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IGNORED

Waffenbesitz - ein Jedermannsrecht?


Faust

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vor 2 Stunden schrieb cvk:

Also so einfach ist das nun nicht. Bitte lies mal die Ausführungen hierzu von Fischer (der StGB Kommentar Fischer, bis vor kurzem vorsitzender Richter am BGH):

https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2015-10/notwehr-strafrecht-fischer-im-recht

oder zur Vertiefung:

https://strafrecht-online.org/lehre/ws-2008/strafrecht-at/karteikarten/§ 12 - Die Notwehr (Teil 2) KK 181-199.pdf

 

Du hast natürlich Recht, daß die Notwehr keine Verhältnismäßigkeit im eigentliche Sinne zwischen den Rechtsgütern kennt.

 

Über die Gebotenheit und Erforderlichkeit dann aber für die Extremfälle im uneigentliche Sinne schon:

Hallo cvk

 

nein, einfach ist das nicht. Insofern hast du völlig recht.

Es können aus meinem Beispiel 2 Aspekte vortreten:

1. Der vermutlich männliche Mensch greift der Frau an die Brust. Diese findet das gar nicht so schlimm, denkt sich aber, dieser freche Lümmel, der bekommt jetzt eins über. Und ersticht ihn mit Wissen und Wollen mit dem mitgeführten Messer.

2. Der vermutlich männliche Mensch greift der Frau an die Brust. Diese ist entsetzt und angewidert, da ihr ein wildfremder Mensch in offensichtlich sexueller Absicht an die Brust greift. In einer Abwehrreaktion reißt sie das mitgeführte Messer zur Abwehr hoch und der Angreifer wird dabei tödlich verletzt.

 

Es gibt sicherlich noch mehr denkbare Versionen.

Nach diesem Vorfall ist die frau natürlich vollkommen ungeeignet, die Situation emotionslos zu erklären. Also sollte sie schweigen, maximal einen gaaaanz kurzen Abriss (der vermutlich männliche Mensch griff mich an, ich habe mich gewehrt) inclusive ihren Namen zu Protokoll geben. Der Rest sollte unter allen Umständen ein Anwalt, der unmittelbar konsultiert werden sollte erklären. Dies ist der wichtigste Rat in einer überstandenen Notwehrsituation: Klappe halten!!!!

Alles andere ist falsch und birgt das Risiko, dass die Notwehrlage im nachhinein falsch interpretiert wird.

 

Steven

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vor 6 Stunden schrieb heletz:

"Astrein sauber selbst ins Knie geschossen!", würde ich da sagen!   :rotfl2:

 

Das ist nämlich ein Beispiel für rigorose Beschränkung des Waffenbesitzes!

Das halte ich für einen Fehlschluss. Weil:

Die Demokratie hat sich weiterentwickelt, so dass nämlich nun nicht mehr nur Eliten durch Geburt Bürgerstatus haben. Wenn aber Waffenbesitz ein Bürgerrecht ist, sich historisch aber der Bürgerbegriff im Prozess der Aufklärung "demokratisiert" hat, dann bedeutet das für den Waffenbesitz was?

Genau, jeder Bürger hat das Recht...

Damit ist die von dir insinuierte Beschränkung hinfällig.

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Nur darum hast du überhaupt ein Recht einen Bedürfnisgrund vorzulegen ;)

 

Es ist folgender Gedankengang ratsam: Im Prinzip ist das überall gleich gereglt. Du sollst einen Grund für den Waffenbesitz benennen (Bedürfnis).

Die Frage die sich dann stellt, warum die verschiedenen Länder unterschiedliche gründe anerkennen.

ISt man damit innerhalb der EU ev. diskriminiert?

Auf jeden Fall scheinen die Politiker des einen Landes anders über ihre Büger zu denken als im Nachbarland. ;)

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vor 15 Stunden schrieb schiiter:

Es ist nicht meine komische Vorgabe. Ich hatte genau das geschrieben. Wir brauchen aber auch keine 11jährige. Mein Jagdgewehr was unter 6AWaffV fallen würde [...]

