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IGNORED

Sportschütze aus dem Ausland braucht Hilfe!


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Geschrieben

Hallo zusammen,

ich bin ganz neu hier und habe auch direkt eine Frage / Problemstellung:

 

Ich bin Jäger und Sportschütze in Deutschland, wo ich lebe und geboren bin.
Nun bin ich (Doppelbürger) seit etwa 10 Jahren in einem Schützenverein in der nähe von Winterthur aktiv. Bisher war das auch recht gut und einfach gelöst:

 

- Mein Sportgerät (im Prinzip geerbt) wurde von meinem Vereinskollege „verwaltet“ und ich kam zum training und zu den sonstigen Schießen.

 

Nun mit den Neuerungen zum Nachmelden und mit der Magazingröße scheint das ganze nicht mehr so einfach zu sein bzw zu werden.

Kann mir jemand Möglichkeiten aufzeigen / vorschlagen, wie ich mein geliebtes Hobby auf legalem Weg weiterhin ausüben kann.

Was mir bisher einfiel:
- Ausführen nach D und jedesmal selbst mitnehmen (EFWP) —> Halbautomat aus dem Ausland und Magazingröße könnten zum Problem werden kann ich mir vorstellen.

- Auf mich registrieren in CH und weiterhin beim Vereinskollege einschließen?

 

Mir ist bewusst, dass ich eure Antworten nicht als rechtlich bindend bewerten darf, aber ich erhoffe mir so eine Lösung zu finden, die dann geprüft werden kann.

Falls noch Fragen sind bitte reinschreiben und ich beantworte sie so schnell es geht.

 

Sportliche Grüße

 

Lars

 

Geschrieben

Verrückt, künftig wird man wohl einen Anwalt brauchen damit man sein Eigentum gesetzeskonform besitzen und nutzen kann...

Geschrieben (bearbeitet)

Hallo Lars,

 

das ist doch keine so ungewöhnliche Konstellation bei den Grenzlandbewohnern.

 

Generell sind Halbautomaten in Deutschland erlaubt; einzelne sind ausgenommen, insbesondere Kriegswaffen.

Als Jäger ist die Lage in Deutschland sowieso entspannt.

Wenn lange Magazine notwendig sind, die nicht in Deutschland legalisiert werden können (was ja noch die Frage wäre), müssen diese halt in der Schweiz verbleiben.

 

Wenn Du von Doppelbürgerschaft schreibst, heißt das, daß Du die deutsche und die Schweizer Staatsbürgerschaft besitzt?

Die Einbürgerung in die Schweiz ist doch an einen langjährigen Schweizer Wohnsitz gebunden. Der dortige Wohnsitz würde das Problem doch völlig entschärfen.

Bearbeitet von weyland
Geschrieben

Problem ist , wenn ich lese halbautomat, Schweiz, grosses Magazin....die Warscheinlichkeit das es ein PE90 oder PE57 ist, ist da halt sehr gross und beides in DE ein NOGO!

 

Etwas mehr info wäre schön

Geschrieben
vor 57 Minuten schrieb weyland:

Hallo Lars,

 

das ist doch keine so ungewöhnliche Konstellation bei den Grenzlandbewohnern.

 

Generell sind Halbautomaten in Deutschland erlaubt; einzelne sind ausgenommen, insbesondere Kriegswaffen.

Als Jäger ist die Lage in Deutschland sowieso entspannt.

Wenn lange Magazine notwendig sind, die nicht in Deutschland legalisiert werden können (was ja noch die Frage wäre), müssen diese halt in der Schweiz verbleiben.

 

Wenn Du von Doppelbürgerschaft schreibst, heißt das, daß Du die deutsche und die Schweizer Staatsbürgerschaft besitzt?

Die Einbürgerung in die Schweiz ist doch an einen langjährigen Schweizer Wohnsitz gebunden. Der dortige Wohnsitz würde das Problem doch völlig entschärfen.

Danke für deine Nachricht weyland. 👍🏻👍🏻
Kennst du denn solche Fälle wie meinen noch mehr?

Ich weiß schon, dass sie in D erlaubt sind. Ich habe aber schon gehört, dass jedoch selbst die PE-Version (die hab ich) nicht zulässig sei 🤔
 

Genau, ich besitze beide Staatsbürgerschaften, da meine Mutter aus der Schweiz kommt.
Einen Wohnsitz habe ich allerdings nicht, sonst wäre es denke ich um einiges einfacher...

