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IGNORED

Altbesitz 4mm M20 - aktueller Stand?


remoso

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Habe ich richtig verstanden, sofern der Threadersteller kein Bedürfnis für seine vier 4mmM20 Waffen nachweisen kann, wird ihm die Behörde seine Waffen/WBK einkassieren? Allenfalls einen Kompromiss aushandeln, zwei der vier Waffen rückbauen auf das Originalkaliber plus Bedürfnis beantragen und für die anderen zwei Waffen so lassen wie sie sind plus Bedürfnis, wäre keine Lösung? Jedenfalls eine ganz blöde verzwickte Situation, da möchte man keinesfalls mit dem Threadersteller in dieser Situation tauschen-sorry.

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vor einer Stunde schrieb steven:

ich habe einige auf 4mm konvertierter Waffen. Ich habe meiner Behörde geschrieben, dass ich das Wirtschaftliche Interesse als ausreichend ansehe. Kam nie mehr was.

Ich würde meine Waffen auch nicht "kampflos" mir enteignen lassen.

Nur man für blöde wie mich: Wirtschaftliches Interesse heißt Wertverlust bei Veräußerung?

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vor 5 Stunden schrieb PetMan:

.... Händlerring 

Einem on dit zu Folge steht DER Händlerring aber schon wieder seit Jahren tätig im Laden der Frau Gemahlin? Und: Wer so viel kriminelle Energie aufwendet, der findet imo auch noch einfachere Wege seine Herstellungsgenehmigung kriminell zu mißbrauchen.

vor 4 Stunden schrieb remoso:

Mit einer der Pistolen tue ich genau das. Aber ob das als Bedürfnis reicht... :-(

In der Zeit, die Du hier jammerst, hättest Du schon den ersten Brief geschrieben oder eine Vereinsmeisterschaft organisiert.

vor 4 Stunden schrieb German:

Formuliere das sauber aus, ob nun mit oder ohne Hilfe eines versierten Anwalts ist Deine Entscheidung und letztendlich eine Kosten- und Motivationsfrage.

@remoso Kein Sponsor in Form einer Rechtsschutzversicherung (allg. VerwaltungsRS) vorhanden? BDS Mitglied?

vor 19 Minuten schrieb remoso:

Wirtschaftliches Interesse heißt Wertverlust bei Veräußerung?

Bin zwar nicht @steven, aber imho: Nein, ganz schlicht Weiterbesitz des Eigentums.

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vor 2 Stunden schrieb steven:

Hallo German

 

du weißt, dass das Unsinn ist.

Diese Mär brachte man an, weil keine belastbaren Statistiken vorhanden waren. Bzw. keine Fallzahlen.

 

Steven

Und du weisst das dies kein Unsinn ist. Man muss mit der Wahrheit umgehen, diese auszublenden oder krampfhaft verschweigen bringt überhaupt nichts.

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vor 40 Minuten schrieb VP70Z:

In der Zeit, die Du hier jammerst, hättest Du schon den ersten Brief geschrieben oder eine Vereinsmeisterschaft organisiert.

Gute Idee. Und Du machst mir dann einen Vorschlag wie wir mit den restlichen drei Pistolen verfahren, für die dann immer noch kein Bedürfnis existiert?

Immer nett bleiben... :-))

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Wenn Du mit der bisher hier für lau gelieferten Hirnkapazität der Foristi nicht weiter kommst - dann soll dem wohl so sein. Amen.

Bearbeitet von Gast
Deutsches Sprach...
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vor 2 Stunden schrieb VP70Z:

Einem on dit zu Folge steht DER Händlerring aber schon wieder seit Jahren tätig im Laden der Frau Gemahlin?

Der soll nicht DER Händlering gewesen sein, aber der gierigste von ihnen. Und ja, an gleicher Stelle im gleichen Laden, nur das der jetzt auf seine Frau läuft.Verkehrte Welt..................

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vor 6 Stunden schrieb carcano:

 Dieses Forum ist voll von Postings von Schlaubi-Schlümpfen, die damit sogar öffentlich prahlten.

 

Carcano

Hallo carcano

 

du kannst echt nicht die Finger stillhalten. An dem Problem solltest du arbeiten.

 

Gruß

 

Steven

 

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vor 5 Stunden schrieb djjue1:

Mal interessehalber gefragt:

Woher weiß die Behörde ob so ein Teil ein Konvertit oder ein Original ist.

Die haben wohl die PTB Liste vorliegen. Und somit ist dein erma 66/77 ein schlechtes Beispiel weil dieser, obwohl als 4mm geboren ( ich weiß theoretisch wäre auch ein umbau der produzierten 38er möglich gewesen) er nicht bedürfnisfrei erworben werden kann, wie auch der hege cattleman da alle zwar ein F haben, ihnen aber die notwendige ptb nummer fehlt. Es gab wohl eine zeit im waffg da war dies nicht notwendig. Jetzt zum neuerwerb schon.

