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IGNORED

WBK für griechischen Bürger


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Geschrieben

Moin zusammen,

 

ein Bekannter von mir hat einen Griechischen Pass aber Malerbetrieb und Familie in DE. In Griechenland ist er Jäger, der Jagdschein wird hier aber nicht anerkannt.

Kann er, wenn er das komplette Procedere durchläuft, in Deutschland eine WBK bekommen? Die Suchfunktion im Forum hat mir leider nicht weitergeholfen.

 

Gruß Stephan

Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb Python:

Kann er, wenn er das komplette Procedere durchläuft, in Deutschland eine WBK bekommen?

Ja

Geschrieben

§ 4 WaffG

(2) Die Erlaubnis zum Erwerb, Besitz, Führen oder Schießen kann versagt werden, wenn der Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt nicht seit mindestens fünf Jahren im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat.

 

Das ist wohl erfüllt, wenn er Betrieb und Familie hier hat ?

Geschrieben

Ich setz noch eins drauf: Wir haben auch indische Expats, Japaner etc im Verein, mit eigener WBK. Die gehen dann z.T. mit Übersetzer in die Sachkundeprüfung, hat mir einer gesagt... Geht also alles.

  • 2 Jahre später...
Geschrieben

Hallo allerseits,

 

vielleicht kann mir jemand Informationen in entgegengesetzter Richtung geben.

 

Ich bin deutscher Jäger und Sportschütze seit 30 Jahren.

 

Nun überlege ich nach Griechenland auszuwandern.

 

Kennt sich vielleicht jemand damit aus, wie es damit aussieht, ob man in Griechenland nach eintritt in einem Schützenverein,

dortiger regelmässiger Teilnachme am Schiessen usw. (Voraussetzungen sind was den Erhalt einer WBK angeht änlich wie in der BRD)

später auch seine Waffen die man in Deutschland schon im Besitz hat nachholen und in eimne griechische WBK eintragen lassen kann ?

 

Leider finde ich dazu auch keinerlei Infos im Netz, und habe leider noch keinen Ansprechpartner dort vor Ort.

 

Falls jemand hier anwesend ist der sich mit den entsprechenden Gegebenheiten in Griechenland auskennt,

wäre ich sehr dankbar falls dieser mir einige Auskünfte erteien könnte.

 

Vielen Dank

 

Geschrieben
Am 25.7.2018 um 16:08 schrieb Sebastians:

§ 4 WaffG

(2) Die Erlaubnis zum Erwerb, Besitz, Führen oder Schießen kann versagt werden, wenn der Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt nicht seit mindestens fünf Jahren im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat.

Hinsichtlich EU Bürgern dürfte das wohl nicht mehr angewendet werden dürfen.

Geschrieben

Es gibt in Deutschland eine staatliche Stelle die sich mit der Diskriminierung von EU Bürgern beschäftigt.

Einfach mal kontaktieren.

Da es EU weit kein Problem mit dem Führungszeugnis mehr gibt  und der Datenaustausch auch gut funktioniert fällt das weg.

Ich habe in DE eine waffenrechtliche Erlaubnis obwohl ich dort seit über 10 Jahren keinen gemeldeten Wohnsitz mehr habe.

 

Geschrieben

Ich würde mir einen Dolmetscher nehmen und ein Schreiben an das griechische Generalkonsulat und an das griechische Innenministerium schicken. Griechenland ist schön, aber sehr chaotisch und bürokratisch. Ich denke nicht, dass es möglich ist, außer vielleicht für Repetierwaffen. 

Geschrieben
vor 12 Minuten schrieb micky123:

Es gibt in Deutschland eine staatliche Stelle die sich mit der Diskriminierung von EU Bürgern beschäftigt.

In Griechenland gehen die Uhren anders. Das entscheidet am Ende irgendeine Kleinstadtpräfketur, denen das am Hintern vorbei geht. Seit Jahrzehnten werden in GR zum Beispiel bestimmte Ethnien von der Schulpflicht ausgeschlossen, obwohl es gegen EU Recht ist. Und so weiter und so fort.

Geschrieben

Wenn die Genehmigungsbehörde bei einem EU Ausländer die 5 Jahresfrist anwenden will, muss sie dies begründen. Eine solche Begründung dürfe in der Regel sehr Schwierig sein.

 

frogger

 

  • 11 Monate später...
Geschrieben (bearbeitet)
Am 26.9.2020 um 14:53 schrieb Rehjaeger:

Hallo allerseits, ...

Ja, das geht. Es sind fast die gleichen Voraussetzungen wie in Deutschland die man zu erfüllen hat. Am besten mal mit einem Sportschützen Club vor Ort in Verbindung setzen ...

 

Bearbeitet von cartridgemaster
überflüssiges Vollzitat gekürzt
Geschrieben
Am 25.7.2018 um 16:33 schrieb Gast:

Ich setz noch eins drauf: Wir haben auch indische Expats, Japaner etc im Verein, mit eigener WBK. Die gehen dann z.T. mit Übersetzer in die Sachkundeprüfung, hat mir einer gesagt... Geht also alles.

FIND ICH GEIL......wo issen das?.....Düsseldorf?

 

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