LG

Geschrieben (bearbeitet)
vor 26 Minuten schrieb LarsW-Sportschütze/Jäger:

ist ein PE90 genau richtig..

Tja, da haben wir leider den Spezialfall 🙄

 

Ich kenne einige Kollegen mit Deutsch-Schweizer (oder Deutsch-Deutschschweizer) Lebensswelt, die aber wohlweislich auf die PE90 verzichtet haben solange sie keinen Schweizer Wohnsitz und damit dortige Lagermöglichkeit haben. Einer hat sich das in Deutschland zugelassene Modell gekauft, "SIG Sport 550".

Bearbeitet von weyland
Geschrieben
vor einer Stunde schrieb CZM52:

Nix mehr, hat sich in DE erledigt, gilt als Kriegswaffe

 

Das habe ich vermutet.. deshalb die frage, ob es eine Möglichkeit gibt, ohne einen „Import“..

vor 46 Minuten schrieb weyland:

Tja, da haben wir leider den Spezialfall 🙄

 

Ich kenne einige Kollegen mit Deutsch-Schweizer (oder Deutsch-Deutschschweizer) Lebensswelt, die aber wohlweislich auf die PE90 verzichtet haben solange sie keinen Schweizer Wohnsitz und damit dortige Lagermöglichkeit haben. Einer hat sich das in Deutschland zugelassene Modell gekauft, "SIG Sport 550".

Läuft das dann trotzdem unter Ordonanzwaffe? Steht für mich leider nicht zur Debatte —> kein Geld für ein neues und ich habe im März einen neuen Lauf einbauen lassen bei der SAN Swissarms 😞 

Dann bleibt nur noch die andere Überlegung, wie man es machen könnte ohne Wohnsitz und ohne Import...
sieht wohl nicht so gut aus...

Geschrieben

Ich würde einfach aufpassen: denn was da gerade geht, ist in der Schweiz nicht legal.

 

Du darfst die Waffe nicht einem Kollegen überlassen. Er braucht dazu einen WES. Einen WES für DEINE Waffe.

 

Vgl. Waffengesetz, Artikel 26:

  Art. 26 Aufbewahren

1 Waffen, wesentliche Waffenbestandteile, Waffenzubehör, Munition und Munitionsbestandteile sind sorgfältig aufzubewahren und vor dem Zugriff unberechtigter Dritter zu schützen.

2 Jeder Verlust einer Waffe ist sofort der Polizei zu melden.

 

Leider ist das mal was, was in der Schweiz strenger geregelt ist, als in Deutschland.

 

Das Beste was Du tun kannst, ist die Waffe an Deinen Kollegen zu "verkaufen" und sie dann, immer in seiner Gegenwart, zu nutzen.

Geschrieben

Übrigens weiss ich von einer SEHR ähnlichen Konstellation wie von Dir geschildert, wo der effektive Waffenbesitzer (also Du) eine Busse von CHF 3'500.- sowie einen Eintrag ins Strafregister ("mehrmaliger Verstoss gegen das Waffengesetz") erhalten hat. Ebenfalls im Kanton Zürich.

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb Swisswaffen:

Ich würde einfach aufpassen: denn was da gerade geht, ist in der Schweiz nicht legal.

 

Du darfst die Waffe nicht einem Kollegen überlassen. Er braucht dazu einen WES. Einen WES für DEINE Waffe.

 

Vgl. Waffengesetz, Artikel 26:

  Art. 26 Aufbewahren

1 Waffen, wesentliche Waffenbestandteile, Waffenzubehör, Munition und Munitionsbestandteile sind sorgfältig aufzubewahren und vor dem Zugriff unberechtigter Dritter zu schützen.

2 Jeder Verlust einer Waffe ist sofort der Polizei zu melden.

 

Leider ist das mal was, was in der Schweiz strenger geregelt ist, als in Deutschland.

 

Das Beste was Du tun kannst, ist die Waffe an Deinen Kollegen zu "verkaufen" und sie dann, immer in seiner Gegenwart, zu nutzen.

Danke dir :)

Ist es momentan nicht noch so, dass alles was vor der Frist (fällt mir auswendig nicht ein) im Besitz war nur gemeldet und damit registriert werden muss?

