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IGNORED

Bachelorarbeit "Kollidierende Rechte im Schießsport"


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Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Hunter375:

Da ist jede Mistgabel oder Spaten um Welten besser geeignet ;)

Das Langschwert ist ja mehr gegen gepanzerte Gegner gedacht und deswegen für den Hausgebrauch etwas unhandlich (wie auch ein Gewehr das, um die Anforderung in die Moderne zu übersetzen, zuverlässig durch schußsichere Westen mit dicken Platten drin kommt).

 

Das geeignetere Äquivalent zur Pistole oder auch einem Karabiner wäre wohl der Degen. Mit dem kann man wenn man etwas Übung hat in Windeseile jemandem ein schönes Loch von Brust zu Rücken machen, nicht viel anders als eine Pistolenkugel. Ich habe das sportlich während der Promotion (und vorher als Kind) einigermaßen intensiv betrieben. Die Uni hatte eine Damenmannschaft für Untergraduierte, die das als Leistungssport betrieben haben, und wenn man Mann oder Doktorand oder beides war, dann durfte man da mitüben, wenn natürlich auch ohne Stipendien oder dergleichen. So habe ich dann viermal die Woche gefochten, und ich würde mich mit einem Degen gar nicht so schlecht bewaffnet fühlen. Allerdings ist er etwas unpraktisch zu tragen, insbesondere nicht zu verdecken, und bei den heutigen Kriminellen fehlt ihm vielleicht die Drohwirkung einer Schußwaffe, auch wenn das Ergebnis eines guten Treffers gar nicht so unähnlich sein mag. 

Geschrieben (bearbeitet)

Das Sax oder das römische Kurzschwert (Gladius). Nicht so ein Quatsch wie der Degen. Der ist auf engen Raum genausowenig zu gebrauchen.

Bearbeitet von Gast
Geschrieben
Am 26.11.2019 um 13:02 schrieb sealord37:

Würde auch nur dann was nützen, wenn alle  auf dem Stand nen Schalli benutzen. Wenn ich das zum Beispiel nicht will oder zu geizig bin mir einen zuzulegen......oder man müsste den vorschreiben, was auch keiner will.

Und auf welche Ideen bekannte Gesetzerfinder noch kommen könnten ur um unsere Ohren zu schützen....das will ich lieber schnell verdrängen

Den Gedanken bitte nicht zu Ende spinnen. Man kann den Schießsport töten, in dem flächendeckend Schalldämpfer vorschreibt. Zu teuer und fürs sportliche Schießen nicht praxisgerecht.

 

Gruß

 

Stefan

Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb Proud NRA Member:

Das Langschwert ist ja mehr gegen gepanzerte Gegner gedacht und deswegen für den Hausgebrauch etwas unhandlich (wie auch ein Gewehr das, um die Anforderung in die Moderne zu übersetzen, zuverlässig durch schußsichere Westen mit dicken Platten drin kommt).

 

 

Deshalb wies ich auf geeignete räumliche Gegebenheiten hin. In einer Telefonzelle herrschen andere Bedingungen als im Spiegelsaal von Versaille. Nur als Beispiel.

Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb Hunter375:

Da ist jede Mistgabel oder Spaten um Welten besser geeignet ;)

Ernsthaft? Nicht nur, dass das vollkommen stillos wäre, diverse Begegnungen zwischen mistgabelbewehrten Bauern und schwerttragenden Landsknechten haben deine Behauptung schon vor Hunderten von Jahren widerlegt.

 
  •  
Geschrieben
vor 53 Minuten schrieb Stefan Klein:

Den Gedanken bitte nicht zu Ende spinnen. Man kann den Schießsport töten, in dem flächendeckend Schalldämpfer vorschreibt. Zu teuer und fürs sportliche Schießen nicht praxisgerecht.

 

Gruß

 

Stefan

Da hast du Recht. Ich bin mir sicher, wenn unsere Gegner spitzkriegen, dass einigen unter uns das Schießen ja viiiel zu laut und zu ungesund, ja eigentlich unzumutbar ist, werden denen ganz komische Ideen zur Abhilfe kommen. Und  die haben dann garantiert nichts mit Schalldämpfern zu tun.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Stefan Klein:

Den Gedanken bitte nicht zu Ende spinnen. Man kann den Schießsport töten, in dem flächendeckend Schalldämpfer vorschreibt. Zu teuer und fürs sportliche Schießen nicht praxisgerecht.

