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Referenten Entwurf Änderung Waffg. ?


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Geschrieben (bearbeitet)

Als Wechselsysteme zählen laut Referentenentwurf Lauf und zugehöriger Verschluss, wie es auch gegenwärtig  nach  geltendem Recht der Fall ist. Der Hase liegt woanders im Pfeffer:  Da das Systemgehäuse und auch Verschlussträger nun ebenfalls erlaubnispflichtige Teile werden sollen, kann man Wechselsysteme mit solchem Aufbau nicht mehr erlaubnisfrei bei vorhandender  Grundwaffe erwerben, da von der Definition nicht eingeschlossen. Das ziehlt auf die AR15 Systeme,  trifft aber auch die GSPs und Artverwandten. Vllt ist dies auch gar nicht beabsichtigt, der Effekt der Formulierung ist  dennoch der geiiche.

 

 

Bearbeitet von ASE
Geschrieben
vor 8 Minuten schrieb ASE:

Vllt ist dies auch gar nicht beabsichtigt, der Effekt der Formulierung ist  dennoch der geiiche.

 

 

Man sollte nicht auf den Gedanken kommen das die Referenten und Co. des BMI aus Ahnungslosigkeit handeln. Die wissen sehr wohl was sie warum und wie formulieren. Wäre natürlich auch ein Bonbönchen des entgegenkommens bei den zähen und hart geführten Verhandlungen ........ wir konnten unter wahnsinnigen Verhandlungsaufwand erreichen das die GSP im Kaliber .22 ausgenommen wird......oder so ähnlich.

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb Schwarzwälder:

oder hat die EU Richtlinie hier den Referenten andere Formulierungen aufgezwungen? 

Inzwischen sollte man seitens der "LWB" gemerkt haben das es nicht um die Umsetzung der EU Richtlinie geht.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 35 Minuten schrieb Schwarzwälder:

Sehr wichtiger weiterer Punkt! Wirkt sich das nur auf den Neuerwerb aus oder auch auf bereits eingetragene Wechselsystem?

Der Neu-Erwerb für einen WL in exotischem Kaliber für die T/C Encore bleibt unproblematisch. Ein KW-Wechselsystem auch, für Browning.... Systeme zumindest. Da wird nur Lauf und "Verschluss" ausgetauscht. Bei der GSP, oder auch der CZ Kadett oder Ruger, die ja innen-laufende Verschlüsse haben, die in einem "Gehäuse" geführt werden, kommt dieses "führende" Waffenteil hinzu. Wenn ich die Übergangs-Vorschriften §58 (13) richtig lese, würde aus dem bisher "frei" besessenen Teil dann einen neue Waffe/wesentliches Teil entstehen, das bedarf einer Erlaubnis, die zu beantragen ist.

Das betrifft:

- Verschlussköpfe und Verschlussträger

- Gehäuse, beim AR: Upper & Lower, aber prinzipiell auch Repetierer-Gehäuse

- Frei handelbare Griffstücke für G3, MP5 etc...

 

Hier ist der Bestandsschutz ebenfalls ausgehebelt. Statt einer Nachregistrierung ist eine Erlaubnis zu beantragen.

 

Ich habe ein VZ-22 Wechselsystem für mein AR, einen besonders anscheinsfreien Lower mit Lochschaft dazu und ein Wechselsystem für Optik zu meiner OA. Das WS hat einen eigenen Verschlusskopf samt Träger.

Reine Registrierung wäre ja OK. Aber man muss die Erlaubnis beantragen, also jeweils nachweisen, daß keine Waffe da ist, mit der man dasselbe machen kann, das Kontingent nicht erschöpft ist, usw.

Die Durchführung ist da ziemlicher Willkür unterworfen:

Unnötig, aufwendig aber mit Augenmaß wäre es, die Wechselsysteme zu zwei neuen Waffen kombinieren zu lassen, über BüMa zu markieren und dann die notwendigen Verbandsbescheinigungen beizubringen. 2/6 trifft mMn nicht zu, da kein eigener Erwerb erfolgt.

Bösartig wird's wenn man beim VZ-22 das Gehäuse, den Lower, beim Optik-WS das Gehäuse, den Verschlusskopf und den Verschlussträger jeweils als wesentliche Teile definiert und somit Erlaubnisse für 5 neue, wesentliche Teile erforderlich macht, für die man einzeln natürlich keine Verbandsbescheinigung erhält.

