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IGNORED

Grundbedürfnis Grüne WBK


Empfohlene Beiträge

Geschrieben
vor 9 Minuten schrieb German:

Genau darum geht's... ;)

 

...vielleicht einfach mal §14 WaffG lesen?

Ich habe doch im unteren Absatz Pumpe als Sonderfall geschrieben.

Bin ich hier im falschen Film oder was?

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Tante Dörte:

Ich habe doch im unteren Absatz Pumpe als Sonderfall geschrieben.

Bin ich hier im falschen Film oder was?

Nein, in einem Thread über das Grunsbedürfnis (sic!).

 

Vielleicht liest Du nochmal und versuchst zu erkennen, welche Teile der Aussage ich im speziellen kenntlich gemacht habe.

 

Oder lass es halt, macht am Ende auch keinen Unterschied in einem Kopfschüttelthread.

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb Raiden:

Was sollen überhaupt "Roller" sein?

Du bist noch nicht so lang dabei oder?

Geschrieben

Nach jetzt nochmaligem Schreiben dieses Begriffes gehe ich davon aus, dass Revolver gemeint sind.

Im ersten Beitrag standen sie noch woanders, da war das (noch) weniger erkennbar. So ist das halt, wenn Leute bei asynchroner Kommunikation in Schriftform nicht die etablierten Begrifflichkeiten benutzen können. :rolleyes:

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Geschrieben
vor 12 Minuten schrieb German:

Nein, in einem Thread über das Grunsbedürfnis (sic!).

 

Vielleicht liest Du nochmal und versuchst zu erkennen, welche Teile der Aussage ich im speziellen kenntlich gemacht habe.

 

Oder lass es halt, macht am Ende auch keinen Unterschied in einem Kopfschüttelthread.

Ja Herr Minister richtig ist natürlich 2+3+1.

Obwohl es inzwischen in manch Bundesländer so gehandhabt wird das es da nur noch 2+3 gibt (Pumpe inklusive)

Geschrieben
Gerade eben schrieb Tante Dörte:

Du bist noch nicht so lang dabei oder?

Oder Deine Kommunikationsfähigkeiten lassen zu wünschen übrig.

 

Was wird's wohl sein?

 

"Achtung, ein Geisterfahrer auf der A7.

"Einer? Hunderte!"

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb German:

Nach jetzt nochmaligem Schreiben dieses Begriffes gehe ich davon aus, dass Revolver gemeint sind.

Im ersten Beitrag standen sie noch woanders, da war das (noch) weniger erkennbar. So ist das halt, wenn Leute bei asynchroner Kommunikation in Schriftform nicht die etablierten Begrifflichkeiten benutzen können. :rolleyes:

Bla Bla Blubb?

Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb Tante Dörte:

Du bist noch nicht so lang dabei oder?

 

Ich bin lange genug dabei, um zu wissen, dass das Grundbedürfnis aus 3 langen HAen und 2 mehrschüssigen KW besteht....

Geschrieben (bearbeitet)
vor 8 Minuten schrieb schmitz75:

Was soll denn daran falsch sein? Halbautomatische Kurzwaffen sind mehrschüssig.

Dass darüber hinaus das Bedürfnis auch für andere mehrschüssige Kurzwaffen gilt, macht die Aussage nicht falsch.

Doch, macht es, wenn man den Kontext der Aussage nicht geflissentlich ausser Acht lässt.

 

vor 9 Minuten schrieb Tante Dörte:

Bla Bla Blubb?

Das fasst es wunderbar zusammen. :good:

 

Dass ich mit meiner Aussage Recht habe, beweist der Beitrag von @Gruger weiter oben, der unter dem Begriff etwas vollständig anderes versteht oder der von @Raiden, der damit gar nichts anfangen kann.

Bearbeitet von German
Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb Raiden:

 

Ich bin lange genug dabei, um zu wissen, dass das Grundbedürfnis aus 3 langen HAen und 2 mehrschüssigen KW besteht....

Das ist doch schön.

Dies Gerümpel steht und liegt in meinen Blechkübeln inkl. Pumpe.