 

Gruß

 

Stefan

Du kannst doch jetzt nicht einfach mit sachlichen Argumenten kommen. 

 

Getötet würde der Schießsport sicher nicht, nur völlig anders aussehen, teurer würde es schon werden, dann reicht bei manchem die Waffenkammer halt nur für 15 Starts bei der DM.

Geschrieben
vor 20 Stunden schrieb Sachbearbeiter:

Also da muss ich nicht lange überlegen. Schießereien in Wohngebieten sollten nicht zur Tagesordnung gehören. Im übrigen krankt es schon an der Erforderlichkeit, denn um sich selbst zu schützen, kann man bei der Haussicherung anfangen, sich WaffG-frei bewaffnen und wenn man dann immer noch Angst hat, sich einen großen Hund zulegen.

Ganz schlechte Argumentation! LWB ist es auch heute nicht verboten im eigenen Haus oder sogar auf dem Grundstück eine Waffe zugriffbereit zu tragen. Gibt es deshalb ein Problem mit Schießereien in Wohngebieten? Eben!

Ich habe zwar auch große Zweifel daran, dass es überhaupt eine nennenswerte Zahl von Schützen oder Jägern gibt, die bewaffnet am Kaffeetisch sitzen und glaube auch nicht, dass es bei einem Bedürfnis Selbstschutz großartig anders wäre, aber es bedarf auch dann größter Phantasie, hier eine Gefährdung für irgend wen hineinzukonstruieren.

Nebenbei sind "heiße Einbrüche", mit teils tödlicher Gewalt, nun nicht mehr so selten. Vor nicht allzu langer Zeit wurde ein älteres Ehepaar schwer misshandelt und gefesselt in eine Kammer gesperrt, der Mann ist dabei gestorben.  Einen Hund nur zu Schutzzwecken anzuschaffen ist auch kein sinnvoller Tipp, schon aus Rücksicht auf das Tier sollte sowas gut überlegt sein und nicht jeder ist den Ansprüchen der Hundehaltung, zumal der ja auch noch entsprechend abgerichtet werden müsste um zu schützen, gewachsen. Die Haussicherung kann auch nur Teil des Konzepts sein, denn weder Alarmanlage noch unansehnliche Fenstergitter können einen ambitionierten Einbrecher stoppen. Der Erfolg einer Gegenwehr mit erlaubnisfreien Mitteln ist von vielen Dingen abhängig und nicht unbedingt ein milderes Mittel als den Einbrecher direkt mit der Aussichtslosigkeit seines Vorhabens zu konfrontieren. Natürlich kann ein Basebalschläger z.B. in meiner Hand ein sehr wirksames Mittel sein, bei meiner Mutter sieht das schon wieder anders aus. Auch dass man die Waffe ja erst aus dem Tresor holen müsste kann nicht als ernsthaftes Gegenargument herhalten, denn eine gewisse "Vorbereitungszeit" und eine entsprechend den örtlichen Gegebenheiten angepasste Taktik ist für fast jede Form der Selbstverteidigung im Einbruchsfalle nötig. Wenn ich im Schlaf überrascht werde habe ich natürlich denkbar schlechte Karten. Das alles begründet jedoch nicht, warum verantwortungsvoller Selbstschutz und Schutz der Familie, insbesondere der Kinder, kein anerkennenswertes Bedürfnis sein soll zumal keine zusätzliche Gefahr für die Allgemeinheit dadurch entsteht. Der Schutz von Leben und Gesundheit ist schließlich oberstes Gebot. Und auch wenn es die Aufgabe der Polizei ist dieses Gebot umzusetzen, versteht sich ja wohl, das keine Polizei der Welt in der Lage wäre immer und überall präsent zu sein und jedes Verbrechen zu verhindern. 

Geschrieben
vor 17 Stunden schrieb Sachbearbeiter:

In Amerika passiert es ständig.

 

Echt? Wir haben gute Bekannte in USA, die in guten (aber nicht "reichen") Wohngegenden in Kleinstädten in Pennsylvania bzw. New Jersey leben. Wir tauschen uns ziemlich offen über vieles aus, und über eine Schießerei in ihrer Gegend haben die noch nie berichtet. Seltsam...

Geschrieben
vor 17 Stunden schrieb Sachbearbeiter:

Zudem müsste der Waffenbesitzer erst mal seinen Waffentresor öffnen, um an die Waffe zu kommen. Da sich der Täter vorher nicht ankündigt und plötzlich vor Dir steht, bringt das also nicht wirklich viel.

