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IGNORED

Reisen mit Waffe


Faust

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Oh Mann, was für ein WO- Typischer Dünnpfiff wieder.

 

Man ist Sportschütze und hat ergo ein Bedürfnis.

Wer soll Sportschütze Willibald Wunderlich, wohnhaft am Starnberger See, verbieten, seine Schießkünste auf dem neuen Tontaubenstand bei Flensburg zum besten zu geben???

 

Ich kann und darf überall im Lande mit meinen Eisen (standspezifische Leistungsbeschränkung, Kaliber- und Waffenbeschränkung aussen vor) auf zugelassenen Schießsanlagen schiessen gehen, und brauche keine Einladungen oder ähnliches vom Schützenverein Kleinwansleben dafür.

 

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vor 10 Minuten schrieb Fyodor:

Aber ein Bedürfnis mußt Du im Fall des Falles trotzdem nachweisen.

Ich muß in Deutschland gar nichts nachweisen. Die Auskunft dass ich einen Schützenverein besuche wenn ich von Berlin nach München mit meinen Waffen fahre reicht.

vor 10 Minuten schrieb Fyodor:

Und wenn Du mit dem Auto voller Waffen und Munition durch halb Deutschland fährst, brauchst Du dazu in Deutschland eben ein Bedürfnis.

Das habe ich.

vor 10 Minuten schrieb Fyodor:

Zumindest einen Ausdruck der Schießzeiten des Vereins hilft dabei schon.

Quatsch, kann man im Internet recherchieren.

vor 10 Minuten schrieb Fyodor:

Weil eben nunmal einfach nur so mit Waffen durch die Gegend fahren in DE leider verboten ist.

Richtig, aber ich werde immer ein Bedürfnis oder den Zusammenhang damit nachweisen können. Das Gegenteil muß mir bewíesen werden und nicht umgekehrt.

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vor 22 Minuten schrieb PetMan:

Eine schriftliche Einladung hatte ich noch nie dabei.

Ich habe nicht gesagt, dass man diese braucht. Hat man 'ne ausgedruckte E-Mail mit Telefonnummer dabei, dann verkürzt dies eine eventuelle Kontrolle und man braucht vielleicht nicht den ganzen Karren auszuladen. Ist einfach pragmatisch gemeint und hat nix mit vorauseilendem Gehorsam zu tun.

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vor 3 Minuten schrieb speedjunky:

Ich habe nicht gesagt, dass man diese braucht. Hat man 'ne ausgedruckte E-Mail mit Telefonnummer dabei, dann verkürzt dies eine eventuelle Kontrolle und man braucht vielleicht nicht den ganzen Karren auszuladen. Ist einfach pragmatisch gemeint und hat nix mit vorauseilendem Gehorsam zu tun.

Sicher lieb gemeint, aber (zumindest noch) nicht erforderlich in DE.

Der Verweis auf Art.11-GG sollte ausreichend sein 

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vor einer Stunde schrieb Günni2018:

... Ja, ich habe auch schon Bekannte mitgenommen, aber zum nächsten Schießplatz ?

 

"Macker" gemacht? 

Ist ungefähr so abwegig wie deine Vermutung. 

Nichts für ungut. 

@alle: Es geht nicht ums Ausland und nicht um "eine Karre voller Waffen". Lediglich um zwei Pistolen, was natürlich im Kern wenig bis nichts an der Sachlage ändert, das nur zur Info. 

Bearbeitet von Faust
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vor 14 Minuten schrieb speedjunky:

Hat man 'ne ausgedruckte E-Mail mit Telefonnummer dabei, dann verkürzt dies eine eventuelle Kontrolle

Quatsch.

Zitat

und man braucht vielleicht nicht den ganzen Karren auszuladen.

Mit welchem Recht sollte ich etwas ausladen?

Zitat

Ist einfach pragmatisch gemeint und hat nix mit vorauseilendem Gehorsam zu tun.

Verbandskasten, Warndreibock mehr nicht. Der Koffer bleibt zu!

Bearbeitet von uwewittenburg
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vor 1 Stunde schrieb Günni2018:

es geht um "quer durch die Republik reisen" ... meine Familie wohnt auch ein paar hundert km weg und wäre selbst noch nie auf die Idee gekommen, meine Pistole mitzunehmen um dort mit Menschen auf den Schießstand zu gehen ... das kommt mir sch etwas sehr komisch vor. Ja, ich habe auch schon Bekannte mitgenommen, aber zum nächsten Schießplatz ?

 

Pfffft... Ich hab jahrelang meine erste 9mm-Pistole "quer durch die Republik" von meinem Wohnort (unter der Woche) zum Wohnort meiner Familie (Wochenende)  mitgenommen und war mit völliger Selbstverständlichkeit an beiden Orten Schiessen und habe genau so selbstverständlich an beiden Orten aktiv Werbung fürs Schiessen gemacht (=Leute mitgenommen).

