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IGNORED

Schiesstermine verfallen.


steven

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Berlin Stadt, die Lage ist ziemlich klar: Deva Wannsee ist für Jäger und Sportschützen zu, für Behörden weiter geöffnet. 

 

LLZ Spandau (BDS: "Leider sind wir laut der Verordnung nach §4 des Berliner Senats verpflichtet die Anlage zu schliessen." ), Der Bunker in Tempelhof (Ts95) auch. KKS Wilmersdorf wie alle geschlossen. 

 

Defacto gibt es zentral in Berlin nichts mehr das auf hat. Auf dem Land bzw. in weniger besiedelten Gebieten hält sich vielleicht der eine oder andere noch nicht an die Verordnungen. Für Berlin: Wenn etwas offen hat, wird sich das vermutlich schnell ändern sobald die Behörde davon etwas mitbekommt.

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vor 1 Stunde schrieb gunvlog:

Was aber eher nicht anerkannt werden würde ist, 11 Monate nix machen und dann im 12. Monat 18 mal Schießen gehen.

Ähem selbst das würde ich in Zweifel stellen,

 

das BVA hatte mir letztes Jahr mitgeteilt, nachdem ich mich im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das BMVg, 3,5 Jahre im Ausland aufhielt (einschl. einzigem Wohnsitz dort), dass ich auf Grund fehlendem regelmäßigem Training kein Bedürfnis mehr besitze und damit meine in Deutschland erworbenen (in DEU WBK eingetragenen Waffen) die ich seinerzeit mit ins Ausland genommen habe, nicht wieder zurückbringen kann bzw. das BVA keine Einfuhrgenehmigung erteilen wolle.

Auf meinen Einwurf, dass ich regelmäßig, in der Anzahl im Sinne des DEU Waffengesetzes und in Disziplinen (IPSC), die so auch in DEU geschossen werden, im Ausland trainiert habe, einschl. Teilnahme Nationale Meisterschaft dort, antwortete man, das sei Ihnen ganz egal, es zähle nur Teilnahme an Training in DEU bzw. bei einem DEU Verein oder auf einem DEU Schießstand.

 

Auf meine Frage wie man das macht, wenn man fern von DEU wohnt kam der Hinweis "Ja, da nehmen Sie jedes Jahr einen Urlaub von 18 Tagen, fliegen nach Deutschland und gehen jeden Tag einmal trainieren. Andere Waffenbesitzer, für die das BVA zuständig sei, würden das genau so machen..."

 

Aber vermutlich gibt es eben in DEU genug Amtleute wie Richter, die aus einer Regelung "einmal im Monat oder 18x in einem Jahr" gerne "einmal im Monat und zusätzlich 6 Termine" machen wollen, weil das der Gesetzgeber eigentlich gemeint hätte. So wie bei "mindestens 12/18x in der Summe aller Waffen vs. 12/18x mit jeder Waffe".

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vor 46 Minuten schrieb Fyodor:

Wenn manche Verbände ihre Mitglieder stärker gängeln als das Gesetz vorschreibt tut mir das leid.

Naja, also mal langsam.

Wenn ein Sportschützenverband von einem Mitglied Auskunft verlangt, ob sportlich geschossen wurde (bspw. durch Auskunft zur Disziplin oder zumindest zur Schießsportordnung),

dann ist das noch längst keine stärkere Gängelung als vom Gesetz vorgeschrieben.

 

Ganz im Gegenteil: im Waffengesetz wird klipp und klar gefordert, dass für ein Bedürfnis der "Schießsport" ausgeübt werden muss.

Wenn ein Schießsportverband bzw. -landesverband als befürwortende Instanz also keine Auskunft verlangt, ob überhaupt "sportlich" geschossen wurde um den "Sportschützen" ein Bedürfnis gegenüber der Behörde zu attestieren...dann tauchen ganz andere Probleme am Horizont auf...

 

Wie sonst soll denn nachgewiesen werden, dass "sportlich" geschossen wurde?

Nur durch Datumsangaben auf einem Blatt Papier und sonst keine weiteren Angaben? -> indiskutabel, das können auch Frisörtermine sein

Durch die Angabe Kurzwaffe/Langwaffe? -> Habe ich beim jagdlichen Schießen, beim Personenschutztraining und sonstwo auch, kann nicht mit sportlichem Schießen gleichgesetzt werden.

Durch die Angabe zum Kaliber? -> sagt ebenfalls noch gar nichts aus.

 

Ein Fahrschüler erhält auch nur die Zulassung zur Fahrprüfung bzw. dann der Führerschein, wenn er festgelegte Mindesteinheiten abgeleistet hat.

