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IGNORED

Zwangsschließung unsere Sportanlage 2017 und die Fortsetzung


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Geschrieben

Zwangsschließung unserer Schiesssportanlage  im Frühjahr 2017.

 geht nach über einem Jahr dem Ende entgegen.

Es ist mehr als verwunderlich was ‚Schiessstandsachverständigen‘ so alles einfallen kann.

Es ist nicht einfach mit einem Unsinn anzufangen. 

Kurzwaffenstand;

Ein Kurzwaffenstand hat einen gemauerten Kugelfang mit Sand als Fangmedium.

Die rückseitige Wand ist aus speziellem, schussundurchlässigem Stein gemauert und wurde seiner Zeit nach akribischer Überprüfung auch so abgenommen.  Zusätzlich wurde dahinter zur Druckentlastung wegen der Sandmenge, ein Erdwall geschüttet. War 40 Jahre gut.

Jetzt , nach dem ein  „ netter Vereinskollege“  seine absurden  Vorstellungen einer sicheren Sportanlage nicht durchsetzen konnte und ging, nahm er sich einen berüchtigten ( mit ähnlichen Sicherheitsvorstellungen) Schießanlagensachverständigen  zur Hilfe und schickte uns die Behörde auf den Hals   und die machte uns den Stand wegen „erheblicher Sicherheitsmängel“  erst einmal mit sofortiger Wirkung zu.

Forderungen jetzt.

Rückwertige Mauer muss einen Meter  von Unterkannte Gebälk nach unten bis in den Sand mit einer 5 mm Eisenblatte verkleidet und mit zusätzlich Holz gegen Abpraller verschalt werden.20170624_024456.thumb.jpg.67aabf60fde45052484a5ee46a991d86.jpg

 Nutzen? NULL.  Da unmöglich ein Geschoss mit Energie  direkt dort hingelangen kann.  Die Vorstellung des erst hinzugezogenen SV war sogar, dass auch die Seitenmauern ein Blechkleid bekommen sollten, obwohl an der Wand keinerlei Geschosskratzer zu finden waren.  

Die Schutzmauer vor der Duellanlage musste eine abgewinkelte Eisenblechkrone erhalten, damit keine die Oberkannte treffenden Geschosse, das mit Blech bewehrte Dach erreichen könnten.

Gerade das tun sie jedoch jetzt durch die Rundung an der Blechkante.  Sinn?  Ja, jedoch Unsinn.

Dann kommt ein weiteres Blechwerk.32891045_WinkelblechKWStand.thumb.jpg.54d98ae190e582a59479b06054ab2cc2.jpg

 

Unter der Brüstung zur Waffenablage  mussten weitere Blechblatten verbaut werden, damit ein aus Versehen und Unachtsamkeit schräg nach unten verschossenes Geschoss nicht beim zurückprallen, aus 15 cm Lavaschüttung , die doppelte Holzverschalung durchschlagen   und die Beine der Schützen verletzen kann. ????  Aus Lavaschüttung zurückprallen??? 1552635635_Panzertr.jpg.546a0c18564e961164b6a0ea2d7b2cb3.jpg

 

Was aber ist mit dem  Oberkörper der Schützen? Sollten wir da nicht besser aus Schießscharten schießen?

Das sind jetzt keine Scherze, das ist die Zukunft der Sicherheitsforderungen der vom System zugelassene „Sachverständige“ uns jetzt aufzwingen. 

 

Aber  es kommt noch viel toller.

Fortsetzung folgt.  Langwaffenstand.

Geschrieben

Die Behörde kann ja viel......

Sie kann einen Sachverständigen benennen, heißt aber nicht, daß man den zwingend nehmen muß!

ABER wieso habt Ihr "diesen" Sachverständigen überhaupt auf Euren Schießstand gelassen?

Was war mit dem Sachverständigen der vorher die Standabnahme bzw. Regel Überprüfung der Schießstätte gemacht hat?

 

Alle Sachverständige über einen Kamm zu scheren halte ich für gewagt. 

 

Sicherheit geht vor! Aber das geht auch in einem vernünftigen Maß!

