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IGNORED

Magazinkapazität


DaSt90

Empfohlene Beiträge

vor 4 Stunden schrieb CZM52:

War da nicht noch der berechtigte aufgeführt?

Die Anzahl der Berechtigten zum Umgang mit verbotenen Magazinen dürfte überschaubar bleiben. Da ja auch der politische Wille diese halt "weil ist so" zu verbieten sehr offen und mehrfach kommuniziert wurde.

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Es gibt für alles eine Ausnahmegenehmigung.

Irgendwer mus das ja auch handeln. Woher sollen die Berechtigten denn sonst an diese Sache kommen?

Im Übrigen ist bislang eine reine Selbsangabe zu den Magazinen formuliert.

Das "nachweislich" also streichen.

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Moin!

 

Bisher war es doch eher so, daß für Altbesitz von nunmehr nach Gesetzesänderung verbotenen Gegenständen BKA Ausnahmegenehmigungen oft erteilt wurden.

 

Wird keine Ausnahmegenehmigung erteilt, dürfte ein  enteignungsgleicher enteignender Eingriff vorliegen, der den Bund zur Entschädigung verpflichtet.

 

Herumgezicke seitens des BKA ist mir für folgende Fälle bekannt:

Jäger besaß eine PSM Pistole (Sammler haben Ausnahmegenehmigung erhalten). Auf Krampf hätte er wohl noch eine Genehmigung zum Besitz bekommen aber Schießen oder Führen wäre definitiv exkludiert gewesen.

 

Repetierflinten mit zu kurzem Lauf oder Pistolengriff, der den Hinterschaft ersetzt. Hier wurden die Kameraden darauf verwiesen Lauf bzw Schaft oder beides zu tauschen.

 

Aber bei Munition, Messern und anderen Sachen gab´s BKA Segen reihenweise...

 

frogger

 

Bearbeitet von frosch
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Wie sieht es rechtlich aus, wenn man in vorhandene Magazine Magazinbegrenzer einbaut??

Für die Magazine vom TYP AR15/OA15 gibt's das ja. Wäre das dem Gesetz genüge getan??

Allerdings kann man das auch zurückbauen.

Wie ist es bei Metallmagazinen, wenn man eine Begrenzung einschweißt??

Ich denke da an Magazine , wie die Repro-Grabenmagazine für das Gewehr 98.

Oder zählt generell die Größe des Magazinkörpers.

Mehr als 10-Schuß Magazinkapazität brauch ich eigentlich nicht. Allerdings ist ein längeres Magazin beim Magazinwechsel besser zu greifen.

Oder: Alle großen Magazine verkaufen, solang es noch geht und durch 10er ersetzen???

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vor 20 Minuten schrieb mako:

Oder zählt generell die Größe des Magazinkörpers.

Bingo!

vor 21 Minuten schrieb mako:

Oder: Alle großen Magazine verkaufen, solang es noch geht und durch 10er ersetzen???

Klar, erzielst Du bestimmt Spitzenpreise dank Rückwirkung bis Juni 2017. Und jetzt bitte nicht ein unseriöses "Aldda, gibt gefakte Quittung von 2016 dazu..."

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vor 7 Stunden schrieb frosch:

Herumgezicke seitens des BKA ist mir für folgende Fälle bekannt:

Ich gehe davon aus, dass es mit meiner Thompson Gezicke geben wird. Da "freue" ich noch jetzt schon drauf.

 

In keinem Fall geht dir ans Amt zur Vernichtung. Das mache eher ich selbst.

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vor 17 Stunden schrieb frosch:

Bisher war es doch eher so, daß für Altbesitz von nunmehr nach Gesetzesänderung verbotenen Gegenständen BKA Ausnahmegenehmigungen oft erteilt wurden.

[...]

Aber bei Munition, Messern und anderen Sachen gab´s BKA Segen reihenweise...

Bei Balisongs? Bei Wurfsternen?

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