Bearbeitet von Tyr13
Geschrieben (bearbeitet)

Wäre  zumindest wünschenswert, dass die Verbände hier Druck machen. Da die Griffstücke sowieso EWB-Pflichtig werden, ist die wundersame AR15 Vermehrung eh nicht mehr möglich. Was ich sehr bedauere....

Bearbeitet von ASE
Geschrieben
vor 32 Minuten schrieb Tyr13:

Wenn ich die Übergangs-Vorschriften §58 (13) richtig lese, würde aus dem bisher "frei" besessenen Teil dann einen neue Waffe/wesentliches Teil entstehen, das bedarf einer Erlaubnis, die zu beantragen ist.

Das betrifft:

- Verschlussköpfe und Verschlussträger

- Gehäuse, beim AR: Upper & Lower, aber prinzipiell auch Repetierer-Gehäuse....

Hier ist der Bestandsschutz ebenfalls ausgehebelt. Statt einer Nachregistrierung ist eine Erlaubnis zu beantragen.

 

Ich habe ein VZ-22 Wechselsystem für mein AR, einen besonders anscheinsfreien Lower mit Lochschaft dazu und ein Wechselsystem für Optik zu meiner OA. Das WS hat einen eigenen Verschlusskopf samt Träger.

 

 

Also, ich habe ebenfalls für mein OA-15 zwei komplette WS (upper mit Lauf und Verschluss), eines in .223 und eines in .22 lr.

Die WS sind natürlich in der WBK eingetragen.

Dann schauen wir mal, nach Inkrafttreten der Novelle, was die Behörde (die die WS ja kennt und registriert hat) macht.

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb karlyman:

 

Irgendwie scheint es da bei uns (Waffenbehörde und untere Jagdbehörde sind beide im Landratsamt; wenn auch dort bei verschiedenen Dienststellen) aber eine Art Austausch zu geben; sprich, die Waffenbehörde scheint direkt bei der UJB nachzufragen....

 

Ich habe von "meiner" Waffenbehörde noch nie eine Nachfrage bezüglich gelösten JJS, oder 3-Jahres-JS, erhalten.

Das ist dann aber die unbedingte Folge. Du wirst dein Bedürfnis nachweisen müssen. Sicher noch eine ganz kleine für dich, aber du wirst deinen Jagdschein immer wieder vorweisen müssen. Bislang brauchst du das nicht, weil man nicht davon ausgeht dass du die Jagd endgültig an den Nagel gehängt. SPrich, Kontrolle erst wenn man Tatsachen vorliegen hat, welche die Annahme rechtfertigen.
Es hat auch nicht jeder einen 3Jahresjagschein.

 

Geschrieben
vor 25 Minuten schrieb chapmen:

Inzwischen sollte man seitens der "LWB" gemerkt haben das es nicht um die Umsetzung der EU Richtlinie geht.

Man könnte fast schon meinen, daß es bei der EU-Richtline um die partielle Umsetzung des Referentenentwurfs geht...

 

Bei der Sache mit den Wechselsystemen ist ja sogar eine gewisse Logik dabei. Ich habe selber einmal ungläubig hier im Forum nachgefragt, als ich zum ersten Mal gelesen habe, daß man in Deutschland einen AR-Upper als Wechselsystem und einen Lower als erlaubnisfreies Teil kaufen kann.

 

Es zeigt sich auch wieder einmal, daß die Strategie, irgendwelche kleinen Abmilderungen in Gesprächen der Verbände mit der Regierung auszuhandeln, oftmals in Gestalt von Privilegien wie z.B. Altbestandsregelungen, die Ausdehnung der Schikane und Entrechtung nicht eindämmt sondern vermutlich sogar verschlimmert. Der oftmals ja schon zumindest in den mittleren Lebensjahren stehende Schütze oder Jäger wird so entpolitisiert und wird nicht soweit verärgert, daß er gar noch mit dem Studium konstitutioneller oder gar libertärer Schriften anfängt, und irgendwann stirbt er oder geht ins Altersheim. Der Waffenbesitz zu Sport und Spiel dürfte in jeder Gesellschaft an seiner Verbindung mit dem Waffenbesitz zu individuellem und kollektivem Selbstschutz hängen. Gibt man Letzteren auf kann man eigentlich Ersteren auch gleich einstampfen, und das ist sogar irgendwie logisch. Bei den Amis und Schweizern wird diese Verbindung durch die Erinnerung an eine revolutionäre Tradition noch etwas wachgehalten. Auch wenn die Geschichten von Tell und von der Schlacht von Lexington und Concord historisch und militärisch weniger eindeutig sind als die romantische Kurzfassung geben sie Lehrstücke ab. Die Osteuropäer erinnern sich immerhin noch daran, wie es unter der Knute der Sowjets war. Beim Michel ist der Groschen irgendwie noch nicht gefallen.

