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IGNORED

Führen eines Messers


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Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb chapmen:

Solange er es vor Gericht überzeugend vorbringt........

Gestern waren es die marodierenden Räuberbanden, heute sind es Wolfsrudel- ich bin auf Morgen gespannt.....

Das ist der Kern der Sache!   Leider muss man sich in Deutschland ans (legal) Waffenbesitzer solche Gedanke machen.

 

Meiner Meinung nach, solltest du das aber lassen. Das Messer, auch wen es unter 12cm ist und nicht beidseitig geschliffen ist, ist dann nun mal der Bestimmung nach die Klinge einer Saufeder und die ist ganz klar eine Stangenwaffe das führen dieser wird schwer zu begründen sein.

Das nächste ist, und das ist für mich eigentlich genau so ein wichtiges Gegenargument wie die gesetzliche Lage, ist das man um mit einer Stangenwaffe RICHTIG um zu gehen man das Teil wirklich beherrschen muss. Das erreicht man nicht durch das schauen von YouTube-Toturials oder das malträtieren eines 3D-Ziehl Keilers. Ein Jäger der damit eine Wutz abfängt tut dies auch nur wen die schon Krank geschossen ist oder von Hunden gestellt wird und nicht wen die gerade im Galopp Angreift.

 

Zur Selbstverteidigung empfehle ich dir daher das selbe das ich einem 16 jährigen Mädchen empfehle das Abend im Wald Joggen geht, ein Pfepperspray ( ja das meine ich ernst, günstig, relativ einfach zu handhaben, recht effektiv auch gegen Hunde (wen mal jemand Erfahrung mit der Abwehr eines Wolfes gemacht hat, teilt mir bitte eure Erfahrungen mit) und man bekommt keine Probleme mit den Sheriffs).

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb Quetschkopf:

Ein Jäger der damit eine Wutz abfängt tut dies auch nur wen die schon Krank geschossen ist oder von Hunden gestellt wird und nicht wen die gerade im Galopp Angreift.

Den Verkehrsunfall s.o. nicht zu vergessen.

Im übrigen, wie willst Du sonst als Jäger zu "Übung im Umgang" kommen?

 

Die meisten "echten" Saufedern (Puma etc.), die ich gesehen habe, waren Ehrengeschenke und haben nie Schweiß gesehen.

Geschrieben (bearbeitet)

@Quetschkopf

Meine Ausbildung beinhaltete alleine 3 verschiedene Stage Commando.(Bevor ich 20 war) Eines davon in Korsika.

Bitte keine Belehrungen was technisch für mich sinnvoll ist oder nicht, das würde das hier zerfledern.

 

So ein Wanderstab ist schon eine feine Sache, eine kleine Klinge angestecktist noch etwas ganz anderes.

Wenn du möchtest doziere ich dir auch über die Vorteile von dünnen schräg abgeschnittenden Rohren die zur Not aufgesetzt werden können.

 

Es geht mir schlicht darum ob es in DE legal die Möglichkeit gibt ein Messer zu führen, das ich im extremfall aufsetzen kann.

Der Hauptschwerpunkt ist für mich das das Messer als Messer verwendungsfähig bleibt.

Bearbeitet von micky123
Geschrieben
vor einer Stunde schrieb steven:

Hallo micky

 

sieht mir eher nach einer Machete aus. Werkzeug. Fällt nicht unter die 12cm Regelung.

 

Steven

Das Wort "Werkzeug" suche ich in 42a vergeblich, sonst würde ich mein Leatherman ChargeTTi (einhändig zu öffnen, feststellbar) auch "Werkzeug" nennen uns sollte es dann zugriffsbereit, führen dürfen.

Es existieren Ausschlussgründe wie Beruf, Brauchtum oder allg. anerkanntes Bedürfnis...Werkzeug ist keiner..

 

mfG Long

Geschrieben
vor 12 Minuten schrieb Longhair:

Das Wort "Werkzeug" suche ich in 42a vergeblich,

Hallo Longhair

 

wir sind in Deutschland. Da musst du schon kräftig suchen, um etwas entsprechendes zu finden.

Oder du verstößt gegen ein dir unbekannte Gesetz. Dann wird der Richter dir das genau erklären, wo das steht, dass das verboten ist. Mit dem entsprechenden Strafantrag.

Also, es steht in den

Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Waffengesetz vom 05.03.2012

Unterabschnitt 2, Anlage 1, Abschnitt1, Unterabschnitt 2 Nr. 1.1

 

Steven

 

Geschrieben
vor 10 Minuten schrieb steven:

Hallo Longhair

 

wir sind in Deutschland. Da musst du schon kräftig suchen, um etwas entsprechendes zu finden.

Oder du verstößt gegen ein dir unbekannte Gesetz. Dann wird der Richter dir das genau erklären, wo das steht, dass das verboten ist. Mit dem entsprechenden Strafantrag.

Also, es steht in den

Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Waffengesetz vom 05.03.2012

Unterabschnitt 2, Anlage 1, Abschnitt1, Unterabschnitt 2 Nr. 1.1

 

Steven

 

Danke Dir, das war mir tatsächlich neu.. Da es ev. von allgem. Interesse ist, zitiere ich die von Dir anngegebene Verw. Vorschrift.

