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IGNORED

Referenten Entwurf Änderung Waffg. ?


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Geschrieben (bearbeitet)
vor 5 Minuten schrieb PetMan:

Und da muss ja auch noch erst der Bundesrat zustimmen. Aber das da noch Erleichterungen kommen ist utopisch, eher verlangen die noch weitere Verschärfungen.

Ach, unsere Verbände richten das schon.
Das war bestimmt der perfide Plan, so das Parlament auflaufen zu lassen :D
In meiner Erinnerung hatte der Bundesrat bzgl. Nachtjagdfähigkeit aber sogar noch weitergehende Erleichterung gefordert.

Bearbeitet von Gast
Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Siggi Ramone:

Zudem wird die Größe von Magazinen bei bestimmten Schusswaffen begrenzt, um deren Nutzung für Terroranschläge zu erschweren.

https://www.berliner-zeitung.de/wirtschaft-verantwortung/bundestag-verabschiedet-verschaerftes-waffenrecht-li.3198

 

 

Oh, das ist prima, dass die Händler illegaler Sturmgewehre aus Bosnien u.ä. jetzt Magazinbeschränkungen auferlegt bekommen.

Europa wird sicherer...

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb Steam:

Achtet mal beim SPD-Helge drauf was er so von sich gibt...Zitat: "Wir (also er und seine Politikklowns) sind der Souverän!"

 

Ja, ist mir auch aufgefallen.

 

Klarer Fall für den Verfassungsschutz!

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Geschrieben

Berlin, 13. Dezember 2019 3. Waffenrechtsänderungsgesetz
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
der Deutsche Bundestag hat heute das 3. Waffenrechtsänderungsgesetz verabschiedet. Die Änderung des Waffenrechts war aufgrund der nach den Anschlägen 2015 in Paris verschärften EU-Feuerwaffenrichtlinie notwendig. Trotz der bereits hohen Standards des deutschen Waffenrechts bestand in einigen Punkten Handlungsbedarf. 
Nach intensiven parlamentarischen Beratungen haben wir eine gute Lösung erreicht. Das neue Waffenrecht bringt mehr Sicherheit. Zugleich verhindern wir, dass Jäger und Sportschützen unter Generalverdacht gestellt oder unnötig mit Bürokratie belastet werden.
Viele von uns haben in den vergangenen Wochen kritische Schreiben zu den geplanten Änderungen im Waffenrecht erhalten. Mit diesem Brief möchte ich Ihnen Informationen an die Hand geben, die die Beantwortung dieser Post zeitnah ermöglicht.
Bedürfnisprüfung
Die Bedürfnisprüfung gestalten wir im Interesse der Sportschützen praktikabel und zugleich sicher. Nach dem Ersterwerb einer waffenrechtlichen Erlaubnis müssen Schießnachweise für das Fortbestehen des Bedürfnisses nur noch einmal nach fünf und einmal nach zehn Jahren vorgelegt werden. Danach genügt der Nachweis der Mitgliedschaft in einem Schießsportverein. Dies stellt – auch im Vergleich zur bisherigen Rechtslage – eine Erleichterung für Sportschützen dar. Zudem wird bei den Schießnachweisen nicht mehr auf jede einzelne Waffe, sondern nur noch auf die Waffengattungen Kurz- oder Langwaffe abgestellt. Darüber hinaus sind pro Waffengattung in den 24 Monaten vor der Überprüfung nur noch ein
Thorsten Frei MdB Stellvertretender Vorsitzender
 
Platz der Republik 1 11011 Berlin T 030. 227-73972  F 030. 227-76972  thorsten.frei@bundestag.de www.cducsu.de
Dr. Mathias Middelberg MdB Vorsitzender der Arbeitsgruppe Innen und Heimat
 
Platz der Republik 1 11011 Berlin T 030. 227-71382  F 030. 227-76882  mathias.middelberg@bundestag .de
Marc Henrichmann MdB Berichterstatter Waffenrecht Arbeitsgruppe Innen und Heimat
 
Platz der Republik 1 11011 Berlin T 030. 227-79385  F 030. 227-70385  marc.henrichmann@bundestag. de
 

