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IGNORED

Verkauf Deko AK74


Empfohlene Beiträge

Geschrieben
vor 40 Minuten schrieb spb203:

Ich hatte dort mal angefragt und mir wurde gesagt, dass man von einem Bestandsschutz ausgeht.

Nun ja, als Geschäftsmann würde ich das exact genauso formulieren.

Geschrieben

Klar, natürlich ist es aus geschäftlicher Sicht verständlich, so zu argumentieren. Ebenso wird ja auch die kommende EU Verordnung als Verkaufsargument benutzt. Natürlich möchte ZIB in erster Linie verkaufen, was ja auch vollkommen ok ist. 

 

Meine Frage zielte eher in die Richtung der Mitglieder hier im Forum, die vielleicht schon die ein oder andere Gesetzesänderung miterlebt haben und berichten können, wie diese damals umgesetzt wurde. 

 

Vielleicht gibt es ja auch Mitglieder aus dem juristischen Bereich, die mehr dazu sagen können, ob ein Gesetz auch rückwirkend greifen kann. 

 

Fakt ist: Wenn ich jetzt so einen Teilesatz kaufen würde, wäre dies jetzt legal. Ich habe also gegen kein Gesetz verstoßen und legal Besitz erworben. Mir ist auch klar, dass ich keinen Lauf oder Verschluss einbauen darf und die Waffe vor dem Zugriff durch Minderjährige schützen muss. Wenn ich dies alles tue kann es ja nicht sein, dass ich mich plötzlich durch ein Gesetz rückwirkend strafbar mache, welches es zum Zeitpunkt des Kaufes noch gar nicht gab. 

 

 

Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb spb203:

 

 Mir ist auch klar, dass ich keinen Lauf oder Verschluss einbauen darf .....

 

Warum ist dies "klar"?

Geschrieben
vor 8 Minuten schrieb spb203:

Fakt ist: Wenn ich jetzt so einen Teilesatz kaufen würde, wäre dies jetzt legal. Ich habe also gegen kein Gesetz verstoßen und legal Besitz erworben. Mir ist auch klar, dass ich keinen Lauf oder Verschluss einbauen darf

 

Hallo spb203

 

wieso darfst du keinen Dekolauf und Dekoverschluss einbauen? Dieses Gesetz ist mir nicht bekannt.

 

Steven

Geschrieben (bearbeitet)

Die Information habe ich von der ZIB Website, dort sagt man, dass der Einbau eines Deko-Verschlusses und eines Deko-Laufes in einen freien Waffenteilesatz verboten sei, da somit eine vollständige Dekowaffe entstehen würde, welche nach neuem EU-Recht zertifiziert sein muss. 

 

Stimmt diese Aussage denn nicht? 

Bearbeitet von spb203
Geschrieben

Rückwirkende " kalte Enteignung " oder das Handelsverbot legal erworbener Waffen ist nix neues. Konvertierte 4mmM20 Waffen sind imho das letzte Beispiel bei dem Werte verbrannt wurden. Die sind defakto nicht mehr Handelbar.

Geschrieben
vor 41 Minuten schrieb steven:

... einfach nicht lesen. Das entspannt.

 

Man kann nur hoffen, daß Du in Zukunft niemals Gegenstand einer Pressemitteilung seien wirst !

Geschrieben
vor 55 Minuten schrieb spb203:

Die Information habe ich von der ZIB Website, dort sagt man, dass der Einbau eines Deko-Verschlusses und eines Deko-Laufes in einen freien Waffenteilesatz verboten sei, da somit eine vollständige Dekowaffe entstehen würde, welche nach neuem EU-Recht zertifiziert sein muss. 

 

Stimmt diese Aussage denn nicht? 

Hallo spb203

 

doch, das stimmt schon. Die Deaktivierungsrichtlinien sind jetzt anders als früher. Also, Lauf und Verschluss in einen Dekoteilesatz 2018 deaktiviert, ist ein nogo. lauf in einen Dekoteilesatz 2016 ist ok, obwohl es genau das Gleiche ist.

 

Steven

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb chapmen:

Hattest du nicht erklärt du wirst persönlich durch deine Kontakte dafür sorgen das die AfD dies und andere Sachen ändert?

Hi chappy

 

ich bin auf dein Post aufmerksam gemacht worden. Also habe ich mal kurz die Ignorefunktion aufgehoben.

Der oben zitierte Satz entspringt (wie sovieles) deiner reinen Fantasie. Da ist nichts dran.