 

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Geschrieben
vor 49 Minuten schrieb 1913:

Jetzt , nach dem ein  „ netter Vereinskollege“  seine absurden  Vorstellungen einer sicheren Sportanlage nicht durchsetzen konnte und ging, nahm er sich einen berüchtigten ( mit ähnlichen Sicherheitsvorstellungen) Schießanlagensachverständigen  zur Hilfe

Reden wir von Herrn Soens ?!

Geschrieben

ich nenne keine Namen.

Wir haben dann einen anderen beauftragt. jedoch nicht den, den ich vorgeschlagen hatte und mit dem ich schon einige Telefonate führte wegen dem Schwachfug.

 

Geschrieben

Der Langwaffenstand:

Unsere Anlage ist in einen Berghang gebaut. Bedeutet; rund herum ist steile Böschung.

Mehr als 100 Jahre war das OK, denn schon zu Kaisers Zeiten hat man dort den Sport betrieben.

Mit der Zeit kamen neue Gebäude, Dächer für die Schützen, zur Sicherheit Hochblenden da 100 m oberhalb neu Siedlungsgebiete entstanden und eine Lärmbelästigung und Gefährdung vermieden werden sollte. Bis 1995 war der Hang hinter der Zuganlage der Kugelfang.

Aber Standrichtlinien ändern sich. So wurde der Kurzwaffenstand mit Mauern ummantelt und der 50 m Langwaffenstand bekam eine Kugelfanghalle mit Sandfüllung. Das Dach natürlich auch quärschlägersicher mit dickem Blech belegt. Rechts Böschung die teilweise mit dünnen Bäumchen und weiter oben mit Wald bewachsen war. Guter Schallschutz.

Links war die Böschung etwas zurückliegend, etwas weiter als der Kurzwaffenstand breit war.

Schön war es.

Dann kam der Sachverständige aus der Nordeifel.

Die Böschung gefiel ihm nicht. Eine 3,50 hohe durchgehende Mauer sollte es sein.

Denn, so stellte er fest, ein sich verirrendes Geschoss, wenn es dann mal so käme, könnte sich in einem der dort stehenden Gehölze zerlegen und einen 50 m höher und 50 m weiter im Wald, einen zufällig weit ab des Weges gehenden Waldläufer verletzen.

Jetzt stelle ich mir dabei vor, auf was ein Jäger alles achten muss zwischen den vielen Bäumen im Wald.

Na ja, die Mauer wurde nicht gebaut, jedoch der Hang zusätzlich aufgeschüttet und oberflächengeebnet.

Das Kugelfangdach war um eine Handbreit zu niedrig wenn man über die Brüstungskannte der Schützenposition unter der Hochblende durchpeilte. Man konnte den Steilhang hinter dem Fang Dach erkennen.  Der Hang links war viel zu weit entfernt. Da Vorschrift halt Vorschrift ist. Bauten wir eine weitere Hochblende für 10 000 €. Sicherheit geht ja vor allem im Schützensport. Bis hier zur Hochblende hatte ich ja Einsicht.

Was ich aber unter vielem auch nicht verstand, war die Notwendigkeit 25 mm Löscher, bedingt durch die zum Betonbau notwendige Verschalung, im seitlichen Abstand von ca. 1,30 , zu zu füllen. Denn; Falls doch einmal ein verirrtes Projektil die Beton Verblendung durchschlagen sollte und sich seinen Weg von etwa 40 centimern suchen sollte, könnte es ja so ins Trudeln geraten und querab  irgendwo im Wald einschlagen.  Physikalisch bedingt würde ich annehmen, es würde sich im Kugelfang einlegen. Na ja, ich bin zwar Techniker, jedoch kein Schiessstandsachverständiger. Wir haben sie Löcher verfüllt, links ebenfalls einen Wall geschüttet mit 1,50 m breiter Oberkannte.