 
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Schießtermin pro Quartal oder sechs Schießtermine pro 12-Monats-Zeitraum nachzuweisen. Da derzeit in Behördenpraxis und Rechtsprechung zum Teil bis zu 18 Schießtermine pro Waffe und Jahr gefordert werden, bedeutet dies eine weitere erhebliche Entlastung der Sportschützen. Für Jäger ändert sich durch die Gesetzesnovelle beim Bedürfnisnachweis nichts; sie können ihr Bedürfnis nach wie vor durch Vorlage des Jagdscheins nachweisen.
Mit Zustimmung maßgeblicher Schützensportverbände führen wir eine Begrenzung der vom Sportschützen auf die gelbe Waffenbesitzkarte zu erwerbenden Schusswaffen auf zehn Stück ein. Hierdurch soll dem fallweise zu beobachtenden Horten einer großen Anzahl von Waffen entgegengewirkt werden. Weitere Waffen kann der Sportschütze ggf. mit besonderem Bedürfnisnachweis über die grüne Waffenbesitzkarte erwerben.
Regelabfrage beim Verfassungsschutz
Zukünftig wird bereits die bloße Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Vereinigung regelmäßig zum Ausschluss vom Erwerb bzw. Besitz einer Waffe führen – und zwar auch dann, wenn die Vereinigung noch nicht verboten ist. Diese Regelung wird konsequenterweise ergänzt durch die sogenannte Regelabfrage beim Verfassungsschutz; demnach müssen die Waffenbehörden künftig im Rahmen der regelmäßigen Zuverlässigkeitsprüfung beim Verfassungsschutz abfragen, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Antragsteller bzw. Waffenbesitzer extremistische Bestrebungen verfolgt. Mit dieser Neuregelung verhindern wir, dass Waffen in die Hände von Extremisten geraten. Das schafft mehr Sicherheit, ohne dass rechtstreue Schützen und Jäger beeinträchtigt werden.
Waffen-/Messerverbotszonen
Auf einstimmigen Wunsch der Innenministerkonferenz wird ferner die Möglichkeit der Länder, an kriminalitätsbelasteten Orten Waffen/Messerverbotszonen einzurichten, auf Orte erweitert, an denen sich besonders viele Menschen aufhalten (z. B. öffentliche Veranstaltungsorte, Einkaufszentren, Jugend-/Bildungseinrichtungen). 
Um mit der Neuregelung Menschen in Alltagssituationen nicht zu kriminalisieren, haben wir im parlamentarischen Verfahren dafür gesorgt, dass die Bundesländer weitreichende Ausnahmebestände vorsehen müssen. So sind beispielsweise Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis, Anwohner, Gewerbetreibende sowie Personen, die eine Waffe oder ein Messer in Zusammenhang mit Brauchtumspflege oder der Ausübung eines Sports mit sich führen, zwingend von einem Verbot auszunehmen.

 
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Verbot von Magazinen mit großer Ladekapazität
Die EU-Feuerwaffenrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten dazu, Magazine mit großen Ladekapazitäten (Langwaffen: mehr als 10 Patronen; Kurzwaffen: mehr als 20 Patronen) als verbotene Gegenstände einzustufen. Durch großzügige Besitzstands- und Übergangsregelungen (Stichtag: 13. Juni 2017) tragen wir den Interessen der Besitzer derartiger Magazine Rechnung; diese können ihre Magazine innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten des Gesetzes mittels einfacher Anzeige bei der Waffenbehörde „legalisieren“. Von der nach der Richtlinie möglichen Ausnahmeregelung für Sportschützen in bestimmten Disziplinen machen wir keinen Gebrauch, da in Deutschland keine Disziplin geschossen wird, bei der die Verwendung großer Magazine zwingend erforderlich ist. Soweit Sportschützen an einschlägigen Schießwettbewerben im Ausland teilnehmen oder sich darauf vorbereiten müssen, wird das Bundesinnenministerium auf das Bundeskriminalamt mit dem Ziel einer praktikablen Erteilung von Ausnahmegenehmigungen einwirken.
Nachtzieltechnik
Kontrovers diskutiert wurde die Regelung zur Nachtzieltechnik. Teile der Fraktion sahen die Freigabe kritisch, da der Einsatz der Technik im praktischen Gebrauch durchaus gefährlich ist. Wichtig war uns daher, dass der Einsatz zum Zwecke der Jagd nach dem Bundesjagdgesetz grundsätzlich verboten bleibt und es nicht zu einer allgemeinen Freigabe von Nachtzieltechnik kommt. Mit der rein waffenrechtlichen Freigabe ermöglichen wir aber nun den Bundesländern, von dem generellen Verbot im Bundesjagdgesetz abzuweichen und die Technik gezielt zum Beispiel zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest in ihrem Bereich zu erlauben. Im Innenausschuss haben wir dabei ausdrücklich betont, dass die Länder dabei Sicherheitsanforderungen – etwa durch von den Kommunen zu prüfende Mindestvorgaben hinsichtlich der Qualität der Geräte und der Qualifikation des Jägers – beachten sollten. Wir begrüßen zudem das Vorhaben des Bundeslandwirtschaftsministeriums, die Chancen und Risiken der Nutzung von Nachtsichttechnik bei der Schwarzwildjagd in einem Modellprojekt zu untersuchen.
Kennzeichnung der wesentlichen Teile von Schusswaffen
Zentrales Ziel der EU-Feuerwaffenrichtlinie ist eine verbesserte Rückverfolgbarkeit von Schusswaffen. Aus diesem Grund sind in Zukunft alle wesentlichen Teile von Schusswaffen zu kennzeichnen. Wichtig ist dabei: Bestandswaffen von Jägern, Sportschützen, Sammlern oder