Hallo Schiiter,

 

Da ist aber wieder so eine Randbedingung, wo Du zwar Recht hast, aber am Grundsätzlichen (Kauf, Besitz, Benutzung) vorbeischreibst.

 

Ist das hier nicht vollkommen legal?:

- ich (>25J, kein Waffenverbot etc), ohne WBK kaufe beim Büxer eine Waffe (die SpO-konform ist)

- Du, mit WBK holst es mit Leihschein (oder zur vorüb. Aufbewahrung?) beim Büxer ab

- Du bringst es mir auf den Stand mit, überläßt es mir dort nebst Munition

- ich schieße damit

- wenn ich fertig bin, übergebe ich sie Dir, Du bringst sie ggf wieder zum Büxer zurück, oder verwahrst es einen Monat lang

 

Es ist ob der Auflagen und Einschränkungen vollkommen schwachsinnig -- aber das war die Frage nicht ;)

 

Damit wäre, analog zum Auto ein Kauf, Besitz (auf dem Stand) und Benutzung (auch nur auf dem Stand) grundsätzlich möglich, aber mit erheblich strengeren Auflagen versehen.

 

PS: die Frage ist auch nicht, ob ich einen Büxer finde, der mitspielt. Die Frage ist akademischer Natur.

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Ich habe das doch klar verglichen und sehr viele Unterschiede aufgeführt.

Warum soll ich denn das an deiner Person festmachen`? Das ist docg genauso eine Randbedingung.

Was will man da viel diskutieren?

Es ist komplett unterschiedlich.

Eine 14jährige kann jetzt allein losgehen und ein Mofa kaufen. Damit darf sie ohne Fahrerlaubnis motorisiert am öffentlichen Strassenverkehr teilnehmen. Ein langsames E-Bike machts noch einfacher.

Mit der Großkaliberwaffe funktioniert das nicht. Nichtmal unter den Einschränkungen des Schießstands

 

Es ist nunmal komplett unterschiedlich.

Fahrerlaubnis wäre analog des Waffenschein. Führen im öffentlichen Raum.

Bearbeitet von Gast
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vor 22 Stunden schrieb steven:

Waffenbesitz ist kein Privileg! Es ist ein Recht!

...

Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, ist Waffenbesitz ein Recht.

Und noch viel wichtiger, RECHT braucht keinen Zettel um zu existieren, es tut es einfach, man hat es oder man hat es eben nicht... man kann die Inanspruchnahme eines RECHTS durch GESETZE einschränken oder auch ganz verunmöglichen, aber das RECHT an sich existiert losgelöst davon trotzdem, denn RECHT hat man oder man hat es eben nicht... 

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vor 21 Stunden schrieb carcano:

So wie die Fahrerlaubnisverordnung. Es ist nämlich nicht erlaubt, ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr zu führen.

Dummfug, die Fahrerlaubnis berechtigt zum Führen des Kfz im Straßenverkehr... so weit., so gut. Aber sie regelt in keinster Weise den Erwerb und den Besitz der Fahrzeuge... Autos kann jeder kaufen, so langer er lustig ist... egal ob er einen Schein hat... erkennst du den Unterschied ?

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vor 6 Stunden schrieb LTB:

Erklär das mal denen, die immer mit "amerikanischen Verhältnissen" kommen ...

 

 

Oh, das mache ich!

 

In den vergangenen Wochen war ausreichend Gelegenheit dazu.

 

Wobei immer die Hartnäckigkeit verwundert, mit der die Leute beim SPIEGEL beispielsweise die Möglichkeiten des amerikanischen Präsidenten überschätzen.

 

Gut, sie könnten sich informieren ...

 

Desgleichen bei der Süddeutschen, nur mit anderer Zielrichtung. Die SZ dreht durch, wenn sie etwas von "Lobby" wittert ...

