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Randfeuerpatronen Magazinbeschränkung ja/nein?


Kiwi38

Empfohlene Beiträge

vor 13 Minuten schrieb Lusches:

Auf dem Jagdschein ich wollte das Ding ja nur vor dem Verschrotten retten jetzt steht es im Schrank.

Funktioniert super bei Interesse PN.

Die Waffe ist von Anschütz ich weiß nur die Type jetzt nicht da müsste ich nachsehen. 
 

 

Schöne Grüße 

Anschütz Modell 522 ?

 

Gruß Habakuk

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@chapmen

 

Gab doch Jäger die zb dagegen klagten das sie ihre HA mit 2 Schussbegrenzung eingetragen bekamen. Was dabei raus kam wissen wir alle. Erst das Urteil, dann wurde das Gesetz  geändert. Ich denke aber nicht das die Änderungen alle eingetragenen Begrenzungen aufhebt. Ich denke die muss man sich dann streichen lassen. Sollte dem nicht so sein und die Automatisch nicht mehr gelten wäre natürlich noch besser, aber wann haben die Behörden mal was ohne Antrag gemacht?

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Bei uns ist das noch so bei den Halbautomaten auf der Jagd : es ist egal ob man ein 10, 20 oder 30er Magazin in den Halbautomaten steckt,

es dürfen aber nicht mehr als 2 Patronen im Magazin sein und eine Patrone im Lauf, also 3 Patronen ! Und als Sportschütze bei uns laden wir

immer nur 5 Patronen im Magazin aber man kann auch 20 oder 30 Patronen im Magazin stecken wenn man nachfragt das ist auch kein Problem

zb. beim Einschießen oder Einstellung des ZF.

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Beides nicht richtig ;)
Der Jäger kann nach BJagdG beim Schuss aufs Wild auch 3 Patronen im Magazin haben.

Zitat

mit halbautomatischen Langwaffen, die mit insgesamt mehr als drei Patronen geladen sind

Der Sportschütze darf nach § 6 Abs. 1 AWaffV nicht mit

Zitat

halbautomatische Langwaffen mit einem Magazin, das eine Kapazität von mehr als zehn Patronen hat.

schießen. Denn schießt er nicht im Rahmen seines Bedürfnisses fällt er automatisch wieder auf 9AWaffV

Zitat

es sich nicht um Schusswaffen und Munition nach § 6 Abs. 1 handelt.

zurück.
 

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So ich habe nachgesehen es steht nur die Waffe in diesem Fall ein Anschütz Halbautomat Modell 520/6 Kaliber22.

Das steht überhaupt nichts von Patronenbegränzung in der WBK also kann ich das 3 Schuß Magazin und auch das Originale 10 Schuss Magazin einführen. Oder gibt es da Einwände. Wie gesagt auf Jagdschein.

 

Schö Grüße 

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vor 5 Stunden schrieb Waffen Tony:

Beides nicht richtig ;)
Der Jäger kann nach BJagdG beim Schuss aufs Wild auch 3 Patronen im Magazin haben.

Habe ich auch geschrieben !

 

vor 5 Stunden schrieb Waffen Tony:

Der Sportschütze darf nach § 6 Abs. 1 AWaffV nicht mit

Mein Gott, sind die alle so kleinlich bei euch dann mal gute Nacht !

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vor 19 Minuten schrieb daimler01:

Habe ich auch geschrieben !

Das liest sich aber anders ;)

vor 6 Stunden schrieb daimler01:

es dürfen aber nicht mehr als 2 Patronen im Magazin sein

vor 19 Minuten schrieb daimler01:

Mein Gott, sind die alle so kleinlich bei euch dann mal gute Nacht !

Diese Kleinlichkeit ist aber Gesetz und das kann eben auch recht unangenehme Folgen bei einem Verstoß beinhalten.
Zumindest in einer öffentliche Darstellung sollte man doch auf Einhalten der Regeln achten.

Bearbeitet von Gast
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Am 18.1.2020 um 19:29 schrieb Schwarzwälder:

Denkbar wären natürlich Fälle, wo in einen langen GK-Magazinkörper ein KK-Insert eingebracht wurde, sodass das Magazin nun als  Magazin für Randfeuerpatronen benutzt wird, aber eben in einem Magazingehäuse > 10 Schuss für GK (9mm, etc.) steckt.

