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Änderung der Aufbewahrungsregeln 2017 und Stellungnahme der Verbände


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Geschrieben

Ich bräuchte etwas Support:

Wie der Interessierte weiß läuft in Kürze die Frist ab, um gegen die letztes Jahr erfolgten Änderungen der Aufbewahrungsregeln Verfassungsbeschwerde einzulegen. Ich habe dies vor, würde aber gerne im Sinne einer möglichst breiten Argumentation auch - soweit mir noch nicht bekannt, einschlägig und stichhaltig - die damals gegen die beabsichtigte Änderung erhobenen Einwände einschließen. Angeblich wurde letztes Jahr eine gemeinsame Stellungnahme der Verbände abgegeben. Ich habe versucht, sie vom FWR zu erhalten, aber die Jungs rühren sich nicht (soviel zum Thema Verbände). Hat jemand einen link dazu oder gar selbst und kann sie mir zukommen lassen?

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Geschrieben

ICh vermute die behördlich Einschätzung, dass es eigentlich keinen faktisch nachweisbaren Verbesserungsbedarf gibt, ist das stärkste Argument.

Viel Spaß und ich glaube nicht, dass es verhandelt wird.

Geschrieben

Irgendwo stand doch in der Begründung für diese Gesetzesänderung drin, dass sich die bisherigen Schutzklassen (oder Aufbewahrungsrichtlinien? - nagel mich nicht auf den Begriff fest) bewährt haben sollen. Das ist ja vielleicht schonmal ein grundsätzlicher Ansatzpunkt.

 

Dann hatte @Schwarzwälder auch mehrfach darauf hingewiesen, dass die A+B-Klassen (deren Norm wohl schon längst ausgelaufen war) auch einfach durch die (sehr ähnlichen?) Klassen "S1" bzw. "S2" hätten ersetzt werden können. Das hätte dann dem "bewährten" Standard entsprochen, ohne grundlos die Tresorklassenpflicht noch weiter zu verschärfen.

Geschrieben
vor 49 Minuten schrieb MarkF:

Ich bräuchte etwas Support:

Wie der Interessierte weiß läuft in Kürze die Frist ab, um gegen die letztes Jahr erfolgten Änderungen der Aufbewahrungsregeln Verfassungsbeschwerde einzulegen. Ich habe dies vor, würde aber gerne im Sinne einer möglichst breiten Argumentation auch - soweit mir noch nicht bekannt, einschlägig und stichhaltig - die damals gegen die beabsichtigte Änderung erhobenen Einwände einschließen. Angeblich wurde letztes Jahr eine gemeinsame Stellungnahme der Verbände abgegeben. Ich habe versucht, sie vom FWR zu erhalten, aber die Jungs rühren sich nicht (soviel zum Thema Verbände). Hat jemand einen link dazu oder gar selbst und kann sie mir zukommen lassen?

So wie auch wegen dem § 6 und was noch ?

 

Geschrieben
vor 36 Minuten schrieb CZM52:

So wie auch wegen dem § 6 und was noch ?

 

Ich habe wiederholt erklärt, daß ich als Sammler alles bekomme, woran mein Herz hängt, und mich § 6 AWaffV daher nicht (mehr) belastet. Also habe ich, da nicht betroffen, leider keinerlei Möglichkeit, selbst dagegen vorzugehen. Und da anscheinend kein anderer, der betroffen ist,  (nicht nur) mir ein entsprechendes Mandat erteilen, sich dagegen zur Wehr setzen will, bleibt die Vorschrift eben bestehen.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb schiiter:

ICh vermute die behördlich Einschätzung, dass es eigentlich keinen faktisch nachweisbaren Verbesserungsbedarf gibt, ist das stärkste Argument.

Viel Spaß und ich glaube nicht, dass es verhandelt wird.

 

Die Verbände haben sich sicherlich nicht auf diesen Punkt und eine bloße Behauptung beschränkt. Es ist aber bezeichnend, daß die Verbände in Wirklichkeit nur Papiertiger sind und Versuche, die Regelung verfassungsgerichtlich überpüfen zu lassen, geradezu torpedieren. 