Wenn der Fahrprüfer fragt, was denn im Vorfeld gefahren wurde und schriftlich verbrieft als Antwort "Auto" oder "17-Zoll-Felgen" kommt, 

dann sollte man sich mal Gedanken machen über die Fahrschule, deren Fahrschüler und schlimmer noch über den Fahrprüfer, dem solche Antworten ausreichen um eine Fahrerlaubnis zu bejahen.

 

 

Ich spreche mich ja auch gegen zu strenge Auslegungen von Verbänden aus, bspw. bei den akzeptierten Pausenmonaten während eines Bedürfnisjahrs.

Daher sollte @hattori.hanzo mal auf der Homepage seines Verbands/Landesverbands nachsehen, ob Einheiten bei anderen Verbänden usw. für einen Bedürfnisnachweis akzeptiert werden.

Meist gibt es eine Ausfüllhilfe zum Antrag mit Infos dazu oder Richtlinien zur Befürwortung.

 

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vor 7 Minuten schrieb Katechont:

Auskunft verlangt, ob sportlich geschossen wurde

Richtig

 

vor 7 Minuten schrieb Katechont:

durch Auskunft zur Disziplin oder zumindest zur Schießsportordnung)

In Training schieße ich beispielsweise mit zwei Revolver immer abwechselnd je zwei Schuss auf eine alte, nicht mehr gültige 50 m KK Scheibe auf 5 m Entfernung.

 

Welche Disziplin ist das?

 

Das Training hilft mir für viele Disziplinen

 

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vor 2 Stunden schrieb Katechont:

Im DSB ist es eher üblich, Disziplinen zu benennen oder aber zumindest anzugeben, nach welchem Reglement geschossen wurde.

Im DSB ? Oder in dem DSB angeschlossenen Landesverbänden? Bei mir im Schiessbuch steht schon immer nur Datum, Kaliber, Ort des Schiessens. Hat sowohl beim  Schützenverband Saar ( DSB) als auch beim BDS LV 9 immer gereicht. Auch für KW über das Kontingent . 

Bearbeitet von PetMan
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vor 37 Minuten schrieb Katechont:

Naja, also mal langsam.

Wenn ein Sportschützenverband von einem Mitglied Auskunft verlangt, ob sportlich geschossen wurde (bspw. durch Auskunft zur Disziplin oder zumindest zur Schießsportordnung),

dann ist das noch längst keine stärkere Gängelung als vom Gesetz vorgeschrieben.

 

Ganz im Gegenteil: im Waffengesetz wird klipp und klar gefordert, dass für ein Bedürfnis der "Schießsport" ausgeübt werden muss.

Wenn ein Schießsportverband bzw. -landesverband als befürwortende Instanz also keine Auskunft verlangt, ob überhaupt "sportlich" geschossen wurde um den "Sportschützen" ein Bedürfnis gegenüber der Behörde zu attestieren...dann tauchen ganz andere Probleme am Horizont auf...

Das hiesse, ich soll zb die Disziplin GK Gebrauchspistole nach Sporthandbucg schiessen ? Und wenn ich kein Duell schiessen kann? Anlage kaputt,alle anderen Schiessen ohne Drehanlage? Wenn ich 50 Schuss Präzision trainieren will schiesse ich nicht Sportlich ? JEDES Schiessen mit einer sportlich einsetzbaren Waffe ist Training!

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Mit der jetzigen "Schiesspause " muss man abwarten was da die Verbände/Behörden verlangen werden. Sowas gab es NOCH NIE . MEINE Vermutung wäre, das wenn zb 3 Monate "Hahn in Ruh " ist diese 3 Monate einfach ausgeklammert werden . Würde im dummsten Fall dann 15 statt 12 Monate dauern bis zur ersten Waffe. Wenn ich schon Waffen habe und was neues will und nach diesen 3 Monaten das erste mal wieder Schiessen war und dann beantrage ....und immer noch auf 12 bis dann wohl 18 Termine in den letzten 12 Monaten komme sehe ich da kein Problem.

 

Aber das ist alles Glaskugel......

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vor 16 Stunden schrieb Fyodor:

Schwieriger wird es für Schützen sie bereits über den Grundkontingent sind, denn hier sind nicht nur Termine, sondern Wettkämpfe nachzuweisen. Dass da abgesagte Matches zählen werden denke ich eher nicht.

