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IGNORED

Rechtliche Einordnung manipulierter Spielzeuge


Empfohlene Beiträge

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb catering:

Was für ein Thread....

 

Ich hätte da auch eine Frage...

 

Ich habe mir einen Vollautomaten gekauft, bekomme ich jetzt Ärger wegen Kriegswaffenkontrollgesetzt oder fallen Kaffeemaschinen nicht drunter?

Ohjeohje, wird da irgendetwas durch Rohre getrieben? Wird dazu etwa dunkles, feines Pulver oder eher harte, kalibergroße Rundkugeln verwendet? Wieviel Kadenz pro Minute? Hast Du einen Pulverschein? Fragen über Fragen....

Geschrieben
Gerade eben schrieb schmitz75:

Kaffeemaschinen sind keine Schusswaffen da sie nicht zum Angriff oder zur Verteidigung, zur Signalgebung, zur Jagd, zur Distanzinjektion, zur Markierung, zum Sport oder zum Spiel bestimmt sind.

Du hast keine Ahnung oder Du bist nicht verheiratet.

Hat Deine Frau noch nie den Vollautomaten nach Dir geworfen?

Ich hatte mich zum Rauchen unter dem Tisch versteckt, hab aber nicht gemerkt das der Tisch eine Glasplatte hat.

Wenn das kein Angriff ist.

Außerdem verstecke ich mich gerne hinter dem Ding vor meiner Frau, also Verteidigung

Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb erbsenzähler:

 Da ist die erste Frage, ob das schon als Waffe zu werten ist. 
 

Hat so ein Ding einen Lauf i.S.d. WaffG? " der Lauf ist ein aus einem ausreichend festen Werkstoff bestehender rohrförmiger Gegenstand, der Geschossen, die hindurchgetrieben werden, ein gewisses Maß an Führung gibt, "

 

Es gibt lustige Dinge, die laut WaffG "Spielzeug" sind.

 

https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/UnsereAufgaben/Deliktsbereiche/Waffen/Feststellungsbescheide/SchussSpielzeugwaffen/150325FbZ263FXVerminatorMkIIExtreme.pdf;jsessionid=1A72511AB418470339DECA3A6BC52C2E.live0601?__blob=publicationFile&v=1

Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb erbsenzähler:

Hallo!

Das hier ist mein erster Beitrag in diesem Forum. Ich hoffe auf einen konstruktiven Austausch und allseitigen Erkenntnisgewinn - auch mit meinen noch kommenden Fragen :)

 

Zuerst geht es mir um die waffenrechtliche Einordnung manipulierter Spielzeugpistolen. Und das meine ich wie folgend erläutert: Es gibt ja Spielzeugpistolen und -gewehre, die "Erbsen", Plastikkugeln oder Schaumstoffpfeile verschießen. Damit meine ich nicht Softair- oder Paintballmarkierer, sondern explizit für Kinder hergestellte Spielzeuge mit geringem Risiko körperlicher Verletzung. Wenn man solche nachträglich leistungssteigert oder sonstwie verändert, dass sie bspw. eine höhere Mündungsenergie erhalten - hat man dann bereits eine Waffe gebaut?

 

Als Beispiel hervorheben möchte ich Dartblaster wie von der Marke "NERF", die weiche Schaumstoffpfeile von ca. 1 Gramm Gewicht ab Werk mit geringer Geschwindigkeit verschießen. Das sind Kinderspielzeuge empfohlen ab 8 Jahren, aber für solche Blaster kriegt man von in- wie ausländischen Drittanbietern Tuningteile, um teilweise erheblich über 30 m/s Mündungsgeschwindigkeit zu kommen. Damit wären 0,5 Joule recht schnell überschritten. Da ist die erste Frage, ob das schon als Waffe zu werten ist.

 

 

 

Wie schätzt ihr das ein?

 

Viele Grüße

erbse

Hast dann weniger ne Waffe als vielmehr nen verbotenen Gegenstand zusammengezirkelt, weil das dann nicht mehr so harmlos ist wie das Äußere erwarten läßt. Genau wie schießende Kulis oder Stiefel mit Stilett drin...

Und dann kommen "kleinliche Menschen und Uniformträger"* so richtig in Fahrt...

 

*Filmzitat

Geschrieben
vor 12 Stunden schrieb schmitz75:

Was deine Frau damit macht spielt keine Rolle, es kommt darauf an wofür der Hersteller die Kaffeemaschine bestimmt hat.

Sport und Spiel. Ganz eindeutig. Ohne Kaffee kein Sport.

 

vor 12 Stunden schrieb Ch. aus S.:

Hat so ein Ding einen Lauf i.S.d. WaffG?

Schläuche, die das flüssige Projektil führen. Ist für diesen Zweck ausreichend fest, und von gerade steht da nichts. Rohre und Schläuche unterscheiden sich ausschließlich in ihrer Festigkeit.

Geschrieben
Am 9.7.2019 um 18:31 schrieb schmitz75:

Kaffeemaschinen sind keine Schusswaffen da sie nicht zum Angriff oder zur Verteidigung, zur Signalgebung, zur Jagd, zur Distanzinjektion, zur Markierung, zum Sport oder zum Spiel bestimmt sind.

Es geht um Kriegswaffen, da kannst Du den ganzen Firlefanz aus dem WaffG vergessen. Erstens bestimmt über die Kriegswaffeneigenschaft ein einziger Beamter des BMWi in Selbstherrlichkeit und zweitens braucht dem nur die Latte im Macchiato sauer werden, dann sieht er den Vollautomat für Kriegsschiffe oder Gefechtsfahrzeuge bestimmt und aus die Maus.

Geschrieben

Wichtig ist die Info, dass man nicht alles, was man frei kaufen kann, auch eingebaut werden darf. Z.B. eine Softair unter 0,5 Joule ist Spielzeug und darf Dauerfeuer schießen. Wird sie getuned, ist sie nicht nur kein Spielzeug mehr (wenn über 0,5Joule) und bräuchte ein F, sie ist dann verboten, weil über 0,5 Joule kein Dauerfeuer haben darf.

 

Geschrieben

Ich finde das ja super, wenn die Kinder nicht immer nur vor dem Smartphone sitzen und sich von Leuten mit blauen Haaren beinfluenzen lassen, sondern auch mal aus sich heraus die Welt erkunden wollen. Dabei sollte man sie doch lieber ermutigen und unterstützen wie es nur geht, anstatt sich über sie lustig zu machen!

Geschrieben
Am 9.7.2019 um 19:11 schrieb Ch. aus S.:

Hat so ein Ding einen Lauf i.S.d. WaffG? " der Lauf ist ein aus einem ausreichend festen Werkstoff bestehender rohrförmiger Gegenstand, der Geschossen, die hindurchgetrieben werden, ein gewisses Maß an Führung gibt, "

 

Es gibt lustige Dinge, die laut WaffG "Spielzeug" sind.

 

https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/UnsereAufgaben/Deliktsbereiche/Waffen/Feststellungsbescheide/SchussSpielzeugwaffen/150325FbZ263FXVerminatorMkIIExtreme.pdf;jsessionid=1A72511AB418470339DECA3A6BC52C2E.live0601?__blob=publicationFile&v=1

Den Verminator wird es diesbzgl bald erwischen, ich tippe mal auf den Dezember....

 

 

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