Zum Inhalt springen
IGNORED

Referendum: EU-Diktat nein!


MRCL

Empfohlene Beiträge

  • 3 Wochen später...

Das Referendum ist zustande gekommen. Die genaue Anzahl unterschriften wird ca. am 17/18 Januar bekannt; am 17. werden die Unterschriften offiziell übergeben.

 

https://www.20min.ch/schweiz/news/story/Schweizer-stimmen-ueber-EU-Waffenrecht-ab-13002090

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 2 Stunden schrieb Joe07:

@MRCL ihr Schweizer wisst wie es geht!

 

    

Noch ist nichts gewonnen. Ich habe leider etwas Bedenken bei der Abstimmung voraussichtlich im Mai, dass es möglicherweise kein Ja geben wird. Leider sind auch bei uns viele Frauen quasi links gewaschen bzw. links und diese Gruppe wählt eher dann Nein und bei dem Thema auch eher Nein. Weiter weiss ich nicht wie die Romandie (Speziell die Sorgenkantone Genf, Waadt, Jura und Neuenburg) da abstimmen wird und ich fürchte die sind eher dagegen als dafür, aber vielleicht gibt es ja eine Überraschung? Ob der Rest der Bevölkerung die mit Waffen direkt bzw. indirekt nichts mit Waffen zu tun hat, dann ein Ja in die Urne wirft, bleibt auch noch offen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Der Vergleich im Blick hinkt - vor 15 Jahren brauchte es noch keinen WES um das Stgw behalten zu können.

Nicht so wie heute: viele, die dieses Prozedere noch nie gemacht machen scheuen den Aufwand und die Kosten, so die Antwort im

Bekanntenkreis warum das Stgw nicht behalten wurde... 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor einer Stunde schrieb gungir:

Der Vergleich im Blick hinkt - vor 15 Jahren brauchte es noch keinen WES um das Stgw behalten zu können.

Nicht so wie heute: viele, die dieses Prozedere noch nie gemacht machen scheuen den Aufwand und die Kosten, so die Antwort im

Bekanntenkreis warum das Stgw nicht behalten wurde... 

Mhm und als mir ein ehemaliger Armeekoch dies sagte, habe ich ihn gefragt, ob er weiss, wie viel er für sein Kochgewehr verlangen kann. 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 41 Minuten schrieb MRCL:

Mhm und als mir ein ehemaliger Armeekoch dies sagte, habe ich ihn gefragt, ob er weiss, wie viel er für sein Kochgewehr verlangen kann. 

Dazu passend https://www.blick.ch/news/politik/preislich-attraktiv-pistolen-sind-begehrt-auf-dem-markt-id15101651.html Selbst 2010 erlebt bei der Abgabe. Jemand vergass den WES Zuhause und konnte darum die Waffe nicht ins Privateigentum übernehmen. Kumpel von mir vergass den WES vor der Abgabe anzufordern, war dann auch zu spät. Ich hätte den WES beinahe vor der Abgabe Zuhause vergessen. Beim Abschliessen der Haustür gerade noch gemerkt, zurück in die Wohnung und WES eingepackt, sonst wäre ich ohne Waffe nach Hause gekommen. :blush:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Und vor 15 Jahren wurden absolut gesehen, also so rein zahlenmässig, mehr Leute entlassen als heute. Darum auch die absolute Abnahme.

 

Vor 15 Jahren fand die Entlassung mit 50 statt. Da hatte man mehr Interesse am Sportschiessen als mit 30. Und man hat "seine" Waffe auch länger gehabt.

 

Wenn ich mich richtig erinnere, musste man schon früher gewisse Schiessen absolvieren, um die Waffe zu behalten.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 9 Minuten schrieb Swisswaffen:

Wenn ich mich richtig erinnere, musste man schon früher gewisse Schiessen absolvieren, um die Waffe zu behalten.

Nein es war nicht so. Ich weiss es weil ich meine Waffe einfach in die Hand gedrückt bekommen haben. Jetzt wo ich wieder die Uniform angezogen habe, habe eine neue Bekommen und werden die neuen Konditionen gelten.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor einer Stunde schrieb joker_ch:

Nein es war nicht so. Ich weiss es weil ich meine Waffe einfach in die Hand gedrückt bekommen haben. Jetzt wo ich wieder die Uniform angezogen habe, habe eine neue Bekommen und werden die neuen Konditionen gelten.