Im Grund wäre er ja sogar ein berechtigter dritter oder? 🤔

So wie es aussieht, wird es wohl darauf hinauslaufen, dass ich es einem Kollegen vermachen werde und dann halt von ihm abhängig bin... schade

 

vor 3 Stunden schrieb Swisswaffen:

Übrigens weiss ich von einer SEHR ähnlichen Konstellation wie von Dir geschildert, wo der effektive Waffenbesitzer (also Du) eine Busse von CHF 3'500.- sowie einen Eintrag ins Strafregister ("mehrmaliger Verstoss gegen das Waffengesetz") erhalten hat. Ebenfalls im Kanton Zürich.

weil sowas will ich ja nicht riskieren 😮 

Merci dir vielmal 👍🏻

Geschrieben
vor 9 Stunden schrieb LarsW-Sportschütze/Jäger:

Ist es momentan nicht noch so, dass alles was vor der Frist (fällt mir auswendig nicht ein) im Besitz war nur gemeldet und damit registriert werden muss?

Nein, dieser Gesetzesartikel gilt schon lange.

 

vor 9 Stunden schrieb LarsW-Sportschütze/Jäger:

Im Grund wäre er ja sogar ein berechtigter dritter oder? 🤔

 

Nein, er ist nicht an DEINER Waffe berechtigt.

 

vor 9 Stunden schrieb MRCL:

Gibt es eine Möglichkeit, die Waffe im Schiessstand im Tresor oder so aufzubewahren?

 

Das funktioniert nur, wenn nur der Berechtigte Zugriff zum Tresor hat.

 

Ich bin mit dieser gesetzlichen Lösung auch nicht glücklich.

Geschrieben

Irgendwo (Kumpel, Schiesstand - Bankschliessfach fällt wegen der nötigen Grösse wohl aus) einen Tresor aufstellen, zu dem nur du einen Schlüssel hast, und die Waffe auf dich nachmelden.  Oder gibt es eine Regel, dass dafür ein CH- Wohnsitz erforderlich ist? 

Geschrieben

Wir haben in unserem Verein 2 Ausländer mit Wohnsitz in der Schweiz, die mussten ein spezielles Gesuch stellen damit sie damals überhaupt einen WES bekommen haben aber ohne CH-Wohnsitz dürfte es schwierig werden eine Ausnahmebewilligung zu bekommen.

Geschrieben
Am 28.4.2020 um 09:45 schrieb Bergler:

Irgendwo (Kumpel, Schiesstand - Bankschliessfach fällt wegen der nötigen Grösse wohl aus) einen Tresor aufstellen, zu dem nur du einen Schlüssel hast, und die Waffe auf dich nachmelden.  Oder gibt es eine Regel, dass dafür ein CH- Wohnsitz erforderlich ist? 

Das war auch schon eine Überlegung von mir. Ich dachte vlt., dass mir auf die Frage mit dem Wohnsitz jemand antworten könnte. Nun werde ich dies aber auf jedenfall bei der StaPo anfragen.

Danke 👍🏻

Geschrieben (bearbeitet)
vor 20 Stunden schrieb LarsW-Sportschütze/Jäger:

die Frage mit dem Wohnsitz

Das ergibt sich für den Erwerb aus Art. 9 WaffG: "Der Waffenerwerbsschein wird (...) für Personen mit Wohnsitz im Ausland von der zuständigen Behörde des Kantons, in dem die Waffe erworben wird, erteilt." 

Erwerben willst du ja nicht, es geht um die Nachregistrierung einer Waffe, die nach neuem Gesetz als verboten gilt (Magazinkapazität). Dafür hast du 3 Jahre ab Inkrafttreten des Gesetzes Zeit, es eilt folglich nicht. Ich würde dir raten, zunächst eine saubere Lösung für die Aufbewahrung zu organisieren! Nachmelden musst du ein PE 90 auch nur dann, wenn du weiterhin Magazine grösser 10 Schuss dazu benutzen willst. 

Wenn du das PE 90 vor 10 Jahren (nach 2008) "geerbt" hast, brauchtest du für den legalen Erwerb sowieso einen WES, d.h. es ist schon registriert, und du musst es nicht nachmelden. Andernfalls wäre es hilfreich, es im Zweifel vor 2008 erworben zu haben, sonst wäre es schon jetzt illegal in deinem Besitz.

 

Bearbeitet von Bergler
Geschrieben (bearbeitet)

Wie ist es, wenn ich als in der Schweiz wohnhafter Deutscher, ohne Wohnsitz in Deutschland, aber in Deutschland eine Waffe der Klasse "Halbautomat mit grossem Magazin" besitze, welche ebenfalls in Deutschland bei einem nicht Berechtigten eingelagert wird?

 

Ach ja: und das Ganze nach Inkrafttreten der WG-Revision in Deutschland, also nach September 2020.

Bearbeitet von Swisswaffen

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