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IGNORED

Fundwaffen werden teilweise verkauft


MT80

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vor 56 Minuten schrieb catering:

Dann bleibt natürlich die Sache mit der Verhältnismäßigkeit.

Hallo catering

 

in Notwehr musst du die Verhältnismäßigkeit NICHT beachten!

Notwehr berechtigt nur zur erforderlichen Verteidigung.

Eine Verteidigung ist dann erforderlich, wenn sie das mildeste aus allen möglichen und gleichwertig effektiven Mitteln darstellt, die geeignet sind, den Angriff sicher und endgültig zu beenden.

Kurzes Beispiel: Du sitzt im Wohnzimmer, jemand steigt durch das Fenster ein. Vor dir liegt: Pfefferspray, Baseballschläger und eine geladene Pistole. Sind die drei Mittel gleichwertig effektiv? Sind alle drei geeignet, den Angriff sicher abzuwehren?

Ich behaupte, nur die Pistole ist dazu geeignet, den Angriff sicher abzuwehren.

Natürlich kann im SV-Fall ein Anwalt erheblich besser erklären, dass der Einsatz der Waffe allen Notwehrkriterien entspricht. Also halte ich die Klappe.

 

Steven

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vor 13 Minuten schrieb steven:

Hallo catering

 

in Notwehr musst du die Verhältnismäßigkeit NICHT beachten!

Notwehr berechtigt nur zur erforderlichen

Steven, ich bin bei Dir, aber schon das  Wort erforderlich ist eine Einladung für jeden Rechtsverdreher. Was ist erforderlich?

Die Pumpe oder die 22er?

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vor 8 Minuten schrieb catering:

Steven, ich bin bei Dir, aber schon das  Wort erforderlich ist eine Einladung für jeden Rechtsverdreher. Was ist erforderlich?

Die Pumpe oder die 22er?

Hallo catering

 

genau da liegt der Knackpunkt.

In Deutschland haben wir ein sehr liberales Notwehrrecht. Keiner verlangt von dir, dass du vor einem Angriff weglaufen musst. Du kannst auf Konfrontation gehen.

Das Problem liegt in der Regel aus einem Plaudern und relativieren in der Aufregung nach dem Notwehrfall.

Darum sollte jeder sich vorher Gedanken machen und am aller besten überhaupt nichts sagen. Außer Guten Tag, seinen Namen und höchstens einen ganz groben Abriss (ich wurde überfallen und habe mich gewehrt).

Der Rest sollte einem Fachmann überlassen werden.

 

Steven

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vor 22 Stunden schrieb Last_Bullet:

Zur Homedefense werden mittlerweile 7,5 Joule Waffen verkauft, Gummi- und Pfeffergeschosse sollen da Wirkung zeigen.

Beim Paintball nutze ich Kreidekugeln (Harte Hülle mit Kreidepuderfüllung) und zum heimischen plinken auf Fallplatten und Kartonscheiben Gummi und Kunststoffgeschosse. Alle drei Geschosse sind schmerzhaft, wenn man dünn angezogen ist (T-Shirt, Jeans). Gummi ist dabei am softesten und prallt ab, Kunststoff am übelsten, könnte sogar stecken bleiben. Ich hatte auch mal darüber nachgedacht, ob die zum Home Defense taugen könnten. Ehrlich gesagt bin ich mir nicht sicher ob sie dazu taugen. Der Markt vermarket und verkauft dem geneigten Kunden das, was er hören will.

Ich vermute mal: Im besten Fall vertreibt man einen Einbrecher indem man ihn unter permanentem Feuer hält, im schlimsten Fall ist Gas leer! Hatte schon einzelne CO²-Kartuschen die im nichtangestochen Zustand kaum noch Gas enthielten. Dann könnte so'ne Geschichte ins negative eskalieren.

Ich würde eher zum Baseball- oder Golfschläger greifen, als zu ner 7,5J Druckluftwaffe.

Aber ist eh alles graue Theorie.

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vor 47 Minuten schrieb ZaphodBeeblebrox:

 

Ich vermute mal: Im besten Fall vertreibt man einen Einbrecher indem man ihn unter permanentem Feuer hält, im schlimsten Fall ist Gas leer! Hatte schon einzelne CO²-Kartuschen die im nichtangestochen Zustand kaum noch Gas enthielten. Dann könnte so'ne Geschichte ins negative eskalieren.

Ich würde eher zum Baseball- oder Golfschläger greifen, als zu ner 7,5J Druckluftwaffe.

Aber ist eh alles graue Theorie.

Ich vermute, dass der Einbrecher erst richtig wild wird, wenn du ihn aus der Erbsenpistole beschießt. Baseballschläger muss man auch mit umgehen können, sonst wird DIR damit der Scheitel gezogen.. Das ist alles schwierig.

Ich denke, dass einer oder mehrere Panic rooms im Haus gut wären... Hat jemand einen solchen?

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Dass Waffen, die dem Staat zugefallen sind, möglichst gewinnbringend wieder auf dem allgemeinen Markt veräußert werden müssen, halte ich für eine Selbstverständlichkeit angesichts des Gebots, dass der Staat wirtschaftlich zu handeln hat. Die Vernichtung eingezogener Waffen ist dagegen Verschwendung von Staatsvermögen. Außerdem stellt es eine Subventionierung der Waffenindustrie dar, wenn Gebrauchtwaffen dem Markt entzogen werden. Das stärkt schließlich den Absatz von Neuwaffen. Ist diese Praxis eigentlich rechtlich abgesichert, beziehungsweise konform mit den allgemeinen gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Wirtschaftsförderung?

 

Am 21.7.2019 um 11:34 schrieb jimmypop:

100% Zustimmung. Mit dem kleinen WS darf ich mit geladener Schreckschusswaffe durch die Landschaft laufen, zuhause darf ich die aber nachts nicht unter dem Kopfkissen liegen haben. 

Dass selbst Schreckschusswaffen, die explizit zur Verteidigung zugelassen sind (KWS), zu Hause entladen UND verschlossen gelagert werden müssen, halte auch ich für eine der irrsinnigsten neuen Regelungen im deutschen Waffenrecht. Das Risiko einer ungewollten Schussauslösung ist doch wesentlich größer, wenn die Schreckschusswaffe ständig entladen und wieder geladen werden muss, als wenn sie stets geladen bleibt und zwischen Führen und Lagern nicht damit hantiert werden muss.

Dass der Ladezustand der Waffe versehentlich nicht erkannt wird, ließe sich auch mit einer Beschriftung des Behältnisses verhindern, ähnlich wie das Sprengstoffrecht eine Beschriftung der Lagerbehältnisse fordert.

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vor 5 Stunden schrieb Schwarzseher:

Dass der Ladezustand der Waffe versehentlich nicht erkannt wird, ließe sich auch mit einer Beschriftung des Behältnisses verhindern, ähnlich wie das Sprengstoffrecht eine Beschriftung der Lagerbehältnisse fordert.

Warum muss ich nur an Jeff Cooper und Norm "Hoot“ Gibson denken?

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