Zum Inhalt springen
IGNORED

Waffenschenkung


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

waffenhandelserlaubnis light wird es nicht geben.

 

Entweder auf Grundlage der Gesetzlichen Vorgaben

 

Persönlich geeignet

Fachkunde

Sichere Aufbewahrung / Vorabbesichtigung Polizeilicher Präventionsdienst

Alarmschaltung Sicherheitsdienst

usw.

 

oder garnicht

 

Die von der Behörde sind zwar Beamte aber auch nicht komplett bekloppt. Und da jeder dort sich absichert und auf ein O.K. von oben wartet, wird es auch nichts mit Fachlicher Flexibilität.

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 14 Stunden schrieb Faust:

Wie sollte ich verfahren?

Bei der Sachlage kannst Du ihm behilflich sein, das Zeug bei eGun zu verticken. Das sollte mit seinem eGun-Konto erfolgen, nicht mit Deinem. Ansonsten raushalten, denn wo Liebhaberpreise im Kopf rumspuken ist Ärger drin, das weiß ich aus Erfahrung.

 

Im Übrigen ist Überlassen durch Schenkung waffenrechtlich nicht priviligiert. Als Teil der Bedürfnisprüfung wäre auch die 2/6 Regelung zu beachten.

Bearbeitet von Gast
Geschrieben

Butter bei die Fische!

Mach ne Liste, sind genug fach- und sachkundige Leute hier, die nennen dann realistische Preise, die Du dem Kollegen mitteilen kannst.

Geht er da mit, ab nach Egun, wenns ihm zu billig ist, lass ihn machen.

 

  • Gefällt mir 3
  • Wichtig 1
Geschrieben
vor 22 Stunden schrieb Faust:

Das ist eine Möglichkeit, die wir in Betracht ziehen, wenn es soweit ist. 

Wenn du mit dem jeweiligen nicht verwandt bist ist das meines Wissens keine Erbschaft sondern ein Vermächtnis. 

Gilt da das Erbenprivileg?

Geschrieben
Zitat

Das Erbenprivileg gilt nicht nur für den Erben, sondern auch für den Vermächtnisnehmer und den von einer Auflage Begünstigten.

Sagt die WaffVwV.

 

Aber die gilt ja nicht für den Waffen(nochnicht)besitzer, die bindet ja nur die Verwaltung...

Geschrieben
vor 11 Stunden schrieb Slotsipxes:

waffenhandelserlaubnis light wird es nicht geben.

Nein, aber möglicherweise die Feststellung, daß nach Ansicht der Verwaltung dabei kein erlaubnispflichtiger Handel vorliege sondern eine Gefälligkeit, die nicht unter den Begriff Handel fällt. Ich weiß nicht wie das gehandhabt wird, könnte mir aber vorstellen, daß es der Waffenbehörde nicht unrecht ist, wenn bei jemandem, der sein Zeug nicht mehr haben will, ausgemistet wird.

Geschrieben

kannst du vergessen. Da sind so viele Eventualitäten die eintreten könnten und dann der Erlaubnis gebenden Behörde anschließend schwer im Magen liegen das sich sowas keiner ans Bein bindet. Fängt mit Beschusszeichen an, geht weiter mit „nicht sichtbaren Abänderungen“ und hört bei verbot nicht auf. Will sagen, die Fachkunde wird nicht umsonst vorrausgesetzt.

Geschrieben

Wie gesagt, kommt auf die Behörde an.

Ich hab das mal für nen Kameraden durchgezogen, wo die Behörde auf seiner Seite drängelte(Raum FFM).

Binnen 14 Tagen war alles weg, was verkäuflich war, wurde verkauft, was Müll war, wurde vernichtet, fertig.

Is aber auch schon 10+Jahre her.

 

Was die Fachkunde angeht, naja, breiten wir man den Mantel des Schweigens darüber, wie "fachkunding" manche "Händler" sind.

Mir wurde da schon Sachen angeboten bzw. verkauft, dass glaubt mir keiner :)

 

Das größte Problem ist fast immer: der alt Jäger oder dessen Erben haben abstruse Wertvorstellungen. Das hat schon manchen Deal hier verhindert. Ende vom Lied: Druck von der Behörde und alles billigst verscherbelt an dubiose Aufkäufer.

Die begreifen halt nur schwer, dass der gute 4000DM Drilling heute keine 500 Euro mehr bringt oder den ach so schön verschnittenen 98er(aufgebrezelter WH Schrott) keiner mehr haben will.

Oder die tolle Walther PPK, die hat doch mal dem Göhring gehört!!!!!!!!!!!

 

Ich frag immer mal auf der Behörde, ob irgendwo was Interessantes in der Erbmasse ist, bisher aber immer nur Mist, leider.

Die sind ja auch froh, wenn die Waffen von den Erben wegkommen, die damit gar nix anfangen können.

Geschrieben
vor 11 Stunden schrieb erstezw:

Gilt da das Erbenprivileg?

Ja. Was vor 2003 schon durch die Rechtsprechung geklärt war, kam mit der Novelle 2002 ins Gesetz "für den Vermächtnisnehmer oder durch Auflage Begünstigten". Das es die WaffVwV richtig erklärt schadet nicht.

Geschrieben (bearbeitet)

Der Verkauf für Dritte, in Form von Hilfe für Bekannte, ist kein Handel sein. Es fehlt die Gewerbsmäßigkeit.

