 Minuten schrieb Waffen Tony:

Phantasievolle Herleitung.

Leider benennt die AWaffV hier ein eindeutiges Verbot.

Du hast Unrecht. Das ist eine Langwaffe . Mit Feststellungsbescheid dazu. Darf ich als Jäger kaufen. Bin nicht an irgendwelche Munition gebunden. Darf sie sogar mit Schalldämpfer schiessen. Ein Sportschütze darf das nicht 

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vor 10 Minuten schrieb raze4711:

Wo steht genau das er nicht schiessen darf wenn er nicht in jagdliche Ausbildung ist . Bitte den genauen Gesetztestext mit Quellenangabe 

Es steht genau da, wann er schießen darf. Das ist eine Vorgabe iund kein Hinweis. es braucht daher auch kein Verbot. Es ist ist einfach nicht erlaubt.

Erfüllt er keine der Bedingungen, darf es keine vom sportlichen Schießen ausgeschlossene Waffe sein.

Steht auch da udn wurde bereits zitiert und mit § benannt.

vor 9 Minuten schrieb raze4711:

Du hast Unrecht. Das ist eine Langwaffe . Mit Feststellungsbescheid dazu. Darf ich als Jäger kaufen. Bin nicht an irgendwelche Munition gebunden. Darf sie sogar mit Schalldämpfer schiessen. Ein Sportschütze darf das nicht 

Was hat die Langwaffe damit zu tun und womit begründest du deine Unrecht Behauptung?

Es sind die konkreten Normen benannt. Es ist auch egal, ob das ein Sportschütze ist oder keiner.

 

Es ist ganz egal, was du als Jäger darfst. Es steht da, was der Gast darf udn was nicht.

 

Bitte lesen. Dann begründet argumentieren. Nichts ausdenken.

Andere haben sich auch die Mühe gemacht, mit Quellen zu belegen.

Bearbeitet von Gast
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vor 4 Minuten schrieb CZM52:

Schlau wär, wenn dein Freund interessiert, die für Ihn gültige?  da kannst DU ihm sicher helfen welche das dann ist, falls er es nicht erkennt

nein, deshalb fragt er ja.
Er fragt ja nicht mich... der Penner :D


Also rein jagdliche Verwendung (Nachsuche, Fangschuss...), egal ob besonders sinnvoll, oder nicht

Wohlgemerkt, weil Du das Kaliber, 9mm, expliziet erwähnt hast

Bearbeitet von gipflzipfla
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vor 26 Minuten schrieb gipflzipfla:

ich frage ja nur für einen Freud, ohne Internet ;)

(jagdliche Verwendung, Mindestenergie... Fangschuss?)
Nur damit er da nichts missversteht, der Freund

 

Mindestenergie nur für Schalenwild . Für alles andere Wild das laut Jagdgesetz bejagt werden darf nicht  . Für Fangschuss reicht die Energie der 9x19 aus. 

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vor 31 Minuten schrieb raze4711:

Mindestenergie nur für Schalenwild . Für alles andere Wild das laut Jagdgesetz bejagt werden darf nicht  . Für Fangschuss reicht die Energie der 9x19 aus. 

Die angegebene Waffe halte ich persönlich auch nicht als für die besonders ausgewiesene Jagdwaffe... ;)

(Energiewerte sind mir bekannt. Ich habe für den Fangschuss etwas mit mindestens 200J ab Mündung in Erinnerung? Insofern ist mir die mögliche Verwendung absolut klar.)

Bearbeitet von gipflzipfla
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vor 19 Minuten schrieb raze4711:

Also darf jeder nicht Sportschütze auf einem Schiessstand nur mit Waffen schiessen, die der Sportordnung entsprechen?


Hat niemand behauptet

 

Innerhalb seines eigenen Bedürfnisses darf man auch schießen.

Die Bedingungen stehen doch da:

Zitat

 

(1) Auf einer Schießstätte ist unter Beachtung des Verbots des kampfmäßigen Schießens (§ 27 Abs. 7 Satz 1 des Waffengesetzes) das Schießen mit Schusswaffen und Munition auf der Grundlage der für die Schießstätte erteilten Erlaubnis (§ 27 Abs. 1 Satz 1 des Waffengesetzes) nur zulässig, wenn

1. die Person, die zu schießen beabsichtigt, die Berechtigung zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen nachweisen kann und das Schießen mit Schusswaffen dieser Art innerhalb des der Berechtigung zugrunde liegenden Bedürfnisses erfolgt,
2. geschossen wird
a) auf der Grundlage einer genehmigten Schießsportordnung,
b) im Rahmen von Lehrgängen oder Schießübungen in der Verteidigung mit Schusswaffen (§ 22),
c) zur Erlangung der Sachkunde (§ 1 Abs. 1 Nr. 3) oder
d) in der jagdlichen Ausbildung, oder
3. es sich nicht um Schusswaffen und Munition nach § 6 Abs. 1 handelt.