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb karlyman:

 

Also, ich habe ebenfalls für mein OA-15 zwei komplette WS (upper mit Lauf und Verschluss), eines in .223 und eines in .22 lr.

Die WS sind natürlich in der WBK eingetragen.

 

Die Gehäuseoberteile werden zusätzlich registriert.

Zitat

Dann schauen wir mal, nach Inkrafttreten der Novelle, was die Behörde (die die WS ja kennt und registriert hat) macht.

und das finde ich ärgerlich. Du hast dich anscheined arrangiert, das einfach hinzunehmen.
Schade.

Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb Waffen Tony:

Das ist dann aber die unbedingte Folge. Du wirst dein Bedürfnis nachweisen müssen. Sicher noch eine ganz kleine für dich, aber du wirst deinen Jagdschein immer wieder vorweisen müssen. ...
Es hat auch nicht jeder einen 3Jahresjagschein.

 

 

Da würde ich aus Praktikabilitätsgründen auf die Nr. meines 3-J-JS, und zur Verifizizerung auf die untere Jagdbehörde verweisen. 

Der UJB kann ich nötigenfalls eine ausdrücklicke Freigabe zum Datenaustausch erteilen, dann soll sie es der Waffenbehörde direkt bestätigen.

So viel zur praktischen Handhabung. 

 

Dass die Sache aber insgesamt, für alle Beteiligten, im Schießsport- und Jagdbereich aufwändiger wird, steht außer Frage.

Dass die Sache ein bewusster zusätzlicher Aufwand und insgesamt kropfunnötig ist... auch.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 7 Minuten schrieb Schwarzwälder:

Wie würde das dann mit den Kosten laufen? Gibt es die Bedürfnisbescheinigungen und Anträge bzw. WBKs für bisherige eingetragene Wechselsysteme und neu zu registrierende Teile umsonst? 

Ansonsten rollt da eine enorme Kostenlawine auf uns zu! 

Sind doch feine Einnahmen.

Eintragungen sind selbstverständlich nicht umsonst. Sie kosten ja.

Ich meine das ist auch im Entwurf vermerkt.
Eine Neuheit ist das für die Behörden auch nicht. Man handhabt das bei modularen Jagdwaffen bereits so und wird dies angleichen.
 

Zitat

Modulare Waffen (Repetierbüchse z.B. Blaser R93, Blaser R8, Merkel Helix, Sauer 202)

Da bei den modularen Waffen wesentliche Waffenteile, wie Lauf und Verschluss austauschbar und kombinierbar sind, empfehlen wir die Zerlegung der kompletten Waffe in wesentliche Waffenteile.

1. Grundwaffe erhält den Status zerlegt in wesentliche Teile
2. Neuanlage des Laufes, bzw. Austauschlauf als Waffenteil gemäß dem Katalog Waffe/Waffenteil
3. Neuanlage des Verschlusses (Waffe.neu) als Waffenteil gemäß dem Katalog Waffe/Waffenteil

Im Prinzip könnte für jede Waffe eine WBK gefertigt fertigen. Kein Problem.

Die Behörden betrachten das auch als Dateiverwaltung in einer Datenbank. Das Vordrucksformular ist für diese nur von weit ungeordneter Bedeutung.

Bearbeitet von Gast
Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb Waffen Tony:

....und das finde ich ärgerlich. Du hast dich anscheined arrangiert, das einfach hinzunehmen.

 

Nein, habe ich nicht. Ich bin mit diesem schikanösen Zusatz-Bürokratismus nicht einverstanden.