Laut Gesetz reichen Wettkämpfe auf Vereinsebene . Was hindert einen daran im Verein einen Wettkampf nach Sportordnung selber zu organisieren. Von mir aus  " Vereinsmeisterschaft der Mittwochstrainingsschützen " ? Oder den " Klaus Dieter Gedächtnis Pokal " ins Leben zu rufen und zu Schiessen ? Im Nachgang jedem eine Urkunde drucken und fertig. Disziplinnummer drauf und alle sollten zufrieden sein.Sie wollen Papier? Gebt ihnen Papier !

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@Fyodor

Klar, ging auch nicht um jetzt sondern um danach. Bei einem Jahr " Hahn in Ruh " wird sich wohl keine Behörde erdreisten einem die Eisen abzunehmen weil man die letzten 12 Monate keine Trainings-, Wettkampftermine hatte.  Es bestand ja auf behördliche Anweisung gar nicht die Möglichkeit zu schiessen. Und wenn doch gehe ich davon aus das DANN die Gerichte das nicht mit tragen.........

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Wir müssen eh zwischen Erwerb und Besitz unterscheiden.

 

Ab September gilt die 4/6er Regel für den Besitz. 12/18 gilt weiterhin für den Erwerb.

 

Damit ist das Thema Besitz in meinen Augen durchaus entspannter zu betrachten.

 

 

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vor 14 Minuten schrieb PetMan:

Was hindert einen daran im Verein einen Wettkampf nach Sportordnung selber zu organisieren

Für viele der Aufwand, …. sehe es aber auch so. Wo ein Wille, da ein Weg. Sollte kein Problem darstellen für das es keine Lösung gibt.

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vor 6 Minuten schrieb PetMan:

Das hiesse, ich soll zb die Disziplin GK Gebrauchspistole nach Sporthandbucg schiessen ? Und wenn ich kein Duell schiessen kann? Anlage kaputt,alle anderen Schiessen ohne Drehanlage? Wenn ich 50 Schuss Präzision trainieren will schiesse ich nicht Sportlich ? JEDES Schiessen mit einer sportlich einsetzbaren Waffe ist Training!

Wenn in deinem Beispiel nur der Präzisionsteil einer Disziplin geschossen wird, nicht aber der Duellteil, ist das nach meiner Ansicht sportliches Schießen und wird der Disziplin und auch der Sportordnung/dem Sporthandbuch gerecht.

...Auch ein DSB-Nationalkaderschütze, der für Olympia trainiert, wird bei KK-3-Stellung mal nur den Kniend-Anschlag üben und niemand wird Zweifel daran haben, dass es sich dabei um sportliches Schießen handelt.

...und wenn jemand beim BDS "3Gun" nur Fertigkeit trainiert mit 'nur' Flinte, ist das selbstverständlich auch sportliches Schießen im Sinne des Reglements.

 

auch @Fyodors  Revolvertraining ist für mich Sportschießen auf Grundlage einer Sportordnung.

 

Bitte nicht falsch verstehen, ich setze beim Sportschießen schon auch einen weiten Rahmen, aber es sollte dennoch erkennbar sein/bleiben, dass es eben sportlich ist.

Es ging mir ja darum, mit welchen geschossenen Einheiten man einen Bedürfnisnachweis erbringen kann.

Und 10 blinde Schuss in den Sandhaufen ist noch kein sportliches Schießen; ebenfalls ist es wohl nicht im Sinn der Sache wenn einem Sportschützenverband ein Nachweis über 5 Schuss auf die Fuchsscheibe beim DJV vorgelegt werden.

Deswegen gehört für mich auf den Bedürfnisnachweis oder ins Schießbuch zumindest ein klarer Hinweis, auf Grundlage welcher Schießsportordnung überhaupt geschossen wurde. 

 

 

 

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ICH vermute das die Zeit ohne Schiessmöglichkeit einfach ausgeklammert wird und ansonsten alle anderen Regeln weiter gelten. Nervig einzig für Anfänger die im ersten Jahr waren, die müssten die Hahn in Ruh Zeit noch hinten dran hängen. Für alle die schon Waffen haben wird sich da, ausser das wir jetzt nicht schiessen können, nichts ändern. Ausser wenn einer was neues will und durch die Unterbrechung keine 18 Termine in den letzten 12 Monaten wären . Das wäre bei mir ende November 2020 der Fall. Bis dahin habe ich meine 18 Termine in den letzten 12 Monaten ....

Bearbeitet von PetMan
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Denke auch, dass es so gehandhabt wird. Wir werden sehen. Aktuell ist alles Spekulation. Ist wie im "Jagdschein verlängern" Thread. Der 1. April ist jetzt rum und ich habe noch nicht viel von entwaffneten Jägern oder der Pacht beraubten Pächtern gelesen ...