 

Aber wie ich schon vor einiger Zeit schrub: Zwei Dinge werden nicht passieren.

 

Das deutsche Waffenrecht wird sich nicht dem us-amerikanischen angleichen (wie einige Leute hoffen und wieder andere fürchten).

 

Und das us-amerikanische wird sich nicht dem deutschen angleichen (wie andere Leute hoffen und wieder andere fürchten).

 

Der Grund sind ein paar Philosophen und die Geschichte.

 

Und die Wähler natürlich.

 

:rolleyes:

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vor 38 Minuten schrieb schiiter:

Warum soll ich denn das an deiner Person festmachen

Weil ich der durchschnittlichste aller durchschnittlichen Anwendungsfälle bin.

 

Mal unabhängig vom Autovergleich: Ist das was ich schrieb legal oder nicht?

 

 

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vor 21 Minuten schrieb BigMamma:

Dummfug,

öhm...

vor 21 Minuten schrieb BigMamma:

die Fahrerlaubnis berechtigt zum Führen des Kfz im Straßenverkehr.

Die WBK berechtigt für den Erwerb (im WaffR-Sinne) außerhalb des Schießstandes.

 

Auf dem Stand darfst Du Dich auch ohne WBK nach Sportordnung austoben.

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vor 57 Minuten schrieb _peti:

öhm... ja...

Öffentlicher Raum vs. Privater Raum... du erkennst den Unterschied ? Dein Hinkebein würde nur ziehen, würde man die Waffe auf dem Schießstand auch KAUFEN also Eigentum daran erwerben würde... das Gegenstück zu deinem Hinkebein ist die Autovermietung... 

Bearbeitet von BigMamma
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vor einer Stunde schrieb _peti:

Weil ich der durchschnittlichste aller durchschnittlichen Anwendungsfälle bin.

 

Mal unabhängig vom Autovergleich: Ist das was ich schrieb legal oder nicht?

 

 

Klar. Es ist ist nur eben nicht vergleichbar mit dem Auto ;)

Deshalb hab ich ja die ganzen Unterschiede so oft aufgeführt.

Bearbeitet von Gast
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vor 13 Stunden schrieb heletz:

Das deutsche Waffenrecht wird sich nicht dem us-amerikanischen angleichen (wie einige Leute hoffen und wieder andere fürchten).

 

Und das us-amerikanische wird sich nicht dem deutschen angleichen (wie andere Leute hoffen und wieder andere fürchten).

Also Kalifornien ist bereits heute noch hirnverbrannter als Deutschland. Und in Deutschland gibt es auch freiheitliche Traditionen. In Württemberg war Waffenbesitz Jahrhunderte lang garantiertes Bürgerrecht. Gut, die Preußen waren da etwas langsamer, außer beim Hackenzusammenschlagen...

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Am 22.6.2018 um 07:55 schrieb heletz:

Können wir wieder so machen: Waffenerwerb nur bei nachgewiesener Bargeldeinalge (!) von 500.000 € und Erwerb des Bürgerrechts mit mindestens 60.000 €.

 

Dagegen sind die Anschaffungskosten eines Schwedenmausers, eines Schranks, die Sachkunde- und sonstigen Kosten ja verschwindend gering.

 

:rolleyes:

OK das Modell gefällt mir, mache mit :rofl:

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vor 17 Stunden schrieb schiiter:

Nur darum hast du überhaupt ein Recht einen Bedürfnisgrund vorzulegen ;)

 

Es ist folgender Gedankengang ratsam: Im Prinzip ist das überall gleich gereglt. Du sollst einen Grund für den Waffenbesitz benennen (Bedürfnis).

Die Frage die sich dann stellt, warum die verschiedenen Länder unterschiedliche gründe anerkennen.

ISt man damit innerhalb der EU ev. diskriminiert?