Ausnahmen gabs immer, je nach Zeughäusler. Es gibt auch Stories, in welchen das Stgw unabgeändert dem Wehrmann in die Hand gedrückt wurde. Illegalerweise.

 

Aaber ich habe in einem Vereinsprogramm von 1994 folgenden Passus gefunden:

Wer bei der Entlassung aus der Dienstpflicht den Karabiner oder das Sturmgewehr als Eigentum behalten will, muss in den letzten drei Jahren das Obligatorische und das Feldschiessen je ein mal geschossen haben (Eintrag im Schiessbüchlein).

 

Ist halt etwas mehr als 15 Jahre her. Und ein OP und ein FS in drei Jahren war auch keine Kunst. Doch, das FS schon. Zu bemerken ist, dass die "alten" Wehrmänner zu dieser Zeit noch "dienstpflichtig" waren, jedoch nicht "schiesspflichtig". Somit war das OP nicht mehr obligatorisch in den letzten Jahren.

Bearbeitet von Swisswaffen
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Zeitungsartikel wie die oben verlinkten vom Blick riechen schon sehr streng nach Abstimmungspropaganda. Der Tenor ist immer: "für die meisten ändert sich gar nichts, jetz habt euch mal nicht so". Häufig wird z.B. behauptet, dass Jäger überhaupt nicht betroffen wären, was nicht stimmt: in der WV wird der Art. 10 aufgehoben, d.h. auch für Jagdrepetierer wird die WES- Pflicht eingeführt. Es wäre wichtig, da schon jetzt in den Leserkommentaren sachlich Aufklärungsarbeit zu leisten!

 

Ich habe versucht, mir anhand der Entwürfe des WaffG und der WV einen Überblick zu verschaffen, was sich tatsächlich praktisch ändern würde, und das ist in manchen Fragen gar nicht so einfach. Vielleicht würde ein Jurist besser durchblicken, ich hoffe, dass Protell da mal mit einer allgemeinverständlichen Zusammenfassung kommt.

 

Der Entwurf zur Änderung des WaffG ist ja recht offen (sprich: schwammig) formuliert, die WV präzisiert das. Die WV kann vom Bundesrat geändert werden, wenn z.B. die EU mit der Umsetzung der Feuerwaffenrichtlinie in CH nicht zufrieden ist, ohne dass es gegen eine solche Änderung ein Referendumsrecht gäbe. Es lohnt sich also auch, die Vorlagen auf diese Gefahr hin zu studieren und auszulegen. Beispiel: im Gesetz Art. 42b ist das Nachmelden von Waffen geregelt, die neu als verboten gelten. Eine audrückliche Formulierung zum Besitzstand fehlt. Die WV schteibt in Art. 71 "Meldung und Bestätigung des rechtmässigen Besitzes von Feuerwaffen": "Feuerwaffen, die unter die Ausnahme nach Art. 42b Abs. 2 WG fallen, dürfen mit Ladevorrichtungen mit hoher Kapazität ausgerüstet werden". Das lässt sich klar als Besitzstandsgarantie auslegen, aber eben: es steht nur in der WV, und da könnten schnell mal ein paar Sätze gestrichen werden...

 

Schwach Positives habe ich sogar auch gefunden: gemäss Art. 13b WV ist neu eine Ausnahmebewilligung für Schlag- und Wurfgeräte möglich, die Kampfsportlern das Training mit gewissen Waffen (Nunchaku z.B.) ermöglichen könnte, ohne dass sie dafür nach Tschechien fahren müssen.

 

Insgesamt habe ich den Eindruck, dass sich bei einer Umsetzung, wie sie jetzt in der WV geregelt ist, materiell tatsächlich nicht massiv viel ändert, teilweise hängt das aber davon ab, wie Ausnahmebewilligungen z.B. für Waffen nach Art. 5 Abs.1 Buchst. d von den Kantonen gehandhabt werden. Was man aber feststellen muss: es werden an allen Orten umfangreiche neue bürokratische Schikanen und Hürden errichtet, die Verwaltung bläht sich, und wenn ich mein Hobby im jetzigen Stil weiterführen will, werde ich stapelweise neue Formulare brauchen...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 3 Stunden schrieb Bergler:

 

 

 

 

Insgesamt habe ich den Eindruck, dass sich bei einer Umsetzung, wie sie jetzt in der WV geregelt ist, materiell tatsächlich nicht massiv viel ändert, teilweise hängt das aber davon ab, wie Ausnahmebewilligungen z.B. für Waffen nach Art. 5 Abs.1 Buchst. d von den Kantonen gehandhabt werden. Was man aber feststellen muss: es werden an allen Orten umfangreiche neue bürokratische Schikanen und Hürden errichtet, die Verwaltung bläht sich, und wenn ich mein Hobby im jetzigen Stil weiterführen will, werde ich stapelweise neue Formulare brauchen...