 

https://www.iurastudent.de/definition/gewerbsmäßigkeit

 

Der Verkauf für einen wirklich guten Freund fällt dabei sicher nicht darunter, insbesondere wenn dabei nur Aufwand betrieben wird und kein Gewinn erzielt wird. Auch das Vermächtnis ist schwerlich als Gewinn zu werten, wenn es sich nachweisbar um einen Personenkreis handelt zu dem man in einer nahen Beziehung steht.

 

Trotzdem gilt, verkaufe jeder seinen Plunder selber und belästige keinen damit, den man tatsächlich mag. Die Jagd nach dem Mamon sollte nie, vor allem am Ende des Weges, eine Rolle spielen.

Bearbeitet von Muck
Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb Muck:

Die Jagd nach dem Mammon sollte nie, vor allem am Ende des Weges, eine Rolle spielen.

Ich hoffe inständig, dass meine zukünftige Witwe meine Waffen nicht zu dem Preis veräußert, den ich ihr als jeweiligen Einkaufspreis genannt habe.

Geschrieben
vor 10 Minuten schrieb Sal-Peter:

Ich hoffe inständig, dass meine zukünftige Witwe meine Waffen nicht zu dem Preis veräußert, den ich ihr als jeweiligen Einkaufspreis genannt habe.

 

Deshalb gibt man Dinge die man schätzt zeitig in die Hände von Personen die man ebenfalls schätzt.

Von meinen fünf Motorräder ist eines schon weg (Sohn Nr. 1 ist 19 und hat eine gleichalte Maschine) und die anderen sind schon an die anderen Kinder verteilt, auch wenn ich diese noch nutzen darf. Als der Sohn Nr. 1 vor drei Jahren den Jagdschein bestanden hat, machte ich meinen Waffenschrank auf und sagte "nimm dir was dir gefällt". War/ist ein sehr schönes Gewehr, 98er Argentino als Custombau, Schaft mit sauberer Maßerung und quer dazu verlaufender Bänderung, Büffelhornabschluss, gravierte Schrauben und stählernes Pistolengriffkäppchen usw. usw., vorne dran ein SD und obendrauf ein zeitgenössisches ZF. Freue mich jedesmal, wenn ich den Waffenschrank aufmache und sehe was meinem Sohn gehört.

  • Gefällt mir 3
  • Wichtig 2
Geschrieben
vor 10 Stunden schrieb Sal-Peter:

Ich hoffe inständig, dass meine zukünftige Witwe meine Waffen nicht zu dem Preis veräußert, den ich ihr als jeweiligen Einkaufspreis genannt habe.

Wahrscheinlich wird sie sie noch nicht einmal dafür los.

Geschrieben
Gerade eben schrieb Hephaistos:

Wahrscheinlich wird sie sie noch nicht einmal dafür los.

Was willst Du schon erwarten, jedenfalls wo es sich nicht um Sammlerstücke und/oder Gebrauchtkäufe handelt? Bei den Stücken meiner Sammlung, in denen Geld drinsteckt, handelt es sich um meine Wettbewerbswaffen. Die sind aus meiner Sicht auf meine individuellen Bedürfnisse angepasst, aus der Sicht jedes anderen vermutlich verbastelt (oder aus Einzelteilen zusammengebastelt), und sie haben beachtliche Schußzahlen drauf, und viele Abenteuer durch Schlamm, auf Steinen, und den beherzten Wurf in die Tonne bei 3Gun. Daß man ihnen das ansieht ist für mich Patina, und die Mechanik verkraftet es bisher klaglos. Die Erinnerungen an diese Abenteuer sind halt nicht mit Geld aufzuwiegen, in beiderlei Sinn. Spaßkanonen, die ich günstig gebraucht gekauft und wenig geschossen habe, z.B. einen Ruger Old Army, würde ich sicher ohne Verlust und vielleicht mit Wertsteigerung wieder los.

Geschrieben

Sonderfall: Als Anwalt darf man ohne WHL für den Mandanten Waffen verkaufen. Isch schwör! Mal suchen ob ich den Fall noch finde, in diesem Jahrtausend war es schon, niedergebügelt praktischerweise gleich von Polizei oder unterer Verwaltungsbehörde.

Geschrieben
Am 22.4.2019 um 10:31 schrieb Hephaistos:

Wahrscheinlich wird sie sie noch nicht einmal dafür los.

Hast du eine Ahnung ... für wie billig ich immer einkaufe bzw. das abends behaupte ...

 

Aber im Ernst: Wenn Väterchen Staat und Mütterchen EU mir nicht in Bälde meine Waffeleisen wegnehmen, wie vor einiger Zeit auf der Affeninsels und erst kürzlich auf Kiwistan passiert, habe ich in meinen Kindern sportlich aktive Weiternutzer all dieser Spielzeuge. Und Frauchen schießt ja auch damit.

Geschrieben

Die Diskussion geht ein wenig durcheinander, meine ich.

- Falls jemand in seinem Testament ein Vermächtnis macht, z.B. seinem Verein, dann ist der Erwerb dann nach §20 WaffG, ohne Bedürfnis-Nachweis

- Vorher wäre es eine Schenkung. Steuerlich dasselbe, aber mit Bedürfnis-Quatsch

- Ob jemand Handel betreibt interessiert als Erstes das Finanzamt oder das Ordnungsamt. Waffenhandel als Interessengebiet der Waffenbehörde kommt viel später mMn.

 

Auch ich rate zum Vorgehen:

- Schenkung nur annehmen, wenn es ins eigene Konzept passt.

- Verkauf per Provision ablehnen

- Klären mit Waffenbehörde, was denen dazu einfällt. (Garantiert kommen dann die neuen Aufbewahrungs-Richtlinien ins Spiel)

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.