 

Im übrigen teile ich Deine Meinung, aber wer sich nicht wehrt, der lebt verkehrt. Man muß es zumindest versuchen ...

 

Also Leute, her mit dem Dokument, irgendeiner wird es doch wohl haben ...

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Geschrieben

Was trifft dich denn so unmittelbar hart an der neuen Regelung, als das man aus Sicht des BVerfG vom Grundsatz der Subsidiarität/Rechtswegerschöpfung eine Ausnahme machen sollte?

Oder einfach Versuch macht kluch und deine Begründung dann hinterher in den Fachinstanzen heranziehen?

Geschrieben (bearbeitet)

Welche Subsidiarität? Die neuen Aufbewahrungsregeln gelten für jedermann ohne das Erfordernis irgendeines Verwaltungshandelns, Verwaltungsakts. Und erst gegen die neuen Regeln verstoßen, dann eine Kontrolle abwarten oder den Verstoß selbst anzeigen, dann den Instanzenweg beschreiten, mit der Gewißheit, daß eine bei pragmatischer Sichtweise bedauerlicherweise vermutlich zu erwartende negative Entscheidung die eigene Zuverlässigkeit zerstört, ist eine "Option", die auch das BVerfG nicht als solche behauptet. Das bedeutet, daß z.B. der Besitzer einiger hundert Luftgewehre (einschließlich Nicht-Spielzeuge-Softair) ab 6.7.2017 einen externen Lagerraum anmieten und diesen nach dem Regelungswortlaut mit (abschließbaren) Schränken vollstellen muß (weil er zuhause keinen Platz für so viele Schränke hat). Und zwar auch dann, wenn in seinem Haus, einer Wohnung keine Minderjährige oder sonstwie Gehandicapte verkehren, nie, niemals. Von der unmittelbar geltenden Aufbewahrungspflicht von Feuerwaffen nicht zu reden.

 

Und bitte: Ich will das hier nicht weiter diskutieren, ich hätte lediglich gerne diese Stellungnahme.

Bearbeitet von MarkF
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Geschrieben
vor 19 Minuten schrieb P22:

Was trifft dich denn so unmittelbar hart ...

Darum geht es doch gar nicht.

Es geht im Grundsatz darum, dass wieder einmal staatlicherseits ein Gesetz geändert/verschärft wurde, obwohl dazu de facto kein Anlass bestand.

Zitat

"Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu machen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu machen."

Charles Baron de Montesquieu, französischer Schriftsteller, Philosoph und Staatstheoretiker,  * 18.01.1689, † 10.02.1755
 
Beantworte einfach folgende Frage:
Wieviele Schusswaffen, die gem. den seit 2003 geltenden gesetzlichen Bestimmungen in Privathaushalten vorschriftsmäßig in gesetzeskonformen Verwahrgelassen aufbewahrt wurden, sind aus diesen entwendet und anschließend bei kriminellen Handlungen verwendet worden?
 
Für Deine erschöpfende Antwort danke ich im Voraus. :hi:
 
CM
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Geschrieben

Pressemeldung des DJV vom 16.12.2016

 

Zitat

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erhalten Sie eine Pressemeldung vom Deutschen Jagdverband (DJV) zur Veröffentlichung und weiteren Verwendung.

 

Kritik an geplanter Neuregelung zur Waffenaufbewahrung

Verbändeanhörung zur Änderung des Waffengesetzes

(Berlin, 16. Dezember 2016) Der Deutsche Jagdverband kritisiert eine geplante Neuregelung der Bestimmungen zur Waffenaufbewahrung. Die Anhebung der Standards zur Waffenaufbewahrung trage zur Erhöhung der öffentlichen Sicherheit nichts bei.

Die Allianz der im Forum Waffenrecht zusammengeschlossenen Verbände von Deutschem Schützenbund (DSB), Bund der Militär- und Polizeischützen (BdMP), Bund Deutscher Sportschützen (BDS), Deutscher Jagdverband (DJV), Deutsche Schießsport Union (DSU), Verband der Hersteller von Jagd-, Sportwaffen und Munition (JSM) und Verband Deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler (VDB), die etwa 2,5 Millionen rechtschaffene Bürgerinnen und Bürger vertreten, haben in einer Stellungnahme insbesondere die Anhebung der Standards der Waffenaufbewahrung abgelehnt, begrüßen jedoch einzelne der geplanten weiteren Änderungen.