Heisst im Klartext, (mindestens) 150 Franken für die Ausnahmebewilligung der dann verbotenen Waffen. Jenachdem kann das ganz schön teuer werden! Verkauf und Kauf solcher dann verbotener Waffen, insbesondere der private Verkauf/Kauf, werden dann wohl massiv zurückgehen. Wie dies dann schlussendlich im Detail in Zukunft aussehen könnte, wissen wahrscheinlich zur Zeit nicht mal die für das Waffenrecht zuständigen Beamten des EJPD. Es werden wohl bald einige LWB's bei uns sich Gedanken machen ob sie dieses Jahr überhaupt noch Waffen erwerben und wenn Ja welche Waffe/n. Werden die Anforderungen höher gestellt, wird es zukünftig sicherlich eher weniger Neuerwerbungen geben an Waffen insbesondere dann an für verbotene Waffen.

 

Was mir Sorgen macht, ist dann der möglicherweise Vereinszwang ähnlich wie in Deutschland speziell für Nicht-Ordonnanzwaffen. Ob dann ein typisch schweizerischer Kompromiss rauskommt oder irgendwas "gewurschtelt" wird, weiss heutzutage noch niemand! Zumindestens eines dürfte klar sein, das noch liberale Waffenrecht was wir bis heute kannten, könnte leider bald zu Ende sein.

 

Ich fürchte leider und die Medienproganda von Blick, 20 min etc. ist/war schon immer eher feindlich bezüglich liberales Waffenrecht in der Schweiz, dass die Abstimmung über das Referendum verloren geht. Der Bundesrat, Economiesuisse etc. werden dem Herr und Frau Schweizer wieder Angst machen, müsse ja nicht dem Referendum zustimmen, Schengen stehe auf dem Spiel, man verliere so und so viele Arbeitsplätze etc. Voilà und schon wird das bis dahin noch in weiten Teilen liberale Waffenrecht geopfert werden für eine quasi Scheinsicherheit à la Schengen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 9 Stunden schrieb WOF:

bis 1998

 

Nur gegen Ausnahme- bzw. Sonderbewilligung, so wie heute. Schweizweit. Kann ich von 1990 bis 1998 mit Sicherheit sagen. Alles Andere wäre illegal.

 

Vollautomaten waren trotz den kantonalen Gesetzen einheitlich geregelt (Konkordat, auch AG hat in diesem Punkt mitgezogen).

 

So durfte ich jeweils von 1990 bis 1994 Sonderbewilligungen vorlegen, um Vollautomaten von der Armee zu erwerben.

Bearbeitet von Swisswaffen
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 2 Stunden schrieb Swisswaffen:

Nur gegen Ausnahme- bzw. Sonderbewilligung, so wie heute. Schweizweit. Kann ich von 1990 bis 1998 mit Sicherheit sagen. Alles Andere wäre illegal.

 

Vollautomaten waren trotz den kantonalen Gesetzen einheitlich geregelt (Konkordat, auch AG hat in diesem Punkt mitgezogen).

 

So durfte ich jeweils von 1990 bis 1994 Sonderbewilligungen vorlegen, um Vollautomaten von der Armee zu erwerben.

Es war durchaus unübersichtlich, aber nicht so wie du behauptest.

Ich habe meine Automaten legal erworben und habe keinerlei

Bewilligung gebraucht.

Hier ist eine (stark vereinfachte) geschichtliche Abwicklung des

schweizer Waffenrechts nachzulesen: http://www.lewas.ch/poli.htm#gesch

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

In dem Beitrag steht zu lesen:

Zitat

Vollautomatische Waffen waren nicht im Handel erhältlich,

konnten aber von Händlern vermittelt werden.

Das gezeigte Dokument referiert auf eine kantonale Gesetzgebung.

Das ist ja ausdrücklich erwähnt.

 

 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.