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Geschrieben
  Am 4.6.2018 um 07:30 schrieb Flohbändiger:

... und das der Staatsanwalt, der jetzt in der Sache ermittelt und der Richter, der die Untersuchungshaft angeordnet hat, Rechtsbeugung begangen haben, weißt Du also auch schon …

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Wer lesen kann ist klar im Vorteil! Ich schrieb einschränkend, falls der Pressebericht im Detail zutrifft und nichts verändert oder weggelassen wurde. Aber mal ganz allgemein gesagt, man ist in Deutschland nicht mehr vor Rechtsbeugung sicher. Insbesondere bei Notwehrfällen.

Geschrieben
  Am 12.6.2018 um 16:56 schrieb LordKitchener:

Aber mal ganz allgemein gesagt, man ist in Deutschland nicht mehr vor Rechtsbeugung sicher. Insbesondere bei Notwehrfällen.

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Rechtsbeugung ist ein großes Wort. Es setzt under anderem Vorsatz voraus, der schwer nachzuweisen ist, es sei denn jemand stellt sich wirklich ausnehmend unverschämt an. Häufiger dürfte wohl die nahtlose Mischung von Überforderung, Blödheit und Böswillen (oder vornehmer gesprochen politischer oder weltanschaulicher Motivation) sein, und die ist nicht strafbar, was im Grunde auch gut so ist. 

Geschrieben
  Am 13.6.2018 um 05:37 schrieb erstezw:

Das ist ja genau das, was unter Strafe gestellt wurde, aus leidvoller Erfahrung heraus.

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Aber nur wenn man es ganz wild treibt, so weit, daß nicht nur Vermessenheit und Verblendung vorliegen sondern Vorsatz. Man muß das Recht bewußt beugen. Wenn man nicht gerade wie der Herr Freisler offen ankündigt, "ganz ohne Recht" urteilen zu wollen, und sich auch nicht erwischen lässt, daß man aus Freundschaft oder Vorteilsgewährung ein Urteil entsprechend fällt, ist das schwer nachzuweisen. Es wurden ja auch aus dieser leidvollen Erfahrung heraus praktisch keine Richter verknackt obwohl die Rechtsbeugung im betreffenden Zeitraum schon genauso strafbar war, im Wesentlichen basierend eben auf Argumenten, daß jedenfalls der Vorsatz nicht nachweisbar sei.

Geschrieben
  Am 12.6.2018 um 16:56 schrieb LordKitchener:

Wer lesen kann ist klar im Vorteil! Ich schrieb einschränkend, falls der Pressebericht im Detail zutrifft und nichts verändert oder weggelassen wurde. Aber mal ganz allgemein gesagt, man ist in Deutschland nicht mehr vor Rechtsbeugung sicher. Insbesondere bei Notwehrfällen.

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Danke, lesen klappt bei mir ganz hervorragend. Wie schaut es denn bei Dir damit aus? Schon mal die Mühe gemacht, nachzulesen, was Rechtsbeugung eigentlich ist? Oder bezichtigst Du andere Personen der Begehung von Verbrechenstatbeständen grundsätzlich aus Deinem laienjustischen Bauchgefühl heraus?

Geschrieben

Damit ist eher gemeint, dass mit diesen Bauchtaschen die, die "vermeintlich" verdeckt führen recht einfach zu entdecken sind.

 

Das ist aber bei uns weniger relevant als in Ländern mit Verdeckttragekultur.

 

Bei uns wirste eher für 'nen Assi gehalten als für einen Waffenträger. Ausser von den Assis selber, die halten Dich dann für 'nen Bullen... :rolleyes:

Geschrieben (bearbeitet)

Bauchtaschen sind wieder stark im Kommen ;)

 

Die 5.11 fällt niemandem auf. Merk ich immer wieder.

Das ist ja kein Känguruhbeutel. Geschickt auch die zusätzlich verwischende Farbwahl.

Bearbeitet von Gast
Geschrieben
  Am 22.6.2018 um 08:45 schrieb schiiter:

Bauchtaschen sind wieder stark im Kommen ;)

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Meine Feldstudien sagen, dass das nächste Holstertäschchen für's verdeckte Führen aussehen muss wie einer von diesen (fake) Luis Vuitton Herrentaschen, nicht weit von dem entfernt, was früher mal Detlefschleuder genannt wurde, nur mit längerem Riemchen... :crazy:

 

https://www.google.com/search?q=louis+vuitton+tasche+herren

 

3832934527_0e454b4d5d.jpg

 

Willkommen im Willkommensland, 2018... :unknw:

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