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IGNORED

Umzug in anderen Kreis


LTB

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Was ist zu beachten, wenn man in einen anderen Kreis zieht und dabei in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Waffenbehörde zieht?

 

Muss man sich bei der neuen/alten Behörde melden, um den Umzug der Waffen anzuzeigen? Oder reicht die normale Anmeldung beim neuen Einwohnermeldeamt (wo ja erfasst ist, ob man Waffenbesitzer ist), und die Waffenbehörden bekommen die Infos von dort automatisch?

 

Wenn man selber tätig werden muss: Welche Fristen muss man einhalten?

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vor 6 Minuten schrieb LTB:

Was ist zu beachten, wenn man in einen anderen Kreis zieht und dabei in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Waffenbehörde zieht?

Ich würde mich als allererstes Informieren wer dort politisch den Ton angibt.

 

Wenn in dem neuen Landkreis die grünen oder roten regieren dann tue lieber pendeln.

 

Bsp. Stadt Bremen wenn man da als Waffenbesitzer hinzieht lassen die dir bei jeder Kontrolle die Hosen runter wenn du dort wohnst.

Bearbeitet von Gast
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Ganz stressfrei. Ich habe mich beim Bürgeramt angemeldet. Da kurz gefragt, wo die Waffenbehörde ist und nachdem die Mitarbeiterin vom Bürgeramt "oben" in der W.Behörde angerufen hatte, konnte ich da gleich mein 27er / JS ändern lassen.

Keine Stunde arbeit....Zulassungsstelle war bekloppter

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Der Waffenbesitzer selbst muss nur dann seinen neuen Wohnsitz der Waffenbehörde melden, wenn er ins Ausland verzogen ist (§ 37 Abs. 4 WaffG). Ansonsten übernehmen die betroffenen Einwohnermeldebehörden diesen Part (siehe § 44 Abs. 2 WaffG).

 

Was die neu zuständige Waffenbehörde wegen den Tresorkontrollen aber immer wissen möchte: sind die Waffen mit dorthin umgezogen oder bleiben sie weiterhin dort, wo sie waren (z.B. im Elternhaus, am jetzigen Nebenwohnsitz, im bisherigen Banktresor etc.).

 

Die Aktualisierung der Adresse im Jagdschein und in der SprengG-Erlaubnis ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, aber natürlich empfehlenswert, um bei evtl. Kontrollen unnötige Diskussionen zu vermeiden.

 

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Als ich 2018 umgezogen bin, habe ich dem "alten" SB den geplanten Umzugstermin formlos mitgeteilt, als ich sowieso bei ihm war.

Er fand das praktisch, weil er dann schon alle Unterlagen für's Einwohnermeldeamt vorbereiten konnte.

Und alle lebten glücklich bis an ihr Lebensende.

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Der "alte" SB macht dem Meldeamt nur dann eine Mitteilung, wenn zur Person keine waffenrechtlichen Erlaubnisse mehr vorhanden sind und im Meldesatz der Vermerk "Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis" wieder gelöscht werden kann. Ist aber trotzdem natürlich ein netter Zug, die alte Waffenbehörde schon mal "vorzuwarnen".

 

Die Meldeämter benachrichtigen sich ansonsten gegenseitig (die Zuzugsmeldebehörde meldet der Wegzugsmeldebehörde die neue Anschrift und die betroffenen Waffenbehörden erhalten dann jeweils Nachricht) und wenn der alte SB von seiner Meldebehörde die Mitteilung Wegzug bekommt, verschickt er die Akte bzw. ändert im Datensatz die Adresse, wenn der Umzug innerhalb seines Zuständigkeitsbereiches erfolgt ist. In der Regel dürfte aber die Zuzugsmeldung des neu zuständigen Meldeamtes an die dortige Waffenbehörde als erstes erfolgen und die fordert dann die Waffenakte zur Weiterführung an.

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vor 3 Stunden schrieb Sachbearbeiter:

 

Die Aktualisierung der Adresse in [...] der SprengG-Erlaubnis ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, aber natürlich empfehlenswert, um bei evtl. Kontrollen unnötige Diskussionen zu vermeiden.

