Zum Inhalt springen
Das WO-Team wünscht Euch ein frohes Fest und einen guten Rutsch
IGNORED

Magazinkapazität


Empfohlene Beiträge

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb CZM52:

War da nicht noch der berechtigte aufgeführt?

Die Anzahl der Berechtigten zum Umgang mit verbotenen Magazinen dürfte überschaubar bleiben. Da ja auch der politische Wille diese halt "weil ist so" zu verbieten sehr offen und mehrfach kommuniziert wurde.

Geschrieben
vor 13 Minuten schrieb **Peter**:

Wo kauft man denn den "verbotenen Gegenstand" falls man eine Ausnahmegenehmigung hat?

Gesendet von meinem SM-G903F mit Tapatalk
 

Wohl im Fachhandel.............. 

 

Geschrieben

Es gibt für alles eine Ausnahmegenehmigung.

Irgendwer mus das ja auch handeln. Woher sollen die Berechtigten denn sonst an diese Sache kommen?

Im Übrigen ist bislang eine reine Selbsangabe zu den Magazinen formuliert.

Das "nachweislich" also streichen.

Geschrieben

Leider ist zu befürchten, dass diese Ausnahmebewilligungen recht restriktiv bzw. in einem sehr engen Rahmen bewilligt werden. Von solchen Ausnahmebewilligungen sollten eigentlich das Gros der deutschen LWB profitieren können und dürfen.

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb CZM52:

Doch, genauso wie Laser/Licht Module, Nachtsichtzielfernrohre, Kurze Vorderschaft Rep. Flinten oder Vollautomaten........

 

Nur ob DU es kannst hängt halt an der Erwerbserlaubnis

...bei Ivan und Mustafah im Fachhandel...

Geschrieben (bearbeitet)

Moin!

 

Bisher war es doch eher so, daß für Altbesitz von nunmehr nach Gesetzesänderung verbotenen Gegenständen BKA Ausnahmegenehmigungen oft erteilt wurden.

 

Wird keine Ausnahmegenehmigung erteilt, dürfte ein  enteignungsgleicher enteignender Eingriff vorliegen, der den Bund zur Entschädigung verpflichtet.

 

Herumgezicke seitens des BKA ist mir für folgende Fälle bekannt:

Jäger besaß eine PSM Pistole (Sammler haben Ausnahmegenehmigung erhalten). Auf Krampf hätte er wohl noch eine Genehmigung zum Besitz bekommen aber Schießen oder Führen wäre definitiv exkludiert gewesen.

 

Repetierflinten mit zu kurzem Lauf oder Pistolengriff, der den Hinterschaft ersetzt. Hier wurden die Kameraden darauf verwiesen Lauf bzw Schaft oder beides zu tauschen.

 

Aber bei Munition, Messern und anderen Sachen gab´s BKA Segen reihenweise...

 

frogger

 

Bearbeitet von frosch
Geschrieben

Wie sieht es rechtlich aus, wenn man in vorhandene Magazine Magazinbegrenzer einbaut??

Für die Magazine vom TYP AR15/OA15 gibt's das ja. Wäre das dem Gesetz genüge getan??

Allerdings kann man das auch zurückbauen.

Wie ist es bei Metallmagazinen, wenn man eine Begrenzung einschweißt??

Ich denke da an Magazine , wie die Repro-Grabenmagazine für das Gewehr 98.

Oder zählt generell die Größe des Magazinkörpers.

Mehr als 10-Schuß Magazinkapazität brauch ich eigentlich nicht. Allerdings ist ein längeres Magazin beim Magazinwechsel besser zu greifen.

Oder: Alle großen Magazine verkaufen, solang es noch geht und durch 10er ersetzen???

Geschrieben
vor 20 Minuten schrieb mako:

Oder zählt generell die Größe des Magazinkörpers.

Bingo!

vor 21 Minuten schrieb mako:

Oder: Alle großen Magazine verkaufen, solang es noch geht und durch 10er ersetzen???

Klar, erzielst Du bestimmt Spitzenpreise dank Rückwirkung bis Juni 2017. Und jetzt bitte nicht ein unseriöses "Aldda, gibt gefakte Quittung von 2016 dazu..."

Geschrieben
vor 7 Stunden schrieb frosch:

Herumgezicke seitens des BKA ist mir für folgende Fälle bekannt:

Ich gehe davon aus, dass es mit meiner Thompson Gezicke geben wird. Da "freue" ich noch jetzt schon drauf.

 

In keinem Fall geht dir ans Amt zur Vernichtung. Das mache eher ich selbst.

Geschrieben
vor 17 Stunden schrieb frosch:

Bisher war es doch eher so, daß für Altbesitz von nunmehr nach Gesetzesänderung verbotenen Gegenständen BKA Ausnahmegenehmigungen oft erteilt wurden.

[...]

Aber bei Munition, Messern und anderen Sachen gab´s BKA Segen reihenweise...

Bei Balisongs? Bei Wurfsternen?

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.