Auf jeden Fall scheinen die Politiker des einen Landes anders über ihre Büger zu denken als im Nachbarland. ;)

Bis zu dem Tag wo wir dieses bescheuerte Schengen übernommen haben 2008, gab es in der CH keinen Grund zu nennen (so haben die Bedürfniss Frage geregelt, du muss ein Kreuzchen machen (Sport, Sammeln, Jagen) und gut ist) um eine Waffe zu erwerben UND es gab keine Besitz Regelung. Sprich wenn du selbst Voll-Automaten seitens deiner Eltern geerbt hast (die diese vielleicht über dunkle Kanäle bekommen hatten) musstest du es nicht angeben.

Weiter zurück aber immer noch zu meiner Zeit wurden die Akten der Armee zerstört nachdem die Waffe (Stg ode Pistole) in den Privat Besitz des Sdt gegangen war.

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vor 18 Stunden schrieb Faust:

Die Demokratie hat sich weiterentwickelt

 

"Die Demokratie" gibt es nicht!

 

Man kann in US mehrere Millionen Stimmen mehr haben als der Mitbewerber und dennoch die Präsidentschaftswahl verlieren.

 

In Deutschland undenkbar, aber eine Variante der Demokratie.

 

Demokratie ist die Tyrannei der Mehrheit über die Minderheit.

 

Da ist es gut, daß wir hier zugleich den Rechtsstaat haben, der die Minderheiten schützt.

 

Denn etwa 70% der Bevölkerung sind gegen jeglichen privaten Waffenbesitz.

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Es ist doch ein Grundsatzthema.

 

Fraktion I.

Auf der einen Seite haben wir die Fraktion die sagt das ein Mensch an sich für sich und seine Handlungen verantwortlich ist und es daher unerheblich ist ob er seinen Nachbarn erschießt oder mit der gewöhnlichen Gasflasche die er im Keller aufdreht um das Haus in die Luft zu sprengen. Es zählt die Tat an sich, das Töten eines anderen menschen ohne Rechtfertigungsgrund muß bestraft werden.

Ferner geht diese Fraktion davon aus, das es universelle Werte gibt die jeder normale Mensch beachtet , und er sogar bereit wäre notfalls bewaffnet gegen seine eigene Regierung vorzugehen wenn diese Verbrechen verüben würde.

Also eine Akzeptanz des Individiums, des Eigenwillens, eines Gewissens.

 

Fraktion II.

Dort haben wir die Leute die eigene Defizite haben, keine eigene ausgeprägte Willensbildung, ein anderes Verständniss von Freiheit (Es gibt kein Grundrecht auf Freiheit)  und das Individium hat sowieso sehr wenig Rechte.

Der Staat ist alles, er weiß alles und handelt immer zu unserem besten, Sachen wie Auschwitz sind hinzunehmende systemische Betriebsunfälle und kein Bürger,also kein Individium hätte das Recht gegen so etwas bewaffnet vorzugehen. Nicht das Individium,sondern das Kollektiv, also der Staat hält das Ultimo Ratio. (Wenn dieser versagt kann ich dafür nicht haftbar gemacht werden)

Da sie selbst verführbar sind, also Waffenbesitz als Privileg für die "Reinen und Guten" betrachten, begrüßen sie solchen waffenbeschränkenden Hürden da ihnen aus ihrer Sicht mit Erteilung einer Waffenbesitzerlaubnis

bescheinigt wird das sie "Normal" also das Maß der Dinge sind.

Sie glauben das Waffen andere Menschen zu schlechten Taten verführen würden, weil diese auf einmal die Möglichkeit hätten völlig anlaßbefreit zu töten.

(ich muß dazu anmerken, das ich Mopedfahrer bin, und ich nicht davon ausgehe das mich jeder Autofahrer der mir auf der Landstrasse auf seiner Seite entgegenkommt nun mit seinem Fahrzeug töten will, weil er aufeinmal bei nacht und Nebel Mittel und Gelegenheit dazu hat.)

Das könnte er aber einfach so, praktisch sogar straffrei.