Kernpunkt der Änderung ist eine Anpassung der Aufbewahrungsvorschriften für Waffen. Neben einer Anpassung an aktuelle Normen sieht der Entwurf (den das Bundesinnenministerium den betroffenen Verbänden zur Stellungnahme überlassen hat) eine Anhebung der Aufbewahrungsstandards vor. Für bestehende Waffenschränke soll es eine unbefristete Regelung zur Weiterbenutzung geben, so dass nicht automatisch jeder Waffenbesitzer zur Anschaffung eines neuen Waffenschrankes verpflichtet ist. Diesen Bestandsschutz begrüßen die Verbände, fordern aber eine Klarstellung für bestimmte typische Fallkonstellationen (z.B. wenn Waffen bisher von Familienmitgliedern gemeinsam aufbewahrt werden).

Der DJV hält die Anhebung der Aufbewahrungsstandards für nicht erforderlich und lehnt diese ab. In der Stellungnahme hat er insbesondere darauf hingewiesen, dass keine Daten zu Diebstählen und dem Aufbruch von Waffenschränken vorlägen. „Es ist Augenwischerei, wenn ohne statistische Daten die Aufbewahrungsvorschriften angehoben werden“ sagte DJV-Präsidiumsmitglied Helmut Dammann-Tamke. Die Zahl der insgesamt gestohlenen erlaubnispflichtigen Waffen spiele auch im Vergleich zur hohen Zahl der bereits vorhandenen illegalen Waffen keine erhebliche Rolle. Im Jahr 2015 wurden genau 572 Waffen gestohlen, was 0,004 % des Bestandes an illegalen Waffen entspricht (Schätzungen gehen von 10 bis 20 Millionen aus). Jede gestohlene Waffe sei zwar eine zu viel, aber die wichtigsten Quellen illegaler Waffen seien illegale Importe und mangelhaft deaktivierte Schusswaffen, sagte Dammann-Tamke weiter. Von den 572 gestohlenen Waffen dürfte nur ein Bruchteil aus ordnungsgemäß verschlossenen Schränken entwendet worden sein. Die Zahlen seien so unbedeutend, dass es darüber noch nicht einmal Daten gebe.

Weitere Änderungen dienen vor allem der Verwaltungsvereinfachung, Klarstellungen, redaktionellen und anderen Anpassungen und werden vom DJV überwiegend begrüßt.

 

Geschrieben

Und hier noch eine PM des DJV vom 19.05.2017

 

Zitat

Sie erhalten eine Pressemeldung des Deutschen Jagdverbandes (DJV) zur Veröffentlichung und weiteren Verwendung. Für ein druckbares Foto klicken Sie bitte auf die Ansicht.

 

Bundestag beschließt neues Waffengesetz

Waffen müssen künftig in Schränken der Sicherheitsstufe Null aufbewahrt werden. Der Deutsche Jagdverband begrüßt Nachbesserungen beim Bestandsschutz.

(Berlin, 19. Mai 2017) Der Bundestag hat gestern Abend Änderungen des Waffengesetzes beschlossen. Die für Waffenbesitzer wichtigste Änderung betrifft die Vorschriften zur Waffenaufbewahrung. Diese wurden verschärft: Nach der Neuregelung müssen erlaubnispflichtige Schusswaffen in einem Waffenschrank der Stufe 0 nach EN 1143-1 aufbewahrt werden. Allerdings gilt ein Bestandsschutz für die bisher benutzen Schränke: Nach den ursprünglichen Plänen des Bundesinnenministeriums hätten sich die circa 1,5 Mio. legalen Waffenbesitzer (in erster Linie Jäger, Sportschützen und Sammler historischer Waffen) nach fünf Jahren mit neuen Waffenschränken ausstatten müssen. Nun dürfen die bereits verwendeten Schränke auch darüber hinaus weitergenutzt werden. Dies gilt auch für neu erworbene Waffen, sofern die Kapazität des vorhandenen Schrankes ausreicht. Wer nach dem Inkrafttreten der Änderung erstmals eine Waffe oder einen neuen oder weiteren Waffenschrank erwirbt, muss dagegen einen Schrank nach den neuen Normen kaufen.