 
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Brauchtumsschützen werden nicht nachgekennzeichnet.  Waffenhersteller und Händler müssen in Zukunft das Herstellen, Überlassen, den Erwerb und die Bearbeitung von Waffen durch Umbau oder Austausch eines wesentlichen Teils elektronisch im Nationalen Waffenregister anzeigen. Damit können die Behörden bei Bedarf rasch den gesamten Lebenszyklus einer Waffe von der Herstellung bis zur physischen Vernichtung lückenlos nachvollziehen. Ausnahmen von der Anzeigepflicht für Händler und Hersteller sind für Fälle der kurzfristigen Überlassung, beispielsweise zum Zwecke der Reparatur, ebenfalls vorgesehen. Damit tragen wir auch den Belangen der Büchsenmacher in ausreichendem Maße Rechnung.
Schalldämpfer
Jäger werden zukünftig ohne gesonderte Erlaubnis die für den Gehörschutz wichtigen Schalldämpfer erwerben und besitzen können. Damit wird eine wichtige Forderung der Jägerschaft erfüllt.
Mit dem heute beschlossenen Gesetz ist – vor allem aufgrund des Einsatzes der Unionsfraktion im Deutschen Bundestag – ein guter Ausgleich zwischen den Sicherheitsinteressen der Allgemeinheit und den berechtigten Belangen von Jägern, Sportschützen und Waffensammlern gelungen.
Mit freundlichen Grüßen
 

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Geschrieben
vor 16 Minuten schrieb karlyman:

Gibt es vor der Weihnachtspause/Sitzungspause überhaupt noch einen möglichen Termin im Bundesrat?

Wenn nicht, könnte sich das bis Jan./Feb. 2020 hinziehen.

Ja, nächste Woche ist im Bundesrat eine Sitzung.

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb Gutachter:

"Berlin, 13. Dezember 2019 3. Waffenrechtsänderungsgesetz
Bedürfnisprüfung
Nach dem Ersterwerb einer waffenrechtlichen Erlaubnis müssen Schießnachweise für das Fortbestehen des Bedürfnisses nur noch einmal nach fünf und einmal nach zehn Jahren vorgelegt werden. Danach genügt der Nachweis der Mitgliedschaft in einem Schießsportverein. Dies stellt – auch im Vergleich zur bisherigen Rechtslage – eine Erleichterung für Sportschützen dar. Zudem wird bei den Schießnachweisen nicht mehr auf jede einzelne Waffe, sondern nur noch auf die Waffengattungen Kurz- oder Langwaffe abgestellt. "

 

 

"Nicht mehr....abgestellt"??

Darauf wurde nach der bisherigen Regelung noch nie abgestellt.

 

Geschrieben
vor 7 Minuten schrieb Jack_Oneill:

Ich muss mich erst mal beruhigen.. Den Stuß von der Mihalic und der Renner macht mich wütend

 

Wie gesagt, ein Bob-Ross-Tutorial anschauen. 

Ist die gesündere Alternative zu Beruhigungstabletten, Besäufnis o.ä...

 

Und ja, Stuß bleiben die aus der Luft gegriffenen Aussagen der o.g. Protagonisten allemal.

Geschrieben (bearbeitet)

Mich hat vor allem dieser "Herr " Lind aufgeregt. Und zwar so das ich ihm spontan eine Nachricht zukommen lies

Zitat

 