 

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vor 7 Minuten schrieb Katechont:

Deswegen gehört für mich auf den Bedürfnisnachweis oder ins Schießbuch zumindest ein klarer Hinweis, auf Grundlage welcher Schießsportordnung überhaupt geschossen wurde. 

Und genau deswegen schreibe ich das NICHT dazu. Irgendwann wird das sonst zur Pflicht.Und wie schon geschrieben, damit habe ich KW über Grundkontingent bekommen. Sowohl DSB als auch BDS. Allerdings hab ich bisher kein Jahr unter 50 Terminen und die meisten mit über 100 Terminen abgeschlossen. Incl. Wettkämpfe. Wenn einer " nur " mit den 12 Pflichtterminen kommt weiß ich nicht wie das gesehen wird......in der Situation war ich noch nie...Trotz Herzinfarkt, mehreren 6 wöchigen Rehas usw usw

 

 Und die " 10 Schuss in den Sandhaufen " mache ich nach jedem Laufreinigen der KK Waffen. Und selbst die taugen noch zum Abzugstraining

Bearbeitet von PetMan
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Also ich käme auch nie auf den Gedanken etwas zurückzufordern allerdings bezahle ich meinen Beitrag ohne Allin, Seilzug 25+50 Meter bis 7000 Joule kostet mich 3 Euro die Stunde, reell schiesst man solange wie man will für 3 Euro, ne Runde Sporttrap25 Scheiben auf Turbolenzer für Mitglieder 3 Euro Gäste 5 Euro, ich häng auch mit im Vorstand, kenne unsere Probleme und käme nie auf solche Gedanken  bei unseren Discounterpreisen.

 

Was mich eher nervt, wir hatten gerade nen Trapwettkampf Supercup am laufen, stehe auf 5 von 60 und wollte im letzten Wettkampf in Schwabhausen noch aufholen weil der Stand mir liegt, ist schnell, und der wurde gecancelt wegen Corona, das kot......t mich an, sorry.

Bearbeitet von lastunas
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vor 27 Minuten schrieb gunvlog:

Damit ist das Thema Besitz in meinen Augen durchaus entspannter zu betrachten.

Das sowieso. Doof ist es vor allem für ganz neue Schützen die vorher noch keine Termine sammeln konnten, und wenn man Waffen über Kontingent erwerben will.

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vor 1 Minute schrieb Fyodor:

und wenn man Waffen über Kontingent erwerben will.

Mal ehrlich....wann ist es bei dir soweit das du keine 18 Termine mehr in den letzten 12 Monaten hattest? Oder keine Wettkämpfe in den letzten 12 Monaten ? Da ist ja keine Menge davon vorgeschrieben.......

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vor 4 Minuten schrieb PetMan:

Mal ehrlich....wann ist es bei dir soweit das du keine 18 Termine mehr in den letzten 12 Monaten hattest? Oder keine Wettkämpfe in den letzten 12 Monaten ? Da ist ja keine Menge davon vorgeschrieben.......

Meine Zustimmung, ich komm locker auf 50 Einträge im Schiessbuch in 12 Monaten, meisst Sporttrap, aber auch Training divers kurz +lang, und VM in diversen Disziplinen plus LM , was ja dieses Jahr Geschichte ist.

Bearbeitet von lastunas
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vor 9 Minuten schrieb Fyodor:

Über 12 Monate wird es hoffentlich keine Lücke geben. Aber bisher der letzte war Anfang Januar, und aktuell sieht es so aus als wäre der nächste erst im August, falls der überhaupt stattfindet.

Ich schiess jede Woche meine Runde Sporttrap, war bis Mitte März mein letzter Eintrag in SB, klar die Stände hängen auf der Nase 2km, da bin ich im Vorteil wenn ich lese was manche fahren müssen,Hut ab, Kugel bis 7kj 3km, OT, früher hab ich am WE 5-6 Runden Trap geschossen, bei 60DM S&B pro 1k in der Schütte, das will ich mir heut nichtmehr leisten bei ü 200 Doppeltalern.

Bearbeitet von lastunas
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Mein letzter Termin war am 11.03.20, seit dem 15.03. ruht bei uns der Schiessbetrieb. Und mit dem Schiessbuch beantrage ich auch neue Waffen. Hat bisher immer gereicht.....aber ja, ich sollte mehr Langwaffe schiessen...wobei einige 22er Termine auch LW sind. Sollte ich aber für die Zukunft dazu schreiben

Schiessbuch.jpg

Bearbeitet von PetMan
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