 

Zitat:

 

Nicht zu den Hieb- und Stoßwaffen zählen Werkzeuge (z. B.
Macheten, Fahrtenmesser), Gleiches gilt auch für sogenannte
Jagdnicker und Hirschfänger. Die als Jagdnicker bezeichneten
feststehenden Messer mit einseitig geschliffener Klinge und
typischer Griffform (oft mit Horngriffen) stellen heute übliche
Schneidwerkzeuge zum Aufschärfen und Abhäuten von Wild
dar und sind demnach nicht dazu bestimmt, die Angriffs- oder
Abwehrfähigkeit von Menschen herabzusetzen. Gleiches gilt
für Hirschfänger, die in der heutigen Zeit allenfalls noch als
Bestandteil einer Jagd- oder Forstuniform (Zierrat) Verwendung
finden.

 

Zitat Ende

 

Leider habe ich dort zu den sog. "Multitools" nichts gefunden. Einige haben ja einhändig zu öffnende, feststellbare Klingen. So sieht es für mich danach aus, das ich eine Machete, oder ein Fahrtenmesser zugriffsbereit  führen darf , mein Charge TTi jedoch nicht.

 

Verrückte Welt.

 

mfG Long

Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Stunden schrieb micky123:

@rwlturtle

Die Klingenlänge ist aber über 12 cm.

Ja und? 42a schreibt doch: 

Zitat

oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.

Also Misteln und Baumpilze. Beim reinen Messer >12 cm: Schwammerl, Brotzeit, ...

 

Bearbeitet von Gast
Vertippse
Geschrieben
vor 24 Minuten schrieb Longhair:

Zitat:

Nicht zu den Hieb- und Stoßwaffen zählen Werkzeuge (z. B.
Macheten, Fahrtenmesser), Gleiches gilt auch für sogenannte
Jagdnicker und Hirschfänger.

 

So sieht es für mich danach aus, das ich eine Machete, oder ein Fahrtenmesser zugriffsbereit  führen darf , mein Charge TTi jedoch nicht.

Klar sind alles keine Waffen. Dies ändert aber nichts an den 12 cm bei einer Machete.

Geschrieben
vor 7 Minuten schrieb micky123:

Und beim Hirschfänger ?

Der kann frei ab 18 Jahre geführt werden egal wie lang die Klinge ist ?

Kann er wegen der >12 cm laut 42a nicht. Er kann aber von einem 16 jährigen gekauft werden. Hierfür muss man nicht 18 sein da keine Waffe.

Geschrieben
vor 14 Minuten schrieb kulli:

Klar sind alles keine Waffen. Dies ändert aber nichts an den 12 cm bei einer Machete.

Hallo kulli

 

falsch!

Es gibt ein Führverbot von Hieb und Stoßwaffen, wenn bei feststehenden Hieb und Stoßwaffen die Klinge über 12 cm,....

Es wird aber in der Verwaltungsvorschrift erwähnt, dass gerade die Macheten keine Hieb und Stoßwaffen sind. Also spielt die Klingenlänge keine rolle. Es sind Werkzeuge.

Anders wird es aussehen, wenn Frau Merkels Gäste mal ihr gebräuchliches Werkzeug für die Feldarbeit wiederentdecken und die ersten Kartoffelfresser liquidieren. Dann wird auch die Machete mit einem Führverbot belegt. Das hat bei den Messern prima geklappt. Oder kann sich irgendwer an eine Straftat mit dem Messer seit dem neuen Waffengesetz erinnern?

 

Steven

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Geschrieben (bearbeitet)

@micky 123 Wenn Du weißt, wie man mit einem 2m Stab umgehen kann und den bei Wanderungen dabei hast, wozu  eine Klinge? Eine Pike reicht doch. Niemand kann etwas dagegen haben, wenn Du an einem Ende eine Stahlspitze anbringst. Willst ja in unwegsamen Gelände nicht ausrutschen.

Bearbeitet von Dentist
Geschrieben
vor 8 Minuten schrieb steven:

Hallo kulli

 

falsch! Es gibt ein Führverbot von Hieb und Stoßwaffen, wenn bei feststehenden Hieb und Stoßwaffen die Klinge über 12 cm,.

Ich halte 100% dagegen!! Dann dürftest du ja einen Dolch (Waffe) mit z.b. 8 cm Klingenlänge überall führen!! 

Ein Klingenlänge über 12 cm ist entscheidend. Bei jedem Messer, egal ob Waffe oder normalses Küchenmesser.

 

Geschrieben

Hallo kulli

 

dein Dolch ist, wie du bestätigst, eine Waffe.

Eine Machete ist, wie in der VWV bestätigt, keine Waffe.

Andersrum: hast du schon mal eine Machete mit wenige wie 12cm Klingenlänge gesehen? ich nicht. Warum sollte der Gesetzgeber dann eine Machete erwähnen, wenn es die rechtskonform (weniger wie 12cm Klingenlänge) gar nicht gibt?

 

Steven

Geschrieben
vor 23 Minuten schrieb steven:

Hallo kulli

 

falsch!

Es gibt ein Führverbot von Hieb und Stoßwaffen, wenn bei feststehenden Hieb und Stoßwaffen die Klinge über 12 cm,....

 

Gerne auftretendes Mißverständnis.

Die 12 cm gelten für alle feststehenden Messer, auch Küchenmesser.

Führverbot für Hieb- und Stoßwaffen generell, also auch deutlich unter 12 cm.

Siehe auch den Link zum BKA.

 

 

Grüße

 

Iggy

 

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Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb steven:

... Warum sollte der Gesetzgeber dann eine Machete erwähnen, wenn es die rechtskonform (weniger wie 12cm Klingenlänge) gar nicht gibt?

...

 

Damit die Machete nicht als "über 12 cm langes Messer" angesehen wird und vom Führverbot erfaßt wird.

 

 

Grüße

 

Iggy

 

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