 

Da gibt es keinen Interpretationsraum.
Entweder nach eigenem Bedürfnis oder außerhalb des eigenen Bedürfnisses auf einer der 4 Grundlagen oder eben nicht mit vom sportlichen Schießen ausgeschlossenen Schusswaffen.
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vor 9 Minuten schrieb raze4711:

In dem Gesetzestext steht auch das kein Schiessen auf bewegliche Ziele erlaubt ist. Nur auf Wurfscheiben und bewegte Zielscheiben ( Laufender Keiler  ) 

Alles andere ist verboten. Wie ist das jetzt mit Schiesskino ? 


Steht nirgends.

  

vor 6 Minuten schrieb raze4711:

Und wie machen ich es auf so einem Stand. In dem Gesetzestext sind nur Sportschützen und Jäger in der Ausbildung benannt. Dann darf ich dort ja überhaupt nicht schiessen 


Nochmal lesen. Da steht anderes.

 

Wie wäre es, wenn du versuchst zu verstehen, was da steht udn zusätzlich erläutert wurde, statt dir immer wieder was neues auszudenken, was nirgendwo steht oder behauptet wurde?

Es steht alles deutlich da.

Bearbeitet von Gast
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vor 4 Stunden schrieb kulli:

Bin mit Raiden zu 100% d'accord.

 

Aber kurze Zusatzfrage. Wie ist das mit einer PVBin darf ich der etwas Nachhilfe geben mit der mp5.

Ich meine natürlich nur auf dem Stand und ich frage nur für einen Freund ohne Internet!

Mit einer dienstlichen MP5? Wo kommt die denn her? Bringt die PVBin die selber mit? Eine dienstliche Waffe auf einem privaten Stand zur Fortbildung in der Freizeit mit einem Jäger oder so?

Viel Spaß am Abgeben der Uniform. Wenn die PVBin Defitzite beim Schießen hat, sollte sie sich im dienstlichen Rahmen an ihre Schießfortbilder wenden.

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Die Dienstvorschriften weisen in der Regel die Nutzung der Dienstwaffen nur mit dienstlicher Munition aus.

Muss man also schauen, was da genau formuliert ist.

Im Dienst ist es nicht schwer auf einen Schießstand zu gehen, sofern das dienstlich angeordnet ist und alle Vorschriften eingehalten werden.

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vor 7 Minuten schrieb Waffen Tony:

Die Dienstvorschriften weisen in der Regel die Nutzung der Dienstwaffen nur mit dienstlicher Munition aus.

Muss man also schauen, was da genau formuliert ist.

Im Dienst ist es nicht schwer auf einen Schießstand zu gehen, sofern das dienstlich angeordnet ist und alle Vorschriften eingehalten werden.

So ist es: Dann wird in der Regel eine dienstliche Fortbildung mit Ausbildern der Polizei durchgeführt, die den Stand für diesen Zweck offiziell angemietet haben. Mir ist nicht bekannt, dass sich salopp gesagt einzelne Polizeibeamte offiziell irgendwo aus dem Schrank eine MP5 schnappen und mit einem Bekannten einfach mal eine Runde Schießen gehen.

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vor einer Stunde schrieb raze4711:

Also darf jeder nicht Sportschütze auf einem Schiessstand nur mit Waffen schiessen, die der Sportordnung entsprechen?

Nein, jeder Sportschütze darf, genau wie jeder andere (nicht WBK-Inhaber) mit allem schießen was nicht nach § 6 Abs. 1 vom sportlichen Schießen ausgeschlossen ist. Also auch mit Waffen die nicht der Sportordnung entsprechen (zu schwer, zu leichter Abzug oder was auch immer) aber trotzdem nicht grundsätzlich vom sportlichen Schießen ausgeschlossen sind.

vor 36 Minuten schrieb raze4711:

Dann darf ich dort ja überhaupt nicht schiessen 

dann gilt "3." (siehe oben).

 

Gibt es eigentlich eine Sportordnung für "jagdliches Übungsschießen"? Wenn ja, dann wäre doch auch "(1) 2. a) auf der Grundlage einer genehmigten Schießsportordnung" eine mögliche Grundlage für das Schießen. Allerdings bin bzw. wäre ich mir nicht sicher, wer beim "jagdlichen Übungsschießen" teilnehmen darf bzw. ob evtl. in der Sportordnung dann "nur mit Jagdschein" steht. Das Thema ist ja auch für Jäger nicht uninteressant wenn mal ein Sportschütze fragt "Kann ich mal ein paar Schüsse mit Deiner Waffe machen?".

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