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IGNORED

Nummerngleiches WS und Grundwaffe getrennt verkaufen?


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Geschrieben

Moin zusammen,

 

ich bin dabei meinen Bestand ein bisschen auszudünnen, zu viele Sportgeräte und zu wenig Zeit...

 

Darunter befindet sich auch eine SigSauer P226, die ich seinerzeit einzeln gekauft habe. Jahre später habe ich mir dann ein original SigSauer .22lfb Wechselsystem dazu gekauft.

Gestern Abend habe ich dann bemerkt, dass dieses WS nummerngleich mit der Grundwaffe ist. Keine Ahnung, warum mir das vorher nicht aufgefallen war …!?

 

Ich habe mehr Interessenten für die Einzelkomponenten, als für einen kombinierten Verkauf. Somit komme ich auf die Eingangsfrage zurück: Kann ich die Grundwaffe und das WS getrennt verkaufen?

 

Grüße aus dem Norden

 

Michael

 

 

Geschrieben

Ruf deine SB an die wird dir das genau erklären können..... die müssen ja schliesslich das alles auch absegnen....

Ich denke aber nicht....

Wieso ist dir So was nicht aufgefallen?

Ich kontrolliere alle Nummern vor und nach dem eintragen.

Geschrieben

… meine SB sind schon alle im Feierabend, habe es eben versucht!

Selbstverständlich kontrolliere ich alle Nummern nach der Eintragung, aber der Kauf ist jetzt 8 Jahre her und ich habe es in der Zeit maximal 3x benutzt.

Vielleicht habe ich es auch erfolgreich verdrängt gehabt? Bin über 40! ?

Geschrieben

wenn beide mit nummer bei dir eingetragen sind kannst du beide ohne probleme verkaufen

was meinst du wie oft eine waffe die nummer 666 trägt ???


Frank

Geschrieben
vor 17 Minuten schrieb joe_red5:

Ich denke aber nicht....

Warum nicht? Solange es zwei Zeilen in seiner WBK sind, kann er es auch getrennt verkaufen.

 

vor 17 Minuten schrieb joe_red5:

Ich kontrolliere alle Nummern vor und nach dem eintragen.

Das mache ich auch. Aber ich vergleiche sie nicht mit den anderen Nummern.

Geschrieben
vor 15 Minuten schrieb HangMan69:

bedenke nur:

 

erst das ws verkaufen, dann die grundwaffe...

Oder genau das mit der Waffenbehörde abklären. Aber rein rechtlich besteht für das WS keine Grundlage mehr wenn du die Grundwaffe verkauft hast.

Geschrieben

Moin,

 

solange das WS nicht das gleiche Kaliber hat, wie die Grundwaffe(ist hier ja nicht der Fall) ist das kein Problem, da auch das Kaliber im NWR ein Merkmal ist. Sagt meine SB, die zwar auch schon Feierabend hat, aber hier neben mir sitzt.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 18 Minuten schrieb joe_red5:

Er hat doch geschrieben Waffe UND wechselstem haben die GLEICHE NUMMER ..... dann geht ja nicht getrennt verkaufen...... aber warum gleiche Nummer ist eigentlich unlogisch.

Was glaubst du wieviele Waffennummern doppelt und dreifach existieren. Warum sollte er das WS NICHT vor der Waffe verkaufen können ? Er hat es u.U. ja auch nicht mit der Waffe zusammen gekauft. Und es hat einen eigenen Eintrag in der WBK, wenn auch da stehen wird " WS zu Waffe Nr XY " . Und wo ist das unlogisch das eine Waffe mit WS die gleiche Nummer haben? Zusammengekaufte Teile haben das oft. Die gleiche laufende Nummer in der WBK werden sie mit Sicherheitz nicht haben, DANN wäre es vielleicht wirklich ein Problem. So einen Eintrag habe ich aber noch nie gesehen....

Bearbeitet von PetMan
Geschrieben (bearbeitet)
vor 5 Stunden schrieb expressmaster:

Moin zusammen,

 

ich bin dabei meinen Bestand ein bisschen auszudünnen, zu viele Sportgeräte und zu wenig Zeit...

 

Darunter befindet sich auch eine SigSauer P226, die ich seinerzeit einzeln gekauft habe. Jahre später habe ich mir dann ein original SigSauer .22lfb Wechselsystem dazu gekauft.

Gestern Abend habe ich dann bemerkt, dass dieses WS nummerngleich mit der Grundwaffe ist. Keine Ahnung, warum mir das vorher nicht aufgefallen war …!?

 

Ich habe mehr Interessenten für die Einzelkomponenten, als für einen kombinierten Verkauf. Somit komme ich auf die Eingangsfrage zurück: Kann ich die Grundwaffe und das WS getrennt verkaufen?