Sehr geehrter Herr Lind,

 

mit Spannung habe ich als legaler Waffenbesitzer die 2. und 3.Lesung heute im Bundestag live verfolgt. Es war für mich wieder erschreckend wer da was von sich gegeben hat. ICH fühle mich nun wieder mal als Verbrecher, Rechtsextremer und Verfassungsfeind . Soviel Sach- und Fachunkenntnis hab ich selten gesehen. Aber.....SIE haben das alles noch mit einer Aussage getoppt die wirklich ein Fall für den Verfassungsschutz wäre. " Nicht die Verbände ....WIR sind der Souverän " sagten sie ganz Stolz.Waren sie bei dem Fach Demokratie in der Schule lieber auf einer Friday for Future Veranstaltung oder haben sie etwas nicht verstanden. DAS VOLK ist der Souverän, sie die gewählten Vertreter eben dieses Volkes. Noch jedenfalls. Nach solchen Aussagen und dem damit einhergehenden Selbstverständnis Ihrer Person, das SIE der Souverän sind, kann sich das ganz schnell ändern. Ich wünsche Ihnen jedenfalls alles gute in der außerparlamentarischen Opposition , wenn der wahre Souverän Ihnen solche Aussagen bei der nächsten Wahl danken wird.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Lasst uns diesen Jammerlappen, der bei der Schaverständigenanhörung fast weinte ob der Flut der Emails und Briefe ein weiters mal in einer solchen Flut ersticken. Der sollte noch lange spaß an uns haben, der SPD`ler...." wer hat uns verraten , die Sozialdemokraten" 

Bearbeitet von PetMan
Geschrieben (bearbeitet)

Am 20.12. gibt es 49 Tagespunkte im Bundesrat, da wird doch ein weiterer Tagesordnungspunkt noch rein passen. Und am 30. unterschreibt Herr Steinmeier, nach seiner Ansprache an das Volk, das Gesetz. Am 31. erscheint es im Bundesanzeiger und ab 01.01. ist es gültig.🤮

Bearbeitet von srdisponent
Geschrieben
vor 9 Minuten schrieb Zotti:

Gibt es bei der neuen Regelung für WBK gelb einen Bestandsschutz? Von dieser Beschränkung von 10 Waffen auf gelb hatte ich bisher nichts gehört.

 

Die Beschränkung auf 10 war auch zuvor nie Thema gewesen...

Das ist dieses mal so etwas wie der 2008 in letzter Minute gekommene "Einhandmesser"-Unsinn.

 

Und ein Bestandsschutz für vorhandenen "Mehrbesitz" auf Gelb ist drin, sofern bis zum Inkrafttreten des Gesetzes besessen.

Das besänftigt etwas die vorhandenen Besitzer, hält sie davon ab, massenhaft juristisch auf die Barrikaden zu gehen....

Ändert aber nichts daran, dass es auf Gelb dann künftig "kein Stück mehr darüber hinaus" gibt, und die Neubesitzer von vornherein entsprechend beschränkt.

"Gelb" wird massiv beschnitten.

Geschrieben
vor 25 Minuten schrieb Steam:

Achtet mal beim SPD-Helge drauf was er so von sich gibt...Zitat: "Wir (also er und seine Politikklowns) sind der Souverän!"

Und jetzt alle: "Artikel 20 Absatz 2, Artikel 20 Absatz 2, ..."

Geschrieben
vor 8 Minuten schrieb PetMan:

Mich hat vor allem dieser "Herr " Lind aufgeregt. Und zwar so das ich ihm spontan eine Nachricht zukommen lies

 

 

Das Volk ist schon der Souverän. Es hat aber ein Stück seiner Souveränität durch Wahlen auf Zeit an die gewählten Volksvertreter delegiert...

Und die machen mitunter seltsame Dinge daraus.

Geschrieben
Gerade eben schrieb karlyman:

 

Das Volk ist schon der Souverän. Es hat aber ein Stück seiner Souveränität durch Wahlen auf Zeit an die gewählten Volksvertreter delegiert...

Das bedeutet aber nur, dass diese Vertreter die Staatsgewalt ausüben. Das macht sie nicht zum Träger dieser Gewalt. Die "geht vom Volke aus". (Art 20 (2) GG)

Geschrieben
vor 8 Minuten schrieb srdisponent:

Am 20.12. gibt es 49 Tagespunkte im Bundesrat, da wird doch ein weiterer Tagesordnungspunkt noch rein passen. Und am 30. unterschreibt Herr Steinmeier, nach seiner Ansprache an das Volk, das Gesetz. Am 31. erscheint es im Bundesanzeiger und ab 01.01. ist es gültig.🤮

 

In der Neujahrsansprache:

"Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, am Ende dieses ereignisreichen Jahres 2019 hat uns alle die Erneuerung unseres Waffengesetzes stark beschäftigt und, ja, auch ein Stück weit erregt...."

 

:closedeyes:

Geschrieben
3 minutes ago, karlyman said:

 

In der Neujahrsansprache:

"Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, am Ende dieses ereignisreichen Jahres 2019 hat uns alle die Erneuerung unseres Waffengesetzes stark beschäftigt und, ja, auch ein Stück weit erregt...."

 

:closedeyes:

Mich erregt auch so einiges, aber ich mach da kein Gesetz draus.🙈

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