 

Das GSG Stgw.44 KK-Magazin https://www.german-sport-guns.com/shop/de/Magazin-f-GSG-StG44-25-Schuss-Cal-22_444.01.03 

sieht nämlich vom Gehäuse SEHR ähnlich aus wie das GSG 9mm P.A.K-Gehäuse https://www.waffenfuzzi.de/freie-waffen/schreckschusswaffen/gaswaffen-zubehoer/magazine/stg44-magazin-9mm-p.a.k.html

... d.h. das Gehäuse dürfte identisch sein und dann könnte es Probleme geben.

Allerdings gibt es inzwischen auch kurze GSG Stgw.44 Magazingehäuse-Magazine: https://www.sportwaffenshop.de/shop/Magazine/GSG-Magazine/Magazin-GSG-StG-44-10-Schuss?source=2&refertype=3&referid=3

Der Verkäufer warnt aber vorsorglich schon mal:

Originär kurze ab Werk wären womöglich besser? Das Magazingehäuseverbot beginnt schon, seltsame Blüten zu treiben...

 

Ein originäres Magazin für Randfeuerpatronen, darf nach EU FWR weiter genutzt werden und in D darf es weiterhin auf 10 Schuss blockiert werden und sportlich genutzt werden.

Ein umgebautes Magazin mit bösem laaangem GK-Magazingehäuse hingegen womöglich nicht: BKA-Antrag stellen!

@Schwarzwälder. Du schreibst Ein originäres Magazin(22 Lfb) darf weiter auf 10 Schuss blockiert werden und auch benutzt werden. Ist das zwingend?  Oder darf ich auch ein 20er oder 30er Mag ohne Begrenzung benutzen?  Denn auch ein 22 lfb Halbautomat ist ein HA. 

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Hallo FR8, 

ein originäres großes KK-Magazin darf auch weiter auf 10 Schuss blockiert werden, denn das neue Magazinkörperverbot greift bei originären KK Magazinen nicht. 

Ob es blockiert werden muss, hängt von der Nutzung ab. 

Ein Jäger kann es m. E. auch weiter unblockiert nutzen, auch im KK Halbautomaten. Beim Schuss auf Wild darf er dann idR nicht mehr als 3 Schuss laden... 

Bei Sportschützen ist weiter natürlich §6 AWaffV zu beachten, d. h. die Anscheinsmerkmale. Ein langes KK Magazin mag an einem sonst hochsportlich daherkommenden Ruger 10/22 noch ok sein, an einem gerade noch vom Anscheinsbann befreiten AR15 in KK würde ich es eher nicht machen... 

Ist aber alles nur meine begründete Meinung, denn noch ist das Gesetz nicht ganz raus und die Verordnung und Verwaltungsvorschriften sowieso noch nicht. 

 

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vor 56 Minuten schrieb Schwarzwälder:

Hallo FR8, 

ein originäres großes KK-Magazin darf auch weiter auf 10 Schuss blockiert werden, denn das neue Magazinkörperverbot greift bei originären KK Magazinen nicht. 

Ob es blockiert werden muss, hängt von der Nutzung ab. 

Ein Jäger kann es m. E. auch weiter unblockiert nutzen, auch im KK Halbautomaten. Beim Schuss auf Wild darf er dann idR nicht mehr als 3 Schuss laden... 

Bei Sportschützen ist weiter natürlich §6 AWaffV zu beachten, d. h. die Anscheinsmerkmale. Ein langes KK Magazin mag an einem sonst hochsportlich daherkommenden Ruger 10/22 noch ok sein, an einem gerade noch vom Anscheinsbann befreiten AR15 in KK würde ich es eher nicht machen... 

Ist aber alles nur meine begründete Meinung, denn noch ist das Gesetz nicht ganz raus und die Verordnung und Verwaltungsvorschriften sowieso noch nicht. 

 

Nun ja, ein HA in 22lfb ist ja vom Gesetz her schon beschnitten was den Anscheinsbann betrifft. Ohne MFD oder ventilierter Vorderschaft. Auch das Anbringen diverses Zubehör ist ja untersagt. Deshalb dürfte solch ein Gewehr nicht in die vom Bann betroffene Kategorie fallen. Sonst hätte es auch keine BKA Freigabe. Aber wie immer in D. Ist das unausgegoren und für viele nicht klar ersichtlich. 

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Es ging ja nicht um die Kapazität.

Anschein, Blockierung, langes Magazin.
Eine Waffe ohne Anschein, muss kein kurzes, nicht über den Pistolenschaft hinausragenes Magazin nutzen.

Bearbeitet von Gast
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