Es mag kulante SBs geben die nach vorlage der waffe trotzdem  eintragen oder vll auch eine weisung eines Landes-IM. Aber kraft gesetz kann man nicht erwerben.

 

Zum threadstarter: ja gibt momentan einige heiße "Länder" oder Kreise die alte Bedürfnisse durchleuchten. Kenne mehrere Fälle wo die Fallenjagdkurzwaffe nachträglich angezweifelt wird , obwohl vor 10 Jahren bei der selben Behörde genehmigt, zur Diskussion steht. Vorgabe : sovsoviele KW wie möglich aus den WBKs bekommen. 

Bearbeitet von kulli
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vor 5 Stunden schrieb djjue1:

Woher weiß die Behörde ob so ein Teil ein Konvertit oder ein Original ist.

 

vor 3 Minuten schrieb kulli:

Die haben wohl die PTB Liste vorliegen.

Bei Neuanmeldungen kann das noch überprüft werden. Aber viele alte Eintragungen sagen über geboren oder umgebaut nix aus.Will man was neues und die Behörden schauen sich den Bestand an kann es dann passieren das die Eintragungen hinterfragt werden. Dann kann man in Erklärungsnot kommen wenn die Behörden dann ein Bedürfnis wollen.

 

vor 5 Minuten schrieb kulli:

Zum threadstarter: ja gibt momentan einige heiße "Länder" oder Kreise die alte Bedürfnisse durchleuchten.

Wenn das Flächendeckend passiert ist es kein Wunder wenn sich hier Leute melden die 6 Monate auf ein Bedürfnis warten müssen. Für solche Überprüfungen braucht es Zeit und Personal. Um dann was zu Widerrufen was vielleicht vor 10 oder 20 Jahren damals legal eingetragen wurde.

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vor 14 Stunden schrieb steven:

Hallo carcano

 

du kannst echt nicht die Finger stillhalten. An dem Problem solltest du arbeiten.

Wieso, er hat doch nur freundlich darauf hingewiesen, dass deine supertollen Ratschlägen hochgradig kontraproduktiv sind und den Threadstarter voraussichtlich in einen teuren, aber am Ende erfolglosen Rechtsstreit treiben würden. Bloß weil Deine Behörde zu dem Thema offenbar keine Meinung hatte, heißt das noch lange nicht, dass man mit seiner gefühlt ach so tollen Begründung auch bei anderen Behörden punktet. "ich hab mal viel Geld für die Waffen bezahlt" ist kein Bedürfnis. Wurde durch Verwaltungsgerichte über zwei Instanzen hinweg so entschieden. Jemandem hier den Rat zu geben, damit zu argumentieren, macht nur dann Sinn, wenn derjenige zuständigkeitshalber von Deiner Behörde bearbeitet wird. Die scheinen es mit aktueller Rechtsprechung ja offenbar nicht so zu haben. Bei jeder Behörde, die die Urteile kennt, fällst Du mit dem Argument schlicht hinten runter.

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Hallo Flohbändiger

 

Ich habe mal viel Geld für diese adaptieren 4mm Waffen bezahlt. Zu dieser Zeit waren die Waffen BEDÜRFNISFREI zu erwerben. Jetzt, nach langer Zeit des BEDÜRFNISFREIEN Besitzes soll ich ein BEDÜRFNIS nachweisen, oder ich darf die Waffen nicht behalten. Ein Bedürfnis ist fast nicht nachzuweisen. Einen Markt gibt es nicht.

Merkst du den Fehler?

 

Steven

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vor 15 Minuten schrieb steven:

Ich habe mal viel Geld für diese adaptieren 4mm Waffen bezahlt. Zu dieser Zeit waren die Waffen BEDÜRFNISFREI zu erwerben. Jetzt, nach langer Zeit des BEDÜRFNISFREIEN Besitzes soll ich ein BEDÜRFNIS nachweisen, oder ich darf die Waffen nicht behalten. Ein Bedürfnis ist fast nicht nachzuweisen. Einen Markt gibt es nicht.

Ich verstehe dich durchaus. Moralisch hast Du ja möglicherweise auch recht. Juristisch ist das, was du da schreibst, aber vollkommen belanglos.

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vor 38 Minuten schrieb steven:

Hallo Flohbändiger

 

Ich habe mal viel Geld für diese adaptieren 4mm Waffen bezahlt. Zu dieser Zeit waren die Waffen BEDÜRFNISFREI zu erwerben. Jetzt, nach langer Zeit des BEDÜRFNISFREIEN Besitzes soll ich ein BEDÜRFNIS nachweisen, oder ich darf die Waffen nicht behalten. Ein Bedürfnis ist fast nicht nachzuweisen. Einen Markt gibt es nicht.

Merkst du den Fehler?