Selbst wenn man noch an seine Waffe kommt, soll es dann zum Gefecht mit allen Gefahren für ihn selbst und ggf. durch Abpraller auch für Dritte kommen ?

 

Erstens hattest du selbst richtigerweise eine gute Haus-Einbruchsicherung (evtl. auch inkl. einer Meldeanlage) empfohlen. Die kann im Fall des Falles eine gewisse Vorwarnzeit (vgl. oben) verschaffen.

 

Zweitens weiß ich nicht, ob es im Fall eines "heißen Einbruchs"/home invastion (nimmt leider auch in D zu) stets die bessere Alternative wäre, ohne jegliche Gegenwehr alles mit sich geschehen zu lassen. Das muss freilich jeder mit sich selbst, und ggf. seinen Lieben, ausmachen.

Geschrieben
vor 9 Stunden schrieb Proud NRA Member:

Das Langschwert ist ja mehr gegen gepanzerte Gegner gedacht ...

Sicher? :unsure2:

Waren das nicht eher der Hammer und die Panzerstecher? :yes:

 

Dein

Mausebaer :hi2:

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb karlyman:

 

Zweitens weiß ich nicht, ob es im Fall eines "heißen Einbruchs"/home invastion (nimmt leider auch in D zu) stets die bessere Alternative wäre, ohne jegliche Gegenwehr alles mit sich geschehen zu lassen. Das muss freilich jeder mit sich selbst, und ggf. seinen Lieben, ausmachen.

Insbesondere wenn der Täter plötzlich einen großen Tresor in der Bude entdeckt. Könnte mir vorstellen, dass dem dann die dollsten Ideen kommen, was er mit deiner Frau anstellt um an den Inhalt zu kommen.

Geschrieben

Man sehe sich dazu die "Lieblings-Mittwochabend-Realgruselsendung der Deutschen" im ZDF an.

"Aktenzeichen XX ungelöst".

 

Da wird mittlerweile in praktisch jeder Folge ein Fall präsentiert, in dem genau das Szenario ("heißer Einbruch", Verbrecher stehen mit Hausbewohner im Schwitzkasten vor dessen Möbel- oder sonstigen Tresor...) gezeigt wird.

Geschrieben

Ja, bitte zwingt den Sportschützen Schalldämpfer als Muss auf!
 

Ich -und viele andere- werden die Kosten dafür locker berappen und mich am SD delektieren - und dann will ich sehen, wie die der gutbehutete Traditionalist auf seine Walther GSP oder die KK300 vom gleichen Hersteller pappt.

Ein solches -utopisches- Vorgehen würde nicht das Schützenwesen in DEU vernichten, sondern modernisieren und von altem Muff befreien. 

Geschrieben
vor 7 Stunden schrieb sealord37:

Ganz schlechte Argumentation! LWB ist es auch heute nicht verboten im eigenen Haus oder sogar auf dem Grundstück eine Waffe zugriffbereit zu tragen

Na sagen wir mal solange es zumindest im Zusammenhang mit einem von seinem Bedürfnis umfassten Zweck geschieht. Ansonsten gelten die Aufbewahrungsvorschriften.
Bereithalten zur SV war bereist geurteilter Grund der Feststellung der Unzuverlässigkeit.

Wir häufig damit verwechselt, dass es nicht auf die Definition des Führens passt. Das hat aber soweiso garnichts mit der Sache zu tun. LEichtfertig, unsachgemäß, nicht vorsichtig und schnipp-weg.

Geschrieben
vor 45 Minuten schrieb Waffen Tony:

Na sagen wir mal solange es zumindest im Zusammenhang mit einem von seinem Bedürfnis umfassten Zweck geschieht. Ansonsten gelten die Aufbewahrungsvorschriften.
Bereithalten zur SV war bereist geurteilter Grund der Feststellung der Unzuverlässigkeit.

Wir häufig damit verwechselt, dass es nicht auf die Definition des Führens passt. Das hat aber soweiso garnichts mit der Sache zu tun. LEichtfertig, unsachgemäß, nicht vorsichtig und schnipp-weg.

Unzuverlässigkeit lässt sich natürlich immer leicht herbeikonstruieren  äh feststellen. Das Waffengesetz schreibt jedoch in den eigenen vier Wänden, im Gegensatz zu einer fremden Wohnung, keinen vom Bedürfnis umfassten Zweck vor. Aber im Zweifelsfall wird es wohl recht schnell so laufen wie du beschrieben hast. 