Sehr gutes Beispiel für diese Fraktion sind auch sachen wie der Genozid in Ruanda.

Über eine Million Menschen hatten schlicht einfach nicht das Recht sich gegen ihre Ermordung und das Abschlachten zur Wehr zu setzen.

Und die Guten, die "zivilisierten" durch die Fraktion II beherrschten Länder haben einfach zugeschaut.

(Der Staat hatte dort das Gewaltmonopol und hat dieses dort konsequent ausgeübt,solche Betriebsunfälle sind hinzunehmen, es wäre weitaus schlimmer dort den Waffenbesitz für alle zuzulassen und es würde zu vereinzelten verbrechen kommen.)

 

Fraktion III.

Ich nenne sie mal die "Bräsigen".

Eine Gesellschaftsschicht die damit beschäftigt ist ihr reines überleben zu sichern, nicht gerade mit einem hohen IQ ausgestattet und durch jahrzehntelange Sozialisierung durch die Fraktion II

geformte Gruppe.

Ich könnte jetzt viel zu dieser Gruppe bzw. Fraktion schreiben aber ich will es abkürzen.

Sie ist leicht zu erkennen.

Generell scheuen sie den direkten Blickkontakt und es kommen immer so Sachen wie "ich meine ja nur", "ich weiß nicht" usw.

Aber diese Fraktion wird auch häufig unterschätzt.

Ab einem bestimmten Punkt wird diese Fraktion unberechenbar und kennt keine Gnade, ihr sind die fundamentalsten Werte, wie Fraktion I sie kennt aberzogen worden,

und wenn sie durch einzelne verbrecherische Personen aus Fraktion I oder II geführt werden neigen sie zu den fürchterlichsten Taten.

 

 

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vor einer Stunde schrieb heletz:

 

Denn etwa 70% der Bevölkerung sind gegen jeglichen privaten Waffenbesitz.

So lange in D es keine basis Demokratische Ausseinandersetzung gibt wie in der direkten Demokratie wirst du es nie wissen. Das sind Mutmassungen angetrieben von einem Staat der am liebsten den ganzen Waffenbesitz verbieten würde, und der sich sehr viel Mühe gibt die Meinung des Volkes richtig zu formen.

 

Oder meinst du es hat etwas mit Demokratie zu tun wenn Merkel eine Migranten Politik durchpeitscht die, die Mehrheit der Deutschen nicht will, und eine Mehrheit ürigens auch nicht gewählt hat.

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Nein aber das herumreiten auf folgendem Begriff

 

                                                                           "Freiheit"

 

 

Oder kannst du mir erklären warum ein Staat das Recht haben sollte mir vorzuschreiben das ich in ein Rundstück mit einem Durchmesser von 25 oder 26mm kein Loch in die Stirnseite bohren darf um dort einen Nagel, eine Schraube oder ähnliches einzusetzen.

Welche Gefahr geht davon für die Gesellschaft aus ?

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vor 5 Minuten schrieb micky123:

Rundstück mit einem Durchmesser von 25 oder 26mm kein Loch in die Stirnseite bohren darf

 

Kommt drauf an, was das werden soll.

 

Wegen der Öffentlichen Sicherheit und Ordnung bzw. wegen der Prävention darf der Staat das nämlich eventuell.

 

:hi:

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da siehst du den Wahnsinn dieser Leute die meinen den Waffenbesitz kontrollieren zu wollen

 

Ich gebe jemanden ein normales also handelsübliches Stück Metall (Rundstahl) 5cm lang und ein Durchmesser von 25 oder 26 mm und bitte ihn dort ein 3mm großes Loch zentrisch zu bohren.

Dann ist er ein Straftäter, denn die öffentliche Ordnung und Sicherheit könnte ja gefährdet sein. (Da legste dich eigentlich nur weg vor lachen)

 

Wo hört das auf? Erst beim Besitz einer Bohrmaschine oder eines Bohrers oder müßen diese nicht schon reglementiert werden.

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