 

Ich höre doch nicht wegen Urlaub oder Wochenende auf, mein Hobby auszuüben. Und ortsgebunden ist mein Hobby auch nicht (Außer natürlich an zugelassene Schießstände)

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Jup, man kann so ziemlich alles konstruieren. Muss man aber nicht. Wenn ich zur LM / DM fahre, dann habe ich die Belege auch immer griffbereit. Du kennst ja deine Kollegen am besten. Man muß nicht auf Deivel komm raus auf Konfrontation aus sein, um zu zeigen, dass man recht hat. Wenn man angehalten wird und kommt ins Stammeln weil man den Namen des Vereins falsch ausgesprochen, oder den Ort verwechselt  hat ... Kleine Mühe, erspart Diskussionen und Zeit. 

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vor 4 Minuten schrieb speedjunky:

Kleine Mühe, erspart Diskussionen und Zeit. 

Du kannst Dir vermutlich nicht vorstellen, in welchem System die Mehrheit (noch) erzogen wurde und wie oft uns die Grundsätze eines Rechtsstaates und einer freiheitlich Demokratie um die Ohren gehauen wurden. Und daß diese Werte um jeden Preis zu schützen sind waren. Daß man heute dafür zum Querulanten (beliebige Steigerungen erlaubt) gestempelt wird macht es auch nicht richtig. Warum spielt der Hauptmann von Köpenick wohl just dort bei den Preisn?

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vor 1 Stunde schrieb speedjunky:

LM / DM fahre, dann habe ich die Belege auch immer griffbereit. Du

Gerade auf der DM hab ich noch nie einen Polizisten gesehen! Von einer Kontrolle ganz zu schweigen. Und da sind die Hotels der Umgebung besser bewaffnet als die Bundeswehr!

Das ist für mich der beste Beweis das von LWB keinerlei Gefahr ausgeht!

Nach güninnenlogik müsste P Burg oder München eigentlich jedes Jahr ausgerottet werden!

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vor 18 Stunden schrieb callahan44er:

Büchsenmacher in der Richtung reicht auch und und und....

Richtig, Vereinskamerad, u.v.a. reichen auch, wollte nur zum Ausdruck bringen dass man eine stichhaltige Begründung haben sollte, die sich dann auch belegen lassen kann.

Den direkten Weg sollte man eben nur beachten.

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Am 25.7.2019 um 11:00 schrieb Günni2018:

Habe eher das Gefühl, die Waffe zeigen zu wollen und den großen Macker spielen ... der Grund ist schon sehr an den Haaren herbeigezogen ... leih Dir doch bei dem Verein eine Waffe aus!

 

IMG-20190721-WA0003.jpg

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Am 25.7.2019 um 09:21 schrieb Faust:

Hallo zusammen,

ich denke gerade laut darüber nach, ob es wohl erlaubt sei, mit Waffen durch die Republik zu reisen, um Familienangehörige zu besuchen und ihnen in einem Verein (der dazu die Möglichkeit anbietet) den Schießsport näherzubringen. Übernachtungen wären sämtlich privat, allerdings ohne Schrank mit einschlägiger Sicherheitsstufe. 

Die sich daraus ergebenden möglichen Legalitätsprobleme der Verbringung sind mir schon klar, allerdings finde ich nirgends etwaige Ausnahmeregelungen oder dergleichen. Habe ich etwas übersehen? 

 

Am 25.7.2019 um 09:21 schrieb Faust:

Hallo zusammen,

ich denke gerade laut darüber nach, ob es wohl erlaubt sei, mit Waffen durch die Republik zu reisen, um Familienangehörige zu besuchen und ihnen in einem Verein (der dazu die Möglichkeit anbietet) den Schießsport näherzubringen. Übernachtungen wären sämtlich privat, allerdings ohne Schrank mit einschlägiger Sicherheitsstufe. 

Die sich daraus ergebenden möglichen Legalitätsprobleme der Verbringung sind mir schon klar, allerdings finde ich nirgends etwaige Ausnahmeregelungen oder dergleichen. Habe ich etwas übersehen? 

Hallo Faust,

ich war gut 35 Jahre in der Republik auf Montage unterwegs', ich war in  Wohnwagen, Wohncontainern, Pensionen und Hotels unterwegs und ich hatte fast immer Waffen dabei. Habe auch immer eine Möglichkeit gefundenen unserem Sport nachzugehen. Probleme gab es nie!

Das Gesetz gibt doch alles her, um so verfahren zu können.

Mach Dir keine Probleme wo keine sind.

 

Gruß Harald

 

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