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IGNORED

Waffenbesitz Definition


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Geschrieben

Mal ne andere Frage.....woher weiss der Staatsanwalt von der Teilnahme am Wettbewerb?

Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb chapmen:

Mal ne andere Frage.....woher weiss der Staatsanwalt von der Teilnahme am Wettbewerb?

Hat meinen Namen im Netz gegoogelt und die Ergebnisliste vom Wettbewerb gefunden.

Geschrieben (bearbeitet)

Im Waffengesetz Paragraf 41 steht, dass die Behörde Einzelnen Besitz und Erwerb von Waffen verbieten kann. Du hast die Waffe erworben, da du damit einen Wettbewerb geschossen hast und die tatsächliche Gewalt darüber hattest. Also hast du gegen das dir auferlegte Waffenverbot verstoßen. So wahrscheinlich die Argumentation des Staatsanwaltes. Wenn du z.B. als Gastschütze unter Aufsicht schießt, d.h. ein Berechtigter steht hinter dir und könnte jederzeit eingreifen, erwirbst du meiner Ansicht nach nicht. Aber besser weiterhelfen kann dir sicher ein guter Waffenrechtsanwalt. Den solltest du nehmen, denn ich denke mal, es steht doch einiges für dich auf dem Spiel!

 

Nachtrag: Hat jemand einen ordentlichen Waffenrechtsanwalt und kann dem TS eine Nachricht schicken? Kenn leider keinen..

Bearbeitet von Gast
Geschrieben

ihr könnt mich jetzt zerreissen aber mir hat man mal beigebracht das in bestimmten Dingen das WaffG. auf dem Stand nicht gilt ..

will sagen das ja dann auch kein Gastschütze ohne WBK / Sachkunde auf einem Stand schiessen dürfte

Geschrieben
vor 8 Minuten schrieb Piteraq:

.....Wenn du z.B. als Gastschütze unter Aufsicht schießt, d.h. ein Berechtigter steht hinter dir und könnte jederzeit eingreifen, erwirbst du meiner Ansicht nach nicht. ......

Servus.
Rein fiktiv:
Du händigst Jemand mit (Dir unbekannter!) krimineller Energie (D)eine Waffe aus, er hat sie somit im Besitz (Tatsächliche Gewalt).

Sofort erschießt er mit dem ersten Schuss Jemanden.

Und nu?

 

Ist alles nicht so einfach, befürchte ich

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb charly.brown:

ihr könnt mich jetzt zerreissen aber mir hat man mal beigebracht das in bestimmten Dingen das WaffG. auf dem Stand nicht gilt ..

will sagen das ja dann auch kein Gastschütze ohne WBK / Sachkunde auf einem Stand schiessen dürfte

Servus

Was bedeutet " ein Dir behördlicherseits auferlegtes Waffenverbot" für Dich?

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb charly.brown:

ihr könnt mich jetzt zerreissen aber mir hat man mal beigebracht das in bestimmten Dingen das WaffG. auf dem Stand nicht gilt ..

will sagen das ja dann auch kein Gastschütze ohne WBK / Sachkunde auf einem Stand schiessen dürfte

Gäste ohne WBK und Sachkunde schießen in der Regel mit eigener Aufsicht.

Geschrieben

§12 WaffG:

"(1) Einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Waffe bedarf nicht, wer diese [...] auf einer Schießstätte (§ 27) lediglich vorübergehend zum Schießen auf dieser Schießstätte erwirbt;"

 

Damit darf jedermann auf einer Schießstätte schießen, solange eine entsprechende Aufsicht vorhanden ist und kein persönliches Verbot vorliegt. Denn es ist immernoch ein Erwerb. Und wer eine geladene Waffe in der Hand hat, der hat im Zweifel auch die tatsächliche Gewalt darüber (Besitz). Bei einer ungeladenen Waffe/Trockentraining kann man wahrscheinlich darüber streiten ob es wirklich Besitz ist, wenn der Eigentümer direkt dahinter steht und die Waffe jederzeit zurücknehmen kann.

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb gipflzipfla:

Servus.
Rein fiktiv:
Du händigst Jemand mit (Dir unbekannter!) krimineller Energie (D)eine Waffe aus, er hat sie somit im Besitz (Tatsächliche Gewalt).

Sofort erschießt er mit dem ersten Schuss Jemanden.

Und nu?

 

Ist alles nicht so einfach, befürchte ich

Ja, das wäre schlimm und tragisch und sehr unwahrscheinlich. Aber der Einzige, der rechtliche Konsequenzen zu tragen hätte, wäre der Täter. Wenn die Aufsicht nicht grade Zigarettenrauchen war.

