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"Bewaffnet Euch" - Waffen weg - Skandalurteil ?


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Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Stunden schrieb P22:

Die anlasslose Kontrolle ist gerade keine Durchsuchung und es verbleibt bei dem - auch vom OLG genannten - Grundsatz, dass jeder Grundrechtsträger einwilligen muss.

 

Eben.

Bei gemeinsam bewohntem Haus: Hausmitbesitzer A (LWB) kann auch nicht "stellvertretend für" Hausmitbesitzer B (nicht-LWB), wenn B den Einlass der Verwaltungsbehörde verweigert, auf dessen Grundrecht verzichten...

Die Verwaltungsbehörde kann von A folglich nichts rechtlich Unmögliches verlangen.

 

In dieser, recht speziellen Konstellation zeigt sich im Grunde eine "konstruktive Schwachstelle" des § 36 Abs. 3 WaffG (freiwilliger Verzicht auf das Grundrecht Art. 13 GG, da ansonsten verwaltungsrechtliche Sanktion droht). 

 

Aber zugegeben: der Fall ist recht speziell.... Die Behörde könnte dann natürlich auf die Idee kommen. letztlich von A eine Aufbewahrung (bzw. einen Aufbewahrungsort) zu fordern, welche faktisch und rechtlich kontrollierbar  ist.

 

 

 

Bearbeitet von karlyman
Geschrieben
vor 24 Minuten schrieb WOF:

Wenn das Urteil liest wirst du feststellen daß es darauf nicht ankommt.

Es wird ausdrücklich klar gestellt daß jeder der das Hausrecht ausüben

darf alleine entscheiden kann.

Das spielt aber überhaupt keine Rolle. Den Nachweis der sicheren Aufbewahrung durch Kontrolle mußt Du nach Behördenvorgabe erbringen oder hier erdulden, es ist eine Bringschuld.

Wenn Du das nicht kannst, weil Deine Frau die Hosen anhat hast Du halt Pech. Nur Sonderschule bedeutet eben meist kein Studium, auch ungerecht ist aber so.

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb Joseg:

Wenn Du das nicht kannst, weil Deine Frau die Hosen anhat hast Du halt Pech. 

"Hast du halt Pech" ist kein rechtlich relevantes Argument.

Wie schon gesagt, rechtlich Unmögliches darf die Behörde nicht verlangen.

 

Allerdings könnte sie, s. mein Beitrag oben, letztlich "auf den Trichter" kommen, eine Aufbewahrung an anderem, faktisch UND rechtlich zugänglichen Ort zu verlangen.

Oder verlangen, dass ihr der B-Würfel vor die Haustür "gerollert" wird (s. Szenario Schiiter)...:rolleyes:

Geschrieben (bearbeitet)

Zur Tresornachschau dieselbigen auf die Terrasse karren. Bei der Waffennachschau die Nachbarn nicht vergessen, die wollen auch was sehen.

 

Und wenn der Kontrollator Sicherheitsbedenken anführt, dann "Keine Angst, Herr Meier! Ich habe im Garten immer die geladene Glock am Mann, da passiert nix!"

 

Es kann so einfach sein...

Bearbeitet von Gruger
Geschrieben
vor 9 Minuten schrieb karlyman:

"Hast du halt Pech" ist kein rechtlich relevantes Argument.

 

Da hast Du natürlich recht, das ist nur eine Darstellung Deiner Situation.

 

Natürlich bist Du nicht zur Ehe verpflichtet, auch nicht zur Aufbewahrung in der ehelichen Wohnung.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 20 Minuten schrieb Joseg:

Da hast Du natürlich recht, das ist nur eine Darstellung Deiner Situation.

 

Ja, aber Willkürherrschaft haben wir im Rechtsstaat eben (noch) nicht. Die Behörde muss jedes Handeln rechtlich begründen.

Einem LWB verwaltungsrechtlich einen "Strick" daraus zu drehen, wenn sein Wohnungsmitinhaber keine Behörde in der Wohnung haben will, wird nicht funktionieren.

Und für den Moment, bzw. die momentan kontrollierte Situation, ist das dann eben so.

 

Wie gesagt (auch von dir seltbst), die Behörde dürfte ja alternative Möglichkeiten (bzw. Anforderungen) haben.

 

 

 

Bearbeitet von karlyman
Geschrieben (bearbeitet)

Ich will dir teiwleise nicht zustimmen. Wie nennst du es , wenn ein Staat seine Grundgesetz und seine Rechtsordnung in Teilbereichen ohne Legitimation aussetzt?

Auch das ist Willkür.