Es wurden drei Bodenquärblenden gefordert  bei unserer bestehenden stehenden Zuganlage.  Dieses hat unser hinzugezogener Sachversständige allerdings als unnötig verworfen. Ob wohl auch er gerne mit Blech arbeitet. So war es notwendig, dass auch im Langwaffenstand der obere Bereich der  Rückwand Blech belegt wurde. Hinter der Mauer steigt der Hang zwar steil an, was er aber mit Absicht übersehen wollte. Richtlinie ist ja nun mal Richtlinie.  In freier Landschaft sagt die Standverordnung, reicht eine Erdschüttung bis zur Oberkannte dahinter. Die Zeiten ändern sich aber und mit dem drucken der Veränderungen kommt man halt nicht so schnell nach.  

Da der Hang ja doch einen gewissen Abstand zur Schiessbahn hat, war ein Dreieck  mit einer oberen kantenlänge von einem Meter neben der Kugelfangdachmauer nicht mit Erde verfüllt, so das ein Geschoss rechts an der Mauer vorbei in den Hang einschlagen könnte. Ich meine irgendwann oder in 20 Jahren ein Mal.  Man weiß ja nie. Auch dieses Risiko schalteten wir aus.

Vor kurzem war die Abnahme durch den von uns beauftragten Sachverständigen in Anwesenheit einer verantwortlichen Persönlichkeit der Behörde und die letzten bedenken der Verwaltung wurden ausgeräumt. Na ja, bis auf ein paar nicht so wichtige Kleinigkeiten.

Wenn der Abnahmebericht der Verwaltung in drei oder vier Wochen vorliegt, wird jetzt wohl wieder ein normaler Sportablauf möglich sein und wir sind, mit neuen Dächern,  100 000 € ärmer.

Geschrieben
vor 17 Stunden schrieb carcano:

Reden wir von Herrn Soens ?!

Der schreibt zur Zeit eine Bibel "Handbuch für Schießstätten" mit über 500 Seiten.

Schätze dass sich nach dieser alle  Sachverständige richten, bzw. die zuständigen Behörden, zumindest in RLP alles andere nicht anerkennen oder verwerfen.

Es kommen harte Zeiten auf die Schießstandbetreiber zu. 

Konnte das geschilderte  Drama von "1913" aus der Ferne beobachten können.

Er könnte auch eine "Bibel" darüber schreiben.

Geschrieben (bearbeitet)

Wenn man dies ließt, dann weiß man was die Stunde geschlagen hat. :bad: Und nein, es geht nur vordergründig um Sicherheit, es geht um Macht und Geld.

Bearbeitet von BBF
Geschrieben (bearbeitet)
vor 9 Minuten schrieb rwlturtle:

Ich hoffe mal, daß Du damit nur Schießstand Sachverständige meinst.

Nun ja, wenn ich mir die Sachverständigen bei manchen IT Audits anschaue, dann möchte man auch diese einschließen.

Bearbeitet von BBF
Geschrieben

dieser Herr  ist jetzt wohl der Kopf einer 'Sachverständigen' Gruppe.

So mit muss es ja mehrere geben.

In jedem Fall wird jetzt mit der "Gruppe S....s" viel unnötiges Blech verbaut.

Wenn ein Seitenwall nicht als Begrenzung mehr reicht und dieser noch eine Mauer davor oder sogar noch Blechkleid bekommt, dann ist das Team S....s im Einsatz.

406155597_Blendeneu2.thumb.jpg.83ba18e5e4b0db8ae920836b1262edcd.jpg

 

jetzt soll noch das kleine Dreieck neben der zusätzlich neu gebauten Blende rechts auf Höhe Unterkannte Blende zugemacht werden. Im Hintergrund recht der Kugelfangmauer schon geschehen. Sag mir einer wie man(n) einen solchen Blödsinn verzapfen kann? So scheinbar schon in der neuen S....sbibel geschrieben als Zusatzsicherheit.

ich gehe davon aus das dieser herr hier mit ließt. Er sollte uns, wenn möglich, diese Zusatzsicherheit einmal allen erklären.

Geschrieben

Das Foto ist von der Perspektive her nicht das Beste, als ich das jetzt richtig einschätzen könnte.