Geschrieben
vor 51 Minuten schrieb gipflzipfla:

Dein Eigentum werden sie aber erst, nachdem Du sie bezahlt hast.

Es sei denn der Wirt hat das Bier geklaut. An gestohlenen Sachen kann man kein Eigentum erwerben  😉

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb Piteraq:

Ja, das wäre schlimm und tragisch und sehr unwahrscheinlich. Aber der Einzige, der rechtliche Konsequenzen zu tragen hätte, wäre der Täter. ....

Servus.
Leider darf man hier keine Vollzitate einbringen.
Dann wirds natürlich mit dem Kontext, diesen zu verstehen, schon schwierig.

Der Kontext wäre: Wenn ich Jemandem etwas aushändige, ist es im Einzelfall unmöglich, die Kontrolle darüber zu behalten.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 53 Minuten schrieb callahan44er:

Es sei denn der Wirt hat das Bier geklaut. An gestohlenen Sachen kann man kein Eigentum erwerben 

Servus.
Ja, genau.
Das ist dann aber der Straftatbestand der Hehlerei, der mit dem Verlauf fremden Eigentums erfüllt werden würde.

Quasi ein anderes Fass, was angeschlagen wird 😉

 

edit Rschrbg

Bearbeitet von gipflzipfla
Geschrieben
vor 7 Minuten schrieb gipflzipfla:

Wenn ich Jemandem etwas aushändige, ist es im Einzelfall unmöglich, die Kontrolle darüber zu behalten.

Das stimmt. Aber was hat das alles mit der Frage des TS zu tun?

Geschrieben
vor 16 Minuten schrieb Fussel_Dussel:

Wenn du ein persönliches Waffenverbot hast sieht es schlecht aus.

 

Nur mal aus Interesse: warum hat man dir alles abgenommen? Ggf. kann man dagegen ja auch argumentieren.

Es geht um "Waffenbesitzverbot" nicht um Waffenverbot. Eindeutiger wäre gewesen, man hätte mir den "Umgang mit Waffen" verboten. Dann gäb es hier jetzt nichts zu diskutieren.

Geschrieben

Er darf auf dem Stand schiessen,ok.

Was in der Sache offensteht, ist wie ist die Waffe auf den

Stand gekommen ist. Mittels eines Vereinskameraden oder

Hast du die Waffe selber eventuell noch im Öffentlichen 

Raum verbracht.Ich bin der Meinung,dass da der Hase im 

Pfeffer liegt und noch einiges verschwiegen wird.

Mfg 

     Der Waldlaeufer

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb waldlaeufer55:

Er darf auf dem Stand schiessen,ok.

Was in der Sache offensteht, ist wie ist die Waffe auf den

Stand gekommen ist. Mittels eines Vereinskameraden oder

Hast du die Waffe selber eventuell noch im Öffentlichen 

Raum verbracht.Ich bin der Meinung,dass da der Hase im 

Pfeffer liegt und noch einiges verschwiegen wird.

Mfg 

     Der Waldlaeufer

Die Waffe lag am Schiessstand bereit. Sie wurde vom Verein zur Verfügung gestellt. Es war also eine Vereinswaffe.

Geschrieben
vor 21 Minuten schrieb Piteraq:

Das stimmt. Aber was hat das alles mit der Frage des TS zu tun?

Im Kontext?
nennt sich Thereadverlauf.. Ein Thread ist quassi ein Gespräch. Da kommt man schion mal von Hölzchen auf Stäbchen.
Wenn Du diesem folgen willst, um unterschiedlichste Zugänge zu erfahren, musst Du von Beginn an mitlesen.

Aber es ist ganz einfach:
die Behörde hat gegen den TS ein Waffenbesitzverbot ausgesprochen. Vielleicht denkt sie sich: " Wenn ich Jemandem etwas aushändige, ist es im Einzelfall unmöglich, die Kontrolle darüber zu behalten. Also ist es besser, ich verbiete ihm den Umgang mit Waffen komplett. Prophylaktisch, quasi, bis über den eingebrachten Widerspruch entschieden wurde. "

 

Du verstehst?

Geschrieben
vor 15 Minuten schrieb Dochillers:

Es geht um "Waffenbesitzverbot" nicht um Waffenverbot. Eindeutiger wäre gewesen, man hätte mir den "Umgang mit Waffen" verboten. Dann gäb es hier jetzt nichts zu diskutieren.

ich lasse jetzt bewusst das Vollzitat stehen, damit an meine Antwort auch versteht ;)

Das Waffenverbot, den Umgang mit Waffen jeder Art (auch Messer!) schließt das Waffenbesitzverbot logischerweise mit ein, denn es wurde die WBK eingezogen.

Ohne WBK kein Waffenbesitz, oder habe ich das WaffGes falsch verstanden?

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