DJV und FWR haben Verschärfung abgelehnt

Der Deutsche Jagdverband (DJV) hatte gemeinsam mit den im Forum Waffenrecht (FWR) zusammengeschlossenen Verbänden zum Gesetzentwurf Stellung genommen und die Anpassung an aktuelle Normen zwar begrüßt, aber eine deutliche Verschärfung abgelehnt. Die bisher maßgebliche VdMA-Norm wird nicht mehr aktualisiert und überwacht, daher war eine Anpassung nachvollziehbar. Allerdings wäre nach Auffassung der Verbände eine Anpassung an die Stufen S1/S2 nach Euronorm ausreichend gewesen. „Hier wird das Kind mit dem Bade ausgeschüttet“, sagte DJV-Präsidiumsmitglied Helmut Dammann-Tamke, denn illegale Waffen kämen meist aus illegalen Einfuhren und nicht aus Wohnungseinbrüchen. Hundertprozentige Sicherheit sei eine Illusion und die bisherigen Standards ausreichend, sagte Dammann-Tamke weiter. Zudem sei die Datengrundlage für eine Verschärfung nicht ausreichend.

Bestandsschutz für alte Waffenschränke ausgeweitet

Begrüßt haben die beiden Verbände allerdings einen umfassenden Bestandsschutz für Waffenschränke zugunsten der Besitzer. In ihrer Stellungnahme haben DJV und FWR weitreichende Nachbesserungen beim vorgeschlagenen Bestandsschutz gefordert, die in zentralen Punkten erfüllt wurden. Gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf hat der Bundestag den Bestandsschutz für Besitzer alter Waffenschränke ausgeweitet. Bisher genutzte Schränke dürfen nicht nur unbefristet weitergenutzt werden. Sondern die Regelung gilt nach den Nachbesserungen im parlamentarischen Verfahren auch für Mitbewohner, die ihre Waffen gemeinsam aufbewahren. Anders als im Entwurf ursprünglich vorgesehen, handelt es sich bei der fahrlässigen Falschaufbewahrung von Munition nach wie vor um eine Ordnungswidrigkeit. Nach dem Regierungsentwurf sollte es sich dabei künftig um eine Straftat handeln. Auch dies hatten DJV und FWR als unverhältnismäßig kritisiert.

Verfassungsschutz-Abfrage nicht verpflichtend

Die Änderung des Waffengesetzes befasst sich inhaltlich auch mit dem Anliegen des Bundesrates, für die Überprüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit eine Abfrage bei den Verfassungsschutzbehörden verpflichtend zu machen. Diese Anliegen hatten nicht nur DJV und FWR, sondern auch die Bundesregierung in ihrer Stellungnahme zum Gesetzentwurf des Bundesrates erfolgreich kritisiert: Eine verpflichtende Abfrage wird es auch künftig nicht geben, sie ist aber weiterhin möglich. Ein jetzt gefundener Kompromiss trägt einerseits den geäußerten Bedenken Rechnung. Andererseits werden durch eine Änderung des Waffenregister-Gesetzes die Möglichkeiten der Behörden verbessert, den Erwerb von Schusswaffen durch Personen mit verfassungsfeindlichen Motiven zu verhindern.

Weitere Änderungen betreffen insbesondere das Verwaltungsverfahren und beseitigen technische Mängel vorheriger Gesetzesänderungen. Schließlich wird eine neue, zeitlich befristete Amnestieregelung eingeführt. Damit soll es ermöglicht werden, illegal besessene Waffen und Munition straffrei bei den Behörden abzugeben. Der Bundestag hat in der gestrigen Sitzung außerdem einen weitergehenden Antrag der Grünen für ein deutlich restriktiveres Waffengesetz abgelehnt.