 

Aber Blech und Mauer zusätzlich zu einem Meterdickem Erdwall???  Wahnsinn. Der Sachverständige der bei uns die letzte Regelüberprüfung gemacht hat, gehört auch zu dem Club. Bin mal gespannt wenn die Bibel fertig, in wie weit das Auswirkungen hat bei der nächsten Überprüfung. Mir schwant nichts Gutes!

Geschrieben

Sowas gibt es in anderen Bereichen leider auch - und greift zunehmend mehr um sich. Ganze Abteilungen, die niemandem gegenüber rechenschaftspflichtig sind und deren wesentlicher Arbeitsalltag darin besteht, andere Leute mit Vorschriften zu überziehen, deren Umsetzungsaufwände an ihnen selbst völlig vorbei gehen.

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Geschrieben

Hier mal ein paar Erläuterungen zum Begriff "Sachverständiger": https://de.wikipedia.org/wiki/Sachverständiger

 

Das Thema "Sachverständiger" ist nicht nur im Schießsport problematisch. Wenn sich die Sachbearbeiterinnen / Sachbearbeiter in den Behörden, Gerichten etc. nicht einmal mehr die Mühe machen, sich mit dem Gutachten auseinander zu setzen, kommt es in Gutachten schnell zu unrealistischen Ergebnissen. Es ist ja auch eine bequeme Sache, sich zurück zu lehnen und lediglich Auftrag mit Fazit des Gutachtens zu vergleichen! Meiner bescheidenen Wahrnehmung nach werden die meisten Gutachten nach dem Prinzip; knicken, lochen und abheften verarbeitet.

 

Zwar verletzt eine derartige Verarbeitung eines Gutachtens den Amtsermittlungsgrundsatz § 24 VwVfG  https://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__24.html aber solange sich niemand wehrt …….

 

Mir ist einmal gesagt worden: "Gutachten heißt: "Du musst gut darauf achten war darin steht und dies beinhaltet auch darauf zu achten was nicht (be)-geschrieben wurde"!

 

Es ist schon eine lustige Sache, einem Gutachter er erklären, was er nicht gesagt hat oder welches Thema er verfehlt hat. Ein ehemaliger Kollege (ebenfalls Sportschütze) hat sich damals rechtzeitig vor der Standabnahme mit der Schießstand-Richtline umfassend beschäftigt und dem Sachverständigen während der Abnahme im Beisein der Behörde - anhand der Richtlinie - dessen unbegründeten Forderungen widersprochen. Anschließend hatten die SB's der Behörde erkannt, dass sie vielleicht doch einmal die Ausführungen des Sachverständigen mit der Schießstand-Richtlinie vergleichen sollten.

 

Vielleicht ist ja meine Wahrnehmung des Sachverständigenwesens nicht allgemein übertragbar und dies der Grund für die Gründung der Bundesvereinigung der Sachverständigen für Sicherheit von nicht militärischen Schießständen e. V. Dann müsste man sagen, dass die Bundesvereinigung den Zweck hat "Expertenwissen" zu bündeln und sich im Rahmen der Gleichbehandlung für deren Anwendung bundesweit einsetzt. Dagegen wäre zunächst einmal nichts einzuwenden.

 

 

Geschrieben
vor 18 Minuten schrieb Joe07:

...................

 

Mir ist einmal gesagt worden: "Gutachten heißt: "Du musst gut darauf achten war darin steht und dies beinhaltet auch darauf zu achten was nicht (be)-geschrieben wurde"!

 

Es ist schon eine lustige Sache, einem Gutachter er erklären, was er nicht gesagt hat oder welches Thema er verfehlt hat. Ein ehemaliger Kollege (ebenfalls Sportschütze) hat sich damals rechtzeitig vor der Standabnahme mit der Schießstand-Richtline umfassend beschäftigt und dem Sachverständigen während der Abnahme im Beisein der Behörde - anhand der Richtlinie - dessen unbegründeten Forderungen widersprochen. Anschließend hatten die SB's der Behörde erkannt, dass sie vielleicht doch einmal die Ausführungen des Sachverständigen mit der Schießstand-Richtlinie vergleichen sollten.