Nur ein anderer Bereich.

Bearbeitet von Gast
Geschrieben

In diesem gewissen anderen Bereich (über den wir uns wohl gleichermaßen ärgern) sieht es aber m.E. so aus, dass der Staat freiwillig auf ihm zustehende Abwehr-/Zurückweisungsrechte verzichtet hat.

Ob die Mehrzahl der Bürger dies auch so teilt bzw. will, ist zweifelhaft (aber zumindest bei den Wahlen haben sie nichts völlig gegenteiliges angezeigt...).

Geschrieben
vor 24 Minuten schrieb karlyman:

 

Ja, aber Willkürherrschaft haben wir im Rechtsstaat eben (noch) nicht. Die Behörde muss jedes Handeln rechtlich begründen. [/quote]

Die Begründung findest Du im Gesetz und den Verordnungen.

vor 24 Minuten schrieb karlyman:

Einem LWB verwaltungsrechtlich einen "Strick" daraus zu drehen, wenn sein Wohnungsmitinhaber keine Behörde in der Wohnung haben will, wird nicht funktionieren. 

Machen sie ja auch nicht, sie stellen nur ihr Handeln darauf ab dass bei Dir keine Kontrolle möglich war. Wenn Du das nicht ermöglichen kannst ist es Dein Problem, zuständig ist dann wenn ich richtig informiert bin das Familiengericht beim zuständigen AG. Das ist aber nur Dein Problem.

vor 24 Minuten schrieb karlyman:

Und für den Moment, bzw. die momentan kontrollierte Situation, ist das dann eben so.

 

Wie gesagt (auch von dir seltbst), die Behörde dürfte ja alternative Möglichkeiten (bzw. Anforderungen) haben.

 

 

 

Das müsste dann aber erstmal einer erstreiten, aber dafür fehlt wiederum der Inhalt in der Hose. Es könnte ja bedeuten dass der Waffenbesitzer deswegen den nächsten Kauf verschieben müsste und er vereinbart daher lieber einen Termin für die Nachschau mit dem Amt.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 17 Minuten schrieb karlyman:

In diesem gewissen anderen Bereich (über den wir uns wohl gleichermaßen ärgern) sieht es aber m.E. so aus, dass der Staat freiwillig auf ihm zustehende Abwehr-/Zurückweisungsrechte verzichtet hat.

Ob die Mehrzahl der Bürger dies auch so teilt bzw. will, ist zweifelhaft (aber zumindest bei den Wahlen haben sie nichts völlig gegenteiliges angezeigt...).

Kann man freiwillig auf Gesetze und öffentliche Ordnung verzichten? Nein. Man muss diese dann eben ändern,sofern man die Mehrheiten dazu hat.

Oberndrein wird selbst das Grundgesetz-das Fundament des Staates-missachtet.

 

Der jetzige Innenminister nannte es zurecht Herrschaft des Unrechts. Leider ist er lediglich ein M**lh*ld.

3 (ehemalige) Richter des BVerfG haben es ebenso eindeutig als rechtswidrig beschrieben.

Bearbeitet von Gast
Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb Joseg:

Die Begründung findest Du im Gesetz und den Verordnungen.

Machen sie ja auch nicht, sie stellen nur ihr Handeln darauf ab dass bei Dir keine Kontrolle möglich war. Wenn Du das nicht ermöglichen kannst ist es Dein Problem, zuständig ist dann wenn ich richtig informiert bin das Familiengericht beim zuständigen AG. Das ist aber nur Dein Problem.

Das müsste dann aber erstmal einer erstreiten, aber dafür fehlt wiederum der Inhalt in der Hose. Es könnte ja bedeuten dass der Waffenbesitzer deswegen den nächsten Kauf verschieben müsste und er vereinbart daher lieber einen Termin für die Nachschau mit dem Amt.

Mit einer Einschränkung hast du Recht. Der Schutz der Familie ist ein hohes Gut und in vielen Gesetzen entsprechend geschützt. Daher kann der Staat es nicht in diese Richtung auf deine Schutern abwälzen.

Ja, man ist in der Pflicht. Nein, der familiäre Frieden darf durch die staatliche Maßnahme nicht gestört werden. Deshalb wird eben auch das Zeugnisverweigerungsrecht so hoch gehalten. Leider wurde aber auch das schon innerfamiliär zugunsten von Urheberechtsschutz aufgeweicht.

Das bedenkliche ist, dass der Staat auf verwaltungswegen seine eigenen höchste Grundsätze untergräbt.