Mit der Umsetzung der kürzlich geänderten Europäischen Feuerwaffenrichtlinie hat die aktuelle Änderung des Waffengesetzes noch nichts zu tun. Deren Umsetzung wird Aufgabe der neuen Bundesregierung nach der Bundestagswahl am 24. September 2017 sein.
 

 

Geschrieben

Hier ist das Dokument, das die bekannte Einleitung enthält:

 

http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/112/1811239.pdf

Zitat

Das Anforderungsniveau des Waffenrechts hat sich insgesamt bewährt. Eine systematische  Verschärfung  ist  nicht  erforderlich.

 

Daraus ergibt sich die Drucksache 18/11239

 

Von da geht es weiter:

http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP18/795/79548.html

 

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/119/1811938.pdf

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/123/1812397.pdf

 

Zu diesen Vorgängen konnte ich keine Stellungnahmen finden. Aber auf der gleichen Innenausschusssitzung wurden Anträge der Grünen behandelt, zu denen es Stellungnahmen gibt (TOP 24): https://www.bundestag.de/dokumente/protokolle/amtlicheprotokolle/ap18234/507948

 

Von da geht es weiter zum Innenausschuss 18(4)707. Dazu gibt es ein Protokoll mit einer Stellungnahme des FWR, das sich "geringfügig" mit Aufbewahrungsregeln beschäftigt (S. 70f):

https://www.bundestag.de/blob/489354/35a9700f33173cd19cbf30aba22658e4/protokoll-96--sitzung-data.pdf

Da bin ich mir allerdings nicht sicher, ob es das ist, was du suchst. So richtig kontra gegen die neuen Aufbewahrungsrichtlinien ist das was da steht ja nicht. Tatsächlich geht es da gar nicht um 0/1 bzw. S0/S1.

 

Hier erwähnt der DSB, dass er eine eigene Stellungnahme abgegeben hat: https://www.dsb.de/infothek/recht/waffenrecht/aktuelles/meldung/6740-Bundestag-beschliesst-neues-Waffengesetz/

Allerdings taucht die in dem oben verlinkten Dokument nicht auf. Vermutlich ist die FWR-Stellungnahme gemeint.

 

Hier gibt es Hinweise auf eine Stellungnahme des FWR - schon in 2016 (und eine Kontaktadresse für Rückfragen):

https://www.jagdverband.de/content/kritik-geplanter-neuregelung-zur-waffenaufbewahrung

 

Ansonsten habe ich noch einige Newsletter Emails vom FWR, die sich mit dem Thema beschäftigen. Auf den ersten Blick ist dort allerdings nirgends die komplette Stellungnahme verlinkt. Wenn du magst, leite ich dir die Emails weiter.

 

Mein Tipp: Mal direkt beim Innenausschuss des Bundestages anfragen, ob die dir die Stellungnahmen der Verbände zum Vorgang der Regierung (nicht zu verwechseln mit den oben verlinkten Stellungnahmen zum Vorgang der Grünen) zur Verfügung stellen können? Andererseits würde ich mich dann schon fragen, weshalb man für das gleiche Sachgebiet und die gleiche Innenausschusssitzung zwei Stellungnahmen abgeben sollte.

Geschrieben
vor 25 Minuten schrieb MarkF:

Welche Subsidiarität?

 

Du weißt was ich meine ;)

vor 25 Minuten schrieb MarkF:

Das bedeutet, daß z.B. der Besitzer einiger hundert Luftgewehre (einschließlich Nicht-Spielzeuge-Softair) ab 6.7.2017 einen externen Lagerraum anmieten und diesen nach dem Regelungswortlaut mit (abschließbaren) Schränken vollstellen muß (weil er zuhause keinen Platz für so viele Schränke hat). Und zwar auch dann, wenn in seinem Haus, einer Wohnung keine Minderjährige oder sonstwie Gehandicapte verkehren, nie, niemals. Von der unmittelbar geltenden Aufbewahrungspflicht von Feuerwaffen nicht zu reden.

Schön und gut. Bist du der Besitzer? Klingt eher nach Prozessstandschaft.