 

Steven

 

P.S. schalte mich doch auch auf Ignore. Ansonsten, wie ich befürchte, wirst du irgendwann einen Profi benötigen.

 

 

Geschrieben

Wer genau die treibende Kraft innerhalb der EU ist vermag ich nicht zu sagen, ich bin kein Politologe. 

 

Ich bin Militärhistoriker und habe eine (verglichen mit manchen hier) sicher sehr kleine Sammlung

an deutscher Militaria aus der Zeit von 1800 bis 1945. Ich habe mich damit abgefunden, dass ich einige Stücke wohl nicht mehr bekommen werde, da dies nach der neuen EU Verordnung wohl unmöglich wird (ein deutsches Gewehr 71 zum Beispiel). Ich möchte allerdings meine Sammlung natürlich möglichst rechtssicher halten, um mich keinen unnötigen Problemen auszusetzen. 

 

Auf einige Stücke muss man lange sparen und es geht mir nicht in den Kopf, dass man diese Stücke plötzlich von heute auf morgen nicht mehr besitzen oder verkaufen darf, obwohl man sie ordnungsgemäß gekauft und an das Gesetz gehalten hat. 

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 3 Stunden schrieb steven:

Der oben zitierte Satz entspringt (wie sovieles) deiner reinen Fantasie.

 

Steven

 

 

 

 

Muss ich die Suchfunktion bemühen?

Bearbeitet von chapmen
Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb steven:

Hallo spb203

 

doch, das stimmt schon. Die Deaktivierungsrichtlinien sind jetzt anders als früher. Also, Lauf und Verschluss in einen Dekoteilesatz 2018 deaktiviert, ist ein nogo. lauf in einen Dekoteilesatz 2016 ist ok, obwohl es genau das Gleiche ist.

 

Steven

Das entspringt jetzt deiner Fantasie. Gibts da für eine Quelle? ( bitte nicht hp von Firma xy........)

Geschrieben
Am ‎16‎.‎06‎.‎2018 um 14:12 schrieb BlackBull:

 

Mein Hobby ist halt nicht das religiöse Vertreten und Predigen abgedrehter Verschwörungstheorien...

 

Dein Hobby ist das religiöse Verteidigen von abgedrehter US-amerikanischer Staatspropaganda des Kalten Krieges.

 

Geschrieben

Natürlich kann ein jetzt legal gekaufter Gegenstand  für verboten erklärt und der Besitz dieses einst legal gekauften Gegenstandes unter Strafe gestellt werden.

 

Ist ja schon mehrfach so passiert.

 

Ein Beispiel sind Butterflymesser.

Geschrieben

Auszug aus der RICHTLINIE  (EU)  2017/853  DES  EUROPÄISCHEN  PARLAMENTS  UND  DES  RATES vom  17.  Mai  2017 zur  Änderung  der  Richtlinie  91/477/EWG  des  Rates  über  die  Kontrolle  des  Erwerbs  und  des Besitzes  von  Waffen:

Die  Richtlinie  91/477/EWG  wird  wie  folgt  geändert:  1.  Artikel  1  erhält  folgende  Fassung: 

 

2.  ‚wesentlicher  Bestandteil‘  den  Lauf,  den  Rahmen,  das  Gehäuse,  gegebenenfalls  einschließlich  Gehäuseober-  und -unterteil,  den  Schlitten,  die  Trommel,  den  Verschluss  oder  das  Verschlussstück,  die  als  Einzelteile  unter  dieselbe Kategorie  fallen  wie  die  Feuerwaffen,  zu  denen  sie  gehören  oder  gehören  sollen;

 

Artikel  2 (1) Die  Mitgliedstaaten  setzen  die  Rechts-  und  Verwaltungsvorschriften  in  Kraft,  die  erforderlich  sind,  um  dieser Richtlinie  bis  zum  14.  September  2018  nachzukommen. 

 

Das komplette EU Amtsblatt:

http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32017L0853&from=DE

Geschrieben
Am 17.6.2018 um 11:50 schrieb HangMan69:
Am 17.6.2018 um 10:26 schrieb chr:

Naja noch ist das Bundesverfassungsgericht neutral

 

Mich irritiert halt immer, das die Richter*innen dort blutrote Roben tragen.

 

Die Richter am Volksgerichtshof hatten die ja auch ..... .

 

Kann natürlich auch Zufall sein.

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