Auszug aus der RICHTLINIE (EU) 2017/853 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 17. Mai 2017 zur Änderung der Richtlinie 91/477/EWG des Rates über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen:
Die Richtlinie 91/477/EWG wird wie folgt geändert: 1. Artikel 1 erhält folgende Fassung:
2. ‚wesentlicher Bestandteil‘ den Lauf, den Rahmen, das Gehäuse, gegebenenfalls einschließlich Gehäuseober- und -unterteil, den Schlitten, die Trommel, den Verschluss oder das Verschlussstück, die als Einzelteile unter dieselbe Kategorie fallen wie die Feuerwaffen, zu denen sie gehören oder gehören sollen;
Artikel 2 (1) Die Mitgliedstaaten setzen die Rechts- und Verwaltungsvorschriften in Kraft, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie bis zum 14. September 2018 nachzukommen.
Das komplette EU Amtsblatt:
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32017L0853&from=DE