 

vor 25 Minuten schrieb MarkF:

Und bitte: Ich will das hier nicht weiter diskutieren, ich hätte lediglich gerne diese Stellungnahme.

Ok. Wünsche viel Erfolg.

 

vor 24 Minuten schrieb cartridgemaster:

Darum geht es doch gar nicht.

Doch, darum gehts im Grundsatz, wenn man nicht an § 90 II BVerfGG scheitern möchte. Da helfen die Philosophen einem dann auch nicht weiter.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb knight:

Hier ist das Dokument, das die bekannte Einleitung enthält:

http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/112/1811239.pdf

....

Da bin ich mir allerdings nicht sicher, ob es das ist, was du suchst. So richtig kontra gegen die neuen Aufbewahrungsrichtlinien ist das was da steht ja nicht. Tatsächlich geht es da gar nicht um 0/1 bzw. S0/S1.

...

Hier erwähnt der DSB, dass er eine eigene Stellungnahme abgegeben hat:

...

Hier gibt es Hinweise auf eine Stellungnahme des FWR - schon in 2016 (und eine Kontaktadresse für Rückfragen):

...

Ansonsten habe ich noch einige Newsletter Emails vom FWR, die sich mit dem Thema beschäftigen. Auf den ersten Blick ist dort allerdings nirgends die komplette Stellungnahme verlinkt. Wenn du magst, leite ich dir die Emails weiter.

...

Mein Tipp: Mal direkt beim Innenausschuss des Bundestages anfragen, ob die dir die Stellungnahmen der Verbände zum Vorgang der Regierung (nicht zu verwechseln mit den oben verlinkten Stellungnahmen zum Vorgang der Grünen) zur Verfügung stellen können? Andererseits würde ich mich dann schon fragen, weshalb man für das gleiche Sachgebiet und die gleiche Innenausschusssitzung zwei Stellungnahmen abgeben sollte.

 

Danke, aber die Gesetzgebungsmaterialien kenne und habe ich natürlich. 

Und wie Du richtig zitierst gibt es umfängliche Verbandsstellungnahmen, und zwar eine gemeinsame Stellungnahme, wie man an anderen Stellen im Netz nachlesen kann.

Die FWR-Mitteilungen sind jedenfalls teils auf deren Homepage, was aber nicht hilft. es geht hier nicht um seichtes Geschwätz sondern um die Argumente und hoffentlich auch Tatsachen, die die Verbände vorgebracht haben, und das steht nun mal nur in deren Stellungnahme.

Eine Anfrage beim BT oder BMI oder welcher Behörde auch immer erübrigt sich, denn bis die reagieren - falls die reagieren - ist die Beschwerdefrist vorüber und außerdem man kann davon ausgehen, daß die nichts rausrücken. Müssen sie ja auch nicht, das sind ja keine Gesetzgebungsmaterialien sondern Eingaben Dritter.

 

Das Schweigen der Sportverbände überrascht mich nicht, bestätigt nur meine Meinung von diesen, aber das auch der FWR mauert hätte ich nicht gedacht. Anscheinend geht es auch diesen Leuten überhaupt nicht um unsere Interessen, die Interessen der LWB, sondern nur um die eigenen. Was auch nicht weiter überrascht, wenn man sich den jüngsten Wechsel im Vorstand anschaut. Übrigens schweigt auch die GRA. Und dann schwätzen die Schwachköpfe der Gegenseite von einer Waffenlobby ... in den USA würde die NRA sofort auf den Zug aufspringen ....

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Geschrieben
vor einer Stunde schrieb P22:

Du weißt was ich meine ;)

Schön und gut. Bist du der Besitzer? Klingt eher nach Prozessstandschaft.

 

Was soll das? Prozeßstandschaft? Hallo? Unfug.

Und letztlich ist es doch völlig wurscht, ob ich nur in eigener Sache tätig werde oder für andere LWB oder beides. Sollte das irgendeinen Erfolg haben, so kommt dies allen LWB zugute.

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Geschrieben

@MarkF,

 

"The only thing necessary for the triumph of evil is for good men to do nothing." - Edmund Burke.

Du machst genau das Richtige.