Aber ich sprach für den Fall  des Inkrafttretens dieser Novelle.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 6 Minuten schrieb karlyman:

 

Da würde ich aus Praktikabilitätsgründen auf die Nr. meines 3-J-JS, und zur Verifizizerung auf die untere Jagdbehörde verweisen. 

Der UJB kann ich nötigenfalls eine ausdrücklicke Freigabe zum Datenaustausch erteilen, dann soll sie es der Waffenbehörde direkt bestätigen.

So viel zur praktischen Handhabung. 

 

Dass die Sache aber insgesamt, für alle Beteiligten, im Schießsport- und Jagdbereich aufwändiger wird, steht außer Frage.

Dass die Sache ein bewusster zusätzlicher Aufwand und insgesamt kropfunnötig ist... auch.

Das kannst du tun und die Behörde kann dich darau anschreiben, dass du die Verpflichtung hast das Bedürfnis nachzuweisen und nicht die Behörde den Suchauftrag ;)
Hast du jetzt mal ein Jahr keinen Jagdschein, interessiert das niemanden und dein Bedürfnis wird nicht widerrufen. Vielleicht muss man einfach mal ein Jahr einen Engpass bewältigen oder ist ein Jahr mal gesundheitlich raus? Wer weiss was kommt. Da braucht man das Geld nicht in den (dann ungenutzten) Jagdschein versenken. Zukünftig ja. Es gibt auch keinen alternativen Bedürfnisnachweis.
Ich wollte jedenfalls mal auf den Umstand hinweisen, dass auch die Jäger mit dem Bedürfnisquatsch betroffen sein werden.

Bearbeitet von Gast
Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb Schwarzwälder:

Wie würde das dann mit den Kosten laufen? Gibt es die Bedürfnisbescheinigungen und Anträge bzw. WBKs für bisherige eingetragene Wechselsysteme und neu zu registrierende Teile umsonst? 

Ansonsten rollt da eine enorme Kostenlawine auf uns zu! 

Siehe WaffKostV Abschnitt II. Feste Gebühren

lfd Nr 11

Geschrieben

ABer man ann ja wenigstens versuchen sich nicht noch mehr Müll in die Bude kippen zu lassen ;)

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb Waffen Tony:

....die Behörde kann dich darau anschreiben, dass du die Verpflichtung hast das Bedürfnis nachzuweisen und nicht die Behörde den Suchauftrag

 

Da gibt es nichts zu "suchen".

 

Az., und der Vorgang bzw. Datensatz sind unmittelbar vorhanden. Gerade z.B. in Ba.-Wü., wo Waffen- und Jagdbehörde beide bei der unteren Verwaltungsbehörde (LRA o. Große Kreisstadt), und oft in einer Hand sind. Die Daten sind mit wenigen Klicks oder einer Aktendeckel-Öffnung abruf- bzw. abgleichbar. Das Datenschutz-"Problem" ist, wie genannt, duzrch Einverständniserklärung leicht lösbar. 

 

Klar, wenn eine Behörde es darauf anlegt, einen schikanösen Kleinkrieg und ständig Diskussionen mit jedem ihrer Waffen- oder JS-Besitzer zu führen, kann sie das machen.... Das war aber schon im bisherigen Recht so. Und wirklich spaßig bzw. effizient ist das für Behördenmitarbeiter auch nicht.

Geschrieben

Also gut... 

Seite 35...

 

Fangen wir also an:

 

1. Hat jemand ernsthafte Rückmeldung von einem der Verbände, wie man gemeinsam gegen den Entwurf vorgeht? 

 

2. Wer fragt beim DGB und der SPD die Busse an? 

 

3. Und ohne Scherz: Wann treffen wir uns alle in Berlin? 

Geschrieben

1.Noch ist das Thema Magazin nicht ausdiskutiert. Man weiss also garnicht gegen was man jetzt vorgehen möchte, kann oder sollte.

2. Dieselbusse währen zu vermeiden.

3. Ist noch zu kalt, wir sollten den Frühling und die nächsten Wahlen abwarten.

Geschrieben

Hallo, ich suche den LINK in der eine Aufstellung über die Waffenbehörden in Deutschland mit den Städten, Landratsämtern und Polizeibehörden

aufgeschlüsselt dargestellt wird wieviele WBK Inhaber und Waffen es gibt.

Kann mir jemand helfen?

Danke

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