 

Grüße aus dem Norden

 

Michael

 

 

Hm, ich habe meine P220 X - Six in .45ACP, zusammen mit den nummerngleichen WS in .22lfB und 9X19Luger gekauft.

Die WS, unterscheiden sich von der Grundwaffe in.45ACP nur durch 2 unterschiedliche Buchstaben an letzter Stelle.

 

Zu Deiner Frage,

 

selbstverständlich kannst Du die Komponenten auch einzeln verkaufen, so wie schon oben beschrieben..

 

 

mfG Long

 

Nachtrag: der Vorbesitzer, hat die Grundwaffe und die WS, so bestellt. Die Nummer(n), hat er sich ausgesucht (er war Freund, eines deutschen Sportwagenherstellers)

 

Bearbeitet von Longhair
Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb PetMan:

...Und es hat einen eigenen Eintrag in der WBK, wenn auch da stehen wird " WS zu Waffe Nr XY "..

Wohl oft nicht mal das. Ich habe gerade heute ein WS für ein AR-15 eintragen lassen. Obwohl ich auf dem Anmeldeformular natürlich die lfd. Nr. der Grundwaffe angegeben habe, wurde in die WBK nur eingetragen "Wechselsystem Kat. B" ohne Bezug auf die Grundwaffe. Spielt ja vermutlich auch keine Rolle auf welche konkrete Waffe sich das bezieht, Hauptsache es ist mindestens eine passende Grundwaffe vorhanden?!

 

vor 2 Stunden schrieb PetMan:

Und wo ist das unlogisch das eine Waffe mit WS die gleiche Nummer haben? Zusammengekaufte Teile haben das oft. 

Jo, nicht nur da. Mein WS ist Custom, da habe ich mir ja die Nr. ausgesucht. Wenn ich gewollt hätte, wäre wohl auch die Angabe derselben Nummer des Grundsystems möglich gewesen. Dem Beschussamt wird das sicherlich wurscht sein.

Geschrieben

Geht mir auch so.

 

Dass Grundwaffe und ein WS dazu die selbe Nummer tragen, ist nicht gerade selten. Ob das in der WBK gemeinsam in einer Zeile oder getrennt eingetragen ist, spielt keine Rolle. Spätestens seit Abschluss der Datenbereinigung im NWR (Ende 2017) muss zumindest dort und damit auch im Waffenprogramm der Waffenbehörde eine elektronische Trennung erfolgt sein. In den WBK wird das oftmals erst bei nächster Gelegenheit nachvollzogen, was unter Umständen Jahre dauern kann.

 

Das WS und die Grundwaffe können also auch einzeln oder an unterschiedliche Erwerber überlassen werden. Nur bei Einsteckläufen und dazugehöriger Verschlüsse muss man darauf achten, dass diese plötzlich eintragungspflichtig werden, wenn lediglich die Grundwaffe überlassen wird.

Geschrieben

Guten Morgen,

ich habe eben mit meiner hilfsbereiten Waffenbehörde telefoniert. 

Fazit: 2 Einträge = 2 Verkäufe!

Thema Grundwaffe ist klar, aber solange eine Verkaufswille vorliegt (nachweisbar), ist alles im Toleranzbereich!

 

Vielen Dank für Eure Meinungen,

ich wünsche Euch ein schönes Wochenende!

 

Gruss

Michael

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb expressmaster:

ich habe eben mit meiner hilfsbereiten Waffenbehörde telefoniert. 

Fazit: 2 Einträge = 2 Verkäufe!

Thema Grundwaffe ist klar, aber solange eine Verkaufswille vorliegt (nachweisbar), ist alles im Toleranzbereich!

Genau das meinte ich mit 

 

vor 16 Stunden schrieb PetMan:

Oder genau das mit der Waffenbehörde abklären

Jetzt kannst du auch erst die Grundwaffe verkaufen wenn da zuerst einer Interesse dran hat und dann das WS. Weil, die Waffenbehörde ist ja informiert. So ist das immer der beste Weg.:pro:

Geschrieben
vor 18 Stunden schrieb expressmaster:

....WS nummerngleich mit der Grundwaffe ist.

 

 

SIG Sauer macht (machte?) das so wenn das WS schon direkt mit der Grundwaffe mitbestellt wird/wurde.

Ich kenne das von der P220 (.45 ACP + WS 9x19) ebenfalls. Wurde auch so von der Behörde (in 2 Spalten) eingetragen.

 

Wie schon geschrieben, aufgrund der unterschiedlichen Kaliber ist doch eine Unterscheidbarkeit bzw. Identifzierbarkeit gegeben.

Geschrieben

Auch bei gleichem Kaliber und gleicher Seriennummer kann man einfach unterscheiden, denn im NWR ist eine Komplettwaffe (ersichtlich an der beginnenden NWRID W...) und ein separates wesentliches Teil (das beginnt mit T...) erfasst.

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