 

Zitat

Und dann schwätzen die Schwachköpfe der Gegenseite von einer Waffenlobby ... in den USA würde die NRA sofort auf den Zug aufspringen ....

In den USA ist die Mitgliedschaft im NRA freiwillig und die meisten Mitglieder haben eine jährliche Mitgliedschaft mit Abo von American Hunter, American Rifleman o.Ä. Wenn der NRA die Interessenvertretung seiner Mitglieder nicht wunschgemäß durchführt, springen viele ab und gehen zu GOA, Guns owners of America. In Deutschland sind die Schützenvereine in Verbänden organisiert, die Vereinsmitglieder also nur indirekt Mitglied, und der DSB schert sich einen Dreck um die Interessenvertretung von Sportschützen, der Rubel rollt ja auch so.

 

 

 

 

Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb MarkF:

Es ist aber bezeichnend, daß die Verbände in Wirklichkeit nur Papiertiger sind und Versuche, die Regelung verfassungsgerichtlich überpüfen zu lassen, geradezu torpedieren. 

Vielleicht sind sie aber auch anderer Meinung als Du und wollen in Dein Tun nicht verstrickt werden?

 

vor 2 Stunden schrieb MarkF:

Und letztlich ist es doch völlig wurscht, ob ich nur in eigener Sache tätig werde oder für andere LWB oder beides.

Das macht durchaus einen Unterschied. Vor allem, wenn Dir niemand irgend ein Mandat erteilt oder Dich damit beauftragt.

Das ist ähnlich wie bei der GRA...

Geschrieben
vor 53 Minuten schrieb Andyd:

In Deutschland sind die Schützenvereine in Verbänden organisiert, die Vereinsmitglieder also nur indirekt Mitglied, und der DSB schert sich einen Dreck um die Interessenvertretung von Sportschützen, der Rubel rollt ja auch so.

Man kann aber auch austreten, wenn es einen stört.

Geschrieben

Wenn ich das hier so lese wundert es mich nicht

daß jedes beliebige Verbot in Deutschland ohne

Widerspruch akzeptiert wird.

 

Erbärmlich!

 

@MarkF Wenn ich irgendwie helfen kann ... PN

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb German:

Vielleicht sind sie aber auch anderer Meinung als Du und wollen in Dein Tun nicht verstrickt werden?

 

Das macht durchaus einen Unterschied. Vor allem, wenn Dir niemand irgend ein Mandat erteilt oder Dich damit beauftragt.

Das ist ähnlich wie bei der GRA...

 

German, denk doch bitte etwas nach, bevor Du Deiner gundsätzlichen Antipathie gegen mich freien Lauf läßt - nur ein bischen, wirklich. Wie kann man nur so wenig Ahnung haben und dennoch mitreden (wollen) ...

Geschrieben
vor 55 Minuten schrieb WOF:

Wenn ich das hier so lese wundert es mich nicht

daß jedes beliebige Verbot in Deutschland ohne

Widerspruch akzeptiert wird.

 

Erbärmlich!

 

@MarkF Wenn ich irgendwie helfen kann ... PN

Tja, Maulhelden ...

Danke fürs Angebot, aber da mir niemand das Schreiben abnimmt brauche ich nur diese nachgefragte Stellungnahme.

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb knight:

Du könntest Friedrich Gepperth direkt ansprechen. Der ist ja jetzt für Mitgliederbetreuung und Öffentlichkeitsarbeit im FWR zuständig.

Mal offen: Was soll das bringen? So eine Anfrage ist per se "Chefsache", meine Anfrage liegt zwangsläufig auf seinem Tisch, aber wenn sich die Jungs bis jetzt nicht gemeldet haben ... kann man nur die Konsequenz ziehen und austreten.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb schiiter:

Man kann aber auch austreten, wenn es einen stört.

Leider nicht so einfach. Der DSB akzeptiert nur Vereine wo alle Mitglieder auch im DSB LV sind. Da mein Verein sonst echt top ist, ist die Doppelmitgliedschaft leider zu ertragen. Aber selbst wenn alle doppelmitglieder austreten würden, wären das zusammen nicht mal 100000. Juckt den dsb nur peripher.......

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