Solch ein Staat mutiert und schafft sich damit letztendlich selbst ab.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb WOF:

... daß jeder der das Hausrecht ausüben darf alleine entscheiden kann.

Aber nicht zu Lasten Dritter... ist der Olle allein zuhause, sieht das uU wieder anders aus, aber ist die Olle vor Ort und die sagt njet... is Pustekuchen... 

Geschrieben
vor 15 Minuten schrieb Joseg:

Machen sie ja auch nicht, sie stellen nur ihr Handeln darauf ab dass bei Dir keine Kontrolle möglich war. Wenn Du das nicht ermöglichen kannst ist es Dein Problem, zuständig ist dann wenn ich richtig informiert bin das Familiengericht beim zuständigen AG. Das ist aber nur Dein Problem.

 

Wie soll man denn zivilrechtlich die Aufgabe von Grundrechten einer anderen (wenngleich familiär verbundenen) Person herbeiführen? Das ist abwegig.

Und wenn es rechtlich nicht geht, dann sind wir genau wieder an besagtem Punkt: Verlangen von rechtlich Unmöglichem.

 

Aber lassen wir's, die Diskussion führt an der Stelle zu nichts mehr. Zumal sie, von raren Einzelfällen abgesehen, recht akademisch sein dürfte. 

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb karlyman:

Oder verlangen, dass ihr der B-Würfel vor die Haustür "gerollert" wird...

Sie kann sich wie hierzulande üblich aber auch einfach mit einem Foto von dem Trümmer zufrieden geben... 

Geschrieben
vor 40 Minuten schrieb BigMamma:

Aber nicht zu Lasten Dritter... ist der Olle allein zuhause, sieht das uU wieder anders aus, aber ist die Olle vor Ort und die sagt njet... is Pustekuchen... 

Du kannst dich darauf verlassen das Verwaltungsgerichte

das anders beurteilen werden. Und damit sind wieder ein

paar Waffen weniger im Volk.

Geschrieben

Es reicht das einer der beiden einem Zutrit zu gemeinsam genutzten Räumen gestattet. Das ist nämlich auch dessen Freiheit.

Man macht so etwas aber nicht wegen der Wahrung des familiären Friedens ;)

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb WOF:

Du kannst dich darauf verlassen das Verwaltungsgerichte  das anders beurteilen werden.

 

Verwaltungsgerichte können sich nicht über Grundrechte, wie in dem Fall Art. 13 GG, auf den sich "die Olle" (nicht-LWB) beruft, hinwegsetzen.

Und "der Olle" (LWB) hat im diskutierten Szenario ja seine grundsätzliche Bereitschaft erklärt, die Kontrolle ermöglichen zu wollen...

 

Die Diskussion könnte man endlos führen, sie bewegt sich so langsam aber im Kreis. 

Geschrieben

Wie du bereits gemerkt hast, wird gerade über das verwaltungs- und Ordnungsrecht alles mögliche ausgehebelt.

Das ist das perfide daran.

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb karlyman:

Die Behörde muss jedes Handeln rechtlich begründen.

Äh...nein. In der Regel machen die erst mal und fangen erst an krampfhaft nach einer Begründung zu suchen wenn im Verwaltungsgericht danach gefragt wird. Je nach Intention des Richters kommen sie damit durch oder auch nicht.

Geschrieben

Nachdem das OLG klar gestellt hat daß eine Zustimmung ausreicht

wird es sehr schwer werden ein Gericht zu finden welches das ganz

anders sieht. Das ist reine Träumerei.

 

Geschrieben (bearbeitet)

Aber es bleibt natürlich einanderer Fall.

Deshalb weist der gute Ehemann die Kontrolle eben mit dem häuslichen Frieden ab und bittet, darum es doch angekündigt zu versuchen.

Die Ehefrau ist schon ein plausibler Ablehnungsgrund-gerade im Schlafzimmer ;)

Aber, der Mann hat das Recht einzulassen. Das muss er dann eben anschl. mit seiner Frau ausmachen.

Auch der Mann kann ja seiner Rechte nicht von der Frau beraubt werden.

Bearbeitet von Gast
Geschrieben (bearbeitet)
vor 20 Minuten schrieb WOF:

Vor allem wir eine Behörde die Ablehnung der Frau schlicht dem LWB

zurechnen und die WBK einziehen. Und dann klage mal dagegen...

Da gibt erstmal wenig Schwierigkeiten, denn das ist ja keine grundlose Verweigerung.

"Meine FRau möchte das jetzt nicht. Ich bitte das zu respektieren. WIr werden eine Lösung finden. Schönen Tag noch."

Bearbeitet von Gast

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