Deswegen verstehe ich das ganze lamentieren nicht.

Das ganze ist doch für den Schützen der auch einmal ein paar Wettkämpfe schießt problemlos zu bekommen.

 

Geschrieben (bearbeitet)

Die Grundbedürfnisse sind dann doch wohl eher ganz andere.

 

Über Kontingente lässt sich reden, der Begriff ist aber auch irreführend. Im Endeffekt braucht man immer einen Wisch vom Verband. Ob da nun Abs. 2 oder 3 drauf steht ist für den Ablauf doch eher zweitrangig.

 

Nur eines ist klar: jeder ernsthafte Sportler sollte das Mindestkontingent an Waffen besitzen. 

 

PS: @Raiden

Bearbeitet von Gruger
Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb alzi:

wäre das schön, wenn alle Erlaubnisinhaber auch tatsächlich sachkundig wären und das auch entsprechend artikulieren könnten.

Ja... 

Und wenn der ganze Rest in der Rubrik Waffenrecht einfach mal die Finger still halten würde... 

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Geschrieben
vor 13 Stunden schrieb Maximax:

Hallo zusammen, 

 

verzeiht bitte, ich steig da nicht ganz durch:

 

Als Besitzer einer Grünen WBK habe ich ja ein Grundbedürfnis auf 2x  Halbauto.KW und 3x Halbauto.LW.

 

Was genau "steht" den hinter dem Grundbedürfnis?

Beispiel: Ich bin in einem Verband der gar keine HA LW Disziplinen hat. Kann ich jetzt trotzdem hingehen und beim SB einen Voreintrag für eben diese machen lassen aufgrund meines "Grundbedürfnis" obwohl der Verband keine Disziplinen hat?

 

Lg und danke im vorraus!

Komm zum BDS

Geschrieben
vor 19 Stunden schrieb weyland:

Sportlich aktiv. Von erfolgreich ist (meines Wissens) nirgends die Rede.

Eine Frage der Definition. Für meinen SB ist "nicht disqualifiziert" gleich "erfolgreich teilgenommen" und ich glaube mich zu erinnern, dass eine ähnliche Definition auch irgendwo in einer Verwaltungsvorschrift oder ähnlichem steht. Bin aber zu faul zum suchen.

Manche Verbände wollen aber etwas mehr als vom Gesetzgeber gefordert bzw. machen sich hier (das dürfen sie auch) eigene Regeln zum Thema "erfolgreich" als Grundlage für weitere sportliche Waffen.

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb HBM:

Für meinen SB ist "nicht disqualifiziert" gleich "erfolgreich teilgenommen" und ich glaube mich zu erinnern, dass eine ähnliche Definition auch irgendwo in einer Verwaltungsvorschrift oder ähnlichem steht. Bin aber zu faul zum suchen.

Was irgendein Sachbearbeiter zu definieren meint ist völlig unerheblich. Er ist an der Stelle nämlich gar nicht gefragt.

In §14 WaffG heiß es:

 

"Ein Bedürfnis von Sportschützen nach Absatz 2 für den Erwerb und Besitz von mehr als drei halbautomatischen Langwaffen und mehr als zwei mehrschüssigen Kurzwaffen für Patronenmunition sowie der hierfür erforderlichen Munition wird unter Beachtung des Absatzes 2 durch Vorlage einer Bescheinigung des Schießsportverbandes des Antragstellers glaubhaft gemacht, wonach die weitere Waffe

  1. von ihm zur Ausübung weiterer Sportdisziplinen benötigt wird oder
  2. zur Ausübung des Wettkampfsports erforderlich ist

und der Antragsteller regelmäßig an Schießsportwettkämpfen teilgenommen hat."

 

Da steht nichts von "erfolgreich".

Der Verband ist aufgefordert, zu bescheinigen, daß / ob die Waffe benötigt wird und für den Wettkampfsport erforderlich ist.

(Daß der ein oder andere über das gesetzlich geforderte Maß hinaus schießt kennen wir ja leider.)

 

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