Geschrieben
Am 27.11.2019 um 07:39 schrieb Sachbearbeiter:

Da sich der Täter vorher nicht ankündigt und plötzlich vor Dir steht, bringt das also nicht wirklich viel. Selbst wenn man noch an seine Waffe kommt, soll es dann zum Gefecht mit allen Gefahren für ihn selbst und ggf. durch Abpraller auch für Dritte kommen ? Neee

Das trifft doch alles bei Bonzen mit Schein oder Ersatzbescheinigung genauso oder sogar noch mehr zu. Bei Personenschutz auch. Sollen also die mit gutem Beispiel vorangehen, die solche Vorschriften für andere machen.

 

Wenn man die Polizei ruft trifft das alles sogar noch viel mehr zu. Selbst das Öffnen eines antiken Banktresors geht um Größenordnungen schneller als das Eintreffen der Polizei in einer ländlichen Gegend. Abgesehen davon gibt's vom Holster bis zu Sicherheitsbehältern mit Code- und biometrischen Schlössern zahlreiche Möglichkeiten eines recht flotten Zugriffs. Wenn die Polizei dann mal da ist und die Sache sich nicht eh schon so oder so entschieden hat, dann hat sie naturgemäß auch weniger den Überblick als das intendierte Opfer einer Straftat. Abprallsichere Geschosse hat sich auch nicht, auch wenn man natürlich zerlegende Geschosse fördern statt verbieten könnte. Dementsprechend scheinen fragwürdige oder im Ergebnis unbefriedigende Schusswaffeneinsätze der Polizei auch häufiger vorzukommen als bei Normalbürgern. (Wobei die Polizei natürlich auch eher verpflichtet ist, etwas zu tun, während der Normalbürger mit dem Abmarsch des Täters oder seiner eigenen Flucht zufrieden ist, so daß man das nicht unbedingt immer dem Verhalten der Polizisten zuschreiben kann, sondern die einfach auch in einer weniger günstigen Ausgangslage sind.)

Geschrieben
Am 27.11.2019 um 14:39 schrieb Sachbearbeiter:

In Amerika passiert es ständig.

Was selbst bei der relativen Größe des amerikanischen Doppelkontinents nicht stimmt. In Relation zur Bevölkerung sieht selbst der gern herangezogene Missbrauch von Feuerwaffen in den USA gar nicht mehr so dramatisch aus - selbst in Regionen mit restriktiven Waffenrecht wie Chicago, New York City, Washington D.C.. In Vermont, das bis vor kurzem gar keine zusätzlichen waffenrechtliche Einschränkungen über das Bundesrecht hinaus kannte, könnte man glatt meinen, dass sich dort schon alle umgebracht hätten, weil statistisch fast gar nichts passiert. 

 

Am 27.11.2019 um 14:39 schrieb Sachbearbeiter:

Zudem müsste der Waffenbesitzer erst mal seinen Waffentresor öffnen, um an die Waffe zu kommen.

Nur wenn er keine physische Kontrolle über seine Waffen ausüben und vor dem Zugriff unberechtigter Dritter kann. Trockentraining beim RTL Nachtjournal dürfte häufiger vorkommen, als mancher denkt.

 

Am 27.11.2019 um 14:39 schrieb Sachbearbeiter:

Da sich der Täter vorher nicht ankündigt und plötzlich vor Dir steht, bringt das also nicht wirklich viel. Selbst wenn man noch an seine Waffe kommt, soll es dann zum Gefecht mit allen Gefahren für ihn selbst und ggf. durch Abpraller auch für Dritte kommen ? Neee

Entwaffnet sofort die Polizeien, Ordnungs- und Landratsämter, die Zoll- sowie Justizvollzugsverwaltungen und die Bundesbank sowie widerruft alle §19er und § 55-zwoer !!! :shok: 

 

Du kreierst fragwürdige Extremsituationen. Die kann man immer so erstellen, dass der unmittelbare Nutzen von Feuerwaffen zum Selbstschutz stark eingeschränkt ist. Aber selbst dann wirkt der Feuerwaffenbesitz der rechtschaffenen Bürger immer noch an der Stelle, an der er am meisten Schutz vor Gewaltverbrechen schafft - in der Vorstellung der potentiellen Täter. Der überraschende Erfolg beim Rückgang der Kriminalität in Kennesaw, GA, beruhte nicht darauf, dass sich die Bürger dort unter dem faktisch nicht vorhandenem Zwang des Gesetzes bis an die Babyschnuller bewaffnet hätten, sondern an der massiven Berichterstattung der Medien über die Pflicht zu Feuerwaffenbesitz. Noch wirksamer als in den Händen von Personen, die mit ihnen umgehen können, sind Feuerwaffen in selbigen Händen in der Vorstellung der potentiellen Straftäter. :heuldoch: Diese Vorstellungen sorgen dafür, dass es vielfach erst gar nicht dazu kommt, das Begehen gewaltsamer Straftaten zu versuchen.