 

Wobei ich die Pflicht hierzu oft in den Erlaubnissen gesehen habe (in meiner z.B.)...

 

III. Die Erlaubnis wird mit folgenden Auflagen erteilt:

 

1. [...]

 

2. Ein Wohnungswechsel ist mir unverzüglich anzuzeigen.

 

 

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Das könnte (analog zum Verbot der WBK-Auflage zur Mitteilung über das Ausscheiden aus dem Schützenverein) aber unzulässig sein, denn entsprechend § 39a Abs. 2 SprengG gilt folgendes:

 

"Die Meldebehörden teilen den für die Erteilung einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis zuständigen Behörden Namensänderungen, Wegzug und Tod der Einwohner mit, für die das Vorliegen einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis gespeichert ist."

 

Im Grundsatz sollen ohnehin jegliche Auflagen unterbleiben, die sich bereits aus dem Gesetzestext ergeben und diesen lediglich wiederholen. Ein Hinweis dazu bei Erlaubniserteilung genügt vollkommen.

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Am 29.4.2019 um 10:10 schrieb Sachbearbeiter:

Die Meldeämter benachrichtigen sich ansonsten gegenseitig (die Zuzugsmeldebehörde meldet der Wegzugsmeldebehörde die neue Anschrift und die betroffenen Waffenbehörden erhalten dann jeweils Nachricht) und wenn der alte SB von seiner Meldebehörde die Mitteilung Wegzug bekommt, verschickt er die Akte

Ich habe eben mit meinem Sachbearbeiter telefoniert und er hat mir ebenfalls gesagt: Beim Einwohnermeldeamt melden reicht, der Rest passiert automatisch (und er verschickt die Akte). Ich kann das also nochmal bestätigen.

 

 

 

Ich fragte auch, ob ich eine Bestätigung über den Bestandsschutz meiner A/B-Schränke erhalten könnte, bevor die Akte auf den Weg geht (und die Post sie eventuell verschludert). Dies wurde mir verneint: "Sowas haben wir noch nie gemacht, da kämen wir ja zu gar nichts mehr, wenn wir jedem alles bestätigen würden."

 

Habe ich einen rechtlichen Anspruch auf so eine Bestätigung, kann ich die also einfordern?

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Mangels konkreter Rechtsgrundlage dazu wohl eher nicht, wobei es natürlich bürgerfreundlich wäre, dies kurz und formlos in einem Satz zu bestätigen.

 

Dein Bestandsschutz ergibt sich aber ja quasi automatisch dadurch, dass Deine vorherige Waffenbehörde keine neuen Tresornachweise verlangt hat und normalerweise kommt eine Waffenakte auf dem Postweg auch bei der neuen Waffenbehörde an. Im übrigen dürfte schon anhand Deiner WBK-Eintragungen von vor Juli 2017 klar sein, dass Du damals schon Waffen in Deinen Tresoren A/B aufbewahrt hast. Wenn es inzwischen schon eine Tresorkontrolle ohne Beanstandungen gab, gibts eh nichts mehr zu diskutieren.

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Die Deutsche Post hat mir letztes Jahr bereits zwei Einschreiben verschlampt(!) und ein aktuelles Einschreiben in den Nachbarort ist Stand gestern Abend 6 Tage nach verschicken in einem 200 km entfernten Verteilzentrum. Ständg liest man zudem, dass ganze Wagenladungen mit Briefsendungen an irgendwelchen Parkplätzen umgeladen werden vom unterbezahlten Sub-Unternehmer rein in den Wagen des kriminellen Kumpanen.

 

In den Filialen kann man Einschreiben abgeben, aber keine Auskünfte (oder gar Problemlösungen) erwarten, es wird immer auf Online-Recherche bzw. auf Hotline-Nummern verwiesen. Sorry, wenn ich persönlich mittlerweile eine unterirdische Meinung von der Deutschen Post habe (dass sie einer der größten, wenn nicht der größte Adresshändler in Deutschland sind kommt noch oben drauf, Stichwort: "Nachsendeantrag" ...).