 

Vielleicht ist ja meine Wahrnehmung des Sachverständigenwesens nicht allgemein übertragbar und dies der Grund für die Gründung der Bundesvereinigung der Sachverständigen für Sicherheit von nicht militärischen Schießständen e. V. Dann müsste man sagen, dass die Bundesvereinigung den Zweck hat "Expertenwissen" zu bündeln und sich im Rahmen der Gleichbehandlung für deren Anwendung bundesweit einsetzt. Dagegen wäre zunächst einmal nichts einzuwenden.

 

 

Schlimm in solch einer Vereinigung ist aber dann, wenn ein "Sachverständiger" seine obskuren Ansichten aus Vorsteher dieser gruppe seinen Kollegen aufs Auge drücken kann. So wie es mit Herrn Soens kommen wird.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 12 Minuten schrieb 1913:

Schlimm in solch einer Vereinigung ist aber dann, wenn ein "Sachverständiger" seine obskuren Ansichten aus Vorsteher dieser gruppe seinen Kollegen aufs Auge drücken kann. So wie es mit Herrn Soens kommen wird.

 

Ja aber, wie bereits geschrieben obliegt es der Behörde ein Gutachten im Rahmen des Amtsermittlungsgrundsatzes auf Plausibilität und Vollständigkeit zu prüfen. Dies bedeutet eben nicht nur lesen!

 

Und wenn es die Behörde nicht macht, dann muss es der Antragsteller/Genehmigungsinhaber oder sonstiger sachkundiger Dritter (z. B. sachverständiger Fachanwalt) machen.

 

Eine Vereinigung kann ein Vorstandsmitglied durch die Mitgliederversammlung abwählen lassen. Sieht die Mitgliederversammlung keinen Bedarf an einer Abwahl, dann darf man dies mit Recht als Zustimmung werten.

 

Übrigens: Wegschauen und nichts sagen heißt zustimmen. Man dürfte dann davon ausgehen, dass es sich bei den übrigen Vorstands- und Vereinigungsmitgliedern um Sachverständige gleichem Couleurs handelt.

 

Dann nimmt man eben einen anderen Sachverständigen. Dumm wäre es nur, wenn sich in dieser Vereinigung alle Schießstand-Sachverständige vereinigt hätten. Dies wäre zwar auch nicht weiter schlimm. Die Behörde muss die Auffassung einer Vereinigung aus schon genannten Gründen nicht teilen!

 

Bearbeitet von Gast
Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb weissblau:

Wenn man sich die Website mal genau anschaut, dann gibt es für einen Abmahnanwalt gutes Futter......dann sind die Sachverständigen ja sozusagen unter sich......

Nun bin ich aber keiner. :-D  Und finde das auch keine sehr ehrbare Sub-Profession im großen Zoo der deutschen Anwaltschaft. :-D
Ich könnte höchstens einen abmahnberechtigten Mitbewerber beraten. Aus bloßer Freundlichkeit und Liebenswürdigkeit. :-D

 

Carcano

Geschrieben

Da bin ich aber froh das Du nicht dieser wenig erfreulichen Unterart der von Ivo Hélory beschützen Berufsgattung angehörst. :-)

 

Aber wenn Dir mal so ein Berufsgenosse über den Weg läuft......so eine URL ist ja auch schnell aufgeschrieben :drinks:

Geschrieben

 

Wenn man sich mal die Mitgliederliste anschaut, dann fällt auf dass sich dort eher die weniger bekannten Schach- äh Sachverständigen vereinigt haben!

 

Leider ist der Liste nicht zu entnehmen ob sie öffentlich bestellt und vereidigt sind. Denn Sachverständiger darf sich jeder nennen, auch Hans und Franz. Wenn es darauf ankommt dann doch bitte staatlich anerkannt

 

https://de.wikipedia.org/wiki/Sachverständiger#Staatlich_anerkannte_Sachverständige_(Deutschland)

 

oder öffentlich vereidigt und bestellt.

 

https://de.wikipedia.org/wiki/Sachverständiger#Öffentlich_bestellte_und_vereidigte_Sachverständige_(Deutschland)

 

:sdb79248:

 

 

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