 

Dein

Mausebaer :hi2:

Geschrieben (bearbeitet)

Das zuverlässig unterlegene Opfer (Mädchen) ist plötzlich garnicht mehr so sicher wehrlos. Auch die beiden Jugendlichen, denen man ja zu fünft haushoch überlegen ist...

Der Staat gibt ja genau diesen Rataschlag. Kameras verhindern Kriminalität, weil die Täter sich nicht sicher sein können ;)

Bearbeitet von Gast
Geschrieben
vor 16 Minuten schrieb Waffen Tony:

... Kameras verhindern Kriminalität, weil die Täter sich nicht sicher sein können ;)

Kameras (ohne angeschlossene Waffenplattform) könnten Täter in Notwehr physisch verletzen oder gar töten? :shok:

 

Kameras mit guter Auflösung, Belichtung, Aufnahmerichtung und Aufzeichnung, können bei der Aufklärung und Fahndung helfen, falls es den Tätern egal oder von ihnen gar beabsichtigt war, ob bzw. dass sie gefilmt werden, z.B. bei Selbstmordanschlägen. Wenn es den Tätern nicht egal ist, ist das eher wie jetzt beim Dresdner Juwelendiebstahl - Aufnahmen von Tätern, die sich unkenntlich gemacht haben. Kameras schützen nicht; Kameras dienen der kostengünstigen Überwachung. 

 

Dein

Mausebaer :hi2:

 

 

Geschrieben

Es ist die Stütze deiner These. Bereits die Anwesenheit eines Gegenstandes senkt die Kriminalitätsrate.

So auch von der Polizei und Politik offenbart

Geschrieben
Am 26.11.2019 um 13:02 schrieb sealord37:

...

Und auf welche Ideen bekannte Gesetzerfinder noch kommen könnten ur um unsere Ohren zu schützen....das will ich lieber schnell verdrängen

Das wird wohl kaum der SD auf dem Sportgerät sein ;)

Geschrieben

@Waffen Tony

 

Naja,

die in G'stan durch RD a.D. S. Schiller umgesetzte offizielle Annahme ist die, dass die bloße Gegenwart von einer primitiven Maschine, wie sie Feuerwaffen sind, einen rechtschaffenen Bürger in einen Kriminellen verwandeln wird. Diese an "Magisches Denken" erinnernde Vorstellung wird jedoch bereits dadurch widerlegt, dass der administrative Staat andererseits in großem Umfang an mit Feuerwaffen ausgestatteten Staatsbediensteten und Streitkräften festhielt, bei denen man eine Verwandlung in Straftäter nicht annahm. Den Bürgern zu verwehren, sich zu bewehren, i.S. des alt-testamentarischen Waffen zu Pflugscharen (Micha und Jesaja) zur nachhaltigen Ausbeutung und Unterdrückung der entwaffneten Bevölkerung dürfte daher der ehrlichere Grund für das Konzept unseres WaffR sein. :closedeyes:

 

Der Effekt von Kennesaw beruht hingegen darauf, dass Menschen Risikobewertungen vornehmen und im nicht gewerblichen Bereich sich dabei meist auch noch auf Heuristiken stützen. Potentielle Straftäter beziehen in ihre Entscheidung eine (Gewalt)Straftat zu begehen selbstverständlich die Möglichkeiten der potentiellen Opfer und Zeugen mit ein, sich bzw. das mögliche Opfer zu verteidigen und ihnen dabei Schäden zu zufügen. Da Feuerwaffen in ihrer Wirkung von den Medien massiv überzeichnet werden, wird deren Risikobeitrag von den meisten potentiellen Straftätern auch entsprechend überzeichnet. So führt der wahrscheinliche oder gar der bekannte Besitz von Feuerwaffen durch die potentiellen Opfer und Zeugen sogar zu einem höheren Maße zu einem Unterlassen von Straftaten, als es der realistische Risikobeitrag des Feuerwaffenbesitzes könnte. :hi:

 

Dein

Mausebaer

 

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