 

Steven

Vor allem will mir nicht in den Kopf, warum aus solchen Gesetzesänderungen nicht automatisch der Anspruch auf Entschädigung resultiert. Der Hinweis auf das Bedürfnis - schön und gut. Aber das Bedürfnis IST NICHT zu erbringen. Man könnte durch eine BDS-Disziplin EINE Waffe rechtfertigen, so sagt es auch die Behörde, aber was ist mit den X anderen? Das ich ganz persönlich eine Gesetzesnovelle bezahlen darf kann doch nicht rechtens sein...

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Das Argument des "wirtschaftlichen Interesses " wurde damals aber grade als der Grund genannt, die konvertierten, hier ausnahmsweise mal LEP und 4mmM20 Waffen in einem Atemzug zu nennen, als LEP in eine WBK zu bekommen und als 4mmM20 Waffe das nun geforderte Bedürfnis zu haben. Das ganze ist schon zu lange her als das ich hier, grade nach einem PC Totalverlust, noch unterlagen drüber habe. Aber das alles wurde hier damals in epischer Breite durchgekaut.

Zufällig weiß ich um welche Behörde es sich beim TE handelt, da mit dem entsprechenden Mann im IM zu telefonieren könnte Kontraproduktiv werden.Hier bei mir wäre das MEIN weg, weil ich den halt durch einige Vorgänge kenne.  Es gab jedenfalls damals ein Absprache das Bundesweit so zu handhaben mit dem " wirtschaftlichen Interesse ". War den Behörden wohl lieber noch einige LEP gemeldet zu bekommen als das die Masse im grauen Bereich bleibt. Warum mit den bedürfnisfreien Feuerwaffen so ein bohai veranstaltet wurde/wird kann ich so wie so nicht nachvollziehen. Zuverlässigkeit wurde überprüft und Tresorpflicht besteht auch dafür. Und sie wissen wo die Dinger sind und wem welche Nummer gehört.

Die Vorfälle die hier aus den 60er und 70er Jahren mit den 4mmRLang aufgeführt wurden haben mit den konvertierten 4mmM20 Waffen gar nix zu tun. Die alten Vorfälle waren alle mit damals als 4mmRLang gebauten Waffen passiert, die manche Zeitgenossen " getunt " hatten. War damals schon verboten und ist es heute noch. Aber lieber alles doppelt und dreifach verbieten und Besitz des Bürgers durch die Hintertür enteignen......

Bearbeitet von PetMan
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vor 1 Stunde schrieb Flohbändiger:

. Juristisch ist das, was du da schreibst, aber vollkommen belanglos.

Hallo Flohbändiger

 

Und genau dies würde bzw, wenn es mal mich betrifft, werde ich juristisch überprüfe  lassen.

Was kann passieren? Ich nehme an, dafür wird meine Rechtsschutz gerade stehen. Danach kann ich nur gewinnen. Im schlimmsten Fall urteilt der Richter: die Plempen werden verschrottet und Geld gibt es nicht. Amen, der Rechtsstaat.

 

Steven

Bearbeitet von steven
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vor einer Stunde schrieb steven:

Und genau dies würde bzw, wenn es mal mich betrifft, werde ich juristisch überprüfe  lassen.

Was kann passieren? Ich nehme an, dafür wird meine Rechtsschutz gerade stehen. Danach kann ich nur gewinnen. Im schlimmsten Fall urteilt der Richter: die Plempen werden verschrottet und Geld gibt es nicht. Amen, der Rechtsstaat.

Ich werde Dich nicht aufhalten. Geh hinaus, ziehe vor Gericht und versuche, das Rad neu zu erfinden. Sag mal Bescheid, ob im Urteil ein Satz stand wie "Eine Gesetzesänderung ist nicht deswegen unbeachtlich, weil der Betroffene sie subjektiv als unfair empfindet."

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vor 38 Minuten schrieb Flohbändiger:

 ziehe vor Gericht und versuche, das Rad neu zu erfinden.

Hallo Flohbändiger

 

und, dies lass mich noch unterstreichen: ich habe noch nie kampflos aufgegeben. Bin auch schon auf die Schnauze gefallen. Aber unterm Strich habe ich alles richtig gemacht. Ich habe z.B. 4 Rote WBKs.

 

Steven

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Am 30.5.2018 um 22:19 schrieb Valdez:

4mm M20 ist doch bedürfnisfrei.........................

4mm M20 ist Bedürfnisfrei, egal ob orginal oder umgebaut, Bedürfnissfrei heisst eingetragen auf grün da kurz, ich muss aber kein Training oder etc nachweisen, ob vor 2009 oder dannach auf grün eingetragen ist egal, so siehts aus, der Rest ist schikane, basta.

 

Wenn einer sagt Repetierer ist Bedürfnisfrei, stimmt nicht, sämtliche Waffen auf Gelb haben nen Bedürfnis, und das ist die Gelbe selbst weil bei deren Ausstellung das Bedürfniss überprüft wird, somit kann jede im nachhinein eingetragene Waffe zur Überprüfung herangezogen werden.

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