 

Tresorkontrolle hatte ich noch keine. Mal schauen, vielleicht formuliere ich eine E-Mail, wo er nur noch mit "ja" antworten muss ...

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Also ich hab den Spaß letztes Jahr durch. 

hab mich bei beiden Behörden gemeldet.  Die erzählen einek dann schon was sie alles haben wollen. 

 

Neue Adresse (Meldebescheinigung) 

Waffenaufbewahrung 

WBKs zum Abgleich (Tippfehler suchen) 

Bestätigung vom neuen Verein (also dass man auch weiterhin Sportschütze ist) 

und solch kleinkram halt.  Aber alles recht unproblematisch per telefon und mail. 

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vor 4 Stunden schrieb Alex90:

Also ich hab den Spaß letztes Jahr durch. 

hab mich bei beiden Behörden gemeldet.  Die erzählen einek dann schon was sie alles haben wollen. 

 

Neue Adresse (Meldebescheinigung)

Bekommen die wie schon geschrieben über § 44 Abs. 2 WaffG automatisch vom Einwohnermeldeamt.

vor 4 Stunden schrieb Alex90:

Waffenaufbewahrung 

Diese Rückfrage ist berechtigt, da der Tresor nicht immer an den neuen Wohnsitz mitwandert (z.B. weiterhin Verwahrung im Elternhaus, am Nebenwohnsitz) oder bei der Gelegenheit ein Upgrade auf moderne Technik bzw. einen mit mehr Platz erfolgt ist.

 

vor 4 Stunden schrieb Alex90:

WBKs zum Abgleich (Tippfehler suchen)

Das macht nur dann Sinn, wenn bei einer Tresorkontrolle Abweichungen festgestellt worden sind, die in der WBK korrigiert werden sollen. Ansonsten steht dort das, was man auch im NWR ablesen kann.

vor 4 Stunden schrieb Alex90:

Bestätigung vom neuen Verein (also dass man auch weiterhin Sportschütze ist) 

und solch kleinkram halt.  Aber alles recht unproblematisch per telefon und mail. 

Nach Vereinswechsel legitim zur Bedürfnisprüfung. Erfolgt der Umzug in der Nähe des alten Wohnorts, ändert sich am alten Verein ja zumeist nichts. Falls doch, erfolgt eine Meldung des Vereins über das Ausscheiden nach § 15 Abs. 5 WaffG.

 

Vorlage des Jagdscheines und/oder EFP sowie Erlaubnis nach § 27 SprengG zur Adressänderung könnte auch noch verlangt werden. Zu letzterer wäre dann auch eine geänderte Aufbewahrungssituation incl. Brandschutzvorkehrungen etc. darzulegen.

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vor einer Stunde schrieb Sachbearbeiter:

Ansonsten steht dort das, was man auch im NWR ablesen kann.

und genau das wollte die neue Behörde mit eigenen augen sehen. 

also Scan per Mail geschickt und gut war. So zmd am Telefon begründet. 

keine Ahnung warum, tut ja aber auch nicht weh. 

vor einer Stunde schrieb Sachbearbeiter:

erfolgt eine Meldung des Vereins über das Ausscheiden nach § 15 Abs. 5 WaffG.

eben diesem wollte ich absichtlich zuvor kommen, nicht dass jmd zuerst böse gerüchte in die Welt setzt. ?

 

 

IMHO istnes schön und gut, dass alles eigentlich automatisch geht. 

Etwas initiative schadet aber auch nicht und zeigt dem SB, dass man sich um das kümmert was man da im Schrank hat. Macht halt einfach nen Guten Eindruck. 

Zmd bei mir ging alles glatt durch, keiner hat mir Steine in den Weg gelegt. 

Auch der Vor- und Eintrag auf grün kürzlich ging ohne Probleme. 

Kann nicht wirklich schaden sich von seiner besten Seite zu zeigen. 

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