Zum Inhalt springen
IGNORED

WBK für griechischen Bürger


Python

Empfohlene Beiträge

Moin zusammen,

 

ein Bekannter von mir hat einen Griechischen Pass aber Malerbetrieb und Familie in DE. In Griechenland ist er Jäger, der Jagdschein wird hier aber nicht anerkannt.

Kann er, wenn er das komplette Procedere durchläuft, in Deutschland eine WBK bekommen? Die Suchfunktion im Forum hat mir leider nicht weitergeholfen.

 

Gruß Stephan

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

§ 4 WaffG

(2) Die Erlaubnis zum Erwerb, Besitz, Führen oder Schießen kann versagt werden, wenn der Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt nicht seit mindestens fünf Jahren im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat.

 

Das ist wohl erfüllt, wenn er Betrieb und Familie hier hat ?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich setz noch eins drauf: Wir haben auch indische Expats, Japaner etc im Verein, mit eigener WBK. Die gehen dann z.T. mit Übersetzer in die Sachkundeprüfung, hat mir einer gesagt... Geht also alles.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 2 Jahre später...

Hallo allerseits,

 

vielleicht kann mir jemand Informationen in entgegengesetzter Richtung geben.

 

Ich bin deutscher Jäger und Sportschütze seit 30 Jahren.

 

Nun überlege ich nach Griechenland auszuwandern.

 

Kennt sich vielleicht jemand damit aus, wie es damit aussieht, ob man in Griechenland nach eintritt in einem Schützenverein,

dortiger regelmässiger Teilnachme am Schiessen usw. (Voraussetzungen sind was den Erhalt einer WBK angeht änlich wie in der BRD)

später auch seine Waffen die man in Deutschland schon im Besitz hat nachholen und in eimne griechische WBK eintragen lassen kann ?

 

Leider finde ich dazu auch keinerlei Infos im Netz, und habe leider noch keinen Ansprechpartner dort vor Ort.

 

Falls jemand hier anwesend ist der sich mit den entsprechenden Gegebenheiten in Griechenland auskennt,

wäre ich sehr dankbar falls dieser mir einige Auskünfte erteien könnte.

 

Vielen Dank

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Am 25.7.2018 um 16:08 schrieb Sebastians:

§ 4 WaffG

(2) Die Erlaubnis zum Erwerb, Besitz, Führen oder Schießen kann versagt werden, wenn der Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt nicht seit mindestens fünf Jahren im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat.

Hinsichtlich EU Bürgern dürfte das wohl nicht mehr angewendet werden dürfen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Es gibt in Deutschland eine staatliche Stelle die sich mit der Diskriminierung von EU Bürgern beschäftigt.

Einfach mal kontaktieren.

Da es EU weit kein Problem mit dem Führungszeugnis mehr gibt  und der Datenaustausch auch gut funktioniert fällt das weg.

Ich habe in DE eine waffenrechtliche Erlaubnis obwohl ich dort seit über 10 Jahren keinen gemeldeten Wohnsitz mehr habe.

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich würde mir einen Dolmetscher nehmen und ein Schreiben an das griechische Generalkonsulat und an das griechische Innenministerium schicken. Griechenland ist schön, aber sehr chaotisch und bürokratisch. Ich denke nicht, dass es möglich ist, außer vielleicht für Repetierwaffen. 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 12 Minuten schrieb micky123:

Es gibt in Deutschland eine staatliche Stelle die sich mit der Diskriminierung von EU Bürgern beschäftigt.

In Griechenland gehen die Uhren anders. Das entscheidet am Ende irgendeine Kleinstadtpräfketur, denen das am Hintern vorbei geht. Seit Jahrzehnten werden in GR zum Beispiel bestimmte Ethnien von der Schulpflicht ausgeschlossen, obwohl es gegen EU Recht ist. Und so weiter und so fort.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 11 Monate später...
Am 26.9.2020 um 14:53 schrieb Rehjaeger:

Hallo allerseits, ...

Ja, das geht. Es sind fast die gleichen Voraussetzungen wie in Deutschland die man zu erfüllen hat. Am besten mal mit einem Sportschützen Club vor Ort in Verbindung setzen ...

 

Bearbeitet von cartridgemaster
überflüssiges Vollzitat gekürzt
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.